Wie lange muss man arbeiten wenn man 1958 geboren ist

Früher aufhören zu arbeiten und trotzdem die volle Rente kassieren? Ab Juli ist das möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Den Ausstieg mit 63 schaffen aber nur die wenigsten.

Arbeiten bis 65 oder gar 67? Für die meisten Beschäftigten ist das keine verlockende Vorstellung, etwa jeder Zweite geht schon jetzt vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente. Bislang war das nur mit finanziellen Einbußen möglich. Ab Juli können Arbeitsmüde unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abschläge früher aufhören. Der Bedarf ist offenbar da, schon jetzt haben rund 12.000 Arbeitnehmer ihren vorzeitigen Rentenantrag eingereicht. Aber für wen kommt das überhaupt in Frage? Ein Überblick.

Warum die Neuregelung?

Die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" ist eigentlich nicht neu, sie wurde schon 2012 eingeführt. Damals ging es darum, die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre abzumildern. Wer 45 Beitragsjahre nachweisen konnte, sollte auch weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen können. Doch damit sei die Lebensleistung vieler Menschen noch nicht ausreichend gewürdigt, fand die Bundesregierung. Menschen, die in der 50er Jahren geboren seien, hätten oft schon 45 Jahre oder länger durchgearbeitet, Frauen seien mit der Kindererziehung beschäftigt gewesen. Um diese "Lebensleistung" zu honorieren, wurde ein neues Rentenpaket geschnürt. Ein wichtiger Bestandteil ist die abschlagsfreie Rente ab 63.

Wer darf früher in Rente?

Wichtigste Voraussetzung für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" sind mindestens 45 Beitragsjahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Von der "Rente mit 63" zu sprechen, ist aber eigentlich falsch. Das Mindestalter von 63 Jahren gilt nämlich nur für die Jahrgänge 1951 und 1952. Danach verschiebt sich das Renteneintrittsalter – wie bei der Rente mit 67 – für jeden Jahrgang um zwei Monate nach hinten. Wer 1958 geboren ist, muss also mindestens bis zum 64. Geburtstag arbeiten. Jahrgänge ab 1964 können – wie bisher – frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Wie lange muss man arbeiten wenn man 1958 geboren ist
Wie lange muss man arbeiten wenn man 1958 geboren ist

 

Was zählt zu den Beitragsjahren?

Für alle, die in den letzten 45 Jahren durchgängig angestellt waren, sind die 45 Beitragsjahre kein Problem. Doch auch andere Zeiten werden angerechnet, unter anderem diese hier:
- Wehr- und Zivildienst
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbständiger Arbeit
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn man mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat
- Zeiten, in denen man Angehörige gepflegt hat
- Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr
- Zeiten mit geringfügiger Beschäftigung
- Zeiten, in denen man Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld oder Insolvenzgeld bekommen hat
- Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommen hat.

Nicht berücksichtigt werden Schul- und Ausbildungszeiten. Wer bis 30 studiert hat, wird die Bedingungen also kaum noch erfüllen können. Auch Zeiten, in denen man Hartz IV-Leistungen oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat, zählen nicht zu den Beitragsjahren. Arbeitslosengeld I wird hingegen voll berücksichtigt – es sei denn, man ist kurz vor der Rente entlassen worden. Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nur, wenn der Arbeitgeber sein Geschäft aufgegeben oder Insolvenz angemeldet hat. Damit soll ein Missbrauch durch systematische Frühverrentung verhindert werden.

Kann man einen Rentenantrag noch zurücknehmen, um abschlagsfrei in Rente zu gehen?

Die Neuregelung kam ziemlich kurzfristig und hat viele Menschen überrascht, die ihren früheren Ausstieg schon geplant hatten. Im schlechtesten Fall bekommen sie nun weniger Geld, obwohl sie auch abschlagsfrei in Rente hätten gehen können. Wer schon vor 65 aufgehört hat zu arbeiten, kann nicht nachträglich wechseln und Abschläge zurückfordern.

Solange noch kein Rentenbescheid erteilt wurde, ist es aber nicht zu spät. Ein gestellter Rentenantrag lässt sich noch zurücknehmen bzw. abändern. Und auch wenn der Bescheid schon da ist, hat man noch einen Monat Widerspruchsfrist.

Kann man trotz Altersteilzeit früher in Rente gehen?

Grundsätzlich schon. Sowohl die aktive als auch die passive Phase der Altersteilzeit werden als Beitragsjahre angerechnet, so dass es daran nicht scheitert. Ob man die Altersteilzeit auch vorzeitig beenden kann, um abschlagsfrei in Rente zu gehen, ergibt sich aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag. Gegebenenfalls kann man sich mit dem Arbeitgeber auch auf einen früheren Ausstieg verständigen. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht.

Was muss man tun, um mit 63 in Rente zu gehen?

Zunächst einmal: Einen Rentenantrag bei der Rentenversicherung stellen, am besten drei bis vier Monate, bevor man mit der Arbeit aufhören will. Das geht online, per Papierformular oder auch persönlich in der nächsten Beratungsstelle. Außerdem darf man nicht vergessen, der Firma zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Das Arbeitsverhältnis endet bei der Rente ab 63 nämlich nicht automatisch.

Kann man trotz Rente noch arbeiten?

Ja, aber nur wenig. Es gelten die gleichen Hinzuverdienstgrenzen wie immer, wenn jemand vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht: Nebeneinkünfte bis zu 450 Euro sind unproblematisch. Wer mehr verdient, bekommt nur eine Teilrente ausgezahlt und muss auf mindestens ein Drittel der Rente verzichten. Ist das reguläre Rentenalter erreicht (derzeit: 65 Jahre und drei Monate), kann man hingegen unbegrenzt dazuverdienen.

Wann kann der Jahrgang 1958 abschlagsfrei in Rente?

Versicherte des Jahrgangs 1958 können beispielsweise erst mit 64 Jahren abschlagsfrei ihre Rente antreten. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter jedoch auch nach 45 Beitragsjahren bei 65 Jahren.

Wann kann ich in Rente gehen Tabelle 1958?

Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente.

Wann in Rente nach 45 Arbeitsjahren 1958 geboren?

Das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren steigt für jeden Jahrgang an: Für den Jahrgang 1958 liegt es bei 64 Jahren. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren bleibt das Alter 63 Jahre.

Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1958?

Abschlagsfreie Frührenten ab 63 Ab dem Jahrgang 1953 erhöht sich dieses Zugangsalter von 63 Jahren jeweils um zwei Monate pro Jahr. Wer im Jahr 1958 geboren ist und mindestens 45 Versicherungsjahre nachweist, kann erst mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen und somit frühestens im Jahr 2022.