Wieviel steuern muss ich als rentner zahlen

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Wieviel steuern muss ich als rentner zahlen
© Oliver Klimek - Fotolia.com

Aufgepasst: Wer im Ausland lebt, muss eventuell seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern!

Ab dem Jahr 2005 gilt dies für Empfänger einer deutschen Rente, selbst wenn sie im Ausland wohnen.

Allerdings trifft die Steuerpflicht nicht jeden Rentner. Entscheidend ist die Art der Einkünfte sowie das Land, in dem der Rentenempfänger lebt.

Weil nicht alle Einkünfte betroffen sind - also nicht das gesamte Welteinkommen besteuert wird - werden die Personen als "beschränkt" steuerpflichtig bezeichnet.

Ob eine Rente in Deutschland zu versteuern ist, hängt einerseits davon ab, um was für eine Art von Rente es sich handelt und in welchem Staat Sie Ihren Wohnsitz haben! Die Höhe der Rente spielt für die Steuerpflicht keine Rolle.

Zunächst entscheidet die Art der Rente

Alle beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 49 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) abschließend aufgezählt. Renteneinkünfte fallen unter § 49 Absatz 1 Nummer 7 oder Nummer 10 EStG. Diese Rechtsnorm verweist auf § 22 EStG. Dort sind alle Rentenarten genannt, die das deutsche Steuerrecht kennt und zwar ungeachtet eines Wohnsitzes in Deutschland. Es gibt gesetzliche, betriebliche und private Renten, die unterschiedlich besteuert werden. 

Sowohl § 22 EStG als auch der Katalog der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte in § 49 EStG wurden in den letzten Jahren mehrmals geändert, so dass sich die Anzahl der steuerpflichtigen Rentenarten schrittweise verändert hat. Ab dem Jahr 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht. Die Art der Rente ist daher für die Frage "Wer Steuern zahlen muss?" nur bis zum Jahr 2010 entscheidend.

  • Erfahren Sie mehr zur Steuerpflicht der verschiedenen Rentenarten...

Warum der Wohnsitz wichtig ist

Die Steuerpflicht allein führt noch nicht zur Steuerfestsetzung! Besteht zwischen Ihrem Wohnsitzstaat und Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (kurz: Doppelbesteuerungsabkommen) regelt dieses, welcher Staat die Rente besteuert: entweder der Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) oder der Quellenstaat oder beide. Steht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat - also dem Wohnsitzstaat - das Recht zur Besteuerung der deutschen Rente zu, darf Deutschland nicht besteuern.

Es ist daher wichtig zu wissen, ob zwischen Ihrem Wohnsitzstaat und Deutschland ein Doppel- besteuerungsabkommen besteht und - falls ja - welchem Staat darin das Recht zur Besteuerung der deutschen Rente zugewiesen wird.

Möglich ist auch, dass beide Staaten - sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Quellenstaat - die deutsche Rente besteuern dürfen. In diesem Fall muss der Ansässigkeitsstaat eine doppelte Besteuerung vermeiden. Die Doppelbesteuerung kann im Ansässigkeitsstaat durch Steuerbefreiung für die deutsche Rente oder durch Anrechnung der deutschen Steuer erfolgen. Welche der Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anzuwenden ist, ist ebenfalls im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

  • Erfahren Sie mehr zur Unterscheidung der Steuerpflicht nach dem Wohnsitz

Wann Rentner eine Steu­er­er­klä­rung abgeben müssen

Wieviel steuern muss ich als rentner zahlen

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Aktualisiert am 05. Juli 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben sind auch Rentenbezüge teilweise steuerpflichtig.
  • Das bedeutet nicht, dass Du im Ruhestand unbedingt eine Steu­er­er­klä­rung machen musst.
  • Wir erklären Dir, wann Du verpflichtet bist, Deine Unterlagen beim Finanzamt einzureichen.

So gehst Du vor

  • Schau im Kontoauszug nach Deiner aktuellen Bruttorente.
  • Vergleiche diese Zahl mit der Grafik hier im Ratgeber.
  • Hast Du zusätzliche Einnahmen, musst Du diese auch berücksichtigen.

Die meisten Rentner müssen keine Steuern zahlen und deshalb auch keine Steu­er­er­klä­rung abgeben. Doch Jahr für Jahr gibt es mehr Rentner, die es dann doch tun müssen. Mittlerweile betrifft das mehr als jeden vierten Ruheständler. Der häufigste Grund: Die Senioren haben neben ihrer gesetzlichen Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen oder andere Renten. Beziehst Du also ausschließlich eine überschaubare gesetzliche Rente, bist Du eher nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung betroffen.

Wenn Du eine Steu­er­er­klä­rung machen musst, heißt das aber noch lange nicht, dass Du auch Steuern zahlen wirst. Denn wie im Berufsleben kannst Du auch als Rentner Deine Steuerlast in der Steu­er­er­klä­rung drücken, im besten Fall auf Null.

Was bedeuten Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag?

Wie im Erwerbsleben profitieren auch Rentner vom Grundfreibetrag. Der auch Existenzminimum genannte Wert beträgt im Jahr 2022 für Alleinstehende 10.347 Euro und wird jährlich angepasst. Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt der doppelte Wert. Bis zu dieser Summe sind alle Einkünfte schon mal steuerfrei. Hinzu kommen noch die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von 102 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Du bist also jetzt schon im Jahr 2022 bei 10.485 Euro steuerfrei.

Bei Rentnern gilt aber noch ein zusätzlicher Freibetrag. Das ist der Rentenfreibetrag. Generell gilt: Es ist immer nur ein Teil Deiner gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Bisher ist das erst 2040 der Fall. Bis dahin wird der sogenannte Besteuerungsanteil pro Jahr um ein Prozent erhöht. Die Ampel-Koalition plant jedoch, den zu besteuernden Anteil Deiner Rente langsamer zu erhöhen. Demnach sollen die 100 Prozent erst 2060 erreicht werden. Bis dahin entscheidet das Jahr Deines Renteneintritts über den zu versteuernden Anteil. Da die Rentenbesteuerungspläne der Ampel noch nicht gesetzlich verankert sind, rechnen wir noch mit der alten Tabelle.

Anteil der Besteuerung nimmt zu

Quelle: EStG § 22 (Stand: Juni 2022)

Du siehst, dass der Teil der steuerpflichtigen Rente Jahr für Jahr steigt, der steuerfreie Teil hingegen sinkt. Der Rentenfreibetrag wird aus diesen Zahlen und der Höhe Deiner Rente im Jahr nach der ersten Rentenzahlung ermittelt und ist ein konstanter Betrag in Euro. Er bleibt Dein Leben lang konstant.

Beispiel: Bruno bekommt im Oktober 2021 erstmals eine Rente von 1.200 Euro. Ab Juli 2022 steigt sie auf monatlich 1.270 Euro. Deshalb bekommt Bruno 2022 insgesamt 14.820 Euro Rente. Weil Bruno 2021 in Rente gegangen bist, muss er 81 Prozent versteuern. Der Besteuerungsanteil beträgt somit 12.004 Euro. Die Differenz zu seiner Gesamtrente ergibt 2.816 Euro. Das ist dann sein Rentenfreibetrag, den das Finanzamt auf Dauer festsetzt. Bis zu diesem Betrag bleibt Brunos Rente bis zum Lebensende steuerfrei.

Addieren wir alles im Beispiel alles zusammen: 10.485 Euro Grundfreibetrag, Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le und Sonderausgaben-Pauschbetrag plus 2.816 Euro Rentenfreibetrag ergeben 13.301 Euro – steuerfrei. Und damit ist immer noch nicht Schluss: Berücksichtigt Bruno seine Beiträge für Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, sind es zum Schluss rund 14.768 Euro, die ihm steuerfrei zur Verfügung stehen.

Wieviel steuern muss ich als rentner zahlen

Hermann-Josef Tenhagen

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Wie erfährst Du, ob Du eine Steu­er­er­klä­rung abgeben musst?

Die erste, sehr gute Orientierung erhältst Du mit unserer Grafik. Schaue zuerst auf das Jahr, in dem Du in Rente gegangen bist:

  • Bist Du mit Deiner aktuellen Brutto-Rente über dem entsprechenden Wert, musst Du eine Steu­er­er­klä­rung abgeben.
  • Liegst Du darunter – und hast keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, musst Du das nicht tun.
  • Der dritte Fall ist der komplizierte: Denn kommen Nebeneinkünfte – etwa Vermietungs- oder noch nicht versteuerte Kapitaleinnahmen – hinzu, musst Du diese wieder zu den Einkünften addieren. Auch wenn einer der zusammenveranlagten Partner Lohn bezieht oder andere Einkünfte hat, kannst Du zur Abgabe verpflichtet sein. Im Ratgeber Pflicht zur Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung haben wir die allgemeinen Grundsätze zusammengefasst.

Wieviel steuern muss ich als rentner zahlen

Mit der Steu­er­er­klä­rung kannst Du dafür sorgen, dass Du weniger oder gar keine Steuern zahlen musst. Denn Du kannst Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und noch mehr absetzen. Wie das genau funktioniert, erfährst Du in unserem Ratgeber „Welche Kosten du im Ruhestand in der Steu­er­er­klä­rung absetzen kannst“.

Rentner und Pensionäre ohne weitere Einkünfte können mit EinfachElster, einem Programm der Finanzverwaltung, ihre Steu­er­er­klä­rung erledigen. Es ist weniger komplex als Elster. Wir haben für Dich verschiedene Software für Steu­er­er­klä­rungen getestet. Darunter auch ein Programm mit einer speziellen Version für Rentner. Ausführliche Informationen findet Du im dazugehörigen Ratgeber.

Wann werden Rentner zur Steu­er­er­klä­rung aufgefordert?

Fordert Dich das Finanzamt auf, dann musst Du für die betreffenden Jahre Steu­er­er­klä­rungen bis zur gesetzten Frist abgeben. Oft fordert das Finanzamt Erklärungen für mehrere Jahre rückwirkend an. Das kann sogar bis zu sieben Jahre umfassen. Hälst Du die Frist nicht ein, riskierst Du einen Verspätungszuschlag.

Die Träger der Ren­ten­ver­si­che­rungen und auch die privaten Versicherer teilen der Finanzverwaltung in sogenannten Ren­ten­be­zugs­mit­teil­ung­en mit, welche Renten sie im Jahr überwiesen haben (§ 22a Einkommensteuergesetz). Folglich fordern Finanzämter manche Rentner gezielt dazu auf, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben. Wenn Du Dich als Steuerpflichtiger bei Elster online für die vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung registrieren lässt, erhältst Du automatisch auch die gemeldeten Rentenzahlungen als Daten übermittelt.

Auch Kran­ken­kas­sen teilen den Finanzämtern die Höhe der gezahlten Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungsbeiträge ihrer Versicherten mit. Dem Finanzamt liegen noch weitere elektronische Daten (E-Daten) vor. Über den Service „Abruf von Bescheinigungen“ (früher: Belegabruf) kannst Du die E-Daten vom Finanzamt abrufen und einfach in Deiner elektronischen Steu­er­er­klä­rung über Elster oder mit einem Steuerprogramm übernehmen.

Diejenigen, die weiterhin ihre Steu­er­er­klä­rung auf Papier erstellen, müssen seit der Steu­er­er­klä­rung 2019 in der Anlage R normalerweise nicht mehr viel ausfüllen. Denn in die Dunkelgrün hinterlegten E-Daten-Felder musst Du nur etwas eintragen, wenn die elektronisch gemeldeten Beträge falsch sein sollten.

Tipp: Wenn Du Deine Steu­er­er­klä­rung auf Papier erstellst, solltest Du bei der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung die kostenlose Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bestellen. Diese enthält die Rentenbeiträge, die Du in der Steu­er­er­klä­rung eintragen musst. Sie gibt zudem Hinweise, wo Du diese Werte in den Formularen eintragen musst. Hast Du die Bescheinigung einmal beantragt, bekommst Du diese in den Folgejahren automatisch zugesandt. Bei der Bestellung musst Du Deine Sozialversicherungsnummer nennen; für eine Hinterbliebenenrente benötigst Du die des Verstorbenen.

Wieviel steuern muss ich als rentner zahlen

Saidi Sulilatu

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Rentner und die Pflicht zur Steu­er­er­klä­rung

Einige Rentner haben sich möglicherweise früher eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) oder eine andere Mitteilung des Finanzamts besorgt, die ausweist, dass sie (noch) nicht zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung verpflichtet sind. Beim Übergang vom lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer zum Ruheständler ist das ein realistisches Szenario.

Das kann sich aber aufgrund der Systematik der Rentenbesteuerung recht schnell ändern, ohne dass es Dir oder dem Finanzamt sofort bewusst ist. Daher solltest Du Dir jedes Jahr einen Überblick über Dein zu versteuerndes Einkommen verschaffen. Es kann nämlich vorkommen, dass das Finanzamt erst nach Jahren Deine Ren­ten­be­zugs­mit­teil­ung­en auswertet. Erst dann informiert es Dich auch über die neu eingetretene Abgabepflicht. Wenn Dir das passiert, kann es sogar passieren, dass Du für einige Jahre rückwirkend Steu­er­er­klä­rungen erstellen musst.

Mögliche Gründe, warum Rentner unbemerkt in die Abgabepflicht rutschen, sind:

  • eine Rentenerhöhung, die den bisherigen individuellen Rentenfreibetrag (plus Grundfreibetrag) übersteigt,
  • ein Lebenspartner stirbt,
  • zusätzliche Renten aus privater Vorsorge wie eine Rürup-Rente.

Wegen der Rentenerhöhung am 1. Juli 2022 werden zum Beispiel laut Bundesfinanzministerium 106.000 Rentner und Rentnerinnen steuer- und damit auf jeden Fall abgabepflichtig.

Bemerkst Du selbst, dass Du irgendwann abgabepflichtig geworden bist, und lieferst Deine Steu­er­er­klä­rung zu spät ab, setzt das Finanzamt aktuell auch rückwirkend Verspätungszuschläge fest.

Bemerkst Du es nicht und wirst erst vom Finanzamt aufgefordert, muss Du auch dann erst tätig werden. In die Verspätung rutschst Du dann nur hinein, wenn Du den vom Finanzamt gesetzten Termin für die Abgabe überschreitest.

Autoren

Jörg Leine

Jan Scharpenberg

Wie viel Prozent Steuern muss ich als Rentner zahlen?

Für Neurentner des Jahrgangs 2021 beträgt der steuerpflichtige Anteil ihrer Altersbezüge 81 Prozent, das heißt: 19 Prozent der Rente sind steuerfrei. Bei Neurentnern des Jahres 2022 steigt der steuerpflichtige Anteil auf 82 Prozent (18 Prozent steuerfrei).

Wie hoch darf meine Rente sein um steuerfrei zu bleiben?

Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 9.744 Euro im Jahr 2021 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.

Wie viel Steuern bei 1000 Euro Rente?

80 Prozent der Brutto-Rente sind also steuerpflichtig. Wenn diese Person aktuell genau 1000 Euro monatliche Rente bekommt, muss sie 2021 keine Steuern zahlen. Denn 80 Prozent der jährlichen Bruttorente von 12.000 Euro sind 9600 Euro. Das liegt unter dem aktuellen Steuerfreibetrag von 9744 Euro.