Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto

Kinder kosten bekanntlich viel Geld. Geht aus einer ehelichen oder außerehelichen Beziehung ein Kind hervor und trennen sich die Eltern bzw. leben nicht zusammen, stellt sich die Frage nach dem Kindesunterhalt. Dabei ist zu unterscheiden: Derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, leistet den sogenannten Naturalunterhalt durch Unterkunft, Kleidung, Verpflegung usw. Dagegen ist der andere Elternteil gegenüber dem minderjährigen Kind zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Wird das Kind volljährig, schulden beide Elternteile normalerweise Barunterhalt. Sind mehrere minderjährige und volljährige Kinder vorhanden, kann die Berechnung des Kinderunterhalts kompliziert werden.

Literatur zum Thema Kindesunterhalt

Das Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt berechnen

Wie berechne ich Kindesunterhalt richtig?

Die Berechnung richtet sich beim Kindesunterhalt sowohl nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen als auch nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und deren Alter. Als Berechnungshilfe wird in aller Regel die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Ausschlaggebend ist mithin stets der jeweilige Einzelfall. Im Zweifel können Jugendamt oder ein Anwalt

Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?

Eine erste unverbindliche Einschätzung dazu, wie hoch der zu zahlende Kindesunterhalt in Ihrem Fall ausfallen kann, ermöglicht Ihnen dieser Rechner.

Wer muss den Kindesunterhalt zahlen?

In der Regel sind beide Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig. Während der betreuende Elternteil Naturalunterhalt leistet, muss der andere, familienferne Elternteil meist Barunterhalt zahlen. Beim Unterhalt ab 18 oder der Unterbringung des Kindes in einem Heim können auch beide Eltern barunterhaltspflichtig sein.

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Berechnung Kindesunterhalt online: So sieht der Kindesunterhalt-Rechner aus

Hier können Sie den zu zahlenden Kindesunterhalt mit dem Unterhaltsrechner Kind kostenlos berechnen:

Zur Unterhaltstabelle 2021 Zur Unterhaltstabelle 2022

Wichtige Hinweise zur Anwendung des Kindesunterhalt-Rechner

Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
Dem Kindesunterhalt-Rechner liegt die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Dem Unterhaltsrechner fürs Kind liegt die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Im Feld „Nettoeinkommen Unterhaltspflichtiger“ ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen einzutragen. Dabei können die zahlreichen Fallkonstellationen bei der Ermittlung dieses Einkommens im Rahmen dieses Rechners naturgemäß nicht dargestellt werden, so dass der Kindesunterhalt-Rechner grundsätzlich nur Richtwerte liefert.

Bezieht der Barunterhaltspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, dürfen bei der Bereinigung des Nettoeinkommens jedoch 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden (grundsätzlich mindestens 50, höchstens 150 Euro monatlich – höhere Aufwendungen gegen Nachweis). Diese Abzugsmöglichkeit gilt nicht für andere Einkunftsarten, insbesondere nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Um den Kindesunterhalt zu berechnen, ist bei allen Einkunftsarten jedoch der Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden möglich, also etwa bei einem Auszug aus der Ehewohnung die Kreditkosten für die Einrichtung der neuen Wohnung, soweit dies in einem angemessen bescheidenen Rahmen erfolgt.

In den Feldern „Kind 1 (Alter in Jahren)“ ff. ist deswegen das Alter des Kindes anzugeben, weil die Düsseldorfer Tabelle drei Altersgruppen und eine Bedarfsgruppe für Volljährige enthält. Je höher die Altersgruppe, desto höher ist der Unterhalt für das Kind.

Der Kindesunterhalt-Rechner enthält bereits den Kindergeldabzugund zeigt den tatsächlich zu zahlenden Unterhaltsbetrag (Zahlbetrag). Das Kindergeld erhält regelmäßig der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt. Dem barunterhaltspflichtigen Elternteil steht aber die Hälfte des Kindergeldes zu, welches den Bedarf des Kindes mindert. Daher ist vom eigentlichen Kindesunterhalt für Minderjährige das hälftige Kindergeld abzuziehen, was der Kindesunterhalt-Rechner automatisch vornimmt.

Ist das Kind volljährig, wirkt sich das Kindergeld in voller Höhe bedarfsmindernd aus und ist daher vollständig vom Kindesunterhalt abzuziehen. Auch dies erledigt der Kindesunterhalt-Rechner automatisch.

Der Selbstbehalt für den barunterhaltspflichtigen Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Kindern (volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden) beträgt seit 01.01.2020 1.160 Euro (zuvor: 1.080 Euro) und für den barunterhaltspflichtigen Nichterwerbstätigen seit 2020 960 Euro (zuvor: 880 Euro). Der jeweilige Selbstbehalt steht dem Pflichtigen in jedem Fall zur Verfügung. Hat der Barunterhaltspflichtige nach Abzug des Zahlbetrags weniger als den für ihn geltenden Selbstbehalt, ist eine sogenannte Mangelfallberechnung durchzuführen.

Einzelheiten dazu finden Sie im Artikel „Düsseldorfer Tabelle – Kapitel Mangelfall: Wenn das Einkommen nicht für den Kindesunterhalt ausreicht“.

Einkommen, Bedarf und Rang: Diese Faktoren sind bei der Kindesunterhalt-Berechnung maßgeblich

Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
Um den Kindesunterhalt berechnen zu können, müssen verschiedene Faktoren beachtet werden.

Bei der Berechnung vom Unterhalt für Ihr Kind kommt es auf das Einkommen bzw. die Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen, den Unterhaltsbedarf des Kindes und die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten an.

Aus dem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen ergibt sich seine Leistungsfähigkeit. Ist er nicht leistungsfähig, kann er keinen Unterhalt zahlen. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht jedoch eine gesteigerte Erwerbspflicht.

Der Pflichtige muss alles in seiner Macht stehende unternehmen, um den Mindestunterhalt für die minderjährigen Kinder zu zahlen. Das reicht sogar von der Ausübung eines zusätzlichen Mini-Jobs bis zum Wechsel in einen besser bezahlten Job. Der Zahlbetrag für den Mindestunterhalt beträgt ausweislich des Anhangs zur Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2022):

  • Erste Altersstufe von 0 bis 5 Jahren:
    Für das erste und zweite Kind jeweils 286,50 Euro / für das dritte Kind 283,50 Euro / für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 271 Euro
  • Zweite Altersstufe von 6 bis 11 Jahren:
    Für das erste und zweite Kind jeweils 345,50 Euro / für das dritte Kind 342,50 Euro / für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 330 Euro
  • Dritte Altersstufe von 12 bis 17 Jahren:
    Für das erste und zweite Kind jeweils 423.50 Euro / für das dritte Kind 420,50 Euro / für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 408 Euro

Weitere Einzelheiten dazu erfahren Sie im Artikel zum Mindestunterhalt.

Begrenzt wird die Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen durch den Selbstbehalt (Eigenbedarf). Der Pflichtige muss trotz geschuldetem Unterhalt in der Lage bleiben, seinen eigenen Lebensbedarf zu finanzieren und über ein Existenzminimum zu verfügen. Der Selbstbehalt ist daher vorrangig gegenüber den Unterhaltspflichten und verbleibt dem Pflichtigen zur Deckung seines eigenen Bedarfs.

Gemäß der Anmerkung 5 der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (sogenannte privilegierte volljährige Kinder),

  • beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.160 Euro (bis 31.12.2019: 1.080 Euro) und
  • beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 960 Euro (bis 31.12.2019: 880 Euro).

Gegenüber den anderen volljährigen Kindern beläuft sich der Selbstbehalt auf monatlich mindestens 1.300 Euro, ohne dass es auf eine Erwerbstätigkeit des Pflichtigen ankommt.

Liegt das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen unterhalb des betreffenden Selbstbedarfs, kann er keinen Kindesunterhalt zahlen. Bei minderjährigen Kindern muss der Pflichtige jedoch den Mindestunterhalt sicherstellen.

Die Kehrseite der Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen ist die Bedürftigkeit des barunterhaltsberechtigten Kindes. Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Einkünften noch eigenem Vermögen bestreiten kann, § 1602 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Kann der Berechtigte aus eigenen Mitteln den vollen Bedarf teilweise bestreiten, beschränkt sich die Unterhaltspflicht auf den zur Abdeckung des vollen Bedarfs noch fehlenden Betrag. Minderjährige Kinder sind mangels eigenem Einkommen oder Vermögen regelmäßig in voller Höhe bedürftig. Dies gilt häufig auch für volljährige privilegierte Kinder.

Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
Der Rang des Kindes spielt bei der Berechnung für den Kindesunterhalt eine entscheidende Rolle.

Um den Kindesunterhalt berechnen zu können, ich ist der Rang des barunterhaltsberechtigten Kindes ebenfalls maßgeblich, was sich insbesondere bei studierenden Kindern auswirkt. Beim Unterhalt gegenüber Kindern, Ehegatten und anderen Personen gilt das sogenannte Rangstufenprinzip. Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche der Berechtigten auf den oberen Rängen gegenüber dem nachfolgenden Rang vorrangig sind. In der Praxis spielt die Rangfolge häufig dann eine Rolle, wenn das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen nicht zur Abdeckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht.

Tritt dieser sogenannte Mangelfall ein, erhalten die Berechtigten auf dem obersten Rang den (vollen) Unterhalt, während die Berechtigten auf dem nachfolgenden Rang leer ausgehen bzw. nur einen Teil erhalten. Gemäß § 1609 BGB stehen auf dem

  • obersten Rang die minderjährigen, unverheirateten Kinder und privilegierten volljährigen Kinder (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unverheiratet, im Haushalt der Eltern lebend und in allgemeiner Schulausbildung);
  • zweiten Rang die ehelichen, geschiedenen und nichtehelichen Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes regelmäßig bis zu dessen vollendetem dritten Lebensjahr unterhaltsberechtigt sind oder wenn einer der weiteren gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände vorliegt und es sich um eine Ehe von langer Dauer handelt;
  • dritten Rang die nicht unter den zweiten Rang fallenden Ehegatten und geschiedenen Ehegatten;
  • vierten Rang die nicht unter den ersten Rang fallenden volljährigen Kinder – also auch der auswärts wohnende volljährige Student.

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Vom Bruttoeinkommen zum Zahlbetrag: In 7 Schritten zur Berechnung des Kindesunterhalts

Um den Kindensunterhalt zu berechnen, ist unter Beachtung der Faktoren Einkommen, Bedarf und Rang wie folgt vorzugehen:

Schritt 1: Ermittlung des realen Gesamteinkommens

Maßstab für die Berechnung des Kindesunterhalts ist zunächst das reale Gesamteinkommen, also alle steuerrelevanten Brutto-Einkünfte. Dazu gehören nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG):

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (etwa regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie bestimmte Renten oder gewisse private Veräußerungsgeschäfte)

Einkünfte sind dabei nach § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn,
  • in den anderen Fällen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Schritt 2: Korrekturen des realen Gesamteinkommens

Wird das reale Gesamteinkommens des Barunterhaltspflichtigen ermittelt, können je nach Einkommensart bei den Einkünften bestimmte Korrekturen nötig sein. Dies betrifft bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit etwa die Bewertung eines überobligatorischen Arbeitseinsatzes (Ausübung einer Erwerbstätigkeit, zu die der Unterhaltspflichtige oder Unterhaltsberechtigte nicht verpflichtet ist) oder des Erhalts einer arbeitsrechtlichen Abfindung.

Demgegenüber sind bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit beispielsweise die steuerlichen Verluste in unterhaltsrechtlicher Hinsicht für die Kindesunterhalt-Berechnung zu korrigieren.

Schritt 3: Ermittlung des fiktiven Einkommens

Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
Um den Kindesunterhalt zu berechnen kann auch fiktives Einkommen herangezogen werden.

Besonders ärgerlich für das den Naturalunterhalt leistende Elternteil ist es, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Kindesunterhalt zahlt. Hier kommt der Pflichtige aber nicht so einfach davon. Speziell bei der Sicherstellung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder muss sich der Pflichtige häufig so behandeln lassen, als hätte er die dafür erforderlichen Einkünfte tatsächlich erzielt.

Schritt 4: Berechnung des Nettoeinkommens

Ist das reale bzw. fiktive Gesamteinkommen ermittelt, wird daraus das Nettoeinkommen des Pflichtigen berechnet. Steuern und Sozialabgaben, aber auch Vorsorgeaufwendungen für die private Altersvorsorge sind von seinem Bruttoeinkommen in Abzug zu bringen.

Schritt 5: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens

Steht das Nettoeinkommen fest, ist es um die laufenden (Fix-)Kosten zu bereinigen. Damit sind die Kosten gemeint, die nicht bereits als allgemeine Lebenshaltungskosten im Selbstbehalt (Eigenbedarf, Existenzminimum) des Unterhaltspflichtigen enthalten sind. Dazu gehören etwa die berufsbedingten Aufwendungen bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder generell die berücksichtigungsfähigen Schulden (etwa aus der Ehe stammende Verbindlichkeiten).

Schritt 6: Ermittlung des monatlichen Kindesunterhalts

Das berechnete bereinigte Nettoeinkommen ist Grundlage für die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle, aus der sich die monatliche Höhe des Kindesunterhalts ersehen lässt.

Schritt 7: Berechnung des Zahlbetrags

Die in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen monatlichen Unterhaltsbeträge berücksichtigen nicht das Kindergeld. Da dieses den Bedarf des Kindes mindert, muss es in die Berechnung des zu zahlenden Unterhalts (Zahlbetrag) einfließen. In der Regel erhält derjenige Elternteil den Kindesunterhalt, der den Naturalunterhalt leistet. Der Barunterhaltspflichtige darf daher das hälftige Kindergeld vom zu zahlenden Unterhalt abziehen.

So funktioniert die Kindesunterhaltberechnung im Einzelnen

Bei den sieben Schritten zur Berechnung des Kindesunterhalts sind zahlreiche Punkte zu beachten.

Der Regelfall: Wenn der Barunterhaltspflichtige in einem festen Arbeitsverhältnis steht

Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
Der Regelfall für die Unterhaltsberechnung fürs Kind liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige eine feste Arbeitsstelle hat.

In den meisten Fällen erzielt der Barunterhaltspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, steht also in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. In diesem Fall sind für die Kindesunterhalt-Berechnung die Brutto-Einkünfte der letzten 12 Monate maßgeblich.

Ist das monatliche Nettoeinkommen ermittelt, darf der erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei der Bereinigung die berufsbedingten Aufwendungen abziehen. Diese betragen 5% vom Nettoeinkommen, jedoch monatlich mindestens 50 Euro (bei geringfügiger Teilarbeit auch weniger) und höchstens 150 Euro, es sei denn, es werden höhere angemessene Aufwendungen nachgewiesen.

Ebenfalls praxisrelevant: Wenn der Barunterhaltspflichtige selbstständig ist

Geht der Barunterhaltspflichtige einer selbstständigen Arbeit nach, ist für die Unterhaltsberechnung beim Kind der Gewinn der letzten drei Jahre zugrundezulegen. Berufsbedingte Aufwendungen dürfen jedoch nicht vom Gewinn abgezogen werden.

Fiktives Einkommen: Wann sich der Pflichtige das, was er verdienen könnte, anrechnen lassen muss

In der Praxis ärgern sich gerade Mütter darüber, dass sie das minderjährige Kind betreuen, während die Väter keinen oder nur sehr wenig Unterhalt zahlen. So kommt es nicht selten vor, dass die Väter plötzlich ihre gutbezahlte Arbeitsstelle verlieren oder trotz einer gehobenen Position nur ein geringes Einkommen erzielen. Hier gelten jedoch strenge Regeln:

Wer mutwillig seinen Arbeitsplatz aufgibt oder trotz etwa einer Geschäftsführertätigkeit nur ein paar hundert Euro verdient, muss sich – speziell beim Mindestunterhalt – so behandeln lassen, als ob er (weiterhin) das volle Einkommen erzielen würde.

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Besonders wichtig bei der Bereinigung des Nettoeinkommens: Berücksichtigungsfähige Schulden

Bei sämtlichen Einkommensarten stellt sich die Frage, wie mit den bestehenden Schulden des Barunterhaltspflichtigen bei der Berechnung zum Kindesunterhalt zu verfahren ist.

Als Faustregel gilt, das während der Ehe mit Zustimmung des Partners aufgenommene Kredite ebenso wie die notwenigen Verbindlichkeiten des Pflichtigen beim Einzug in eine neue Wohnung nach Trennung bzw. Scheidung zu berücksichtigen sind. Demgegenüber finden Konsumkredite oder Ratenzahlungen für erhaltene Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe generell keine Anerkennung.

Mit der Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt berechnen

Steht das bereinigte Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen fest, kann aus der Düsseldorfer Tabelle der monatliche Unterhalt des Kindes ersehen werden:

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2022

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat
Pro­zent­satzBe­darfs­kon­troll­be­trag in Eu­ro pro Mo­nat
0-5 6-11 12-17 ab 18
1. bis 1.900 396 455 533 569 100 960 bzw. 1.160
2. 1.901 - 2.300 416 478 560 598 105 1.400
3. 2.301 - 2.700 436 501 587 626 110 1.500
4. 2.701 - 3.100 456 524 613 655 115 1.600
5. 3.101 - 3.500 476 546 640 683 120 1.700
6. 3.501 - 3.900 507 583 683 729 128 1.800
7. 3.901 - 4.300 539 619 725 774 136 1.900
8. 4.301 - 4.700 571 656 768 820 144 2.000
9. 4.701 - 5.100 602 692 811 865 152 2.100
10. 5.101 - 5.500 634 728 853 911 160 2.200
11. 5.501 - 6.200 666 765 896 956 168 2.500
12. 6201 - 7.000 697 801 939 1.002 176 2.900
13. 7.001 - 8.000 729 838 981 1.047 184 3.400
14. 8.001 - 9.500 761 874 1.024 1.093 192 4.000
15. 9.501 - 11.000 792 910 1.066 1.138 200 4.700

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Al­ters­stu­fen in Jah­ren & Be­trä­ge in Eu­ro pro Mo­nat
Pro­zent­satzBe­darfs­kon­troll­be­trag in Eu­ro pro Mo­nat
0-5 6-11 12-17 ab 18
1. bis 1.900 393 451 528 564 100 960 bzw. 1.160
2. 1.901 - 2.300 413 474 555 593 105 1.400
3. 2.301 - 2.700 433 497 581 621 110 1.500
4. 2.701 - 3.100 452 519 608 649 115 1.600
5. 3.101 - 3.500 472 542 634 677 120 1.700
6. 3.501 - 3.900 504 578 676 722 128 1.800
7. 3.901 - 4.300 535 614 719 768 136 1.900
8. 4.301 - 4.700 566 650 761 813 144 2.000
9. 4.701 - 5.100 598 686 803 858 152 2.100
10. 5.101 - 5.500 629 722 845 903 160 2.200
ab 5.501 Berechnung je nach den Umständen des Einzelfalles

Zahlbeträge 2021 Zahlbeträge 2022

Eingeteilt ist die Düsseldorfer Tabelle in elf Einkommensstufen sowie drei Altersgruppen und eine Bedarfsgruppe für volljährige Kinder, sofern diese noch im Haushalt eines oder beider Elternteile leben. Der Unterhaltspflichtige kann also

  • anhand seines monatlichen bereinigten Nettoeinkommens ermitteln, in welche Einkommensstufe er fällt und
  • aus der Altersgruppe, in die das Kind einzuordnen ist, die Höhe des monatlichen Kindesunterhaltes ersehen

Zugleich kann der Pflichtige anhand des Bedarfskontrollbetrags erkennen, ob ihm der Selbstbehalt verbleibt (unterste Einkommensgruppe) oder eine ausgewogene Verteilung seines Einkommens zwischen ihm und den Berechtigten stattfindet (darüber liegende Einkommensgruppen).

Ausgelegt ist die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte. Sind mehr oder weniger Berechtige vorhanden, ist eine Eingruppierung in eine niedrigere bzw. höhere Tabellengruppe vorzunehmen.

Praxisbeispiel 1: Kindesunterhalt berechnen nach Düsseldorfer Tabelle – wenn nur ein Kind unterhaltsberechtigt ist

Aus einer Ehe ist das 5-jährige Kind K hervorgegangen. Nach der Scheidung lebt K bei der Mutter, die weder gegenüber dem Kind barunterhaltsverpflichtet noch gegenüber dem Vater unterhaltsberechtigt ist. Der barunterhaltspflichtige Vater verfügt nach Abzug seiner berufsbedingten Aufwendungen und der berücksichtigungsfähigen Schulden über ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 1.700 Euro.

Folge: An sich wäre der Vater in die 1. Einkommensstufe (bis 1.900 Euro monatlich) der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt einzugruppieren. Da die Tabelle jedoch für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist und hier nur ein berechtigtes Kind vorhanden ist, hat eine Hochstufung in die 2. Einkommensstufe (1.901 – 2.300 Euro monatlich) zu erfolgen. Aus der zugehörigen Altersgruppe lässt sich dann der Unterhalt bzw. Bedarf von K wie folgt entnehmen:

K (5 Jahre): 372 Euro monatlich

Wird vom monatlichen bereinigten Nettoeinkommen des Vaters in Höhe von 1.700 Euro die monatliche Unterhaltspflicht in Höhe von 372 Euro abgezogen, verbleiben ihm monatlich 1.328 Euro. Dies entspricht in etwa dem monatlichen Bedarfskontrollbetrag in Höhe von 1.300 Euro, so dass das Einkommen zwischen dem Vater und K ausgewogen verteilt ist.

Anders ist die Tabelle anzuwenden, wenn das Kind volljährig ist und bei einem bzw. beiden Elternteilen lebt bzw. das Kind privilegiert ist: Hier sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Praxisbeispiel 2: Kindesunterhalt berechnen gemäß Düsseldorfer Tabelle – Unterhaltsberechnung volljähriges Kind (privilegiert)

Wie Praxisbeispiel 1, wobei das Kind K 18 Jahre alt, unverheiratet und in der allgemeinen Schulausbildung ist. Auch die Mutter verfügt über ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 1.700 Euro.

Folge: Das Einkommen beider Elternteile ist zusammenzurechnen, also 1.700 Euro + 1.700 Euro = 3.400 Euro. Der Unterhalt würde sich dann zwar nach der 5. Einkommensstufe richten (3.101 – 3.500 Euro). Da aber die Düsseldorfer Tabelle für zwei Berechtigte ausgelegt ist, kann eine Höhergruppierung in die 6. Einkommensstufe erfolgen (3.501 – 3.900 Euro). Der Unterhaltsanspruch von K betrüge dann gegen beide Elternteile zusammen 675 Euro : 2 Elternteile = 337,50 Euro. Hätten die Eltern unterschiedliches Einkommen, wäre der Unterhalt entsprechend den jeweiligen Einkommen anteilig zu berechnen. Daneben stellt sich die Frage, inwieweit die Mutter ihre Naturalleistungen auf den Barunterhalt anrechnen kann.

Auch wenn das volljährig gewordene Kind ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Barunterhalt gegen beide Elternteile hat: Es bleibt grundsätzlich Sache der Eltern, wie der Unterhalt gewährt wird. Das Elternteil, bei dem das privilegierte volljährige Kind lebt, kann also den Unterhalt auch weiterhin durch Kost, Logis und Taschengeld gewähren. Lediglich dann, wenn den privilegierten Volljährigen ein Verbleib im Elternhaus aus Platzgründen unmöglich oder etwa wegen massiver Differenzen unmöglich ist, darf der Volljährige ausziehen, sich eine eigene Bleibe suchen und von beiden Elternteilen den vollen Barunterhalt verlangen. Das gilt ebenso, wenn die vom Kind gewählte Berufsausbildung nur auswärts möglich ist.

Die Unterhaltsberechnung beim volljährigen Kind hat daher ihre Tücken. Das zeigt sich auch, wenn mehrere Kinder vorhanden sind:

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Praxisbeispiel 3: Kindesunterhalt berechnen gemäß Düsseldorfer Tabelle – minderjähriges und volljähriges Kind

Wie Praxisbeispiel 1, wobei K (5 Jahre) noch einen volljährigen Bruder B hat, der auswärts studiert.

Folge: K hat aufgrund seiner Minderjährigkeit gegenüber dem auswärts wohnenden, volljährigen B einen höheren Rang. K erhält daher in voller Höhe den Unterhalt von 354 Euro nach der 1. Einkommensstufe, in die der Vater einzuordnen ist (also nicht wie zuvor 372 Euro nach der 2. Einkommensstufe, da die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist). Der auswärts lebende B hätte aufgrund seines Studiums zwar einen Unterhaltsanspruch von 860 Euro (vgl. Anm. 7 Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2020; zuvor 735 Euro), muss sich aber mit dem zufrieden geben, was nach Abzug des Unterhalts für K und dem Selbstbehalt für den Vater übrig bleibt (sogenannter einfacher Mangelfall).

Der Zahlbetrag: Unterhalt abzüglich Kindergeld

Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
Um den Kindesunterhalt zu berechnen, wird häufig die Düsseldorfer Tabelle verwendet.

In den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle ist das Kindergeld noch nicht berücksichtigt. Das Kindergeld mindert jedoch den Bedarf des Kindes. Daher darf der Barunterhaltspflichtige vom Unterhaltsbetrag die Hälfte des Kindergeldes abziehen, sofern diese staatliche Leistung an den Naturalunterhalt Leistenden ausbezahlt wird. Ist das Kind dagegen volljährig, wird das gesamte Kindergeld auf seinen Bedarf angerechnet. Aus dem Abzug des Kindergeldes vom Unterhalt ergibt sich der vom Barunterhaltspflichtigen zu leistende Zahlbetrag.

Die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt war aufgrund der Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016 etwas verwirrend:

Bis zum 31.07.2015 betrug das Kindergeld

  • für das erste und zweite Kind 184 Euro,
  • für das dritte Kind 190 Euro,
  • ab dem vierten Kind 215 Euro.

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung zum 01.08.2015 betrug das Kindergeld nun rückwirkend zum 01.01.2015 für das

  • erste und zweite Kind 188 Euro
  • dritte Kind 194 Euro
  • ab dem vierten Kind 219 Euro

Unterhaltsrechtlich wurden aber seit dem 01.08.2015

  • die bisher gelten Kindergeldbeträge von 184, 190 und 215 Euro
  • auf die neuen Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle Stand 01.08.2015

angerechnet. Diese Regelung galt bis Ende 2015.

Die aktuellen Kindergeldbeträge belaufen sich auf:

 Höhe des Kindergelds
Kindergeld für das Jahr ... seit 2021 2020
für das erste und zweite Kind (jeweils) 219 Euro 204 Euro
für das dritte Kind 225 Euro 210 Euro
für jedes weitere Kind (jeweils) 250 Euro 235 Euro

Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle ergeben sich folgende Zahlbeträge:

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2021

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Alters­stufen in Jah­ren & Beträge in Euro pro Monat
Prozentsatz
0-5 6-11 12-17 ab 18
1. bis 1.900 393 451 528 564 100
1. und 2. Kind 283,50 341,50 418,50 345
3. Kind 280,50 338,50 415,50 339
ab dem 4. Kind 268 326 403 314
2. 1.901 - 2.300 413 474 555 593 105
1. und 2. Kind 303,50 364,50 445,50 374
3. Kind 300,50 361,50 442,50 368
ab dem 4. Kind 288 349 430 343
3. 2.301 - 2.700 433 497 581 621 110
1. und 2. Kind 323,50 387,50 471,50 402
3. Kind 320,50 384,50 468,50 396
ab dem 4. Kind 308 372 456 371
4. 2.701 - 3.100 452 519 608 649 115
1. und 2. Kind 342,50 409,50 498,50 430
3. Kind 339,50 406,50 495,50 424
ab dem 4. Kind 327 394 483 399
5. 3.101 - 3.500 472 542 634 677 120
1. und 2. Kind 362,50 432,50 524,50 458
3. Kind 359,50 429,50 521,50 452
ab dem 4. Kind 347 417 509 427
6. 3.501 - 3.900 504 578 676 722 128
1. und 2. Kind 394,50 468,50 566,50 503
3. Kind 391,50 465,50 563,50 497
ab dem 4. Kind 379 453 551 472
7. 3.901 - 4.300 535 614 719 768 136
1. und 2. Kind 425,50 504,50 609,50 549
3. Kind 422,50 501,50 606,50 543
ab dem 4. Kind 410 489 594 518
8. 4.301 - 4.700 566 650 761 813 144
1. und 2. Kind 456,50 540,50 651,50 594
3. Kind 453,50 537,50 648,50 588
ab dem 4. Kind 441 525 636 563
9. 4.701 - 5.100 598 686 803 858 152
1. und 2. Kind 488,50 576,50 693,50 639
3. Kind 485,50 573,50 690,50 633
ab dem 4. Kind 473 561 678 608
10. 5.101 - 5.500 629 722 845 903 160
1. und 2. Kind 519,50 612,50 735,50 684
3. Kind 516,50 609,50 732,50 678
ab dem 4. Kind 504 597 720 653

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2022

Net­to­ein­kom­men des
Bar­unter­halts­pflich­tigen
in Eu­ro pro Mo­nat
Alters­stufen in Jah­ren & Beträge in Euro pro Monat
Prozentsatz
0-5 6-11 12-17 ab 18
1. bis 1.900 396 455 533 569 100
1. und 2. Kind 286,50 345,50 423,50 350
3. Kind 283,50 342,50 420,50 344
ab dem 4. Kind 271 330 408 319
2. 1.901 - 2.300 416 478 560 598 105
1. und 2. Kind 306,50 368,50 450,50 379
3. Kind 303,50 365,50 447,50 373
ab dem 4. Kind 291 353 435 348
3. 2.301 - 2.700 436 501 587 626 110
1. und 2. Kind 326,50 391,50 477,50 407
3. Kind 323,50 388,50 474,50 401
ab dem 4. Kind 311 376 462 376
4. 2.701 - 3.100 456 524 613 655 115
1. und 2. Kind 346,50 414,50 503,50 436
3. Kind 343,50 411,50 500,50 430
ab dem 4. Kind 331 399 488 405
5. 3.101 - 3.500 476 546 640 683 120
1. und 2. Kind 366,50 436,50 530,50 464
3. Kind 363,50 433,50 527,50 458
ab dem 4. Kind 351 421 515 433
6. 3.501 - 3.900 507 583 683 729 128
1. und 2. Kind 397,50 473,50 573,50 510
3. Kind 394,50 470,50 570,50 504
ab dem 4. Kind 382 458 558 479
7. 3.901 - 4.300 539 619 725 774 136
1. und 2. Kind 429,50 509,50 615,50 555
3. Kind 426,50 506,50 612,50 549
ab dem 4. Kind 414 494 600 524
8. 4.301 - 4.700 571 656 768 820 144
1. und 2. Kind 461,50 546,50 658,50 601
3. Kind 458,50 543,50 655,50 595
ab dem 4. Kind 446 531 643 570
9. 4.701 - 5.100 602 692 811 865 152
1. und 2. Kind 492,50 582,50 701,50 646
3. Kind 489,50 579,50 698,50 640
ab dem 4. Kind 477 567 686 615
10. 5.101 - 5.500 634 728 853 911 160
1. und 2. Kind 524,50 618,50 743,50 692
3. Kind 521,50 615,50 740,50 686
ab dem 4. Kind 509 603 728 661
11. 5.501 - 6.200 666 765 896 956 168
1. und 2. Kind 556,50 655,50 786,50 737
3. Kind 553,50 652,50 783,50 731
ab dem 4. Kind 541 640 771 706
12. 6.201 - 7.000 697 801 939 1.002 176
1. und 2. Kind 587,50 691,50 829,50 783
3. Kind 584,50 688,50 826,50 777
ab dem 4. Kind 572 676 814 752
13. 7.001 - 8.000 729 838 981 1.047 184
1. und 2. Kind 619,50 728,50 871,50 828
3. Kind 616,50 725,50 868,50 822
ab dem 4. Kind 604 713 856 797
14. 8.001 - 9.500 761 874 1.024 1.093 192
1. und 2. Kind 651,50 764,50 914,50 874
3. Kind 648,50 761,50 911,50 868
ab dem 4. Kind 636 749 899 843
15. 9.501 - 11.000 792 910 1.066 1.138 200
1. und 2. Kind 682,50 800,50 956,50 919
3. Kind 679,50 797,50 953,50 913
ab dem 4. Kind 667 785 941 888

Bei der Unterhaltszahlung sind also die jeweiligen Zahlbeträge zugrundezulegen.

Praxisbeispiel 4: Zahlbetrag bei einem minderjährigen unterhaltsberechtigten Kind

Wie Praxisbeispiel 1.

Folge: Der Unterhalt für K (5 Jahre) beträgt 372 Euro monatlich. Der Vater muss 269 Euro monatlich als Zahlbetrag leisten (Einkommensgruppe 2, Zahlbeträge für 1. und 2. Kind).

Alternative Berechnung des Kindesunterhalts:
372 Euro monatlich Unterhalt abzüglich hälftigem Kindergeld (Stand: 01.01.2019) in Höhe von 97 Euro (194 Euro : 2 Elternteile) = 269 Euro

Auch bei den Zahlbeträgen sind die Besonderheiten für volljährige Kinder zu beachten.

Praxisbeispiel 5: Zahlbetrag bei einem privilegierten unterhaltsberechtigten Kind

Wie Praxisbeispiel 2.

Folge: Der Unterhalt für K (18 Jahre) beträgt 675 Euro monatlich. Jedes Elternteil muss 240,50 Euro monatlich als Zahlbetrag leisten (Einkommensgruppe 6, Zahlbeträge für 1. und 2. Kind, also 481 Euro : 2 Elternteile).

Alternative Berechnung des Kindesunterhalts:
702 Euro monatlich Unterhalt abzüglich vollem Kindergeld in Höhe von 194 Euro = 508 Euro.
Die 508 Euro monatlich sind von beiden Elternteilen hälftig zu erbringen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Kindesunterhalt:

Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
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Wieviel Unterhalt muss ich zahlen bei 1600 Netto
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Wie viel Unterhalt muss ich zahlen bei 1700 netto?

Ein Vater hat ein monatlich anrechenbares Nettoeinkommen von 1.700 € und muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes würden sich 2022 folgende Unterhaltsbeträge ergeben: Kind (16 Jahre): 423,50 € Kind (11 Jahre): 345,50 €

Wie viel bleibt mir Wenn ich Unterhalt zahlen muss?

Seit 1. Januar 2022 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 396 Euro im Monat zahlen, wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr. Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.160 Euro für sich behalten.

Wie hoch muss das Einkommen sein um Unterhalt zu zahlen?

Die Höhe des Selbstbehalts (Eigenbedarf) liegt ggü. minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern bei 1.160 Euro, ist der Unterhaltsschuldner nicht erwerbstätig, reduziert sich dieser auf 960 Euro.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2022?

Sofern der Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Kindes dadurch nicht tangiert wird, beträgt der Selbstbehalt in 2022 mindestens 1.400 EUR.