Wie viel promille darf man haben

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Der Alkohol und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr passen nicht zusammen. Diese Erkenntnis gilt nicht nur bei der Polizei. In den meisten europäischen Ländern dürfen Sie mit hohen Geldstrafen, Führerscheinentzug, Fahrverbot, bis hin zu Haftstrafen rechnen. 

In fast allen Ländern Europas gibt es eine Promillegrenze. In Rumänien, Ungarn, Tschechien und in der Slowakei liegt diese sogar bei 0,0 Promille, in Polen und Schweden bei 0,2 Promille. In den meisten europäischen Staaten jedoch liegt sie bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gelten teilweise niedrigere Promillegrenzen.

Was wir für Sie tun können:

Wir erinnern Sie regelmäßig daran, nicht unter Alkoholeinfluss am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Hierzu werden entsprechende Alkoholkontrollen durchgeführt. In Präventionsveranstaltungen weisen wir auf die Folgen hin, die eintreten können.

Woran Sie denken sollten:

Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt in der Regel vor:

  • ab 1,1 Promille bei Kraftfahrzeugführern von
    • Mofa und Leichtmofa
    • S-Pedelecs
    • geschleppten Kfz
    • Elektrorollstühlen
    • Segways
    • Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter)
    • Sportmotorbooten
  • ab 1,6 Promille bei Radfahrern und Fahrern von Pedelecs.

Relativ fahruntüchtig ist, wer unter den absoluten Grenzwerten bleibt und erst weitere Umstände ergeben, dass der Alkoholgenuss zur Fahruntüchtigkeit geführt hat.

Schon bei 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, insbesondere bei ungünstigen Umständen, wie z.B. Alter, Übermüdung, schwache körperliche Konstitution. Hier sollten Sie nochmals speziell nachlesen oder einen Fachanwalt konsultieren.

Wie geht es weiter?

In Abhängigkeit vom Verstoß führt die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg oder die Zuständige Stelle der Polizei das Verfahren. Die durch uns bearbeiteten Straftaten geben wir sodann an die Staatsanwaltschaft ab.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich
Einsatz-/ Kriminalitätsangelegenheiten
Sachbereich 1.3 - Verkehrsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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Ein, zwei Gläser sind okay! Das sagen viele Autofahrer und Autofahrerinnen - und setzen sich alkoholisiert ans Steuer. Doch viele von ihnen überschätzen sich, hat ein Forschungsteam der Uni Witten/Herdecke festgestellt. Und: Je höher der Alkoholpegel, desto größer der Glaube an die eigene Fahrtüchtigkeit. Wieviel Alkohol ist gesetzlich erlaubt - und welche Strafen drohen, wenn man dagegen verstößt?

Wie viel Alkohol am Steuer ist erlaubt?

Wer über 21 Jahre alt ist, darf theoretisch mit bis zu 0,49 Promille Alkohol im Blut am Steuer sitzen, ohne dafür bestraft zu werden. Voraussetzung ist, dass der Fahrer oder die Fahrerin die Probezeit hinter sich hat und nichts passiert.

Alle Fahrer und Fahrerinnen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen einem absoluten Alkoholverbot am Steuer. Für sie ist ein Fahrtantritt unter der Wirkung alkoholischer Getränke nicht erlaubt.

Was gilt für Berufskraftfahrer und Bus- oder Taxifahrer?

Für LKW-Fahrer und -Fahrerinnen gilt in Deutschland ebenso wie für PKW-Fahrerinnen und -Fahrer die 0,5-Promille-Grenze. Wer diesen Wert nicht übersteigt, darf sich laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch ans Steuer seines Lastkraftwagens setzen.

Allerdings hat dabei auch der Arbeitgeber ein Wörtchen mitzureden. Der kann nämlich per Arbeitsvertrag ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz regeln - und das ist im Falle eines Brummi-Fahrers oder einer Brummi-Fahrerin eben der Bock.

Für Busfahrerinnen und -fahrer des Linienverkehrs sowie für Taxifahrer ist durch den Gesetzgeber ein Alkoholverbot vorgeschrieben. Für sie gilt in Deutschland eine Null-Promille-Grenze. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Alkohol am Steuer: Bußgeld, Strafe, Fahrverbot

Trunkenheit am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird oder unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, dem drohen empfindliche Strafen.

Alkohol am Steuer ist in Deutschland ab einem Promillewert von 0,5 eine Ordnungswidrigkeit, die laut Bußgeldkatalog Alkohol mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg und Fahrverboten belegt wird. Beim ersten Mal gibt's eine Geldstrafe von 500 Euro, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Wird man danach erneut erwischt, fällt die Strafe entsprechend höher aus.

Ab 1,1 Promille gilt Fahren unter Alkohol als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkten sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Ab 1,6 Promille muss außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden.

Verstoßen Fahranfänger und Fahranfängerinnen oder Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gegen die für sie geltende Null-Promille-Grenze, müssen sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Außerdem verlängert sich ihre Führerschein-Probezeit um zwei Jahre. Werden sie mehrfach erwischt, kann ihnen der Führerschein ganz entzogen werden.

Alkoholisiert lieber aufs Fahrrad?

Deutlich großzügiger ahndet der Gesetzgeber das Radeln unter Alkoholeinfluss. Die Promillegrenze für Fahrradfahrer beträgt stolze 1,6 Promille. Bis zu diesem Wert darf man aufs Rad steigen, ohne sich strafbar zu machen. Erst bei mehr als 1,6 Promille begeht man auch auf dem Rad eine Straftat.

Aber: Wer alkoholisiert Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht oder auffällige Fahrfehler macht, begeht bereits ab 0,3 Promille eine Straftat, die entsprechend hart bestraft wird. Sprich: Alkoholisiert Radfahren sollten nur diejenigen, die dazu auch noch in der Lage sind.

  • Verkehrsregeln für's Fahrrad: So radeln Sie sicher durch den Straßenverkehr

Bei Unfall oder Auffälligkeiten: Strafen ab 0,3 Promille möglich

Wer sich im Straßenverkehr auffällig verhält oder einen Unfall baut, muss bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille mit Strafen rechnen. Dann ist nämlich der Straftatbestand erfüllt und es drohen dieselben Konsequenzen, wie beim Fahren mit 1,1 oder mehr Promille.

Ins Röhren pusten: Darf man sich bei der Verkehrskontrolle weigern?

Wer in eine Verkehrskontrolle gerät und von der Polizei zum Pusten ins Röhrchen oder in ein Atemalkohol-Messgerät aufgefordert wird, darf das verweigern. Niemand ist dazu verpflichtet, an einer Messung des Atemalkohols teilzunehmen oder Auskunft über seinen Alkohol-Konsum zu geben.

Schöpft die Polizei den Verdacht, dass man alkoholisiert ist, kann sie eine Blutentnahme veranlassen. Dann darf man seine Fahrt nicht fortsetzen, sondern wird erstmal zu einem Arzt oder einer Ärztin gebracht.

  • Drogen und Alkohol am Steuer: Polizei in Sachsen-Anhalt kontrolliert mit Audio

Wie viel Alkohol macht wieviel Promille?

Wer Alkohol getrunken hat, sollte sein Auto im Zweifelsfall immer stehen lassen. Zwar geben sogenannte Promille-Rechner Auskunft darüber, wie hoch der Alkoholanteil im Blut nach dem Konsum sein könnte. Doch das sind ausschließlich Richtwerte. Wer seinen Promille-Wert ganz genau wissen will, muss sich einem Bluttest unterziehen.

Wie der Promille-Gehalt im Blut eines Menschen ausfällt hängt u.a. vom Geschlecht, der Körpergröße, dem Alter, dem Gewicht, dem Mageninhalt, der Trinkgeschwindigkeit - und der individuellen Tagesform und Alkoholtoleranz ab. Und: Auch die Alkohol-Prozente in einem Getränk sind nicht immer gleich - auch wenn es sich um Bier oder Wein handelt.

Restalkohol: Wie lange dauert es, bis der Körper die Promille wieder abgebaut hat?

Nach einer durchzechten Nacht am nächsten Morgen oder Vormittag hinters Steuer setzen? Das ist in der Regel keine gute Idee. Denn Alkohol baut sich im menschlichen Körper vergleichsweise langsam ab - und das auch noch bei jedem Menschen unterschiedlich.

Bei Frauen sind es ungefähr 0,1 Promille pro Stunde, bei Männern zwischen 0,1 und 0,2 Promille. Demnach benötigt der Körper einer 55 Kilogramm schweren Frau etwa zwei bis drei Stunden, bis ein kleines Glas Wein (0,125 Liter) abgebaut ist. Der Körper eines 80 Kilogramm schweren Mannes braucht dafür etwa ein bis zwei Stunden. Beschleunigen lässt sich dieser Vorgang nicht.

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Neuer Abschnitt

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 05. Mai 2022 | 17:15 Uhr

Wann hat man 0 5 Promille erreicht?

Bei einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein wird bei einem Mann bereits die Grenze von 0,5 Promille erreicht. Bei einer Frau dagegen sind hierfür nur 0,3 Liter Bier beziehungsweise 0,1 Liter Wein nötig. Für 1,6 Promille muss man als Mann etwa zwei Liter Bier oder einen Liter Wein trinken.

Wie viel Promille darf ich fahren?

Die Promillegrenze beim Autofahren liegt bei 0,5-Promille. Bis zu diesem Wert darf man sein Kraftfahrzeug straffrei lenken, wenn man nicht auffällig fährt oder einen Unfall baut. Hier wird von einer relativen Fahruntüchtigkeit gesprochen und es wird als eine Ordnungswidrigkeit angesehen.

Wie viel Promille darf man haben 2022?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Allerdings drohen schon ab einem Wert von 0,3 Sanktionen, sofern der Fahrer den Verkehr gefährdet oder eine auffällige Fahrweise an den Tag legt und mit Alkohol am Steuer erwischt wird.

Wie viel muss man für 1.2 Promille trinken?

Eine Frau muss etwa 2,6 Liter Bier trinken Zwei Promille im Blut – klingt viel, ist es auch. Denn um diesen Wert zu erreichen, muss eine 44 Jahre alte Frau mit einer Größe von 1,70 Metern und einem Gewicht von 70 kg etwa 2,6 Liter Bier oder 1,1 Liter Wein trinken.