Wie lange darf ein hund im eigenen haus bellen

Ruhestörung durch Hundegebell ist ein häufiges Streitthema unter Nachbarn. Dabei gibt es Richtlinien, wie oft und wie lange ein Hund bellen darf.

Hundegebell kann zur Lärmbelästigung werden – © farbkombinat / stock.adobe.com

Hunde bellen hin und wieder. Das liegt in ihrer Natur. Jedoch gibt es immer wieder Menschen, die sich am Gebell des Nachbarhundes stören. Nicht selten führt dies zu nachbarschaftlichen Streitereien.

Während sich die einen schon bei einem kurzen Bellen beklagen, fühlen sich die anderen erst bei einem dauerhaften Gebell gestört. Und nicht selten führen solche Streitereien zu Gerichtsverfahren, sodass es diverse Gerichtsurteile zu diesem Thema gibt. Aus diesen lässt sich ableiten, was Sie hinnehmen müssen und was nicht.

Wann wird Hundegebell zur Ruhestörung?

Ob es sich beim Hundegebell um eine Ruhestörung handelt, hängt in der Regel von der Tageszeit und von der Dauer des Bellens ab. Im Übrigen kann nicht nur das Bellen, sondern auch dauerhaftes Jaulen oder Winseln eine Ruhestörung darstellen

Hundegebell während der Ruhezeiten

In Deutschland gibt es zwar keine allgemeingültigen Ruhezeiten, jedoch sind diese im jeweiligen Länderrecht oder auch explizit für die Gemeinden geregelt. Meist gelten dafür die Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und zudem die Mittagsstunden zwischen 13 Uhr und 15 Uhr. Zudem gelten Sonntage und Feiertage als Ruhetage – die Ruhezeit erstreckt sich hier von 0 Uhr bis 24 Uhr.
Diese Ruhezeiten sind auch für Hunde maßgeblich. Das bedeutet, dass ein Bellen in dieser Zeit eine Ruhestörung darstellt.

Tipp: Wohnen Sie zur Miete, finden Sie die geltenden Ruhezeiten in der Hausordnung.

Bellen außerhalb der Ruhezeiten

Bellen Hunde werktags außerhalb der Ruhezeiten vermehrt, kann auch dies als Ruhestörung gelten. Hierbei gilt als Richtwert, dass Hunde nicht länger als 15 Minuten um Stück und über den Tag verteilt nicht länger als 30 Minuten bellen dürfen. Allerdings muss man hier differenzieren. Denn auf dem Land gilt Hundegebell durchaus als zumutbar, sodass die Gerichte hier eher etwas lockerer urteilen würden. Aber auch hier gibt es Grenzen. Bellt ein Hund über Stunden ununterbrochen, so muss das niemand so hinnehmen.

Was tun, wenn das Hundegebell die Ruhe stört?

Fühlen Sie sich durch das Hundegebell gestört, sollten Sie dem Frieden wegen als erstes das Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn suchen. Ändert auch dieses Gespräch nichts an der bestehenden Situation, können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Dieses kann entsprechende Maßnahmen bestimmen, mit welchen der Hundebesitzer die Ruhestörung durch seinen Hund beseitigen kann. Zudem kann es eine Geldbuße festlegen. Manchmal endet ein solcher Streit aber auch vor Gericht. Dann entscheidet ein Richter darüber.

» Übrigens: Die Ruhestörung durch Hundegebell ist gesetzlich nicht genau geregelt. Daher orientieren sich die Richter in der Regel an bereits bestehenden Gerichtsurteilen

Welche Maßnahmen können Ruhestörungen durch Hundegebell vermeiden?

Stellt das Hundegebell eine Ruhestörung dar, sollte der Hund so untergebracht werden, dass das Gebell nicht mehr stört. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dem Hund das Bellen abzugewöhnen. Dies stellt sowohl für Hund als auch für Besitzer eine deutlich angenehmere Lösung dar.

Hundegebell ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn. Einerseits wird das gelegentliche Anschlagen eines Hundes im Haus oder Garten von der Rechtsprechung noch als gemeinverträglich und von der Nachbarschaft als hinnehmbar angesehen, weil Hundehaltung grundsätzlich mit Geräuschen verbunden ist und ein gewisses Maß an Geräuschen jedermann aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses in Kauf nehmen muss.[1]

Andererseits muss nach der Rechtsprechung beim Abwägen zwischen dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft und dem Interesse des Tierbesitzers an der Hundehaltung zumindest in einer Wohngegend dem Ruhebedürfnis der Vorrang gegeben werden.[2] Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach es kein Recht auf Lärm, wohl aber ein Recht auf Ruhe gibt.

Diese Interessenabwägung geht auf jeden Fall zu Lasten eines ständig bellenden Hundes (sog . "Kläffers"). Dieser findet vor Gericht keine Gnade, wenn er etwa besonders laut, langanhaltend oder zur Nachtzeit bellt und sich ein Nachbar dagegen mit einer Unterlassungsklage zur Wehr setzt: Bellt ein Hund lang anhaltend und häufig, kann die zuständige Behörde vom Hundehalter verlangen, dass er das Hundegebell nachts unterbindet und tagsüber auf maximal 60 Minuten begrenzt.[3]

 

Praxis-Beispiel

"Bellfahrplan"

Besonders streng urteilte das Oberlandesgericht Hamm, welches einen regelrechten "Bellfahrplan" ausgetüftelt hat. Der Hund in Nachbars Garten dürfe nicht länger als 30 Minuten täglich und nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen bellen. Während der Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 8.00 Uhr) dürfe der Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern müsse im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen.[4]

 

Achtung

Keinen Unterlassungsantrag mit "Bellfahrplan" stellen

Seien Sie aber vorsichtig mit einer Unterlassungsklage, die einen derartigen "Bellfahrplan" zum Inhalt hat. Nach Auffassung der Landgerichte Mainz und Schweinfurt sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat kein verständiger Nachbar einen so weitgehenden Anspruch. Denn im Endeffekt würde er auf ein Verbot der Hundehaltung hinauslaufen.[5]

Um eine kostenpflichtige Klageabweisung zu vermeiden, kann allenfalls verlangt werden, dass der Nachbar in der Zeit von 19.00 bis 7.00/8.00 Uhr und in der Zeit der üblichen Mittagsruhe von 12.00/13.00 bis 15.00 Uhr geeignete Maßnahmen trifft, damit sein Hund nicht durch Bellen im Garten oder im Haus bzw. in der Wohnung die Benutzung des benachbarten Grundstücks bzw. der benachbarten Wohnung wesentlich beeinträchtigt.

Auch soweit Gerichte auf der Grundlage des öffentlichen Sicherheitsrechts oder des einschlägigen Landes-Immissionsschutzrechts über lärmbelästigendes Hundegebell zu entscheiden haben, orientieren sie sich an den abendlichen, nächtlichen und morgendlichen Ruhezeiten von 19.00/20.00 bis 7.00/8.00 Uhr und der üblichen Mittagsruhe von 12.00/13.00 bis 15.00 Uhr[6], die als sog. "bellfreie Zeiten" gewertet werden.[7]

[1] So LG Würzburg, Urteil v. 30.12.1965, 3 S. 142/65, NJW 1966, 1031; LG Braunschweig, Urteil v. 11.9.1975, 7 S. 132/74, Nds Rpfl. 1975, 275; LG Mainz, Urteil v. 22.6.1994, 6 S 87/94, DWW 1996, 50

[2] So OLG Koblenz, Urteil v. 19.10.1972, 1 Ss 203/72, NJW 1973, 290

[3] OVG Sachsen, Beschluss v. 17.7.2017, 3 B 87/17.

[4] So OLG Hamm, Urteil v. 11.4.1988, 22 U 265/87, MDR 1988, 966

[5] So OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.11.1993, 9 U 111/93, NJW-RR 1995, 542; LG Mainz, Urteil v. 22.6.1994, 6 S 87/94, DWW 1996, 50; LG Schweinfurt, Urteil v. 21.2.1997, 3 S 57/96, NJW-RR 1997, 1104

[6] Die Ruhezeiten sind in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt

[7] So VG Stade, Urteil v. 3.8.1989, 1 VG A 188/88, DWW 1990, 249; VG Münster, Urteil v. 8.3.1991, 1 K 623/90, NVwZ 1993, 297; BVerwG, Beschluss v. 20.12.1991, 7 B 165.91, NVwZ 1993, 268; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 28.11.1995, 1 S 3201/94, ZMR 1996, 347

3.7.1 Wachhunde

In diesem Zusammenhang hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass es auch für Wachhunde keine "Bellfreiheit" gibt, sodass sie nachts im Haus gehalten werden müssen, wenn sie im Freien durch ihr Bellen der Nachbarschaft den Schlaf rauben.[1]

Häufiges lautes und lang anhaltendes Bellen und Jaulen eines anatolischen Hirtenhundes insbesondere in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen stellt in einem auch zum Wohnen genutzten Gebiet eine mehr als nur geringfügige Belästigung im Sinne von § 12 LImSchG dar. Die Hundehaltung wurde deshalb zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Hund als Wachhund eingesetzt wird.[2]

[1] Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 6.6.1990, 5 Ss (OWi) 170/90-(OWi) 87-90 I, NJW 1990, 3160

[2] VG Gelsenkirchen, Urteil v. 18.9.2014, 8 K 3784/13.

3.7.2 Hundezwinger

Werden Hunde im Garten in einem Zwinger gehalten, kann sich der durch das ständige Hundegebell gestörte Nachbar auch an die Baubehörde wenden. Nach der Rechtsprechung ist die Zwingerhaltung von Hunden mit mehr als zwei Tieren in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen schon bauordnung...

Was tun wenn Hund im Haus bellt?

Bellt Ihr Hund, sobald es an der Haustür klingelt, schicken Sie ihn auf seinen Platz. Hört er auf zu bellen, können Sie ihn loben und belohnen. Kläfft er weiter, beachten Sie ihn nicht mehr. Mit Anweisungen wie "Aus!" oder "Schluss!" bekräftigen Sie ihn dagegen nur in seinem Verhalten, weil er Aufmerksamkeit bekommt.

Wie gewöhne ich meinem Hund das Bellen im Haus ab?

Wie können Sie Ihrem Hund das Bellen nachts abgewöhnen?.
Tipp 1: Lassen Sie Ihren Hund nicht allein schlafen. ... .
Tipp 2: Bieten Sie Ihrem Hund einen festen und bequemen Schlafplatz. ... .
Tipp 3: Lasten Sie Ihren Hund tagsüber aus. ... .
Tipp 4: Früh mit der Erziehung beginnen..

Wie lange darf ein Hund alleine bellen?

Generell sollten Sie Ihren Hund nicht länger als vier bis fünf Stunden am Stück allein lassen, und dies auch nur ein- bis zweimal die Woche – und nicht täglich.

Was kann ich machen wenn mein Hund immer bellt?

Wenn Ihr Hund unkontrolliert bellt, empfiehlt sich ein Besuch beim Tierarzt. In seltenen Fällen stecken körperliche Beschwerden hinter der Aufregung bei Ihrem Hund. Bevor Sie ein Anti-Bell-Training beginnen, sollten Sie ein physisches Leiden ausschließen.

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