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Die häufig gestellten Fragen & Antworten zu AusgehzeitenJugendliche ab 14 Jahren sollen höchstens bis 22 Uhr wegbleiben, Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis höchstens 23 Uhr ausgehen und die Ausgehzeit für Jugendliche ab 16 Jahren geht bis 24 Uhr. An jugendgefährdenden Orten wie Bordellen, Strip-Clubs oder Swinger-Clubs ist Jugendlichen unter 18 Jahren laut Jugendschutzgesetz zu keiner Uhrzeit, auch nicht zu den festgelegten Ausgehzeiten, der Aufenthalt gestattet. Erziehungsbeauftragte Personen werden bei Verstößen gegen die Ausgehzeiten mit einem Bußgeld belegt. Wenn Sie beispielsweise Ihrem Kind erlauben, sich zwischen 5 und 23 Uhr alleine in einer Gaststätte aufzuhalten, ohne ein Getränk oder ein Essen zu konsumieren, werden Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 300 Euro belangt. Bei Jugendlichen liegt dieser Wert bei 200 Euro. Jugendlichen ist es erlaubt, alleine ins Kino zu gehen, wenn der Film vor 24 Uhr beendet ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person unbedingt Pflicht. Welche Ausnahmen gibt es bei den Altersgrenzen?Die anderen dürfen „immer” länger. Wer kennt das nicht? Die Kinder oder Jugendlichen wollen abends mit ihren Freunden oder Freundinnen ausgehen und angeblich dürfen alle anderen länger wegbleiben als Ihre Tochter oder Ihr Sohn. Das Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit. Daher gibt es bei allen Veranstaltungen oder Treffen im privaten Rahmen keine Altersbegrenzungen, denn diese unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erwachsenen, die zum Beispiel eine Familienfeier oder Geburtstagsparty veranstalten. Dies ist auch der Fall, wenn dazu Räume in einer Gaststätte angemietet werden. Wie können Eltern die Ausgehzeiten praktisch regeln?Sie sollten beachten, dass Sie als Eltern die gesetzlichen Vorgaben zwar beschränken, aber nicht ausweiten können. Nach Möglichkeit sollten Sie einvernehmliche Regelungen treffen und Verbote und Einschränkungen alters- und situationsangemessen begründen. Dabei sollten Sie die zunehmende Eigenverantwortung Ihrer Kinder berücksichtigen und stärken, aber auch Ihre Ängste und Befürchtungen diskutieren. Mit den Zeitbegrenzungen sollen Kinder und Jugendliche geschützt werdenMit der Möglichkeit, in Begleitung des Vaters oder der Mutter oder einer von diesen beauftragten Person über die Zeitgrenzen hinaus unterwegs zu
sein, will man sicherstellen, dass sie nicht unbeaufsichtigt ins „Nachtleben abtauchen”, sondern durch eine verantwortungsbewusste Begleitperson Risiken minimiert oder vermieden werden. Lesen Sie dazu auch unsere Informationen über die Ausübung des Sorgerechts. Und wenn es Streit gibt wegen der Ausgehzeiten?Diese Kämpfe sind wichtig, sie müssen leider sein. Kinder in der Pubertät suchen die Auseinandersetzung. Sie wollen aber auch deren Fürsorge. Indem Eltern Grenzen setzen, zeigen Sie ihrem Kind: „Ich sorge
mich um dich, weil du mir wichtig bist!”. Nachzugeben hilft den Kindern nicht – im Gegenteil: Mit zu viel Freiheit werden Kinder nicht nur überfordert, sondern bekommen auch das Gefühl: „Meine Eltern interessieren sich nicht für mich. Ich bin ihnen egal.” Wie kommt mein Kind nach Hause?„Ich finde schon jemanden, der mich fährt”. Auf solche Abmachungen sollten Sie sich am besten gar nicht einlassen. Klären Sie das am besten vorher. Dabei gibt es viele sinnvolle Möglichkeiten, wie Ihr Teenager möglichst gut nach Hause kommt:
Was soll ich tun, wenn sich mein Kind nicht an Vereinbarungen hält?Wenn sich Ihr Kind fast immer an Absprachen hält, dann können Sie als Eltern im Einzelfall auch mal ein Auge zudrücken. So ist dann durchaus auch mal eine Ausnahme drin von der an sich so kategorischen Ausgehregelung. Auch wenn Ihr Teenager mal eine Viertelstunde zu spät nach Hause kommt, ist das kein Beinbruch. Was ist ein „Muttizettel”?Als Nachweis für diese Erziehungsbeauftragung empfiehlt sich eine schriftliche Vollmacht der Eltern („Muttizettel”), die für jede Veranstaltung oder Ausgehzeit neu erstellt wird. Darauf sollten die Namen des oder der Minderjährigen, seiner Eltern und der beauftragten Person vermerkt werden. Daneben sollte angegeben werden, für welche Veranstaltung die Vollmacht dient. Ebenso sinnvoll ist die Angabe einer Telefonnummer, unter der die Eltern ggf. zu erreichen sind. „Blankovollmachten” (von den Eltern ohne Nennung einer konkreten Aufsichtsperson unterschrieben, in die die Jugendlichen dann selbst den Namen der Aufsichtsperson an dem konkreten Abend eintragen) werden nicht anerkannt, weil sie dem Zweck der Vorschrift nicht entsprechen. Die Kontrolle dieser Altersbegrenzungen bzw. der Akzeptanz von Vollmachten liegt in der Verantwortung der Wirtinnen und Wirte, Discobetreiberinnen und Discobetreiber bzw. Veranstalterinnen und Veranstalter. Die Verantwortung der Wirtinnen und Wirte endet jedoch an der Ausgangstür, sodass Sie sich als Eltern auf jeden Fall um einen sicheren Heimweg kümmern sollten. Was versteht man unter einer „erziehungsbeauftragten Person”?Häufig ist es nicht angebracht und auch nicht immer möglich, dass Sie Ihr Kind in die Disco oder zu den Treffpunkten mit den Freundinnen und Freunden begleiten. Deshalb sieht das Gesetz auch die Möglichkeit der Begleitung durch einen Erwachsenen vor, der im Auftrag der Eltern die Verantwortung und Aufsicht während der Ausgehzeit übernimmt (sogenannte erziehungsbeauftragte Person). Idealerweise sind dies ältere Geschwister, andere Verwandte oder Freundinnen und Freunde von Ihnen, die Ihr Vertrauen genießen. Wichtig ist also, dass ein gewisses Autoritätsverhältnis zwischen der Begleiterin bzw. dem Begleiter und Ihrem Kind bestehen muss. Bei der sogenannten Erziehungsbeauftragung sollten Sie daher Folgendes beachten:
Bitte wählen Sie sorgfältig aus, wen Sie mit dieser wirklich verantwortungsvollen Aufgabe betrauen. Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche ausgehen?Zur ersten Orientierung:
Natürlich machen viele Discos erst spät auf – trotzdem hat eine 16-Jährige oder ein 16-Jähriger dort um zwei Uhr nachts nichts verloren. Wie ist das genau mit den gesetzlichen Regelungen?Das Jugendschutzgesetz regelt ganz klar, welche Minderjährige bzw. welcher Minderjährige sich wann noch an welchem Ort aufhalten darf: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur dann in eine Gaststätte (z. B. Kneipe, Bar, Discothek), wenn
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur in eine Gaststätte
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur dann zu einer Tanzveranstaltung (z. B. Disco),
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur zu einer Tanzveranstaltung
Das Jugendamt kann bei bestimmten Veranstaltungen diese gesetzlich festgelegten Zeiten enger fassen oder ausweiten bzw. andere Auflagen erteilen. Deshalb sollte man sich bei Konzerten, größeren Vereins- und sonstigen Feiern oder Open-Air- Veranstaltungen erkundigen, welche Bestimmungen im Einzelfall vorliegen. Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten:Ist generell für alle Kinder und Jugendlichen verboten. Gemeint sind damit Orte, die ein hohes Gefährdungspotenzial haben, wie zum Beispiel ein Bordell, ein Straßenstrich oder ein Drogentreffpunkt. Was darf ich mit 15 Jahren?Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche ein Mofa oder einen Roller fahren, mit 16 Jahren bestimmte Motorräder. Einen Führerschein fürs Auto gibt es bereits ab 17 Jahren (begleitetes Fahren).
Wie lange darf man mit 14 draußen bleiben Hessen?So lange darfst du mit 14 draußen bleiben
Generell ist es dir erlaubt, mit 14 Jahren bis 22 Uhr draußen zu bleiben. Grundsätzlich entscheiden immer deine Eltern, bis wann du ausgehen darfst und wie lange du draußen bleiben darfst.
Wie lange dürfen 16 Jährige draußen bleiben Hessen?Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen sich von 5 Uhr morgens bis 24 Uhr abends ohne Begleitung in Restaurants, Cafes, Imbissen etc. aufhalten. Dann ist aber auch Schluss In den frühen Morgenstunden dürfen sich nur Volljährige in Gaststätten aufhalten.
Was darf man in welchem Alter?Demnach dürfen Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren überhaupt nicht arbeiten, und auch ältere Jugendliche nur unter bestimmten Voraussetzungen. Schüler*innen ab 13 Jahren dürfen ihr Taschengeld durch leichte Arbeiten aufbessern – Zeitungen austragen oder Babysitten zum Beispiel.
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