Arbeitslos gemeldet aber kein Arbeitslosengeld beantragt

Das Arbeits­losengeld 1 wird aus der Arbeits­losen­versicherung finanziert und geht dem Arbeitslosengeld 2 meist voraus. Ob und wie lange jemand Arbeits­losengeld 1 beziehen kann, hängt meist davon ab, ob und wie lange er in der Arbeits­losen­versicherung versichert war.

Die Arbeits­losen­versicherung gehört zu den Sozial­versicherungen, wie etwa auch die gesetzliche Renten­versicherung. Die Beiträge zur Arbeits­losen­versicherung werden Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern in der Regel vom Brutto­lohn abge­zogen. Diese Abgaben finden sie auf ihrer monatlichen Gehalts­bescheinigung.

Römisch oder arabisch?

Da nicht jeder Latein in der Schule hatte, verwenden wir hier die Schreib­weisen, nach denen auch im Internet üblicher­weise gesucht wird, also mit arabischen Ziffern: „Arbeits­losengeld 1“ und „ALG 1“ statt „Arbeits­losengeld I“ und „ALG I“.

Wann Anspruch auf Arbeits­losengeld 1 besteht

Um Arbeits­losengeld 1 zu erhalten, müssen folgende Voraus­setzungen erfüllt sein:

  • Berechtigte waren in den letzten fünf Jahren, bevor sie sich arbeitslos gemeldet haben, mindestens zwölf Monate sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammenge­rechnet werden (Anwart­schafts­zeit).
  • Sie haben sich bei ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Sie sind ohne Anstellung, können aber eine versicherungs­pflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche).
  • Sie suchen eine neue versicherungs­pflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Arbeits­agentur zusammen.

Neben der versicherungs­pflichtigen Beschäftigung können weitere Zeiten für den Anspruch auf Arbeits­losengeld einberechnet werden, zum Beispiel:

  • Berechtigte waren freiwil­lig in der Arbeits­losen­versicherung, zum Beispiel während einer Selbst­ständig­keit.
  • Sie haben ein Kind erzogen (bis zum dritten Lebens­jahr).
  • Sie haben Krankengeld erhalten.

Aber auch in diesen Fällen müssen Anspruchs­berechtigte inner­halb der letzten 30 Monate vor der Arbeits­losmeldung auf eine Dauer von mindestens zwölf Monaten Versicherungs­zeit kommen.

Wer häufig befristet beschäftigt war, für den gilt unter bestimmten Voraus­setzungen eine kürzere Anwart­schafts­zeit: In diesem Fall genügen mindestens sechs Monate versicherungs­pflichtiger Beschäftigung in den fünf Jahren vor Arbeits­losmeldung. Zu den Voraus­setzungen gehört, dass die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren.

Wie berechne ich das Arbeits­losengeld (ALG 1)?

Um die Höhe Ihres Arbeits­losengeldes zu erfahren, können Sie unseren Rechner benutzen. Die Berechnungs­grund­lage ist Ihr durch­schnitt­licher Brutto­lohn in den letzten zwölf Monaten. Davon zieht die Agentur für Arbeit die gewöhnlich anfallenden Abzüge heraus und errechnet ein sogenanntes pauschalisiertes Netto­entgelt. In der Regel beträgt das Arbeits­losengeld 60 Prozent dieses Netto­entgelts. Haben Sie Kinder, erhöht sich Ihr Arbeits­losengeld auf 67 Prozent.

Einmaliger Zuschuss durch Entlastungs­paket

Empfänger von Arbeits­losengeld 1 erhalten im Juli 2022 einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro. Er soll helfen, mit den gestiegenen Lebens­haltungs­kosten zurecht­zukommen. Der Zuschuss wurde mit dem Entlastungspaket beschlossen, das im Mai 2022 durch den Bundes­tag und den Bundes­rat ging.

ALG-1-Rechner

{{data.error}}

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.

Steuerklassen optimieren

Da sich das Arbeits­losengeld auch am Netto­einkommen orientiert, hat Ihre Steuerklasse Einfluss auf die Höhe des Betrags, der an Sie ausgezahlt wird. Am höchsten ist das Netto­entgelt bei Verheirateten, wenn sie die Steuerklasse 3 (III) haben, am nied­rigsten in der Steuerklasse 5 (V).

Tipp: Wechseln Sie recht­zeitig in eine güns­tigere Steuerklasse, sofern Sie früh­zeitig von einer anstehenden Arbeits­losig­keit erfahren. Die bessere Steuerklasse 3 oder auch 4 (IV) sollte bereits im Januar des Jahres gelten, in dem die Arbeits­losig­keit beginnt. Einen späteren Wechsel akzeptiert die Arbeits­agentur nur, wenn die neuen Steuerklassen für ein Paar sinn­voll sind.

Wann und wo beantrage ich Arbeits­losengeld 1?

Grund­sätzlich müssen Sie sich spätestens drei Monate vor der endgültigen Beendigung Ihres Arbeits­verhält­nisses bei der Agentur für Arbeit arbeits­suchend melden. Ist Ihnen das nicht möglich, etwa weil Sie weniger als drei Monate vor Ende Ihrer Beschäftigung davon erfahren, müssen Sie sich inner­halb von drei Tagen bei der Arbeits­agentur melden. Anderenfalls droht Ihnen eine Sperre von einer Woche und damit eine Kürzung des Arbeits­losengeldes.

Sie können sich persönlich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit (diese finden Sie mithilfe der Dienststellensuche auf den Internet­seiten der Agentur für Arbeit), telefo­nisch unter der Nummer 0800 4 555500 oder online arbeits­suchend melden. Möchten Sie sich online arbeits­suchend melden, müssen Sie sich erst einmal registrieren.

Sobald Ihr Arbeits­verhältnis beendet ist, müssen Sie sich erneut bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeits­losengeld beantragen. Das machen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Dienst­stelle. Mitbringen müssen Sie Personal­ausweis oder Reisepass mit Melde­bestätigung, gegebenenfalls Aufenthalts­erlaubnis und Arbeits­erlaubnis, Ihren Sozial­versicherungs­ausweis und das Kündigungs­schreiben beziehungs­weise bei befristetem Job Ihren Arbeits­vertrag und Ihren Lebens­lauf. Das Antrags­formular können Sie online ausfüllen (dafür müssen Sie registriert sein, siehe oben) oder sich in Ihrer Agentur vor Ort holen.

Wie lange erhalte ich Arbeits­losengeld 1?

Das hängt davon ab, wie alt Sie sind und wie lange Sie vor der Arbeits­losig­keit versicherungs­pflichtig beschäftigt waren.

Haben Sie inner­halb der letzten zwei Jahre zwölf Monate versicherungs­pflichtig gearbeitet, bekommen Sie sechs Monate Arbeits­losengeld ab dem Tag der persönlichen Meldung der Arbeits­losig­keit.

Haben Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate versicherungs­pflichtig gearbeitet, bekommen Sie 12 Monate Arbeits­losengeld. Nur wer über 50 Jahre alt ist, kann bis zu 24 Monate Arbeits­losengeld erhalten, wenn er in den letzten fünf Jahren mehr als 24 Monate versicherungs­pflichtig beschäftigt war.

Während des Bezugs von Arbeits­losengeld sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfall­versichert. Werden Sie krank, müssen Sie das Ihrer Agentur umge­hend melden.

Was sind Sperr­zeiten?

Hat die Agentur für Arbeit eine Sperr­zeit verhängt, erhält der arbeits­lose Arbeitnehmer in diesem Zeitraum kein Arbeits­losengeld. Das Arbeits­losengeld wird dann auch nicht nach­träglich ausgezahlt. Die Gründe für Sperr­zeiten führt § 159 Absatz 1 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) auf.

Der bekann­teste Grund ist die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Wer sein Arbeits­verhältnis selbst aufgibt, obwohl er noch keine neue Arbeits­stelle gefunden hat, muss mit einer Sperr­zeit von zwölf Wochen rechnen. Kann der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für seine Arbeits­aufgabe nennen, zum Beispiel weil sein Arbeit­geber den Lohn nicht zahlt oder der Arbeitnehmer einen Verwandten pflegen muss, kann die Sperr­zeit entfallen.

Gegen die Verhängung einer Sperr­zeit kann ein arbeits­loser Arbeitnehmer inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe durch einen Bescheid der Agentur für Arbeit Wider­spruch einlegen – am besten posta­lisch per Einschreiben. Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Sperr­zeit, besteht die Möglich­keit, Klage beim Sozialge­richt zu erheben.

Folgen für die Rente

Arbeits­losig­keit mindert den gesetzlichen Renten­anspruch. Während des Bezugs von Arbeits­losengeld 1 ist die Einbuße allerdings noch vergleichs­weise gering. Die Arbeits­agentur über­weist für den Arbeits­losen Rentenbeiträge in Höhe von 80 Prozent des Brutto­einkommens, aus dem sich sein Arbeits­losengeld 1 berechnet. Lange Arbeits­losig­keit mit Bezug von Arbeits­losengeld 2 kann den gesetzlichen Renten­anspruch empfindlich verringern, so dass Betroffene möglicher­weise sogar später eine Grundrente beziehen.

Wie lange kann man rückwirkend Arbeitslosengeld beantragen?

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. (1) Zum Erlöschen eines Anspruchs können nur Sperrzeiten führen, die ein Jahr vor Entstehung des Stammrechts oder danach eingetreten sind.

Kann man Arbeitslosengeld auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen?

Wenn Sie die Inanspruchnahme des Arbeitslosengelds aufschieben möchten und sich erst später arbeitslos melden möchten, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Anwartschaftszeit dann immer noch erfüllen. Zur Sicherheit sollten Sie das vorab mit der Agentur für Arbeit absprechen.

Wer zahlt Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?

Für Empfänger von Arbeitslosengeld I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt auch, wenn Sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II zahlt das Jobcenter die Beiträge.

Was passiert wenn man arbeitslos ist und sich nicht bewirbt?

Wer sich auf zumutbare Beschäftigungsangebote der Agentur für Arbeit nicht bewirbt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Wenn aber drei Angebote innerhalb eines kurzen Zeitraums erfolgen, rechtfertigt die Nichtbewerbung nur eine und nicht gleich drei Sperrzeiten.