Beamtenpension gleich betriebliche altersversorgung

Die Rente im öffentlichen Dienst heißt Pension und wird an Beamte ausgezahlt, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis befunden haben. Alles über die Pension, ihre Berechnung und den Unterschied zur Rente.

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Rente oder Pension? Wenn von der Altersversorgung gesprochen wird, fallen oft beide Begriffe. Die Rente wird dabei an ehemalige Arbeiter und Angestellte von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Pensionen hingegen sind die Altersversorgung für Beamte, Personen des öffentlich-rechtlichen Dienstes, Soldaten, Richter, Pfarrer und Kirchenbeamte. Die Pension wird also an ehemalige Beamte und vergleichbare Dienstverhältnisse als Altersversorgung ausgezahlt. Damit teilt sich die Rente im öffentlichen Dienst in zwei verschiedene Formen der Altersversorgung: die Pension für Beamte und die normale Altersrente für Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Auch wenn Pensionen und Renten beiderseits eine Altersversorgung darstellen, unterscheiden sich die Modelle doch gravierend voneinander. In der allgemeinen Diskussion werden Pensionen oft als lukrativere Alterssicherung dargestellt, was aber tatsächlich nicht auf jeden ehemaligen Beamten zutrifft. Heute arbeiten etwa drei Millionen Arbeiter und Angestellte sowie 1,7 Millionen Beamte im Sektor des öffentlichen Dienstes.

Die Rente im öffentlichen Dienst von Angestellten und Arbeitern wird durch monatliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Dieses System nennt sich Generationenvertrag und beginnt immer mehr zu kippen. Grund: Immer weniger Arbeiter und Angestellte müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Das Rentenniveau wird folglich absinken. Pensionäre, die heute eine steuerlich stärkere Belastung erfahren, werden 2040 mit Altersrentnern gleich gestellt – Rentner müssen also auch mehr Steuern bezahlen.

Die Rente im öffentlichen Dienst, also Pension und Altersrente, unterscheidet sich im Wesentlichen in der Art der Beitragszahlung. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auch die Alterssicherung für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes übernimmt, beträgt derzeit 19,9 Prozent des Einkommens. Dieser Betrag wird jeden Monat automatisch vom Arbeitgeber an die Rentenkasse abgeführt. Die Altersrente errechnet sich schließlich anhand der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die im Laufe des Lebens einbezahlt wurden. Hierbei heben gut bezahlte Tätigkeiten das Rentenniveau, während mäßig bezahlte Jobs und beitragsfreie Zeiten die Rentenhöhe herabsetzen.

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgelegt, um Nicht-Beamten den Zugang zu einer Alterssicherung in Höhe der Pension zu ermöglichen. Im Jahr 2002 wurde die Zusatzversorgung in eine Betriebsrente umgewandelt, womit sich für junge Angestellte im öffentlichen Dienst weitere Verschlechterungen ergaben: Sie zahlen nicht nur in die gesetzliche Rentenversicherung und die Zusatzversorgung ein, sondern müssen häufig auch noch privat vorsorgen. Heute wird die Zusatzversorgung auf Basis des Nettoeinkommens im Vergleich mit einem Referenzeinkommen berechnet – anhand dieser Versorgungspunkte wird die gesetzliche Rente damit aufgestockt. Die Rente im öffentlichen Dienst schrumpft aufgrund des allgemein sinkenden Rentenniveaus und der modernisierten Zusatzvorsorge also immer mehr zusammen.

Die Pension als Rente im öffentlichen Dienst, die an Beamte und andere Staatsbedienstete zur Alterssicherung ausbezahlt wird, ist keine herkömmliche Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Beamte zahlen also keine monatlichen Beiträge in die Rentenversicherung ein und werden anhand ihres letzten Verdienstes veranlagt. Die Dienstzeit muss mindestens fünf Jahre betragen haben, um einen Anspruch auf eine Pension zu erwerben. Alternativ führt auch eine Dienstunfähigkeit zu einem Anspruch auf Pension. Mit jedem Jahr im öffentlichen Dienst steigert der Beamte seinen Anspruch auf das Ruhegehalt um den Faktor 1,79. Wer über 40 Jahre im öffentlichen Dienst tätig und verbeamtet war, erreicht damit ein Rentenniveau von etwa 70 Prozent. Für ehemalige Beamte gilt eine Mindestversorgung.

Rente im öffentlichen Dienst für Beamte: Besonders alleinstehende Beamte bekommen eine deutlich höhere Pension als ihre angestellten Kollegen im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass vor allem höher verdienende Beamte als Rentner einmal von ihrem Status profitieren, während Beamte mit geringen Bezügen oft sogar weniger Pension rausbekommen als vergleichbare Rentner. Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst können sich jederzeit bei der zuständigen Niederlassung der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Versorgungsanstalt (Zusatzversorgung) und bei ihrer Beamtenversorgung über den Versorgungsstatus im Rentenalter informieren.

  • Betriebliche Altersvorsorge als Alternative?

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Was zählt zur betrieblichen Altersversorgung?

Betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichnet Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung, die Arbeitnehmern aus Anlass des Arbeitsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber zugesagt werden.

Ist Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge das gleiche?

Was ist betriebliche Altersvorsorge? Die betriebliche Altersvorsorge (auch betriebliche Altersversorgung, bAV ) ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich über ihren Arbeitgeber eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente aufzubauen (Betriebsrente).

Wird die betriebliche Altersvorsorge auf die Rente angerechnet?

Nein, die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.

Ist eine Pensionskasse eine Betriebsrente?

Die Pensionskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mitarbeitende zahlen über die Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in die Pensionskasse ein, und profitieren so von Steuervorteilen und Vergünstigungen bei Sozialabgaben.