Ageltungsteuer gleich kapitalertragssteuer

Erhalten Sie Zinsen, wird dafür Kapitalertragssteuer fällig. Gleiches gilt für Dividenden und Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen. Wie hoch diese Steuer ist und welcher Freibetrag gilt.

Das Wichtigste im Überblick


  • Was ist die Kapitalertragsteuer?
  • Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
  • Wann muss ich keine Kapitalertragsteuer zahlen?
  • Wie berechnet sich die Steuer auf Kapitalerträge?
  • Wann muss ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
  • Wann sollte ich meine Kapitalerträge angeben?

In Deutschland müssen Sie nicht nur auf Einkommen aus Lohn und Gehalt Steuern zahlen, sondern auch auf Erträge, die Sie beim Anlegen oder Investieren Ihres Kapitalvermögens erwirtschaften. Bei dieser sogenannten Kapitalertragssteuer sollten Sie jedoch einiges beachten, um am Ende nicht zu viel zu zahlen.

Wir erklären, was die Kapitalertragsteuer überhaupt ist, wie hoch sie ausfällt – und was der Unterschied zur Abgeltungssteuer ist. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich zu viel gezahltes Geld zurückholen können.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge – also auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen. Denn diese werden anders besteuert als zum Beispiel Ihr Gehalt.

2009 hat der Gesetzgeber dafür das System der Abgeltungssteuer eingeführt. Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer werden oft synonym verwendet, tatsächlich ist die Kapitalertragsteuer aber nur eine Unterform der Abgeltungssteuer. Gesetzlich geregelt ist sie in § 32d des Einkommensteuergesetzes (EstG). Mehr zur Einkommensteuer lesen Sie hier.

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Gab es vorher unterschiedlich hohe Steuern auf verschiedene Arten von Kapitaleinkünften, gilt seitdem ein einheitlicher Steuersatz auf fast alle Kapitalerträge. Die frühere Zinsabschlagsteuer wurde abgeschafft.

Mit der Abgeltungssteuer ist die Steuerpflicht außerdem pauschal abgegolten – daher der Name. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kapitalerträge in der Regel nicht mehr extra in der Steuererklärung angeben müssen. Es gibt aber Ausnahmen (siehe unten).

Die Kapitalertragsteuer beziehungsweise die Abgeltungssteuer ist außerdem eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige sie nicht selbst zahlt, sondern der Steuerabzug direkt an der Quelle erfolgt. Im Fall der Kapitalertragsteuer also bei der Bank.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Kapitalerträge unterliegen pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag, der zwar bei Lohn und Gehalt für die meisten abgeschafft wurde, nicht jedoch bei Kapitalerträgen.

Zusammen ergibt das einen pauschalen Steuersatz von 26,38 Prozent. Sind Sie in der Kirche, zahlen Sie außerdem noch Kirchensteuer. Die genaue Berechnung finden Sie weiter unten.

Wann muss ich keine Kapitalertragsteuer zahlen?

Kapitaleinkünfte sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Erst wenn sie den sogenannten Sparerpauschbetrag überschreiten, wird Kapitalertragsteuer fällig. Der Freibetrag liegt bei 801 Euro im Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 1.602 Euro.

Um den Pauschbetrag zu nutzen, müssen Sie Ihrer Bank oder dem Anbieter Ihres Wertpapierdepots einen sogenannten Freistellungsauftrag. Damit verhindern Sie damit, dass Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt wird.

Haben Sie bei mehreren Instituten Konten oder Depots, sollten Sie den Freibetrag aufteilen. Dafür sind jeweils eigene Freistellungsaufträge nötig. Der Sparerpauschbetrag darf dabei insgesamt nicht überschritten werden.

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Doch keine Sorge: Sollten Sie mit Ihrer Aufteilung nicht ganz richtig gelegen und deshalb zu viele Steuern gezahlt haben, können Sie sich diese zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurückholen (siehe unten).

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Kapitalertragsteuer Ihre Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, werfen Sie einfach einen Blick in die Steuerbescheinigung, die Ihnen Ihre Bank, Sparkasse oder Ihr Depotanbieter zu Beginn eines jeden Jahres ausstellt.

Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Kommen Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen nicht über den Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro, 2021: 9.744 Euro), müssen Sie grundsätzlich gar keine Steuern zahlen. Also auch nicht auf Kapitalerträge. Das betrifft vor allem Geringverdiener, Rentner und Studenten.

Sie können in diesem Fall auch eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei Ihrem Finanzamt beantragen und anschließend der Bank vorlegen. Dadurch sind Sie bis zu drei Jahre von der Kapitalertragsteuerpflicht befreit. Verdienen Sie in der Zwischenzeit jedoch mehr, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen und die NV-Bescheinigung wird ungültig.

Wie berechnet sich die Steuer auf Kapitalerträge?

Um herauszufinden, wie hoch die Steuer für Sie genau ausfällt, müssen Sie zunächst den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und eventuell Kirchensteuer – je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent – auf die Abgeltungssteuer von 25 Prozent draufschlagen.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?

Zur Abgeltungssteuer unterscheidet sich die Kapitalertragsteuer nicht im Steuersatz, sondern in ihrer Art der Abführung. In Deutschland werden die Steuern auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt abgeführt, dadurch ist die entsprechende Steuerlast abgegolten. Daher kommt der Name „Abgeltungssteuer“.

Ist die Abgeltungssteuer eine Kapitalertragssteuer?

Definition: Die Abgeltungssteuer – auch Kapitalertragsteuer – ist eine Quellensteuer. Sie fällt pauschal auf Kapitalerträge von Privatvermögen wie z. B. für Dividenden aus Aktien oder für Kursgewinne bei Fonds oder ETFs an.

Wann muss ich Abgeltungssteuer zahlen?

Sparer, die Geld anlegen in Form von Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten, sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie wird seit 2009 fällig für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – sogenannte Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Ist die Kapitalertragsteuer immer 25 %?

Seit 2009 gibt es für die Einnahmen aus Kapitalerträgen nun einen einheitlichen Steuersatz. Dieser beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (welcher seit 2021 für die meisten Deutschen nicht mehr anfällt) und gegebenenfalls Kirchensteuer.