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Alle Fragen im Überblick

Grund­sätzliche Fragen

  • Warum brauche ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?
  • Reicht eine Unfall­versicherung nicht aus?
  • Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeits- und Erwerbs­unfähigkeits­schutz?
  • Was passiert bei einem Berufs­wechsel? Muss ich das meinem Berufs­unfähigkeits­versicherer melden?

Kombi-Produkte

  • Ist eine Kombination aus Spar­vertrag und privatem Berufs­unfähigkeits­schutz günstig? Mir wurde eine Fonds­police mit Berufs­unfähigkeits­schutz angeboten.
  • Der Berufs­unfähigkeits­schutz lässt sich mit einer Rürup-Renten­versicherung verbinden. Empfehlen Sie so eine Kombination?

Wann abschließen – und wann wechseln?

  • Sollte ich mit meinem Schreibtisch-Job über­haupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen? Ich kann doch meinem Job auch nachgehen, wenn ich im Roll­stuhl sitze.
  • Sollten Auszubildende und Studenten bereits einen Vertrag abschließen – und welche Verträge eignen sich?
  • Was ist ein Einsteiger-Tarif?
  • Gibt es ein Höchst­einritts­alter für den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung?
  • Ist es sinn­voll, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wechseln?

Vorerkrankungen und Gesund­heits­fragen

  • Wie stelle ich sicher, dass ich im Fragebogen nichts vergesse und alles ordnungs­gemäß ausfülle?
  • Wann muss ich länger zurück­liegende Erkrankungen bei den Gesund­heits­fragen benennen?
  • Wie entschlüssele ich die Diagnosen, die im meinem Arzt­brief oder auf meiner AU-Bescheinigung stehen?
  • Wie erfährt der Versicherer im Ernst­fall etwas über meinen Gesund­heits­zustand?
  • Was mache ich, wenn ich mehr oder weniger schwerwiegende Vorerkrankungen habe, aber Versicherungs­schutz bekommen möchte?
  • Habe ich Chancen auf einen Versicherungs­vertrag, wenn ich eine Psycho­therapie gemacht habe?
  • Wie gehen Versicherer mit einer Covid-19-Erkrankung um?
  • Habe ich Anspruch auf eine Berufs­unfähigkeits­rente, wenn ich bei Vertrags­abschluss eine Erkrankung nicht angegeben hatte, die Frist für den Verzicht auf das Rück­tritts­recht des Versicherers vom Vertrag inzwischen aber abge­laufen ist?

Wenn Berufs­unfähigkeit eintritt

  • Was passiert, wenn ich berufs­unfähig werde, während ich arbeitslos oder in Eltern­zeit bin?
  • Fallen auf die Berufs­unfähigkeits­rente Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse an?
  • Wie wird die Berufs­unfähigkeits­rente besteuert?
  • Bekomme ich noch Arbeits­losengeld II oder Sozial­hilfe, wenn ich eine Berufs­unfähigkeits­rente erhalte? Lohnt sich denn der Abschluss eines Vertrags, wenn ich dann keine Sozial­leistungen bekomme?

Fragen zum Test­verfahren der Stiftung Warentest

  • Warum haben Sie nicht getestet, ob Versicherte am Ende auch wirk­lich ihre Rente bekommen oder ob sie dafür erst lange vor Gericht kämpfen müssen? Welche Anbieter gehen mit Anträgen auf die Rente kulant um?
  • Beziehen Sie den Preis in Ihre Bewertung ein?
  • In der Test­tabelle stehen Zahl- (Netto-) und Tarif- (Brutto-)beiträge. Der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag ist teil­weise enorm. Worauf muss ich achten?
  • Beim letzten Test von Berufs­unfähigkeits­versicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?

Grund­sätzliche Fragen

Warum brauche ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Jeder, der seine Arbeits­kraft absichern muss, sollte einen Schutz bei Berufs­unfähigkeit haben. Die gesetzliche Renten­versicherung bietet mit der Erwerbs­minderungs­rente bei Invalidität nur bedingt Schutz – und dann auch nur in geringer Höhe. Eine volle Erwerbs­minderungs­rente erhalten Sie, wenn Sie gesund­heits­bedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgend­einer Tätig­keit nachgehen könnten. Eine halbe Erwerbs­minderungs­rente gibt es, wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten. Voraus­setzung sind grund­sätzlich 60 Beitrags­monate bei der Rentenkasse und davon mindestens 36 Pflicht­beiträge.

Reicht eine Unfall­versicherung nicht aus?

Die Unfall­versicherung leistet nur nach einem Unfall, in dessen Folge eine dauer­hafte Beein­trächtigung bleibt. Sie leistet nicht bei krank­heits­bedingter Berufs­unfähigkeit, die viel häufiger auftritt.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeits- und Erwerbs­unfähigkeits­schutz?

Bei einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlen Versicherer mit den besseren Bedingungen bereits, wenn Sie als Kunde Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätig­keit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Bei Angeboten mit schlechteren Bedingungen ist es dagegen möglich, dass ein Versicherer erst schaut, ob Sie weder in Ihrem Job arbeiten können noch in einer anderen Tätig­keit, die Ihrer bis dahin erreichten beruflichen Qualifikation, Erfahrung und Lebens­stellung entspricht. Erst dann zahlt er die vereinbarte Berufs­unfähigkeits­rente aus.

Bei einer privaten Erwerbs­unfähigkeits­versicherung gibt es hingegen erst Geld, wenn Sie als Versicherter zu nahezu 100 Prozent invalide sind, Sie also weder Ihrem Job noch irgend­einer anderen beruflichen Tätig­keit nachgehen können. Die berufliche Qualifikation, Erfahrung, bisherige Lebens­stellung oder Arbeits­markt­lage sind ohne Belang. Die Möglich­keit, stunden­weise zu arbeiten, schließt eine Erwerbs­unfähigkeit nicht unbe­dingt aus.

Was passiert bei einem Berufs­wechsel? Muss ich das meinem Berufs­unfähigkeits­versicherer melden?

Nein, eine Melde­pflicht gibt es nicht. Ein Berufs­wechsel muss dem Versicherer nach den aktuellen Bedingungen nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufs­unfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Manche Verträge regeln allerdings, dass bei der Prüfung, ob eine Berufs­unfähigkeit vorliegt, ein Vorberuf mit einbezogen wird, wenn der Berufs­wechsel inner­halb der letzten 12 oder 24 Monate vor Eintritt der Berufs­unfähigkeit statt­fand. Einige Versicherer beschränken sich dabei auf freiwil­lige Berufs­wechsel, andere nehmen die Prüfung auch bei unfreiwil­ligen Berufs­wechseln wegen Arbeits­losig­keit oder aus gesundheitlichen Gründen vor. Wer einen Beruf ergreift, der einer nied­rigeren Risikogruppe zuzu­ordnen ist, muss deshalb nicht auto­matisch weniger zahlen. Es lohnt sich aber manchmal, dies dem Versicherer mitzuteilen.

Kombi-Produkte

Ist eine Kombination aus Spar­vertrag und privatem Berufs­unfähigkeits­schutz günstig? Mir wurde eine Fonds­police mit Berufs­unfähigkeits­schutz angeboten.

Geld­anlage und die Absicherung gegen Risiken wie Berufs­unfähigkeit sollte man trennen. Wer guten Berufs­unfähigkeits­schutz anbietet, macht noch lange keine gute Kapital­anlage. Der Berufs­unfähigkeits­schutz ist außerdem allein schon teuer. Das stellt gerade für junge Leute eine finanzielle Belastung dar. Der zusätzliche Anteil für die Geld­anlage verteuert ihn noch einmal erheblich. Wer wenig verdient oder arbeitslos wird, ist mit einem teuren Kombiver­trag finanziell schnell über­fordert und kann irgend­wann gezwungen sein, den Vertrag zu kündigen. Er verliert dann den Berufs­unfähigkeits­schutz.

Schon die Vertrags­gestaltung bei einer reinen Berufs­unfähigkeits­versicherung birgt viele Fallen. Wird dieser Schutz mit einem anderen Produkt verbunden, erschwert dies den Durch­blick zusätzlich. Meiden Sie derartige Kombinationen vor allem, wenn ...

... im Vertrag noch eine allgemeine Verweisungs­möglich­keit steht, der Versicherte also nicht nur auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf, sondern auch auf alle anderen Tätig­keiten, die er aufgrund seiner Kennt­nisse und Fähig­keiten ausüben kann, verwiesen werden könnte. Einen Berufs­unfähigkeits­schutz ohne diesen sogenannten Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollten heute möglichst keiner mehr abschließen.

... die zugesicherte Berufs­unfähigkeits­rente zur Absicherung im Notfall zu gering angesetzt wird.

... die Lauf­zeit des Berufs­unfähigkeits­schutzes zu kurz bemessen ist. Einige Versicherer regeln für die Risiko­lebens­versicherung Lauf­zeit­beschränkungen, was dazu führen kann, dass junge Leute den Berufs­unfähigkeits­schutz nicht bis zum 65. / 67. Lebens­jahr bekommen, weil diese Lauf­zeit­begrenzung auch im Kombi-Vertrag greift. Dann ist es besser, eine selbst­ständige Berufs­unfähigkeits­versicherung abzu­schließen und die Lauf­zeit­begrenzung nur für die Risiko­lebens­versicherung zu akzeptieren, sofern eine Todes­fall­absicherung zusätzlich gewünscht ist.

... die Lauf­zeit für den anteiligen Spar­vertrag 20 oder 30 Jahre beträgt, obwohl Sie heute ihre finanzielle Situation in den nächsten 10 bis 15 Jahren noch gar nicht über­schauen können. Mit einem separaten Vertrag können Sie die kürzere Lauf­zeit vereinbaren und später entscheiden, ob die das Geld zum Beispiel in die Eigentums­wohnung stecken oder neu anlegen, für die Alters­vorsorge.

Es gibt noch eine Vielzahl anderer Vertrags­klauseln, die von Bedeutung sein können. Wer eine Kombination aus Spar­anlage und Berufs­unfähigkeits­schutz wählt, kann sich nicht an den Finanztest-Ergeb­nissen orientieren und ist darauf angewiesen, den Vertrag selbst zu checken. Hilfe dabei bietet die Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung mit über 20 Prüf­punkten, die Sie Ihrem Versicherer zum Ausfüllen vorlegen können (Link funk­tioniert nach Frei­schaltung des Vergleichs, oder mit test.de Flatrate).

Der Berufs­unfähigkeits­schutz lässt sich mit einer Rürup-Renten­versicherung verbinden. Empfehlen Sie so eine Kombination?

Nein, denn Geld­anlage und Risiko­absicherung sollten getrennt werden. Zwar können Sie die Gesamt­kosten steuerlich geltend machen, wenn Sie mit einer Rürup-Versicherung auch das Risiko der Berufs­unfähigkeit abdecken. Die Kombination aus Geld­anlage und Berufs­unfähigkeits­schutz ist aber nicht empfehlens­wert. Interes­sieren Sie sich für die Rürup-Förderung, dann prüfen Sie, ob nicht der Abschluss von zwei Verträgen sinn­voll ist – eine steuerlich geförderte Rürup-Alters­vorsorge und eine selbst­ständige Berufs­unfähigkeits­versicherung. Auf jeden Fall müssen Sie die angebotenen Bedingungen zum Berufs­unfähigkeits­schutz gründlich prüfen. Die Kombinations­produkte sind nicht in die Vergleichs­tests von Finanztest einbezogen. Wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen wollen, müssen Sie die Bedingungen selbst prüfen. Hilfe dabei bietet die Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung mit über 20 Prüf­punkten, die Sie Ihrem Versicherer zum Ausfüllen vorlegen können (Link funk­tioniert nach Frei­schaltung des Vergleichs, oder mit test.de Flatrate).

Wann abschließen – und wann wechseln?

Sollte ich mit meinem Schreibtisch-Job über­haupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen? Ich kann doch meinem Job auch nachgehen, wenn ich im Roll­stuhl sitze.

Auch für Sie ist eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung interes­sant. Sie könnten psychisch erkranken, Krebs bekommen oder wegen Rücken­problemen nur noch einge­schränkt am Schreibtisch tätig sein können. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist deshalb auch für Büro­angestellte sinn­voll.

Sollten Auszubildende und Studenten bereits einen Vertrag abschließen – und welche Verträge eignen sich?

Es ist grund­sätzlich zu empfehlen, sich früh um guten Berufs­unfähigkeits­schutz zu kümmern. Das gilt ganz besonders für Auszubildende. Denn der gesetzliche Renten­versicherungs­träger zahlt frühestens nach fünf Jahren Beitrags­zahlung eine Erwerbs­minderungs­rente. In jungen Jahren ist außerdem die Wahr­scheinlich­keit am höchsten, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fort­schreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungs­antrags. Versicherer müssen einen Antrag­steller nicht akzeptieren.

Doch nicht jeder Vertrag eignet sich für Auszubildende mit geringem Einkommen. Wichtig ist, dass die anfäng­lich wegen des geringen Ausbildungs­gehalts häufig zunächst nied­rige Renten­ver­einbarung über eine gute Nach­versicherungs­garantie später ohne eine erneute Gesund­heits­prüfung deutlich erhöht werden kann.

Auch Studenten sollten sich gegen das Risiko einer Berufs­unfähigkeit absichern und auf eine gute Nach­versicherungs­garantie achten, über die sie die vereinbarte Rentenzahlung später ohne erneute Gesund­heits­prüfung ausreichend erhöhen können. Grund: Alle Versicherer beschränken zunächst die maximal mögliche Berufs­unfähigkeits­rente auf meist 1 000 Euro im Monat. Die für Studenten erreich­bare Berufs­unfähigkeits­rente reicht später zur Absicherung nicht aus.

Eine Nach­versicherungs­garantie erlaubt nach­träglich die Erhöhung der Berufs­unfähigkeits­rente zum Beispiel bei Berufs­einstieg, Gehalts­erhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesund­heits­prüfung. Studenten und Auszubildende sollten außerdem unbe­dingt darauf achten, dass im angebotenen Vertrag ihr angestrebter Beruf als Maßstab für eine Berufs­unfähigkeit zugrundegelegt wird. In schlechteren Verträgen würde der Versicherer in der ersten Zeit oder vielleicht sogar bis zum Ende von Studium oder Ausbildung erst bei einer Erwerbs­unfähigkeit zahlen.

Da die spätere Tätig­keit bei Studierenden aus dem Studium allein oft nicht eindeutig hervorgeht, ist es für sie vorteilhaft, wenn der Versicherer die Möglich­keit bietet, den Zielberuf im Vertrag zu notieren. Dann gibt es darüber keinen Streit, falls jemand während des Stu­diums berufs­unfähig wird.

Achtung: Klauseln mit Berufs­bezug für Auszubildende und Studierende spielen ab Berufs­beginn keine Rolle mehr.

Was ist ein Einsteiger-Tarif?

Einsteiger-Tarife oder „Starter­police“ werden oft jungen Leuten angeboten. Sie sind zunächst preisgüns­tiger als Normal­tarife, weil sie in jedem Vertrags­jahr bei der Beitrags­bestimmung das tatsäch­liche Alter des Kunden zugrundelegen. Junge Leute zahlen noch nicht viel. In der Regel müssen solche Verträge aber spätestens dann auf einen Normal­tarif umge­stellt werden, wenn der Kunde 35 Jahre alt ist. Dann steigt der Beitrag auf einmal deutlich. Bleibt die Umstellung aus, würde der Beitrag in späteren Jahren viel zu teuer werden.

Gibt es ein Höchst­einritts­alter für den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Manche Versicherer bestimmen für ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung ein Höchst­eintritts­alter. Bei manchen Versicherern liegt es bei 55 Jahren, bei anderen bei 60 oder sogar 64 Jahren. Oft erhalten ältere Antrag­steller allerdings derart ungüns­tige Vertrags­bedingungen, dass der Schutz für sie nicht mehr infrage kommt. Oft genug werden sie außerdem wegen Vorerkrankungen ohne Vertrag bleiben. Ein spät abge­schlossener Vertrag ist darüber hinaus extrem teuer.

Ist es sinn­voll, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wechseln?

Nein. Nur diejenigen, die vor Jahren einen Vertrag mit wirk­lich schlechten Bedingungen abge­schlossen haben, sollten sich noch einmal auf die Suche nach einem besseren Vertrag machen. Dann empfiehlt es sich, den gesamten Markt zu betrachten und gleich­zeitig eine Vielzahl von Angeboten bei Versicherern einzuholen, die Tarife mit „sehr gut“ oder „gut“ bewerteten Bedingungen im Angebot haben. Normaler­weise ist ein Wechsel selten anzu­raten. Das mit der Zeit gestiegene Einstiegsalter führt in der Regel zu höheren Beiträgen. Inzwischen aufgetretene Erkrankungen können Risiko­aufschläge oder sogar eine Antrags­ablehnung bringen. Handelt es sich um Krank­heits­bilder, die Versicherer immer ablehnen, kann es sein, dass gar kein anderer Versicherungs­schutz mehr zu haben ist. Ein Wechsel kommt also vor allem dann infrage, wenn Sie gesund geblieben sind und sich die Beiträge beim Neuabschluss im Bereich des Bezahl­baren bewegen.

Rentenhöhe und Lauf­zeit richtig wählen

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe und damit die Berufs­unfähigkeits­rente sein?

Wir empfehlen, die Höhe der privaten Berufs­unfähigkeits­rente anhand Ihrer zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen zu berechnen. Steigt Ihr Einkommen mit der Zeit, können Sie in Verträgen mit einer Nach­versicherungs­garantie unter bestimmten Voraus­setzungen den Versicherungs­schutz nach oben anpassen. Schätzen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben systematisch:

Auf der Einnahmenseite zu berück­sichtigen:

- Gesetzliche Renten­versicherung/Beamten­versorgung

- Betriebliche Alters­vorsorge

- Einkünfte aus privaten Spar­produkten (Spar­anlagen, Lebens­versicherungen)

- Gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente

- Sons­tige Einnahmen (zum Beispiel aus Immobilien­vermietung)

Auf der Ausgabenseite zu berück­sichtigen:

- allgemeine Lebens­haltungs­kosten (Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Gebrauchs­gegen­stände)

- Wohnung/Miete

- Beiträge für die Alters­vorsorge

- Mobilität

- Versicherungen/Kranken­versicherung (bei freiwil­lig gesetzlich Versicherten wird auch auf private Renten­einnahmen Beitrag erhoben, ohne dass der Renten­versicherungs­träger einen Anteil davon trägt)

- Urlaub/Sonder­ausgaben

Erhalten gesetzlich Renten­versicherte eine Erwerbs­minderungs­rente, hängt deren Höhe vom Durch­schnitt der einge­zahlten Beiträge vor Eintritt der Erwerbs­minderung ab. Der aktuelle Anspruch geht aus der jähr­lichen Renten­information hervor. Außerdem zu berück­sichtigen: Auch Steuern und Sozial­abgaben verringern die verfügbare Erwerbs­minderungs­rente.

Wie lange sollte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung laufen?

Am besten bis zum 67. Lebens­jahr, also bis zum Renten­eintritt. Ist der Beitrag dafür zu teuer, dann wenigs­tens bis 63 oder 65 Jahre.

Wie sichere ich die vereinbarte Rente gegen die steigende Inflation ab?

Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Dynamik: die Beitrags­dynamik und die Leistungs­dynamik.

Beitrags­dynamik: Der Beitrag steigt regel­mäßig. Das ist üblicher­weise bei allen Tarifen möglich. Die dyna­mische Anpassung der Beiträge erfolgt regel­mäßig, zum Beispiel jähr­lich, um einen bestimmten Prozent­satz jähr­lich. Kunden müssen dabei darauf achten, dass sie sich nicht über­nehmen und den Beitrag irgend­wann nicht mehr aufbringen können – besonders bei Kombinationen aus Geld­anlage und Berufs­unfähigkeits­schutz. Ein Aussetzen von ein bis zwei Erhöhungen hinter­einander ist in der Regel möglich. Eine dyna­mische Anpassung hat den Vorteil, dass der Versicherte die vereinbarte Rente regel­mäßig ohne erneute Gesund­heits­prüfung anheben kann. Dies führt natürlich zu höheren Beiträgen.

Leistungs­dynamik: Die ausgezahlte Rente steigt regel­mäßig um einen bei Vertrags­beginn fest­gelegten Prozent­satz. Eine solche Leistungs­dynamik erlauben mitt­lerweile immer mehr Tarife.

Was ist eine Nach­versicherungs­garantie?

Über eine Nach­versicherungs­garantie haben Sie die Möglich­keit, bei wichtigen Änderungen Ihrer Lebens­umstände eine größere Renten­erhöhung ohne Gesund­heits­prüfung auf einmal vorzunehmen – etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehalts­steigerung. Einige Tarife lassen eine Erhöhung auch ohne Anlass zu.

Eine gute Nach­versicherungs­garantie ist ein wichtiger Vertrags­bestand­teil, denn der Versicherungs­bedarf erhöht sich im Leben vieler Menschen oft punktuell deutlich. Meistens kann die Nach­versicherungs­garantie nur bis zu einem bestimmten Alter, häufig 45 Jahre, ausgeübt werden. Außerdem darf sie sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen. Es gibt Grenzen für die Renten­erhöhung pro Anlass und auch für die absolute Rente insgesamt.

Vorerkrankungen und Gesund­heits­fragen

Wie stelle ich sicher, dass ich im Fragebogen nichts vergesse und alles ordnungs­gemäß ausfülle?

Fordern Sie für das Ausfüllen des Fragebogens Ihre Patienten­daten an. Ansprech­partner hierfür sind Ihre behandelnden Ärzte, eventuell eine Klinik, in der Sie Patient waren sowie die Krankenkasse und die Kassen­ärzt­liche Vereinigung.

Arzt. Patienten haben das Recht, ihre Kranken­unter­lagen beim Arzt einzusehen, das regelt Paragraf 630g Bürgerliches Gesetz­buch. Ob Haus­arzt, Ortho­pädin oder Frauen­ärztin: Sie sind verpflichtet zu notieren, wie sie behandeln, welche Unter­suchungen und Therapien sie veranlassen. Zehn Jahre lang müssen Mediziner in der Regel die Akten auf­bewahren. Patienten dürfen eine Kopie verlangen, wobei die Erst­kopie nach dem Daten­schutz­recht kostenfrei ist. Die Einsicht darf ein Arzt nur aus erheblichen therapeutischen Gründen verweigern. Auskunft über die Daten müssen auch Krankenhäuser geben. Bleiben Sie hartnä­ckig, wenn es um Ihre Einsicht in die Patienten­akte geht. Manche Ärzte geben Patienten­daten ungern heraus – das zeigte eine Stich­probe der Stiftung Warentest im Jahr 2015. Mehr unter Einsicht in die Patientenakte

Krankenkasse. Bei der Krankenkasse können Versicherte eine Versicherten­auskunft anfordern. Die Kassen haben eine Auskunfts­pflicht über die gespeicherten Sozial­daten. Allerdings speichern Krankenkassen nicht alle Behand­lungen – manche Daten nur maximal vier Jahre. Fordern Sie Auskünfte auch von der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung (KV) an. Die Anschrift der für Sie zuständigen KV finden Sie online Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Wann muss ich länger zurück­liegende Erkrankungen bei den Gesund­heits­fragen benennen?

Wer einen Antrag auf ­Berufs­unfähigkeits­schutz stellt, muss einen umfang­reichen Fragebogen ausfüllen. Die Gesund­heits­daten des Kunden sind Grund­lage der Risiko­bewertung durch den Versicherer. Wahr­heits­gemäße Antworten auf die Gesund­heits­fragen sind das A und O beim Antrag auf Berufs­unfähigkeits­schutz. Es geht um den aktuellen Gesund­heits­zustand, dazu gehören der Body-Mass-Index (BMI) als Kenn­zahl für das Gewicht, Rauchen oder Medikamente. Vor allem geht es um Diagnosen, Arzt­besuche, Krank­schreibungen, Krankengymnastik oder Heilpraktikerbe­hand­lungen – meist der letzten fünf Jahre. Zehn Jahre zurück­liegend sind in der Regel stationäre Behand­lungen anzu­geben. Ohne zeitliche Eingrenzung gibt es oft Fragen nach bestehenden chro­nischen Erkran­kungen wie eine HIV-Infektion oder nach körperlichen Behin­derungen.

Nicht jede und jeder erinnert sich gut an fünf Jahre zurück­liegende Arzt­besuche. Kunden sind gut beraten, wenn sie für ihren Versicherungs­antrag ihre Patienten­akte vom Arzt oder der Krankenkasse anfordern. Ist Ihnen eine Frage nicht klar, bitten Sie den Versicherer um ihre schriftliche Erläuterung. Auskünfte von Vermitt­lern und Maklern sind zuweilen unzu­verlässig. Leser berichten immer wieder, dass Vermittler sie angestiftet haben, es mit den Gesund­heits­fragen nicht so genau zu nehmen. Das ist gefähr­lich. Selbst unwissentlich falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherungs­schutz verloren geht.

Wie entschlüssele ich die Diagnosen, die im meinem Arzt­brief oder auf meiner AU-Bescheinigung stehen?

Ärzte verwenden für eine Diagnose oft den ICD-Code. ICD steht nach deutscher Über­setzung für „Interna­tionale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund­heits­probleme“. Die Diagnosen können Patienten online entschlüsseln icd-code.de.

Wie erfährt der Versicherer im Ernst­fall etwas über meinen Gesund­heits­zustand?

Geht ein Antrag auf Berufs­unfähigkeits­rente ein, fordern Versicherer in der Regel die Patienten­akten der letzten zehn Jahre an – nachdem der Versicherte die Ärzte von ihrer Schwei­gepflicht entbunden hat. Dann prüfen Versicherer sehr intensiv, ob diese Daten mit den Angaben der Kunden im Fragebogen über­einstimmen. Gibt es Abweichungen, wird es problematisch. Beispiel: Ein Versicherter kann wegen eines Rückenleidens seinen Beruf lang­fristig nicht mehr ausüben. Der Versicherer forscht bei Ärzten oder Krankenhäusern nach, ob das Risiko Rückenleiden schon vor Vertrags­abschluss kannte. Hat der behandelnde Arzt in der Kranken­geschichte Informationen aufgenommen, wonach der Patient bereits früher regel­mäßig an Rücken­schmerzen litt, ohne sie als behand­lungs­bedürftig zu betrachten, dürfte die Versicherung ihrem Kunden vorwerfen, die Fragen nach dem Gesund­heits­zustand bei Vertrags­schluss nicht korrekt beant­wortet zu haben.

In einem Fall, der vor Gericht ging, hatte ein Mann im Antrags­formular nicht angegeben, dass er einmal wegen eines Wirbelschadens zehn Monate lang krank­geschrieben war. Später wurde er berufs­unfähig. Die Gesell­schaft prüfte nach, ob ihr Kunde gesundheitliche Probleme bei Vertrags­schluss verschwiegen hatte, und erfuhr von seiner früheren Arbeits­unfähigkeit. Das Unternehmen verweigerte darauf­hin die Auszahlung der Rente und erklärte die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Der Kunde bekam auch seine einge­zahlten Beiträge nicht zurück.

Versicherungs­kunden können sogar dazu verpflichtet sein, schwerwiegende Erkrankungen nach­zumelden. Solange der Versicherungs­schein noch nicht zuge­schickt worden ist, muss der Antrag­steller der Versicherungs­gesell­schaft alle Informationen liefern, die wichtig sind, um das Risiko des Kunden einzuschätzen. Das gilt auch, wenn er die Nach­richt von seiner Krankheit erst erhalten hat, nachdem der Versicherungs­antrag schon abge­schickt wurde. Meldet er sich in einer solchen Konstellation nicht von sich, sehen Gerichte darin ein arglistiges Verschweigen. Es steht einer arglistigen Täuschung gleich.

Was mache ich, wenn ich mehr oder weniger schwerwiegende Vorerkrankungen habe, aber Versicherungs­schutz bekommen möchte?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzu­schließen, ist in solch einem Fall sehr schwierig. Nach einer Finanztest-Umfrage bekam nur jeder Sechste den Vertrag, den er wollte. Knapp einem Drittel der Umfrage­teilnehmer gelang es gar nicht, sich zu versichern. Grund für die meisten Ablehnungen waren Vorerkrankungen. Die Umfrage ergab aber auch, dass sich Hartnä­ckig­keit auszahlen kann. Da sich die Ausgangs­situation als Antrag­steller verschlechtern kann, wenn er mehrere Anträge stellt und abge­lehnt wird, sollten Sie die Anträge parallel stellen, am besten mindestens zehn Anträge gleich­zeitig. Bei Vorerkrankungen, die aus Ihrer Sicht ein Hindernis sein könnten, sollten Sie eher noch mehr Anträge stellen. Eine Aufstellung darüber, welcher Versicherer welche Vorerkrankungen anstands­los akzeptiert oder welche Einschränkungen für welches Krank­heits­bild vorgenommen werden, gibt es nicht. Es gibt keinen einheitlichen Katalog, nach dem sich alle Versicherer richten. Die Versicherer lassen sich bei der Auswahl ihrer Kunden ungern in die Karten schauen. Sie verweisen immer wieder auf eine individuelle Prüfung des Risikos.

Habe ich Chancen auf einen Versicherungs­vertrag, wenn ich eine Psycho­therapie gemacht habe?

Erhebungen zufolge leben in Deutsch­land 4,1 Millionen Menschen, die an einer Depression erkrankt sind. Davon sind 1,9 Millionen junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren. Wer mit der Diagnose Depression, Angst­störung, Psychose oder einer Sucht­erkrankung Berufs­unfähigkeits­schutz abschließen will, bekommt in der Regel keinen Vertrag. Aber auch eine depressive Episode, die ein Arzt vielleicht aufgrund von Schlafstörungen diagnostiziert hat, ist ein Hindernis, genauso wie eine Psycho­therapie. Manche Versicherer lehnen Kunden nicht generell ab und fragen genauer nach. Wer in ambulanter Behand­lung ist, hat außerdem die Chance auf Berufs­unfähigkeits­schutz, wenn er die Warte­zeit beachtet. In verbraucherfreundlichen Anträgen fragen Versicherer nach zurück­liegenden ambulanten psycho­therapeutischen Behand­lungen maximal der vergangenen fünf Jahre – im Einzel­fall nach den vergangenen drei Jahren.

Verbindliche Aussagen der Versicherer über den Umgang mit Antrag­stel­lern und Kunden mit psychischen Problemen liegen uns darüber hinaus nicht vor. Bei Versicherten mit akademischen Berufen sind psychische Probleme mitt­lerweile der häufigste Grund für den krank­heits­bedingten Jobausstieg.

Wie gehen Versicherer mit einer Covid-19-Erkrankung um?

Das haben wir im Früh­jahr 2021 die Berufs­unfähigkeits­versicherer gefragt. Ergebnis: Sie wollen wissen, ob jemand an Covid-19 erkrankt war und wie die Krankheit verlief. Auch eine Grippe müssen Antrag­steller in der Regel angeben. Eine Covid-19-Erkrankung kann ein Grund dafür sein, dass Versicherer Anträge zurück­stellen, zum Beispiel drei oder sechs Monate. Ist eine Erkrankung ausgeheilt, steht einem Vertrag meistens nichts im Wege. Die folgenlose Ausheilung muss in der Regel ein Arzt bestätigen.

Habe ich Anspruch auf eine Berufs­unfähigkeits­rente, wenn ich bei Vertrags­abschluss eine Erkrankung nicht angegeben hatte, die Frist für den Verzicht auf das Rück­tritts­recht des Versicherers vom Vertrag inzwischen aber abge­laufen ist?

Nein. Zunächst zum Rück­tritt an sich: Er führt zur rück­wirkenden Aufhebung der Berufs­unfähigkeits­versicherung und zum Verlust des Versicherungs­schutzes. Der Versicherer kann den Rück­tritt erklären, wenn ihm bekannt wird, dass der Kunde wichtige Angaben unterlassen hat. Das kann vor dem Leistungs­fall sein. Bei einer bereits einge­tretenen Berufs­unfähigkeit bleibt nach § 21 des Versicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) die Leistungs­pflicht des Versicherers nur bestehen, wenn kein unmittel­barer Zusammen­hang zwischen den verschwiegenen gesundheitlichen Umständen und der Ursache für den Eintritt des Versicherungs­falls besteht. Das Rück­tritts­recht beträgt nach § 21 Absatz 3 VVG fünf Jahre.

Doch Achtung: Ein solcher Verzicht bezieht sich nur auf versehentliche Falsch­angaben im Antrag. Der Kunde ist verpflichtet, seinem Versicherer alle Fragen zu seinem Gesund­heits­zustand wahr­heits­gemäß und voll­ständig zu beant­worten. Wer aber nur aus Unwissenheit oder fahr­lässig falsche Angaben gemacht hat, behält nach Ablauf der Rück­tritts­frist den Versicherungs­schutz.

Unterließ jemand eine Information vorsätzlich oder macht gar falsche Angaben, werten Gerichte das in der Regel als arglistige Täuschung. Hier ist noch bis zu zehn Jahre nach Vertrags­schluss ein Rück­tritt möglich. Dann kann der Versicherer den Vertrag anfechten und sich so trotz einer Klausel mit Verzicht auf das Rück­tritts­recht vom Vertrag lösen und die Leistung ablehnen. Es kommt dann auch nicht mehr darauf an, ob ein Zusammen­hang zwischen der verschwiegenen Vorerkrankung und der Ursache für den Eintritt der Berufs­unfähigkeit besteht.

Weist der Versicherer eine arglistige Täuschung nach, bekommt der Kunde keine Berufs­unfähigkeits­rente. Dabei muss der Versicherte aber zumindest nach Auffassung des Versicherungs­ombuds­manns bei Antrag­stellung mit der Möglich­keit gerechnet haben, dass der Versicherer ihm bei Kennt­nis des wahren Sach­verhalts nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen Versicherungs­schutz gewährt hätte.

Mehrere Anträge stellen – mit Strategie

Im Antrags­formular steht die Frage „Besteht eine Beein­trächtigung der Arbeits-, Erwerbs- oder Berufs­fähig­keit“? Wie soll ich die verstehen?

Der Begriff „Beein­trächtigung“ ist schwammig. Finanztest bewertet die Verwendung dieses Begriffs aber nicht negativ, wenn sich die Frage auf den aktuellen Gesund­heits­zustand bezieht. Ob aktuell eine Beein­trächtigung besteht, können die meisten Verbraucher klar beant­worten. Schwieriger ist eine solche Aussage für die letzten fünf Jahre. Gibt es eine solche Frage in einem Antrag für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, bewertet Finanztest das negativ. Wer nicht weiß, was sein Versicherer mit der Frage nach einer Beein­trächtigung meint, sollte bei ihm nach­fragen. Fragen sollte er, ob der Versicherer wissen möchte, ob er zurzeit krank­geschrieben sei und ob eine Erwerbs- und Berufs­unfähigkeit ärzt­lich fest­gestellt worden sei. Auch wer unsicher ist, welche Unter­suchungen, Behand­lungen und Beratungen angegeben werden sollen, sollte sich eine schriftliche Erläuterung geben lassen.

Ist es sinn­voll, Anträge bei verschiedenen Versicherern zu stellen?

Möglich ist, parallel mehrere Anträge zu stellen. So ist das Risiko am geringsten, dass die Ablehnung eines Antrags bei einem Versicherer zu Nach­teilen bei der Prüfung des Antrags bei einem anderen Versicherer führt. Dabei müssen Sie allerdings darauf achten, etwaigen Verträgen, die Sie letzt­lich nicht haben möchten, inner­halb von 30 Tagen zu wider­sprechen. Nur wenn ein Angebot erst mit erneuter Unter­schrift gilt, ist das nicht nötig. Eine zusätzliche Möglich­keit ist eine kostenlose Risiko­voran­frage. Es ist sinn­voll, sich hierfür an einen Versicherungs­makler oder Versicherungs­berater zu wenden. Ein solches Angebot befindet sich zum Beispiel unter www.buforum24.de.

Ich habe bisher nur Ablehnungen bekommen. Gibt es alternative Absicherungs­möglich­keiten?

Wenn Sie keinen oder nur sehr schlechten Berufs­unfähigkeits­schutz bekommen oder Sie ihn sich wegen hoher Risiko­zuschläge nicht leisten können, gibt es Alternativ­produkte, die eventuell infrage kommen. Das können zum Beispiel eine Funk­tions­invalidität- oder eine Grund­unfähigkeits­versicherung sein oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, eng­lisch „Dread Disease“ genannt. Berufs­unfähigkeits­schutz bleibt aber die beste Lösung. Im Test Arbeitsunfähigkeit und Invalidität finden Sie einen Über­blick über die anderen Angebote.

Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 71 Berufs­unfähigkeits­versicherungen

Lösungen bei Zahlungs­schwierig­keiten

Was ist, wenn ich die Beiträge für die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht mehr zahlen kann?

Wenn irgend möglich, sollten Sie Ihren Vertrag dann nicht kündigen. Bei vorüber­gehenden Zahlungs­schwierig­keiten bieten die meisten Versicherer dem Versicherungs­nehmer die Möglich­keit, die Zahlung der Beiträge vorüber­gehend zu unter­brechen. Dafür gibt es verschiedene Möglich­keiten:

Stundung. Dadurch wird die Zahlung quasi aufgeschoben, der Versicherungs­schutz bleibt aber voll­ständig erhalten. Manche Versicherer verlangen für diesen Zeitraum keine Zinsen. Sie müssen aber in der Lage sein, den aufgestauten Beitrag nach Ablauf der vereinbarten Frist zurück­zuzahlen.

Beitrags­frei­stellung. Bei dieser Variante müssen die nicht gezahlten Beiträge nicht nachgezahlt werden. Der Versicherer lässt eine Beitrags­frei­stellung allerdings meist nur zu, wenn bereits eine fest­gelegte Mindest­summe durch die bereits erfolgten Beitrags­zahlungen erreicht wurde. Durch die Nicht­zahlung verringert sich der Versicherungs­schutz außerdem zum Teil extrem. Die ursprüng­lich vereinbarte Rente kann anschließend nur durch Nach­zahlung der Beiträge oder durch Erhöhung der zukünftigen Beiträge erreicht werden. Die genauen Voraus­setzungen kann man in der Regel den Versicherungs­bedingungen entnehmen. Wichtig ist der Zeitraum, bis zu dem eine Wieder­inkraft­setzung der Beitrags­zahlung ohne erneute Gesund­heits­prüfung erfolgen kann. In manchen Bedingungen ist dies nur gegen eine erneute Gesund­heits­prüfung möglich.

Beitrags­pause, Beitrags­aussetzung. Auch unter diesen oder ähnlichen Bezeichnungen bieten manche Versicherer ihren Kunden die Möglich­keit, vorüber­gehende finanzielle Engpässe zu über­brücken. Achten Sie unbe­dingt darauf, dass Sie durch Inan­spruch­nahme solcher Möglich­keiten Ihren Versicherungs­schutz nicht bzw. auch nicht zeit­weise verlieren. Lesen Sie die Bedingungen genau durch, bevor Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden.

Kann ich den Beitrag auch aussetzen, wenn ich arbeitslos werde?

Viele Versicherer gestatten mitt­lerweile, dass ein Kunde bei Arbeits­losig­keit seinen Beitrag vorüber­gehend nicht zahlen muss. Versicherte können zum Beispiel im Falle von Arbeits­losig­keit ihren Versicherer fragen, ob die Beitrags­zahlung vorüber­gehend ausgesetzt werden kann. Auch dieses Ruhen des Vertrags führt normaler­weise aber zum (vorüber­gehenden) Aussetzen des Versicherungs­schutzes.

Kann ich meine Berufs­unfähigkeits­versicherung kündigen?

Eine Kündigung ist in der Regel jeder­zeit schriftlich möglich. Sie sollten diesen Schritt aber nur gehen, wenn Ihnen ein besserer Neuvertrag schriftlich vorliegt oder Sie den Schutz nicht mehr benötigen. Die Kündigungs­frist hängt oft von der Zahlungs­periode ab (zum Beispiel monatlich, vierteljähr­lich oder jähr­lich). Beachten Sie, dass beim Wechsel des Versicherers und Neuabschluss eine erneute Gesund­heits­prüfung anfällt. Der neue Versicherer prüft, ob Vorerkrankungen vorliegen und ob er diese Risiken gegen Aufschlag oder gar nicht versichert. Wer völlig gesund ist, kann versuchen, bei der Konkurrenz einen Vertrag mit besseren Bedingungen zu ergattern. Vorrangiges Kriterium beim Wechsel des Anbieters sollten bessere Vertrags­bedingungen sein.

Wenn Berufs­unfähigkeit eintritt

Was passiert, wenn ich berufs­unfähig werde, während ich arbeitslos oder in Eltern­zeit bin?

In der Regel spielt es keine Rolle, ob jemand zum Zeit­punkt des Eintritts der Berufs­unfähigkeit gerade Eltern­zeit nimmt, arbeitslos ist oder ein Sabbatical macht. Einige Versicherer schränken jedoch den Verzicht auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ nach einer längeren Berufs­pause ein. Abstrakte Verweisung bedeutet: Bei Berufs­unfähigkeit kann die Leistung mit der Begründung verweigert werden, dass der Betroffene theoretisch noch eine andere, gleich­wertige Arbeit gesundheitlich bewältigen könnte. Oft stellen die Versicherer aber darauf ab, ob der Versicherte trotz einer längeren zeitlichen Unter­brechung noch am Arbeits­markt vermittel­bar wäre. Dann wird aufgrund des konkreten Berufs­bildes geprüft, welchen Einfluss die Unter­brechung auf die Arbeits­markt­chancen des Versicherten hätte. Bei Berufs­bildern, bei denen das gelernte Wissen schnell veraltet ist, wie zum Beispiel in der IT-Branche, senken Unter­brechungen die Arbeits­markt­chancen erheblich und können dazu führen, dass die Möglich­keit der Verweisung auf einen anderen Vorberuf besteht. Kunden sollten die Rege­lungen in ihren Bedingungen genau lesen. In der Regel werden Versicherte, die ihre Berufs­tätig­keit bis drei oder fünf Jahre, manchmal sogar ohne Frist, genauso behandelt als wären sie bei Eintritt der Berufs­unfähigkeit berufs­tätig gewesen.

Fallen auf die Berufs­unfähigkeits­rente Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse an?

Das hängt davon ab, ob der Berufs­unfähige freiwil­liges Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung ist oder Pflicht­mitglied. Weiterhin kommt es darauf an, ob es sich um die Auszahlung aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung, einer betrieblichen Vorsorge oder eine Erwerbs­minderungs­rente der gesetzlichen Renten­versicherung handelt. Auf eine private Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeits­rente fallen bei pflicht­versicherten Kassen­mitgliedern keine Beiträge an. Nur bei den wenigen freiwil­lig gesetzlich versicherten Rentnern wird die gesamte wirt­schaftliche Leistungs­fähig­keit berück­sichtigt. Dazu gehören auch die Rentenzah­lungen im Rahmen einer privaten Berufs­unfähigkeits­rente. Ist die Beitrags­bemessungs­grenze nicht erreicht, zählen auch „sons­tige Einnahmen, die die wirt­schaftliche Leistungs­fähig­keit des freiwil­ligen Mitglieds bestimmen“. Dazu können dann auch Auszahlungen aus der privaten oder betrieblichen Berufs­unfähigkeits­rente gehören, wenn die Satzung der Kasse dies so vorsieht. Gesetzliche und betriebliche Versorgungs­leistungen unterliegen bei allen Mitgliedern der Beitrags­pflicht der Krankenkassen. Auch auf gemischte betriebliche Renten (Beginn im Betrieb, Fortsetzung privat) fallen Beiträge an, je nach Vertrags­konstruktion bleiben ausnahms­weise Teile der Rente beitrags­frei.

Wie wird die Berufs­unfähigkeits­rente besteuert?

Meist zählt die Berufs­unfähigkeits­rente zu den steuer­pflichtigen Einnahmen. Wie hoch die Besteuerung ausfällt, hängt nicht nur vom persönlichen Steu­ersatz ab, sondern auch aus welcher Quelle die Rente fließt. Zahlungen aus privaten Berufs­unfähigkeits- und Erwerbs­unfähigkeits­versicherungen sind sogenannte abge­kürzte Leib­renten. Sie werden mit einem Ertrags­anteil versteuert. Die Höhe des Prozent­satzes hängt von der Rentendauer ab. Je kürzer die Rentendauer ist, desto geringer ist der Anteil der Rente, der zu den steuer­pflichtigen Einkünften hinzuzuzählen ist.

Bekomme ich noch Arbeits­losengeld II oder Sozial­hilfe, wenn ich eine Berufs­unfähigkeits­rente erhalte? Lohnt sich denn der Abschluss eines Vertrags, wenn ich dann keine Sozial­leistungen bekomme?

Sowohl bei den Hartz-IV-Leistungen als auch bei der ergänzenden Sozial­hilfe handelt es sich um Sozial­leistungen, für die eine Bedürftig­keits­prüfung vorgenommen wird. Die Behörde prüft also, ob der Antrag­steller seinen Lebens­unterhalt ohne Unterstüt­zung bestreiten kann. Dabei bezieht sie Leistungen aus privaten Versicherungen in ihre Prüfung mit ein. Kann jemand mithilfe der privaten Berufs­unfähigkeits­rente seinen Lebens­unterhalt ganz oder teil­weise selbst bestreiten, führt das zur Kürzung oder zum Ausschluss der Ansprüche auf Arbeits­losengeld II oder ergänzende Sozial­hilfe.

Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­rente in Höhe von zum Beispiel 500 Euro ist kaum zu empfehlen und ist nur unter der Voraus­setzung sinn­voll, dass der Versicherte einen Vertrag mit guten Nach­versicherungs­bedingungen abschließt und sich damit die Möglich­keit der Aufstockung der Berufs­unfähigkeits­rente später sichert, wenn er einmal mehr Geld verdient. Zur lang­fristigen Absicherung ist eine sehr nied­rige Berufs­unfähigkeits­rente unsinnig, weil die staatlichen Leistungen zur Existenz­sicherung darüber liegen.

Fragen zu besonderen Vertrags­klauseln

SolIte ich als Beamter einen Vertrag mit einer Dienst­unfähigkeits­klausel wählen – oder besser einen Vertrag ohne?

Eine Dienst­unfähigkeits­klausel bestimmt in der Regel, dass Sie als Beamter die Berufs­unfähigkeits­rente erhalten, wenn Ihr Dienst­herr eine Dienst­unfähigkeit aus Gesund­heits­gründen ausgesprochen hat und Sie deswegen in den vorzeitigen Ruhe­stand geschickt werden. Die Dienst­unfähigkeits­klausel kann im Berufs­unfähigkeits­fall Ärger ersparen. Denn mit der Bescheinigung der dauer­haften Dienst­unfähigkeit folgt auto­matisch die Zahlung der Berufs­unfähigkeits­rente. Ob ein Vertrag mit Klausel aber wirk­lich besser ist, hängt von der Formulierung der Klausel ab. So wird sie mitunter einge­schränkt durch Formulierungen wie „Der Versicherer behält sich ein gesondertes Recht zur Nach­prüfung vor, auch wenn der Versicherte das Ruhe­gehalt weiter bekommt, also vom Dienst­herrn noch als dienst­unfähig betrachtet wird“. Oder „Keine Leistung bei begrenzter Dienst­unfähigkeit/Versetzung“ und „Die Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Alter.“ Manchmal wird die Leistungs­dauer aufgrund der Dienst­unfähigkeit auf eine bestimmte Anzahl von Jahren beschränkt. Anschließend zahlt die Versicherung nur, wenn eine Berufs­unfähigkeit tatsäch­lich nachgewiesen wird. Und es kann Leistungs­beschränkungen geben für Angehörige bestimmter Dienst­stellen wie Feuerwehr, Polizei und Bundes­grenz­schutz.

Für Beamte sind außerdem zuweilen Rege­lungen zu finden, nach denen sich der Versicherer die Prüfung vorbehält, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden könnte – ein Streifen­polizist also vielleicht im Innen­dienst unterge­bracht wird. Stellt der Versicherer solche Möglich­keiten fest, zahlt er keine Rente mehr. Selbst dann nicht, wenn dem Frühpensionierten keine solche Stelle angeboten wird.

Die Dienst­unfähigkeits­klausel ist längst nicht die wichtigste Klausel bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Achten Sie ebenso auf die anderen Bestimmungen des Vertrages. Wichtig: Auch Beamte sollten sich bei der Suche nach einer Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht auf einen Anbieter konzentrieren, sondern gleich­zeitig mehrere Anträge stellen. Besonders wichtig ist das, wenn Vorerkrankungen vorliegen oder ein Risiko­beruf ausgeübt wird. Sie erhöhen so die Wahr­scheinlich­keit, dass Sie wenigs­tens ein geeignetes Angebot bekommen.

Was ist eine Arzt­anordnungs­klausel?

Die Arzt­anordnungs­klausel konkretisiert die Pflicht des Versicherten zur Schadens­minderung. Wie weit Verpflichtungen gehen dürfen, ist Auslegungs­sache und wird im Streitfall vom Gericht bestimmt. Als zumut­bare Verpflichtung ist zum Beispiel das Tragen von Stütz­strümpfen auf Arzt­anordnung zu betrachten. Bei der letzten Prüfung der Versicherungs­bedingungen der Berufs­unfähigkeits­versicherungs­angebote gab es keinen Vertrag, in dem vom Versicherten verlangt wurde, den Weisungen des Arztes umfassend zu folgen. Es fanden sich auch keine Klauseln, die den Ausfall der Leistungen für den Fall vorsehen, dass der Berufs­unfähige Therapie­vorschläge des Arztes nicht annimmt. Eine Klausel, die den Versicherten zu einer riskanten Operation verpflichtet, ist ebenfalls nicht dabei gewesen.

Fragen zum Test­verfahren der Stiftung Warentest

Warum haben Sie nicht getestet, ob Versicherte am Ende auch wirk­lich ihre Rente bekommen oder ob sie dafür erst lange vor Gericht kämpfen müssen? Welche Anbieter gehen mit Anträgen auf die Rente kulant um?

Hierzu gibt es keine verläss­lichen Aussagen. Auch Veröffent­lichungen sogenannter Prozess­quoten sagen nichts, denn daraus geht nicht hervor, worum es in dem Prozess ging oder ob ein Versicherer systematisch berechtigte Kunden­ansprüche verweigert. Kunden verbessern ihre Position auch für den Schadens­fall, wenn sie sich beim Antrag auf die Versicherung um komplett korrekte Angaben bemühen, gegebenenfalls auch bei ihren Ärzten noch einmal nach­fragen und sie sich einen Vertrag mit sehr guten Bedingungen aussuchen.

Beziehen Sie den Preis in Ihre Bewertung ein?

Nein, der Preis spielt für die Bewertung keine Rolle. Wir stellen anhand von verschiedenen Musterberufen dar, was der Versicherungs­schutz für wen etwa kosten kann. Angesichts von tausenden Berufen ist das natürlich keine sichere Aussage über das generelle Preis­niveau eines Anbieters, aber es ist ein erster Hinweis.

In der Test­tabelle stehen Zahl- (Netto-) und Tarif- (Brutto-)beiträge. Der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag ist teil­weise enorm. Worauf muss ich achten?

Die meisten Verträge von Berufs­unfähigkeits­policen sehen vor, dass Kunden an den Über­schüssen beteiligt werden, die ihr Versicherer erwirt­schaftet. Über­schüsse können entstehen, wenn das Unternehmen weniger Kosten hat als erwartet und es weniger Berufs­unfähigkeits­renten auszahlen muss als kalkuliert. Um Kunden an den Über­schüssen zu beteiligen, nutzen Versicherer meist eine dieser Varianten:
Beitrags­verrechnung. Auch Sofortrabatt genannt. Dank der Über­schüsse können die Beiträge nied­riger sein.
Bonus­system. Im Fall einer Berufs­unfähigkeit erhalten Kunden einen Bonus auf ihre Rente.
Verzins­liche Ansamm­lung. Über­schüsse werden bis zum Laufzeit­ende angespart.

Im Test haben wir nur Verträge mit Beitrags­verrechnung. Hier gibt es einen Zahl- und einen Tarifbeitrag. Bei Beginn zahlen Kunden den Zahlbeitrag. Je nach Über­schuss­lage des Versicherers kann er sinken oder steigen – maximal bis zum Tarifbeitrag. Seit 2015 darf der Zahlbeitrag auch steigen, wenn in einem Unternehmen die Sparte Berufs­unfähigkeits­versicherungen die unzu­reichenden Zinsen von Lebens­versicherungen subventionieren muss (Lebens­versicherungs­reformgesetz). Der Tarifbeitrag darf nur im absoluten Ausnahme­fall steigen, wenn der Versicherer wegen einer finanziellen Schieflage seinen Verpflichtungen sonst nicht nach­kommen kann. Ein unabhängiger Treuhänder prüft dann die Rechnungs­grund­lagen und darf den Tarifbeitrag erhöhen (Paragraf 163 Versicherungs­vertrags­gesetz). Einige Versicherer verzichten auf die Anwendung dieses Paragrafen.

Um die Zahlbeiträge stabil zu halten, kalkulieren Versicherer unterschiedlich: Manche haben einen großen Abstand zwischen Zahl- und Tarifbeitrag und argumentieren zum Beispiel, dass damit in der Bilanz ein Finanzpuffer aufgebaut werden kann, der es ermöglicht, höhere Reserven für Kunden zu bilanzieren. Dies sorge für Beitrags­stabilität. Bei anderen Versicherern ist der Abstand gering. Kunden sollten bei der Auswahl auf ein güns­tiges Angebot achten und darauf, dass sie den Tarifbeitrag im schlimmsten Fall zahlen können.

Beim letzten Test von Berufs­unfähigkeits­versicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?

Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produkt­informationen zu schi­cken. Nicht immer erhalten wir eine Rück­meldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer über­arbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffent­lichungs­zeit­punkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.

In jedem Fall über­prüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.

Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahl­kriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.

Was ist eine Stundung bei Versicherung?

Bei einer „Stundung von Beiträgen“ handelt es sich um eine Beitragsstundung während der Zeit, in dem die Versicherungsgesellschaft über die Leistungspflicht zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entscheidet. Das heißt, dass der Versicherte für den Entscheidungszeitraum keine Beiträge zahlen muss.

Was passiert bei beitragsfreistellung Bu?

Was passiert bei einer Beitragsfreistellung? Nachdem der Versicherer dem Antrag auf die Beitragsbefreiung stattgibt, wird die BU-Rente in eine beitragsfreie Monatsrente umgewandelt. Diese Rentenhöhe ist in der Regel deutlich geringer als die ursprünglich im Versicherungsvertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Was ist eine Beitragsstundung?

Recht, die fälligen Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu entrichten. Die Beitragsstundung kann mit zusätzlichen Zinszahlungen für die verspätete Beitragszahlung oder mit Leistungskürzungen verbunden sein.

Wie lange kann man eine BU beitragsfrei stellen?

Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten manche Versicherer eine zinslose Stundung der Beiträge für einen Zeitraum zwischen 12 und 18 Monaten an. In dieser Zeit zahlen Sie keine Beiträge und Ihre Absicherung bleibt bestehen.