Wo bekomme ich eine erweiterte Meldebescheinigung

Wir benötigen nur 2 Informationen von Ihnen.

Wo?

Geben Sie Ihren Ort an, um regionalisierte Informationen zu erhalten.


Was?

Sie haben in Dienstleistungen/Verwaltungsleistungen gesucht.

Gewählte Leistung: Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung

Es wurden Informationen zu "Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung" gefunden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).


Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (ab dem 1. Mai 2023). Die Meldebescheinigung enthält stets folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. frühere Namen,
  2. Ordensname, Künstlername,
  3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  4. Geschlecht,
  5. zum gesetzlicher Vertreter
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Anschrift,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht sowie
    7. Sterbedatum,
  6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  7. Religionszugehörigkeit,
  8. frühere Anschriften,
  9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  10. Familienstand,
  11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsname,
    4. Doktorgrad,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht,
    7. derzeitige Anschriften,
    8. Sterbedatum,
  12. zu minderjährigen Kindern
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsdatum,
    4. Geschlecht,
    5. Anschrift im Inland,
    6. Sterbedatum,
  13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
  14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
 Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

   Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

  • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • Brief oder E-Mail

Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.


Welche Gebühren fallen an?

Schriftlich: In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.

Die elektronische Meldebescheinigung ist unentgeltlich.


RechtsgrundlageFachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport


Fachlich freigegeben am

Teaser

Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

  • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • Brief oder E-Mail

Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.


Welche Gebühren fallen an?

Schriftlich: In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.

Die elektronische Meldebescheinigung ist unentgeltlich.


Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport


Fachlich freigegeben am

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote

Was brauche ich um eine erweiterte Meldebescheinigung zu bekommen?

Welche Unterlagen werden benötigt?.
Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass..
ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person..

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer erweiterten Meldebescheinigung?

Der Unterschied zur einfachen Meldebescheinigung besteht darin, dass die erweiterte Meldebescheinigung neben den Angaben zum Wohnsitz zusätzlich weitere Daten (z. B. Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion usw.) enthalten kann.

Was ist eine erweiterte deutsche Meldebescheinigung?

Eine erweiterte Meldebescheinigung dient als Nachweis der Meldeadressen, der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes, sie enthält auch die Meldezeiten in Stuttgart, den Geburtstag, Geburtsort und wenn vorhanden, den auswärtigen Wohnort der Person.

Was kostet eine Meldebescheinigung in Hamburg?

Melden Sie sich persönlich bei der Meldebehörde, dann können Sie die fünf Euro Verwaltungsgebühr für die Meldebescheinigung entweder bar oder mit EC-Karte zahlen. Haben Sie die Bescheinigung schriftlich bei der Meldebehörde angefordert, können Sie die anfallenden fünf Euro dem Schreiben beilegen.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte