Personalausweis beantragen und abholen
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Allgemeine InformationenHinweisDas Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat folgende Information veröffentlicht: Sollte Ihr Ausweisdokument vor dem 1. März 2020 ungültig geworden sein und Sie waren nicht im Besitz eines weiteren gültigen Ausweisdokuments (zum Beispiel Reisepass), wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens im Einzelfall geprüft. Zu berücksichtigende Umstände, die zu einer verzögerten Antragstellung führten, können Sie bei der Neubeantragung Ihres Ausweisdokuments darlegen. AllgemeinesEs wird empfohlen, zur Beantragung von Personaldokumenten die Geburts- oder Eheurkunden im Original vorzulegen. So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor der Eintragung im Dokument sofort geklärt werden BiometriefunktionDie Biometriefunktion ermöglicht die Speicherung biometrischer Merkmale auf dem Chip des Personalausweises. Unter biometrischen Merkmalen werden Merkmale einer Person verstanden, die so eindeutig sind, dass diese Person anhand dieser Merkmale identifiziert werden kann. Die bekanntesten biometrischen Merkmale sind das Gesicht und die Fingerabdrücke. Im Chip Ihres Personalausweises sind Ihr Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Da der Chip aus der Nähe, mit maximal 10 Zentimetern Abstand, ausgelesen werden muss, ist es nicht möglich, die Daten im Chip ohne Ihr Wissen auszulesen. Hierfür ist ein spezielles Lesegerät notwendig, das nur bestimmten staatlichen Stellen (zum Beispiel Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) zur Verfügung steht. Gültigkeit der DokumentePersonalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Weitere InformationenBundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
Amt 24, Serviceportal des Freistaates Sachsen: Service und Ratgeber zum Personalausweis Kompetenzzentrum neuer Personalausweis: Lesegeräte für die digitale Unterschrift Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Ins Internet-mit Sicherheit! Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind), wenn nicht beide Sorgeberechtigte die Antragstellung vornehmen können
Fristen und BearbeitungsdauerDie Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Personalausweis in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin. Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihr neues Dokument! Ablauf und VerfahrenAntragsvoraussetzungen
BeantragungDen Personalausweis oder den vorläufigen Personalausweis beantragen Sie persönlich in einem Bürgerbüro ganz in Ihrer Nähe! Vergessen Sie die notwendigen Unterlagen nicht! Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind)
AbholungSie können online den Bearbeitungsstand prüfen beziehungsweise ob Ihr Dokument abholbereit ist. Dazu benötigen Sie Ihre Dokumentennummer. Sie finden diese auf der vom Bürgerbüro ausgehändigten "Information zur Abholung Ihres Dokumentes". Bei Anzeige des Status "liegt zur Abholung bereit" können Sie das Dokument im Bürgerbüro der Beantragung abholen (soweit nichts anderes vereinbart wurde). Das Dokument kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Die Vollmacht finden Sie unter dem Menüpunkt "vorzulegende Unterlagen/ Formulare". Sollte es sich um das Dokument eines Minderjährigen handeln und die Abholung nicht durch ein Elternteil erfolgen, ist eine entsprechende Vollmacht des/ der Elternteil/e notwendig. Bitte nicht vergessen, dass das alte Dokument mitzubringen ist! Kosten und GebührenPersonalausweis
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung von Ausweisen für Bedürftige ist nach Einzelfallprüfung möglich. Hierfür ist vor der Beantragung ein Antrag an zu richten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Antrages bis zu drei Monate betragen kann. Gebührenregelungen zu den Onlinefunktionen des Personalausweises
Zahlungsmöglichkeiten
Nicht in allen Bürgerbüros kann bargeldlos mit EC-Karte beziehungsweise Geldkarte bezahlt werden. BesonderheitenSicherheitshinweise zum PersonalausweisJeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre plus neun Monate ist, erhält Post von der Bundesdruckerei. Bitte gehen Sie mit diesem Brief besonders sorgfältig um. Die in diesem Brief enthaltenen Daten dürfen Sie nicht mit dem Bundespersonalausweis gemeinsam aufbewahren. Sie benötigen diese zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Informationsheft (PDF 294 KB) Regelmäßig die Gültigkeit der Dokumente prüfen!Der rechtzeitige Blick auf das Ausstellungsdatum erspart Ihnen Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten. Was muss ich mitnehmen um einen neuen Personalausweis zu beantragen?In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente: gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aktuelles biometrisches Lichtbild.
Kann man mit einem vorläufigen Ausweis fliegen?Innerhalb der EU können Sie auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Einreise mit vorläufigen Personalausweisen in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen geführt hat.
Was passiert wenn man keinen gültigen Ausweis mehr hat?In Deutschland besteht gemäß § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) eine allgemeine Ausweispflicht für alle Deutschen ab 16 Jahren. Wenn die angegebene Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, wird der Ausweis laut § 28 PAuswG sofort ungültig. Also kannst du ihn ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nutzen.
Wie viel kostet es einen Ausweis zu beantragen?Personalausweis: 62 Euro. Personalausweis für Kinder (2 bis 15 Jahre): 27 Euro. Personalausweis für Kinder bis 2 Jahre: gebührenfrei.
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