Wie viele personen darf ich zuhause einladen nrw

Seit über zweieinhalb Jahren prägt der Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 weite Bereiche unseres Alltags und insbesondere das Schulleben erheblich. Angesichts hoher Infektionszahlen auch wäh­rend der Sommermonate müssen wir feststellen: Die Corona-Pande­mie ist immer noch nicht vorbei. Für den Herbst und Winter gehen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen aus.

Aktuell ist die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und insbesondere von Einlieferungen auf Intensivstationen weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräf­ten - durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion deutlich zugenommen hat. Dies ermöglicht derzeit weitgehend ein öffentliches Leben ohne erhebliche Einschränkungen bzw. Schutzmaßnahmen. Der Eigenverantwortung der Menschen und ihren Erfahrungen im Um­gang mit dem Virus kommt in dieser Phase der Pandemie eine große Bedeutung zu. Staatlich verordnete Schutzmaßnahmen können aktuell vor allem auf den Schutz vulnerabler Personen beschränkt bleiben.

Allerdings kann eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarian­ten zu Symptomen führen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen, bedeutet aber vor allem dann eine besondere Belastung für den Unterrichtsbetrieb, wenn eine Vielzahl von Schü­lerin­nen, Schülern und Lehrkräften gleichzeitig betroffen ist. Dies gilt umso mehr, da viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für den Herbst und Winter von einem „Nachholeffekt“ für andere, seit langem bekannte Infektionskrankheiten ausgehen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, weiterhin auf bewährte In­fektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. Dabei tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang der Schülerinnen und Schü­ler mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schu­len aktiv unterstützt.

Schulen und alle am Schulleben Beteiligte haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren umfassende Erfahrungen im verantwortlichen Um­gang mit dem Coronavirus gesammelt. Auch im Schuljahr 2022/23 brauchen die Schulen Sicherheit und Verlässlichkeit im Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie. Das vorliegende Hand­lungskonzept soll hierfür die nötige Orientierung geben. Je nach Entwicklung des In­fektionsgeschehens oder bei Veränderungen der Gesetzeslage wird der hier vorliegende Stand des Handlungskonzepts zeitnah aktualisiert und fortgeschrieben.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 16. September 2022 werden die Länder für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 ermächtigt, unter engen Voraussetzungen eine Masken­pflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie Beschäftigte in Schulen einzuführen. Die Landesregierung wird hiervon Gebrauch machen, wenn es die weitere Entwicklung des Infektionsge­schehens erforderlich macht. Die Schulen werden darüber rechtzeitig informiert. Unser Ziel bleibt es, den Schulbetrieb und den Präsenzun­terricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und die psychosoziale Entwicklung unserer Schüle­rinnen und Schüler besonders wichtig ist.

Bei Fragen zum Themenbereich „Schule und Corona“  können sich Bürgerinnen und Bürger an die Corona-Telefonhotline des Schulministeriums wenden, die unter der Rufnummer 0211/ 5867-3581 (montags bis freitags, 9 bis 17:30 Uhr) erreichbar ist.

Aktualisiert am 17. Mai 2022 von Katja Sing

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Ab dem 3. April tritt die neue Corona Schutzverordnung in Kraft:

die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen wie 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen! 

Die Masken- und Testpflichten entfällt bei privaten Zusammenkünften und Feierlichkeiten. 

Die neue Verordnung für Privatpersonen und Veranstalter gibt's unter der offiziellen Quelle:  Land NRW. 

Heiraten in Zeiten von Corona in NRW? Aber sicher! Unser frisch verheiratetes Brautpaar, Conny und German, hat im September 2021 eine bombastische Hochzeit mit uns gefeiert! Wie es für die beiden war, durch die aktuelle Zeit die Hochzeit zu planen, seht ihr im Video unten. Ein ausführliches Interview mit dem Brautpaar findet ihr hier: Hochzeit Corona NRW - Reportage. 

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In diesen turbulenten Zeiten ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Bevor ihr euch für eine frühzeitige Verschiebung eurer Hochzeit entscheidet, stellt euch folgende Fragen:

1) Ist eure Hochzeit von den offiziellen Maßnahmen durch Corona Situation betroffen? Wie handelt ihr jetzt am besten?

2) Liegt euer Hochzeitsdatum im Frühling 2022? Wollt ihr das Datum behalten oder überlegt ihr aus eigenem Wunsch, eure Hochzeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen?

3) Wären alle gewünschten Dienstleister sowie Location an einem alternativen, neuem Datum verfügbar?

4) Welche Kosten kommen auf euch beim Verschieben zu?

Fragen, die auf euch beim Verschieben eurer Hochzeit zukommen werden: Wie kommunizieren wir das an unsere Gäste? Welchen Text können wir in unsere Einladungskarten beim Verschieben schreiben? Wer trägt die Kosten? Wie muss ich im Fall einer Verschiebung vorgehen?  


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Diese Mini-Guide mit Tipps zum Verschieben eurer Hochzeit steht euch als kostenloses Download zur Verfügung!

hochzeitsfeier corona nrw verschieben.pn

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1. Trefft eure Entscheidung bewusst - lasst euch nicht durch Familien oder Freunden verunsichern. Verschoben ist nicht aufgehoben! Lasst euch diese einmalige Gelegenheit, eure Liebe zu feiern, nicht nehmen! Falls ihr euch für das Verschieben eurer Hochzeit in NRW oder RLP wegen Corona entscheidet, macht es nicht all zu früh: wartet bis zum offiziellen Annoncieren vom Gesetzgeber! Im anderen Fall können nämlich bei vielen Dienstleistern Gebühren für die Verschiebung laut AGBs fällig sein. Fragt am besten einfach nach und kommuniziert eure Besorgnisse an eure Dienstleister im persönlichen Gespräch. 

2. Fragt PARALLEL bei eurer Location und euren Dienstleistern die möglichen verfügbaren Daten an. Beachtet dabei, dass die Verschiebung auf einen Samstag im darauf folgendem Jahr mögliche Zusatzkosten mit sich bringen kann. Klärt die Verfügbarkeit des angefragten Termins ebenfalls beim Standesamt / für die kirchliche Trauung. 

3. Legt das neue Datum fest: hoffentlich, sind alle gewünschten Dienstleister an eurem Daum noch verfügbar! Es kann auch sein, dass ihr auf einen Freitag, einen Feiertag oder einen Samstag in der Nebensaison ausweichen müsst, weil die Location oder der gewünschte Dienstleister nicht mehr verfügbar ist. Seid flexibel und kommuniziert eure Wünsche offen - eine Lösung findet man immer!  

4. Change the Date: ändert nun euer Hochzeitsdatum final und kommuniziert es an eure Gäste. Ihr könnt es in der klassichen Form einer Papierkarte tun, oder digital als Nachricht oder auf der Homepage. Vergesst nicht durch das Verschieben eurer Hochzeit wegen Corona auch die gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten / Hotelzimmer Kontingent im Hotel umzuplanen. 


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In diesem Artikel geben wir euch Tipps und schildern mögliche Szenarien, die euch bei der Entscheidung unterstützen könnten. 

Wie viele personen darf ich zuhause einladen nrw

Das vergangene Jahr hat uns allen gezeigt, dass auch in der aktuellen Situation fantastische Feierlichkeiten möglich sind. Im Sommer 2021 durften wir ein paar unvergessliche Hochzeiten in NRW und RLP feiern: dank bester Planung und Verantwortungbewusstsein. Die beiden Jahre 2020 und 2021 hat uns allen eine Challenge gestellt. Durch die Unsicherheit der Planung stellen sich viele Brautpaare (und Dienstleister) die Frage, ob die geplante Hochzeit wegen Corona verschiebt werden soll, oder ob man dieses Jahr noch in NRW, RLP sowie ganz Deutschland noch heiraten kann. Die Feierlichkeiten könnten in den kommenden Wochen bereits erlaubt sein, doch die weitere Besorgnis ist: "Wird diese Feier so sein, wie wir es uns vorstellen? Oder muss der Mindestabstand eingehalten werden, müssen Mundschutzmasken getragen werden? Muss ein Schnelltest mit dem negativen Ergebnis vorgezeigt werden?" Im Moment gibt es leider keine Richtlinie sowie keine einheitliche Road Map oder Planung für alle Bundesländer. Doch, in dieser Ungewissheit gibt es auch etwas, was uns zusammenhält und gemeinsam noch stärker macht: Liebe. Und wir werden die Power der Liebe für die Wiederbelebung der Hochzeiten nutzen.

Was könnt ihr in der aktuellen Situation als Brautpaar tun? Wir haben 3 wichtige Tipps für euch: 

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Als Brautpaar ist es nicht einfach in der aktuellen Lage noch Nerven und Geduld zu behalten. Eure Familien, Freunde - und wir als Dienstleister - können absolut eure Achterbahn der Gefühle nachvollziehen. Bevor ihr euch also für eine Verschiebung oder sogar Stornierung der Hochzeit entscheidet, bedenkt dabei folgendes: "Welche Vorteile bringt euch dieser Schritt? Wollt ihr euch wirklich diesen unvergesslichen Tag nehmen lassen?" 

Lasst euch nicht verunsichern! Schaut in euren Verträgen nach den vereinbarten Konditionen für eine Verschiebung, sprecht eure Dienstleister an und findet einen "Plan B" als ein mögliches Ausweichdatum - behaltet aber das geplante Datum. Feiert eure Liebe und habt Spaß dabei!

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Wie wäre es mit einer freien, standesamtlichen oder kirchlichen Trauung im Freien? Mittlerweile ist das Angebot der Leistungen sehr groß, und sogar kirchliche Trauungen können im Freien stattfinden. Denkt bei der Planung an Sonnen- und Regenschutz für eure Gäste, an die Sitzgelegenheiten sowie Dekoration. 

Falls ihr eine anschließende Outdoor-Party plant, klärt im Vorfeld mit der Location und naheliegenden Ortschaften, ob die Lautstärkenbegrenzung eingehalten werden muss. 

Denkt auch an alle Wetter-Möglichkeiten: ein überdachter Pavillion wäre auf jeden Fall sehr nützlich und wichtig einzuplanen! 

Bei der Verpflegung eurer Gäste könnt ihr sogar ein Grill-Buffet oder eine Mobile Eis Bar organisieren! Ist das nicht ein absoluter Traum? :) 

Der langersehnte Hochzeitstanz, Anschnitt der Hochzeitstorte, ein rührender Vater-Tochter-Tanz: all das sind die unvergesslichen Momente der Hochzeit, die sich für die Ewigkeit einprägen. Falls man sich nur für eine kleine Feier ohne Party entscheidet, hat man wahrscheinlich nie eine Chance dafür, diese Momente zu erleben. 

In diesem kleinen Video zeigen wir euch alle fantastischen Hochzeiten, die wir in der Hochzeitssaison während Corona Zeiten in 2020 begleiten durften. Alle Hochzeiten sind mit 50-150 Gästen gefeiert worden - und zwar ordentlich! 

Lasst euch den Spaß an der Planung nicht nehmen - genießt jeden Augenblick! 


Update vom 3. April 2022: Ab dem 3. April tritt die neue Corona Schutzverordnung in Kraft: die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen wie 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen! Die Masken- und Testpflichten entfällt bei privaten Zusammenkünften und Feierlichkeiten. Die neue Verordnung für Privatpersonen und Veranstalter gibt's unter der offiziellen Quelle:  Land NRW. 

Update vom 19. Februar 2022: Ab dem 19. Februar trat die neue Corona Schutzverordnung in Kraft: laut dieser gilt bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern die 2G-Plus Regel (2G Nachweis + 24-Stunden-Negativtest). Ausgenommen von der Testpflicht sind "geboosterte" Personen. Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (z. B. Hochzeitsfeiern mit Tanz) sind erlaubt bis zu 750 Teilnehmer als einer maximal zugelassenen Personenanzahl.

Update vom 6. Dezember 2021:  Ab dem 24. November gilt bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern die 2G-Plus (2G Nachweis + 24-Stunden-Negativtest). Die neue Coronaschutzverordnung trat am 4. Dezember in Kraft. "In Hotspots, also in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350, gelten folgende Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften (insbesondere Feiern, darunter auch Hochzeiten) von Geimpften und Genesenen (2G-Regel): im öffentlichen und privaten Raum sind maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich zulässig.  Für nicht immunisierte Personen gelten die strengeren Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte." 

Offizielle Quelle: Land NRW

Update vom 23. August 2021:  Die neue Coronaschutzverordnung trat am 20. August in Kraft. 

Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen von Bund und Ländern enthält diese nur noch einen maßgeblichen Inzidenzwert: 35.  Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis gilt dort die "3G-Regel". Nicht immunisierte Personen müssen bei privaten Feiern einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorlegen.  Ausgenommen von Testpflicht: Geimpfte, Genesene, Kinder bis 14 Jahren, Schülerinnen und Schüler. 

Bei der Inzidenz unter 35: "Bei privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Gästen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, solange sämtliche nicht immunisierte Personen über einen negativen Testnachweis verfügen. Die Beschränkungen bei der Personenanzahl entfallen.

Update vom 26. Juli 2021: Bis zum 19. August 2021 erfolgt keine Zuordnung in die Inzidenzstufe 3 (bei einer 7 Tage Inzidenz von > 50) aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe. 

Update vom 8. Juli 2021: ab dem 7. Juli 2021 laut der aktualisierten Schutzverordnung sind private Veranstaltungen sowie Hochzeitsfeier (auch in Form von Partys) in NRW bei einer 7-Tages Inzidenz von 0-10 unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:  (zitiert)

"Bei privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Gästen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, solange sämtliche nicht immunisierte Personen über einen negativen Testnachweis verfügen. Die Beschränkungen bei der Personenanzahl entfallen." 

Update vom 27. Mai 2021: Ab dem 28. Mai 2021 sind private Veranstaltungen auch in Form von Partys und Hochzeiten in NRW bei einer 7-Tages Inzidenz von <35 unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: 

- 50 Personen im Innenräumen

- 100 Personen unter freiem Himmel

- Testpflicht, OHNE Masken, OHNE Abstand 

Offizielle Quelle: Land NRW 

Update vom 15. Dezember 2020:  Hochzeiten sowie private Feierlichkeiten in NRW sind nur bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt (zzgl.  Kinder unter 14. Jahren). Die Kontaktbeschränkungen gelten zunächst bis Ende Juni 2021. Standesamtliche Trauungen sind bis einschließlich Ende Juni 2021. 

Update vom 29. Oktober 2020:  Neue Corona-Schutzverordnung tritt ab dem 2. November 2020 in Kraft. 

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal 10 Personen. Private Feiern zuhause werden in dem Beschluss von Bund und Ländern als "inakzeptabel" bezeichnet, aber nicht verboten. Bars und Restaurants müssen schließen, Hotels dürfen eine Touristen aufnehmen. Diese Regelung gilt bis auf weiteres, für voraussichtlich 1 Monat. 

Update vom 12. Oktober 2020:  Einheitliche Regeln im Land NRW für alle Hochzeiten und weitere Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass: Maximal 50 Personen (unabhängig von der lokalen Tagesinzidenz!). Weiterhin bleibt bestehen, dass bei einer Inzidenz ab 50 die Anzahl der Gäste auf 25 reduziert wird. 

Update vom 29. September 2020:  Bund und Länder haben sich bei der Vorgehensweise auf folgende Voraussetzungen für Hochzeiten geeinigt: 

* bei der neuen Corona-Schutzverordnung für private Feier gelten diese besonderen Konditionen

  • private Feiern aus herausragendem Anlass (Hochzeit, Geburtstag usw.) außerhalb vom privaten Bereich mit mindestens 50 Teilnehmern müssen drei Werktage vor dem Anlass beim Ordnungsamt gemeldet werden
  • Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 wird es von Bund und Ländern empfohlen, die Teilnehmeranzahl bei den Feiern auf 25 Personen zu reduzieren. 

Update vom 27. August und 13. Juli 2020:  keine Veränderungen nach der Konferenz am 27. August. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind seit dem 13. Juli 2020 Hochzeiten und weitere herausragende Festlichkeiten bis maximal 150 Teilnehmern zulässig (ohne Maskenpflicht und Abstandregel im feierlichen Saal der geschlossenen Gesellschaft, unter Hygieneregeln und Nachverfolgbarkeit der Gäste). 

Update vom 11. Juni 2020: In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind seit dem 11. Juni Hochzeiten und weitere herausragende Festlichkeiten bis maximal 50 Teilnehmern erlaubt (unter Hygieneregeln und Nachverfolgbarkeit der Gäste). 

Kirchliche Trauungen sowie Taufen sind auch unter Auflagen erlaubt.  z.B. Stadt Aachen (NRW) hat eine weitere Lockerung der Maßnahmen erlaubt: ab sofort dürfen die Brautpaare mehr Gäste zur Eheschließung / standesamtlichen Trauung in die großen Trauzimmer der Stadt mitbringen - insgesamt 16 Gäste dürfen an der Trauung teilnehmen. 

Falls ihr nicht sicher seid, informiert euch NUR bei offiziellen Quellen. Ich habe ein paar wichtige Links für Euch für NRW:

1. Corona Lockerungen NRW: Offizielle Seite von Land NRW

2. Corona: Standesamtliche Trauungen in Aachen

3. Corona: Kirchliche Trauungen Köln

4. Robert-Koch-Institut: aktuelle Info zu COVID-19

Update vom 3. April 2022: ab dem 3. April gilt 3G-Regel bei Hochzeiten, Veranstaltungen und in der Gastronomie. Die Maskenpflicht im Innenbereich gilt erst ab 250 Teilnehmer. Die neue Corona-Schutzverordnung Die neue Verordnung für Privatpersonen und Veranstalter gibt's unter der offiziellen Quelle:  Land RLP. 

Update vom 31. Januar 2022: ab dem 31. Januar trat die neue Corona Schutzverordnung in RLP in Kraft: laut dieser gilt bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern die 2G-Plus Regel (2G Nachweis + 24-Stunden-Negativtest). Ausgenommen von der Testpflicht sind "geboosterte" Personen. Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (z. B. Hochzeitsfeiern mit Tanz) sind erlaubt bis zu 100 Teilnehmer als einer maximal zugelassenen Personenanzahl (bei Vorlage des Hygienekonzepts).

Update vom 6. Dezember 2021:  Ab dem 4. Dezember gilt bei Tanzveranstaltungen im Innenbereich (einschließlich privaten Feiern) die 2G-Plus (2G Nachweis + 24-Stunden-Negativtest). Zusätzlich: für alle anwesenden Personen gilt die Maskenpflicht. Die Maske darf beim Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden. Pflicht zur Kontakterfassung. 

Standesamtliche Trauung: Für alle anwesenden Personen gilt Maskenpflicht und Testpflicht. Das Hochzeitspaar ist von der Maskenpflicht befreit. Feier im Außenbereich: 2G-Regel mit Maskenpflicht, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken. 

Die neue Coronaschutzverordnung trat am 4. Dezember in Kraft. "In Hotspots, also in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350, gelten folgende Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften (insbesondere Feiern, darunter auch Hochzeiten) von Geimpften und Genesenen (2G-Regel): im öffentlichen und privaten Raum sind maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich zulässig.  Für nicht immunisierte Personen gelten die strengeren Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte." 

Offizielle Quelle: Land NRW

Update vom 23. August 2021: Die neue Coronaschutzverordnung trat in RLP am 23. August in Kraft. Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis gilt dort die "3G-Regel". Nicht immunisierte Personen müssen bei privaten Feiern einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), oder einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorlegen. Ausgenommen von Testpflicht: Geimpfte, Genesene, Kinder bis 14 Jahren, Schülerinnen und Schüler. 

Offizielle Quelle: Land RLP 

Update vom 8. Juli 2021: Ab dem 2Juli 2021 sind private Veranstaltungen auch in Form von Partys und Hochzeiten in Rheinland-Pfalz (RLP) unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: 

Private Zusammenkünfte: Höchstens 25 Personen aus verschiedenen Haushalten + Kinder bis 14 Jahre, Geimpfte und Genesene

Private Veranstaltungen: Mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis, in gemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten - bis zu 100 Teilnehmer + Geimpfte und Genesene. Pflicht zur Kontakterfassung und im Innenbereich gilt die Testpflicht.  

Update vom 9. Juni 2021: Ab dem 18. Juni 2021 sind private Veranstaltungen auch in Form von Partys und Hochzeiten in Rheinland-Pfalz (RLP) unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: 

1. bei einer 7-Tages Inzidenz von <100: 

- Hochzeiten innen und außen mit max. 25 Personen möglich

- im Innenbereich besteht Testpflicht - Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet! 

2. bei einer 7-Tages Inzidenz von <50:

- Hochzeiten außen mit max. 50 Personen möglich

- im Innenbereich besteht Testpflicht - Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet! 

Ab dem 2. Juli 2021 - weitere Lockerungen: 

1. bei einer 7-Tages Inzidenz von <100: 

- Hochzeiten innen und außen mit max. 75 Personen möglich

- im Innenbereich besteht Testpflicht - Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet! 

2. bei einer 7-Tages Inzidenz von <50:

- Hochzeiten außen mit max. 100 Personen möglich

 - im Innenbereich besteht Testpflicht - Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet! 

Update vom 15. Dezember 2020:  Hochzeiten sowie private Feierlichkeiten in RLP sind nur bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt (zzgl.  Kinder unter 14. Jahren). Die Kontaktbeschränkungen gelten zunächst bis Ende Juni 2021. 

Update vom 29. Oktober 2020:  Neue Corona-Schutzverordnung tritt ab dem 2. November 2020 in Kraft. 

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal 10 Personen. Private Feiern zuhause werden in dem Beschluss von Bund und Ländern als "inakzeptabel" bezeichnet, aber nicht verboten. Bars und Restaurants müssen schließen, Hotels dürfen eine Touristen aufnehmen. Diese Regelung gilt bis auf weiteres, für voraussichtlich 1 Monat. 

Update vom 29. September 2020:  Bund und Länder haben sich bei der Vorgehensweise auf folgende Voraussetzungen für Hochzeiten geeinigt: 

* bei der neuen Corona-Schutzverordnung für private Feier gelten diese besonderen Konditionen

  • private Feiern aus herausragendem Anlass (Hochzeit, Geburtstag usw.) außerhalb vom privaten Bereich mit mindestens 50 Teilnehmern müssen drei Werktage vor dem Anlass beim Ordnungsamt gemeldet werden
  • Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 wird es von Bund und Ländern empfohlen, die Teilnehmeranzahl bei den Feiern auf 25 Personen zu reduzieren. 

In Rheinland-Pfalz (Land RLP) dürfen ab dem 27.Mai Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 Personen stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben. Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt folgendes: geschlossene, private Veranstaltungen (Hochzeit, Geburtstag) in angemietetem Lokal sind ab dem 24. Juni für max. 75 Gäste erlaubt (ohne zwingenden Mindestabstand und Maske, mit Kontakterfassung, es darf enger beieinander getanzt werden. Empfohlen werden feste Sitzplätze.)

Falls ihr nicht sicher seid, informiert euch NUR bei offiziellen Quellen. Ich habe ein paar wichtige Links für Euch für Rheinland-Pfalz:

1. Corona Lockerungen RLP: Offizielle Seite von Land RLP

2. Robert-Koch-Institut: aktuelle Info zu COVID-19

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Für den Fall, dass eure Trauung nicht stattfinden kann sowie die Hochzeitsfeier auch noch nicht erlaubt ist: Verschieben ist nicht gleich absagen! Dieser kleine Plan mit folgenden Tipps erleichtert eure Umplanung:

1) Erstellt eine Liste von involvierten Parteien (Location, Dienstleister) arbeitet diese nach Prioritäten durch. 

2) Kontaktiert als Erstes euren Standesamt / Kirche (falls ihr noch nicht verheiratet seid), Location nach alternativen Daten in 2021 und 2022. Bedenkt, dass eine Verschiebung des Datums auf einen Samstag in der Saison 2021 nicht einfach sein wird, da viele Daten bei eurer Location / Dienstleistern bereits reserviert sind. Überlegt euch, ob ein Samstag außerhalb der Saison im späten Herbst, Winter oder Frühling (Oktober -  April) für euch in Frage kommt. Falls ihr doch im Sommer oder frühen Herbst heiraten wollt: weicht auf einen Tag in der Woche aus (Freitag, Sonntag) oder einen Feiertag / Brückentag. 

3) Bei Dienstleistern: (als Idee) erstellt eine digitale Kontaktgruppe unter euren Dienstleistern, um sich besser zur Findung eines neuen Termins abstimmen zu können.

4) Klärt mit euren Dienstleistern die Möglichkeiten und eventuelle Kosten beim Verschieben der Hochzeit: ob eure Anzahlungen bei den Dienstleistern und Location eurer Wahl angerechnet werden, schaut ihr am besten im den Verträgen nach und kommuniziert direkt mit jedem Team. 

5) Denkt an die Änderung der Einladungskarten (und eventuell eures Konzeptes) - informiert eure Gäste per Post oder einer digitalen Nachricht. Mit einer Hochzeitshomepage Online tragt ihr die Änderungen im Nu ein.

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Falls zum Zeitpunkt eurer Hochzeitsfeier die offiziellen Regelungen eures Bundeslandes gelockert werden und eine private Feier eurer Größe erlaubt ist, denkt an folgende 2 mögliche Szenarien:

1) Trauung kann stattfinden, die Hochzeit darf unter Auflagen stattfinden.

2) Trauung kann stattfinden, die Hochzeit darf wie früher geplant stattfinden.

Beim ersten Szenario werdet ihr Hygienevorschriften einhalten müssen (z.B. Abstandregeln oder Tragen des Mundschutzes). Eine eventuelle Rezudierung der Gästeanzahl kann fällig werden. Bedenkt auch folgendes: falls eine Feier mit bis 100 Teilnehmern erlaubt ist, sind dabei nicht nur die eingeladenen Gäste, sondern auch das Service-Personal sowie alle im Saal anwesenden Dienstleister mitzuzählen! 

1) Schickt eine digitale Nachricht an eure Gäste, dass die Feier stattfinden wird: als Bestätigung eurer Intention, da sich viele eurer Gäste bestimmt diese Frage bereits stellen. 

2) Plant nach Möglichkeit eine Outdoor-Trauung und weitere Aktivitäten auch draußen, z.B. eventuell lässt es sich arrangieren, dass auch die Tanzfläche nach draußen verlegt werden kann? 

3) Behaltet im Auge die möglichen Einreiseverbote für internationale Gäste oder Dienstleister

4) Falls unter euren Gästen einige aus der Risikogruppe dabei wären, habt Verständnis dafür, wenn sie nicht dabei sein können. Sprecht offen darüber. Nach der Feier, versendet an diese Gäste ein kleines Danksagungs-Paket mit einer kleinen Überraschung als Dankeschön.

5) Erstellt eine ausführliche Liste mit Kontaktdaten der eingeladenen Gäste, da einige Behörden danach verlangen könnten. 


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Eine Mini-Hochzeit (auch Tiny Wedding genannt) bietet einige Vorteile: sie ist familiär und liefert euch eine Menge an "hochkonzentrierten" Emotionen! Denn bei der Wahl eurer Gäste sucht ihr nur die engsten Freunde und Familienmitglieder aus, um den schönsten Tag mit ihnen zu verbringen.

Die aktuelle Situation lässt es leider nicht zu mit einer großen Personenanzahl zu feiern - diese Feierlichkeit könntet ihr immer nachholen! Feiert als erstes im kleinen Rahmen - feiert einander und eure Liebe! 

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Weitere Vorteile einer Mini-Hochzeit: Eine Tiny Wedding ist wesentlich günstiger, da ihr die Gästeanzahl minimal haltet (die Kosten für Verpflegung sind geringer). Es wird einfacher für euch sein, eine kleine Location für eure Hochzeit auch spontan während Corona Zeiten zu finden. Falls ihr eine große Hochzeit geplant habt - verschiebt die Party einfach und informiert eure Gäste über die Änderungen via einer Homepage oder mit einem mobilen Nachrichtenservice (so spart ihr Kosten für den Neudruck der Papeterie und Änderungen eurer ursprünglichen Einladungskarten). 


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Im Fall, dass eure Hochzeit durch offizielle Maßnahmen oder aus eurem eigenen Wunsch nicht stattfinden kann, empfehlen wir, eure Gäste auch rechtzeitig darüber zu informieren. Folgende Text Vorlagen könntet ihr in eure Einladungen mitaufnehmen:

Vorlage  1: Hochzeit wird verschoben, das Datum ist bekannt

"Wir wollen noch - dürfen aber nicht! Change the Date! Liebe Gäste, besondere Situationen bedürfen besondere Entscheidungen! Leider müssen wir unsere langersehnte Hochzeitsfeier verschieben. Uns ist es wichtig, dass wir mit allen unseren Liebsten den größten Tag unseres Lebens feiern können. Das neue Datum unserer Hochzeit steht fest - bitte reserviert euch XX.XX.XXXX. Wir freuen uns auf euch und danken für euer Verständnis! Bleibt gesund!

Vorlage  2: Hochzeit wird verschoben, das Datum ist noch unbekannt

"Liebe bleibt bestehen - sie kennt kein Datum! Liebe Gäste, aufgrund der aktuellen Situation müssen wir unsere Hochzeitsfeier leider verschieben. Eure Sicherheit liegt uns sehr am Herzen, damit wir gemeinsam ausgiebig feiern können!  Den neuen Termin werden wir euch frühzeitig bekannt geben. Wir freuen uns auf euch und danken für euer Verständnis! 

Informiert eure Gäste auch per WhatsApp oder Social Media, falls dieser Weg für euch akzeptabel ist. 

Vorlage Muster Text: Hochzeit und das ursprüngliche Datum bleibt bestehen 

"Liebe Familie, liebe Freunde, 

nach mehreren Wochen von Unklarheit und Abwägung, haben wir uns nun entschieden, das ursprüngliche geplante Datum, den XX.XX.XXXX, zu behalten. Wir hoffen, an diesem Tag mit euch allen ohne Sicherheitsabstand, Mundschutzmasken feiern zu dürfen. Die aktuellen gesetzlichen und örtlichen Regelungen erlauben es, unsere Trauung, sowie anschließende Feier durchzuführen, daher möchten wir uns schon bald das Ja-Wort geben und offiziell eine Familie gründen. Ihr seid unsere Herzensmenschen, die uns durch das Leben begleiten, und unser größter Wunsch ist, diesen tollen Moment im Leben mit euch allen zu teilen. Dennoch verstehen wir auch, dass die aktuelle besondere Situation auch außergewöhnliche Entscheidungen benötigt - und jeder von euch ist davon auf einer unterschiedliche Weise betroffen. Wir respektieren jede Entscheidung und möchten euch daher bitten, uns bis zum nächsten Samstag (z.B.) Bescheid zu geben, ob ihr trotz der gegebenen Lage mit uns feiern wollt. Danke für euer Verständnis und alles Liebe! Bleibt weiterhin gesund". 

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Die Entscheidung, eure Hochzeit aus eigenem Wunsch abzusagen, wird eventuelle Kosten mit sich bringen. Die aktuelle wirtschaftliche Lage bringt einige Dienstleister in eine extreme Situation, wo es zum Teil sogar ums Überleben geht. Mit dem Verlegen statt Absagen eurer Hochzeit sichert ihr deren Einkommen und Existenz. Denkt auch an den Spaß, der euch bei der geplanten Hochzeit entgehen könnte, an alle unvergesslichen Momente mit euren Familien und Freunden, sowie an eure ganze Mühe bei der Hochzeitsplanung. Lasst uns diese Situation gemeinsam bewältigen und später feiern!  

Falls eine Verschiebung der Hochzeit für euch jedoch aus privaten Gründen nicht in Frage kommt, hier ein kurzer Vorschlag, wie ihr dies an eure Gäste schriftlich kommunizieren könnt:"Liebe Gäste, unsere Hochzeit kann aufgrund der aktuellen Lage nicht stattfinden - wir hoffen auf euer Verständnis! Bleibt gesund!"

Es kommt immer auf die Art der Verträge an (Miet-, Werks-, oder Dienstvertrag) und die Zahlungskonditionen. Ist der Dienstleister bereits in Vorleistung gegangen? Viele bereits getätigte Dienstleistungen können nicht rückwirkend gemacht werden (z.B. Planung der Hochzeit, ein Pre-Fotoshooting, Kleid usw.) Da ich kein Experte auf diesem Gebiet bin, und es keine offiziellen Richtlinien für diese Anliegen gibt, helfen euch als Erstes die Hinweise von Rechtsanwälten und der Verbraucherzentrale online. Unten habe ich ein gutes Beispiel für euch gefunden mit wertvollen Infos dazu (klickt auf den Button unten):

Beachtet bei eurer Überlegung folgende Faktoren: Habt ihr viele internationale Gäste oder Dienstleister, die eventuell ein Einreiseverbot haben könnten? Habt ihr Gäste aus der Risikogruppe? Können viele Gäste selbst absagen? Welche Kosten kommen auf euch beim Verschieben oder Absagen zu? Vertraut auf eure Dienstleister und sprecht sie offen darauf an - und sucht gemeinsam nach der besten Lösung. Wir sind für eure Sorgen und Fragen immer da und stehen euch in dieser schwierigen Situation zur Seite! Ihr seid nicht allein! 

Hinweis: da ich kein Rechtsberater bin, schildere ich lediglich in diesem Artikel meine subjektive Meinung & Erfahrungswerte und übernehme keinerlei Haftung für politische oder rechtliche Inhalte. 

Wie viele Leute dürfen sich versammeln NRW?

Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Was gilt in der Gastronomie NRW?

GASTRONOMIE. Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen, in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben. Im Einzelfall können die Gastronom:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben.

Wann darf ich mich Freitesten NRW?

Ab dem fünften Tag der Isolierung ist eine „Freitestung“ möglich. Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis (Coronaschnelltest einer offiziellen Teststelle, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct Wert über 30, ein Selbsttest ist nicht ausreichend).

Ist ein PCR Test Pflicht NRW?

► In Nordrhein-Westfalen ist für das Freitesten aber nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich. ► Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen. ► Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr.