Wo Feld oder Waldwege in eine andere Straße münden an Einmündungen mit abgesenktem Bordstein an Straßenkreuzungen und?

1.3.01-002, 5 Punkte

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer

Antwort für die Frage 1.3.01-002

Richtig ist:

  • An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Informationen zur Frage 1.3.01-002

Führerscheinklassen: G, Mofa.

Fehlerquote: 29,5 %

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An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?

1. Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

2. An Straßenkreuzungen und -einmündungen

3. An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wir freuen uns auf Ihre Antworten! Viel Glück!

StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

45. Änderungsverordnung

46. Änderungsverordnung

§ 8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

Wo Feld oder Waldwege in eine andere Straße münden an Einmündungen mit abgesenktem Bordstein an Straßenkreuzungen und?

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Regel "rechts vor links" beachten

Wo Feld oder Waldwege in eine andere Straße münden an Einmündungen mit abgesenktem Bordstein an Straßenkreuzungen und?

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Wo Feld oder Waldwege in eine andere Straße münden an Einmündungen mit abgesenktem Bordstein an Straßenkreuzungen und?

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Wo Feld oder Waldwege in eine andere Straße münden an Einmündungen mit abgesenktem Bordstein an Straßenkreuzungen und?

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 3

Wo Feld oder Waldwege in eine andere Straße münden an Einmündungen mit abgesenktem Bordstein an Straßenkreuzungen und?

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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 48) wurde zuletzt aktualisiert am 29.07.2011

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Wo Feld oder Waldwege in eine andere Straße münden an Straßenkreuzungen und an Einmündungen mit abgesenktem Bordstein?

Wer aus einer Einmündung mit abgesenktem Bordstein oder einem Feld- bzw. Waldweg ausfährt, muss grundsätzlich Vorfahrt gewähren. Hier gilt die Regel "rechts-vor-links" nicht.
Feld- und Waldwege sind i.d.R. keine befestigten Straßen, sondern vielmehr Schotterwege, auf denen auch nicht schnell gefahren werden kann. Die Bezeichnung "Weg" deutet schon an, dass es sich dabei um keine gleichberechtigte Straße handelt. Entsprechend gilt die Regel "rechts vor links" hier nicht.
Einmündung vorbei an der von rechts eine Straße kommt, gilt grundsätzlich rechts vor links. Das gilt nicht wenn es durch Verkehrszeichen anderes angeordnet wird oder wenn die Straße rechts einen abgesenkten Bordstein besitzt.
Die RegelRechts-vor-Linksgilt grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen sonst keine verkehrsregelnden Zeichen (Schilder oder Ampeln) angebracht sind und die Vorfahrt nicht durch Polizeibeamte geregelt wird. An Grundstücksausfahrten gilt die RegelRechts-vor-Links“ nicht.