Wird die Rente automatisch an das Finanzamt gemeldet?

Steuererklärung für Rentner? Steuerberater H.-J. Gerlach zur Einkommensteuer für Senioren

Viele Rentner erhalten in diesem Jahr erstmals Post vom Finanzamt. Darin werden sie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Wer ist betroffen und auf wen kommen eventuell Steuerzahlungen zu? Steuerberater H.-Jochen Gerlach, bringt Licht ins Dunkle.

Wird die Rente automatisch an das Finanzamt gemeldet?
H.-Jochen Gerlach,
Steuerberater,
Vorstandsmitglied Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.   © Privat

Bereits seit 2009 kontrolliert das Finanzamt die Steuerpflicht der Renten. Zunächst, wenn ohnehin eine Steuererklärung abzugeben war, beispielsweise bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Seit diesem Jahr schreibt die Finanzverwaltung auch jene Rentner an, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, bei denen aber aufgrund der automatisch vom Rentenversicherungsträger übermittelten Daten eventuell damit zu rechnen ist, dass Steuern anfallen.

Nach dem Einkommensteuergesetz ist jeder Bürger zunächst selbst verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn seine Einkünfte entsprechend hoch sind. Darüber hinaus ist nach der Abgabenordnung auch derjenige verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.

Beispielrechnungen

Die Frage, ab welcher Rentenhöhe Steuern anfallen, ist nicht ganz leicht zu beantworten. Wenn jemand zum Beispiel seit 2010 Rente bezieht, neben einer gesetzlichen Rente keine weiteren Einnahmen hat und die Rente 16.300 Euro im Jahr nicht übersteigt, fällt keine Steuer an. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der steuerfreie Betrag. Läuft die Rente schon länger, erhöht sich die Steuerfreigrenze jährlich und liegt bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 bei 19.100 Euro für den Alleinstehenden. Denn bei seit 2005 und früher laufenden Renten sind 50 Prozent steuerpflichtig und dieser steuerpflichtige Anteil steigt mit späterem Rentenbeginn jährlich um 2 Prozent – bis auf 80 Prozent im Jahr 2020 – und danach um 1 Prozent. Ab 2040 unterliegt die gesamte Rente der Steuer.

Bei privat finanzierten Renten (beispielsweise aus einer angesparten Lebensversicherung) wird dagegen nach wie vor der enthaltene Zinsanteil besteuert. Dabei kommt es auf das bei Beginn der Rente erreichte Lebensalter an. So sind zum Beispiel 18 Prozent steuerpflichtig, wenn die Rente ab dem 65. Lebensjahr gezahlt wird.

Beamtenpensionen werden nach Abzug eines Versorgungsfreibetrages wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert. Ebenso die so genannten Werksrenten und in der Regel auch Leistungen aus Zusatzversorgungskassen.

Diese Zahlen sind nur Anhaltspunkte, denn zusätzlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge, Spenden oder Krankheitskosten wie Zahnersatz, Brillen oder ein Behindertenpauschbetrag können individuell geltend gemacht werden und die Berechnung beeinflussen.

Freiwillige Auskunft

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Einkünfte höher und damit wahrscheinlich steuerpflichtig sind, lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben und nicht auf die Nachfrage des Finanzamtes zu warten. Sie müssen dann zwar die anfallende Steuer bezahlen, Ihr Fall wird aber in der Regel nicht strafrechtlich geprüft – was bei mehr als 500 Euro Steuernachzahlung vorgesehen ist.

H.-J. G

  • Seite drucken
  • Beitrag teilen

In der Steuererklärung gehören Angaben zu inländischen gesetzlichen und privaten Renten in die Anlage R (Einkünfte aus Renten). In diesem Steuerformular werden alle Zahlungen von inländischen Rentenversichererungen, Versorgungswerken, Pensionskassen oder Lebensversicherungen detailliert abgefragt.

Für Rentnerinnen und Rentner gibt es außerdem zwei weitere Steuerformulare: Die Anlage R-AUS für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Und die Anlage R-AV/bAV für Erträge aus Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riester-Rente) und der betrieblichen Altersvorsorge.

Feste Zinsen – bis zu 7,00 Prozent von SAMINA!

Jährliche planbare Zinsen – in Zeiten von Niedrigzinsen eine echte Alternative. Bei Invesdor gibt es für Anleger die Möglichkeit in die SAMINA Produktions- und Handels GmbH zu investieren. Dabei winken bis zu 7,00 Prozent Zinsen jährlich. SAMINA ist führender Hersteller von naturkonformen Schlafsystemen. Der Vertrieb erfolgt in über 15 Ländern mit über 18 eigenen Filialen und weiteren 160 Vertriebspartnern sowie 60 Hotelpartnern.  Jetzt in SAMINA investieren und von festen Zinsen profitieren!

Warnhinweis: Der Erwerb dieses Finanzinstruments ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Das öffentliche Angebot dieses Finanzinstruments richtet sich an Anleger mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland und Österreich.

Anzeige

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Renteneinkünfte ab 2005 neu geregelt. Wer in 2005 bereits im Ruhestand war oder erstmals eine gesetzliche Rente bezog, muss 50 Prozent seiner Altersbezüge versteuern. Da Rentner gleichzeitig hohe Steuerfreibeträge nutzen können, ergibt sich für viele deshalb keine Steuerlast. Das kann sich jedoch ganz schnell ändern, wenn die Betreffenden noch eine zweite Rente oder andere Zusatzeinkünfte – beispielsweise aus Kapitalanlagen oder Vermietung – erzielen.

Für jeden weiteren Rentenjahrgang seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil kontinuierlich an, bis im Jahr 2040 die kompletten Auszahlungen versteuert werden. Die kommenden Rentnerjahrgänge werden also immer stärker zur Kasse gebeten. Wer im Jahr 2022 in Rente geht, muss bereits 82 Prozent seiner Rente versteuern, 18 Prozent bleiben steuerfrei. Der steuerfreie Anteil der Rente (Rentenfreibetrag) wird im Steuerbescheid des zweiten Rentenjahres in einen festen Eurobetrag umgewandelt und bis zum Lebensende festgeschrieben.

Wenn Sie selbst überprüfen möchten, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, bietet das bayerische Landesamt für Steuern einen neuen Onlinerechner als Hilfe an.

  • Biallo-Lesetipp: Es gibt auch steuerfreie Renten. Welche das sind und was generell bei der Besteuerung von Renten gilt, erfahren Sie in einem separaten Ratgeber.

Steuerfreibeträge für Rentner

Zahlreiche Freibeträge müssen in der Steuererklärung nicht extra beantragt werden – das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch. Dazu gehören:

  • das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag) für 2021 von 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete,
  • der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 / 72 Euro (Ledige / Verheiratete), falls nicht höhere Kosten geltend gemacht werden,
  • der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Pensionäre in Höhe von 102 Euro,
  • der Versorgungsfreibetrag für pensionierte Beamte und Betriebsrentner,
  • der Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro für Rentenbezüge, wenn nicht höhere Beträge geltend gemacht werden sowie
  • der Altersentlastungsbetrag von maximal 1.900 Euro für Nebeneinkünfte außer Renten und Pensionen.

Ist die Steuererklärung für Rentner Pflicht?

Die Hoffnung vieler Rentner, einfach im Ruhestand unter dem Radar des Finanzamtes steuerlich unbehelligt seinen Lebensabend zu genießen, funktioniert nicht. Denn mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber ein lückenloses Meldeverfahren eingeführt, mit dem das Finanzamt Einblick in die Einkünfte auch von Seniorinnen und Senioren erhält, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Alle öffentlichen und privaten Rentenkassen, Versorgungswerke, Pensionskassen- und Fonds sowie die Lebensversicherer melden bereits seit 2005 auf elektronischem Weg sämtliche ausgezahlten Renten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg.

Wann müssen Rentner eine Steuervorauszahlung leisten?

Rentnerinnen und Rentner, die für das alte Jahr mindestens 400 Euro Steuern nachzahlen müssen, werden vom Finanzamt umgehend aufgefordert, auch für das laufende Jahr vierteljährlicher Steuervorauszahlungen zu entrichten, damit Vater Staat möglichst frühzeitig an sein Geld kommt. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen werden jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember erhoben. Berechnet das Finanzamt keine Steuerschuld, können sich Rentner von der Abgabepflicht für drei Jahre lang befreien lassen.

Steuertipp: Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Für viele Rentner ist die jährliche Steuererklärung eine lästige Pflicht. Berechnet das Finanzamt tatsächlich keine Steuerschuld, kann man sich von der Abgabepflicht befreien lassen. Am besten geht das mit einem Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Das Formular gibt es beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de. Wird eine NV-Bescheinigung erteilt, hat man die nächsten drei Jahre seine Ruhe.

Für den Ernstfall: Ist alles Wichtige in Ihrem Notfallordner?

Einen Notfallordner anzulegen ist lästig, aber unerlässlich für jeden Haushalt. In unserem ausführlichen Ratgeber „So haben Sie wichtige Dokumente immer griffbereit“ verraten wir Ihnen, welche Unterlagen unbedingt hineingehören. Bei Notfallordner-profi.de erhalten Sie zum Preis von 25 Euro ein hilfreiches Ordnungssystem, sämtliche wichtigen Vorsorgedokumente sowie umfassende Informationen, die im Notfall für Angehörige und Vertrauenspersonen wichtig sind.  Jetzt Notfallordner bestellen!

Anzeige

Steuererklärung: Wer muss die Anlage R ausfüllen?

Das Steuerformular Anlage R wird für immer mehr Rentner oder Pensionäre relevant. Wenn Sie Einkünfte aus privaten oder gesetzlichen Renten beziehen, die den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten, müssen Sie die Anlage R beim Finanzamt einreichen. Dieser Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2021 bei 9.744 Euro pro Jahr (Eheleute und eingetragene Lebenspartner: 19.488 Euro). Ehepaare müssen getrennte Anlagen ausfüllen und abgeben. Dank einiger Freibeträge und Steuervergünstigungen müssen jedoch nicht alle Rentner auch wirklich Steuern zahlen.

Pensionen und Versorgungsbezüge von Beamten kommen nicht in die Anlage R. Werkspensionäre und Beamte im Ruhestand füllen für ihre Altersbezüge das Steuerformular Anlage N aus.

Leibrenten, private Zusatzrenten & Co: Was gehört in die Anlage R?

Angeben müssen Rentnerinnen und Rentner in der Anlage R sämtliche inländischen Altersrenten, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Maßgebend ist der Bruttobetrag der Rente, bei Pflichtversicherten also der Betrag vor Abzug des eigenen Beitrags zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dazu gehört auch die Mütterrente.

Freiwillig Versicherte erhalten neben ihrer Rente Zuschüsse zu ihren eigenen Krankenversicherungsaufwendungen. Diese Zuschüsse sind steuerfrei und dürfen nicht dem Rentenbetrag hinzugerechnet werden. Nachzahlungen für mehrere Jahre sollten zusätzlich auch eingetragen werden. Das Finanzamt prüft für diese Beträge dann eine ermäßigte Besteuerung.

Private Zusatzrenten in der Steuererklärung für Rentner

Bezüge aus einer privaten Rentenversicherung sind ebenfalls in der Anlage R einzutragen. Leibrenten mit befristeter Laufzeit (etwa Berufs- und Erwerbsminderungsrenten) gehören auch in dieses Formular, genauso wie Renten aus sonstigen Verpflichtungsgründen – zum Beispiel Rentenbezüge aus dem Verkauf einer Immobilie.

  • Biallo-Lesetipp: Mit welchen Ertragsteilen die privaten Renten der Steuerpflicht unterliegen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Rentenbesteuerung. Außerdem: Selbstständige und Freiberufler können – neben privaten Versicherungen – auch mit der gesetzlichen Rentenversicherung fürs Alter vorsorgen. Welche Möglichkeiten es gibt, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns. 

Anlage R-AV/b-AV: Steuerformular für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Staatlich geförderte private Renten zum Beispiel aus Riester-Rente, Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung werden auf einem separaten Vordruck Anlage R-AV/b-AV vermerkt. Sie sind, je nach Vertragstyp, in voller Höhe oder nur zum Teil steuerpflichtig. Jeder Vertragsanbieter erteilt seinen Kunden jährlich eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“, welche auch als Ausfüllhilfe genutzt werden kann.

  • Biallo-Tipp: Der Eintritt in die Rentenphase bedeutet für viele Senioren oft auch einen finanziellen Umbruch. Um in dieser Lebensphase bestmögliche Entscheidungen für sinnvolle Geldanlage zu treffen, brauchen Rentnerinnen und Rentner einen klaren Plan.In unserem Ratgeber Geldanlagen für Senioren erklären wir Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten zum sicheren Vermögensmix gelangen. 

Steuererklärung: Pensionen und Betriebsrenten kommen in die Anlage N

Für Werkspensionäre und Beamte im Ruhestand rechnet der ehemalige Arbeitgeber die steuerpflichtigen Altersbezüge über die jährliche Lohnsteuerbescheinigung (früher Lohnsteuerkarte) ab. Diese sind in voller Höhe steuerpflichtig – Ruheständler können aber einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag beanspruchen. Auch hier ist der Fiskus über die Einkünfte pensionierter Beamter und Betriebsrentner informiert. Der ehemalige Arbeitgeber meldet den nachträglichen Verdienst über das elektronische Verfahren „elsterLohn“ an das Finanzamt.

Pensionen werden über die Anlage N abgerechnet. Übertragen braucht man die Daten der Lohnbescheinigung grundsätzlich nicht mehr, da diese automatisch an das Finanzamt übermittelt wurden. Sollten die elektronisch übermittelten Ruhestandsbezüge allerdings fehlerhaft oder unvollständig beim Fiskus gelandet sein, muss man die richtigen Werte über die Anlage N deklarieren.

Wenn Löhne, Firmen- oder Beamtenpensionen auf Steuerkarte zu den Einnahmen im Alter gehören, kann sich aus folgenden Gründen eine Steuererklärungspflicht ergeben:

  • wenn einer der Ehepartner Altersbezüge erhält und der andere noch im Erwerbsleben steht,
  • wenn neben Gehalt oder Rente weitere in- und ausländische Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug (zum Beispiel aus Kapitalanlagen oder Vermietung) in Höhe von mehr als 410 Euro angefallen sind,
  • wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen (etwa Krankengeld, Insolvenzgeld, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz) von mehr als 410 Euro angefallen sind,
  • wenn Ruheständler als Beamte und Angestellte gearbeitet haben, also eine rentenversicherungspflichtige und eine rentenversicherungsfreie Beschäftigung hatten,
  • wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag (nicht bei Behinderten) oder Hinterbliebenenpauschbetrag eingetragen war,,
  • wenn Arbeitslohn oder Pension nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder
  • wenn man eine Betriebsrente bezogen hat und zudem bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war.

Hinweis: Sommer, Sonne, Strand und niedrige Lebenskosten – viele Rentner wollen Ihren Ruhestand im Ausland genießen. Doch auch dabei gibt es einige wichtige steuerrechtliche Punkte zu beachten.

Kostenloser Alleskönner: das Girokonto der Sparda-Bank Hessen

Fast alle Banken verlangen mittlerweile für Ihre Kontomodelle Gebühren. Doch nicht die Sparda-Bank Hessen! Sie ist das einzige noch verbliebene Geldhaus der Sparda-Gruppe, welches seinen Kundinnen und Kunden ein Girokonto bietet, das alles kann, nix kostet und auf Negativzinsen verzichtet. Für alle, die es noch nicht wissen: Das SpardaGiro-Konto steht jedermann und jedefrau offen, auch wenn Sie Ihren Wohnort nicht in Hessen haben.  Zum Alleskönner-Girokonto

Anzeige

Einkünfte aus Renten: Wie fülle ich die Anlage R richtig aus?

Ausfüllen muss man die dunkelgrün unterlegten Felder im Regelfall nicht mehr – diese Daten hat das Finanzamt bereits vom Rentenversicherer automatisch erhalten. Sie müssen hier nur korrigierte Werte eintragen, wenn Sie erkennen, dass die übermittelten Daten falsch oder unvollständig waren.

Biallo-Tipp:

Viele ältere Menschen sind mit dem Ausfüllen ihrer Steuererklärung überfordert. Finanzbeamte dürfen zwar fremde Steuererklärungen nicht komplett ausfüllen – sie sind aber bei konkreten Fragen zur kostenlosen Hilfestellung verpflichtet, wenn man beim örtlichen Service-Center des Finanzamts darum bittet. Gegen Honorar helfen auch ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine weiter.

Steuererklärung-Ausfüllhilfe der Deutschen Rentenversicherung

Rentnerinnen und Rentner können bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung erhalten (www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter: 0800 / 1000 4800). Die Hilfe enthält die notwendigen Eintragungswerte für die Steuererklärung und zeigt auf, an welcher Stelle der Formulare die Daten einzutragen sind. Es genügt, die Bescheinigung einmal anzufordern, in den Folgejahren schickt die Rentenversicherung die Ausfüllhilfe dann automatisch zu.

Steuersoftware nutzen

Außerdem können Sie mit Hilfe einer Steuersoftware Ihre Steuererklärung auch ganz einfach selber machen. Nutzen Sie spezielle Steuerprogramme, die Sie ganz einfach und unkompliziert durch Ihre Steuererklärung führen. Dabei erhalten Sie interaktiv viele praktische Tipps, mit denen Sie die optimale Steuerersparnis herausholen. Einfacher geht es nicht!

Für Rentner eignen sich zum Beispiel ganz besonders:

  • Die Steuersoftware „WISO Steuer“ oder das Programm „SteuerSparErklärung“ mit seinem Zusatzprodukt „SteuerSpar Erklärung Rentner“.
  • Auch das Steuerprogramm „Lohnsteuer kompakt“ ist sinnvoll, denn es beinhaltet einen Link zu einer Extra-Internetseite mit Steuertipps für Rentner.
  •  Die Software Lexware Taxman bietet einen zusätzlichen Ratgeber „Lexware Taxman für Rentner & Pensionäre“.

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner

Rentner in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben es seit 2018 etwas leichter: Diese Bundesländer bieten mit einem zweiseitigen Formular eine „Vereinfachte Veranlagung von Rentnern und Pensionären“ an. Doch Steuerexperten warnen vor einem zu sorglosen Umgang mit dem behördlichen Angebot. Sie kritisieren, dass das vereinfachte Formular längst nicht alle möglichen Steuersparmöglichkeiten abfragt.

„EinfachElster“ ab Frühjahr 2022

Ab diesem Frühjahr ist auch die elektronische Steuererklärung über das kostenlose Onlineportal Elster für alle Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre leichter. Seit dem 31. März 2022 müssen Sie sich dafür lediglich auf www.einfach.elster.de mit Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer und Ihrem Geburtsdatum registrieren. Dann erhalten Sie per Post Ihre Zugangsnummer. Mit dieser können Sie dann die vereinfachte Steuererklärung papierlos starten.

Das Programm „EinfachElster“ soll anhand von Fragen übersichtlich und einfach durch die Steuererklärung führen – ganz ähnlich den bereits kostenpflichtig angebotenen Steuerprogrammen. Zudem soll zusätzlich ein Datenabruf beim Finanzamt möglich sein und damit Bescheinigungen zum Beispiel von der Krankenkasse oder Rentenversicherung automatisch berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur vereinfachten Steuererklärung für Rentner (https://www.elster.de/eportal/infoseite/einfachelsterinfo) erhalten Sie auf der Elster-Homepage oder unter der Telefon-Hotline: 0800 52 35 055.

  • Biallo-Lesetipp: Was die Ampelregierung zum Thema Rente geplant hat, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.

Wie erfährt das Finanzamt von meiner Rente?

Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss? Die Finanzämter erhalten seit 2009 jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen.

Wann meldet sich das Finanzamt bei Rentnern?

Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2021 verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete.

Werden Rentner vom Finanzamt abgezockt?

Ein Leben lang arbeiten – und dann vom Finanzamt abgezockt werden? 142 000 Rentner haben wegen des Verdachts der unberechtigten Doppel-Besteuerung Widerspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine FDP-Anfrage mit. Die hohe Zahl überrascht.

Wie hoch darf meine Rente sein um steuerfrei zu bleiben?

Alleinstehende zahlen für 2021 keine Einkommensteuer, wenn ihre gesetzliche Rente monatlich nicht mehr als etwa 1.600 Euro beträgt und sie keine weiteren Einkünfte beziehen. Im Jahr liegt die Grenze also bei etwa 19.300 Euro.