AnwendungenSie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerdaten elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Die meisten Steuerformulare (unter anderem die Umsatzsteuer-Voranmeldung) finden Sie kostenlos in Mein ELSTER. Sie können aber auch jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Show
Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten oder den Abruf von ELStAM eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist. Mein ELSTERDas Online-Finanzamt ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerdaten (z. B. Körperschaftsteuererklärung) vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen dazu nur noch einen Internet-Browser und sparen sich damit das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher
Programme. Weitere Software-Produkte, die ELSTER unterstützenEine elektronische Übermittlung ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich: Liste der Softwareprodukte InformationenHinweis zur Abgabe der GemeinnützigkeitserklärungDie Gemeinnützigkeitserklärung (Anlage Gem) ist ab dem Veranlagungszeitraum 2017 in den Vordruck KSt 1 integriert. Dazu müssen Sie den Vordruck KSt 1 auswählen und dort in den allgemeinen Angaben die Adressangaben ausfüllen. Zudem ist in Zeile 11 des Hauptvordrucks (Teilseite 3 - Angaben zur Steuerbefreiung) zu erklären, dass es sich um eine vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft handelt. Übermittelt werden kann die Anlage Gem nur zusammen mit dem Vordruck KSt 1. Gegebenenefalls sind weitere Angaben, etwa auf der Anlage GK, erforderlich. Bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016: Die Gemeinnützigkeitserklärung (Gem 1) ist in den Vordruck KSt 1 B integriert. Dazu müssen Sie den Vordruck KSt 1 B auswählen und dort in den allgemeinen Angaben die Adressangaben ausfüllen. Zudem ist in Zeile 17 zu erklären, dass es sich um eine vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft handelt. Übermittelt werden kann die Gem 1 nur zusammen mit dem Vordruck KSt 1 B. Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAMWenn Sie als Verein Arbeitnehmer (zum Beispiel Trainer oder Chorleiter) beschäftigen sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Weitere Informationen Verfahren bei Lohnsteuer-AnmeldungenDie Lohnsteuer-Anmeldung muss authentifiziert an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Ablauf des Verfahrens bei LohnsteuerbescheinigungenDie Lohnsteuerbescheinigung muss authentifiziert an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sollten Sie innerhalb von fünf Tagen nach Übermittlung Ihr Protokoll immer noch nicht abrufen können, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an den Support von ElsterLohn. RechtlichesInformationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter Rechtliches. Wenn Ihr Verein einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen soll, muss dieser Anspruch in der Vereinssatzung genau definiert sein. Und die Geschäftsführung des Vereins muss diesen Regeln entsprechend handeln. Der Verein darf keinen sogenannten eigenwirtschaftlichen Zweck verfolgen, also nicht gewinnorientiert sein. Ist das der Fall, werden dem Verein Steuervergünstigungen gewährt. Es handelt sich dann um eine steuerbegünstigte Körperschaft. Übrigens:Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als steuerbegünstigter Verein anerkannt zu werden, ist in der Abgabenordnung verankert. Der gemeinnützige Verein und die SteuervorteileDie Anerkennung der Gemeinnützigkeit bringt finanzielle Vorteile: Dadurch wird der Verein sowohl von der Gewerbesteuer als auch von der Körperschaftssteuer befreit. Darüber hinaus erhält er Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer. Eine weitere Erleichterung: Der Verein muss in der Regel nur alle drei Jahre aktiv werden, um dem Finanzamt zu belegen, dass er noch immer gemeinnützig handelt. Die Frist für die Abgabe im entsprechenden Jahr ist der 31. Juli. Allerdings gibt es Grenzen für die Steuerbefreiung gemeinnütziger Körperschaften:
Vereine, die die genannten Grenzen überschreiten, müssen eine ganz normale Steuererklärung abgeben. Der gemeinnützige Verein und das FinanzamtOb die Voraussetzungen für die Steuererleichterungen erfüllt sind, muss regelmäßig vom Finanzamt überprüft werden. In der Regel geschieht das im Drei-Jahres-Rhythmus. Dazu muss der Verein seine Erklärung über die Gemeinnützigkeit abgeben, und zwar mit dem Vordruck KSt 1 sowie der Anlage Gem 1, bei Sportvereinen Gem 1A. Die Formulare müssen stets in elektronischer Form über ELSTER übermittelt werden. Ein ausgedrucktes Formular abzugeben, ist nicht möglich. Diese Regelung gilt für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017. Für vorherige Veranlagungszeiträume müssen der Vordruck KSt 1 B und die dazugehörige Gemeinnützigkeitserklärung verwendet werden. Welche Unterlagen muss ein Verein einreichen?Für die vereinfachte Prüfung bei geringfügigen Einnahmen benötigt das Finanzamt vom Verein folgende Unterlagen:
Möglicherweise fordert das Finanzamt anschließend weitere Unterlagen an, zum Beispiel:
Wichtig:Lohnsteuerhilfevereine dürfen gemeinnützige Vereine nicht beraten. Das regelt das Steuerberatergesetz (Beratungsbefugnis, § 4 Nr. 11 StBerG). Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin. Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen. Was ist eine gemeinnützige Steuererklärung?Steuererklärung im Verein – Wichtige Fakten & Beispiele. Gemeinnützige Vereine geben zumeist keine Steuererklärung ab, dafür aber den ausgefüllten Vordruck „KSt1″ mit der Anlage „Gem“ (Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen).
Was ist ein gemeinnütziger oder kirchlicher Zweck?Wenn Ihr Verein einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen soll, muss dieser Anspruch in der Vereinssatzung genau definiert sein. Und die Geschäftsführung des Vereins muss diesen Regeln entsprechend handeln. Der Verein darf keinen sogenannten eigenwirtschaftlichen Zweck verfolgen, also nicht gewinnorientiert sein.
Welche Steuererklärungen geben gemeinnützige Vereine ab?Gemeinnützige Vereine geben zumeist keine Steuererklärung ab, dafür aber den ausgefüllten Vordruck Gem 1 (bei Sportvereinen zusätzlich Gem 1A). Das gilt auch, wenn sonst keine Steuererklärungen abzugeben sind.
Was muss ich bei einer Steuererklärung beachten?Wie für jede Steuererklärung üblich, müssen Sie schließlich auch für die Körperschaftssteuererklärung Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen oder in einer Überschussermittlung die Bilanz von Gewinnen und Verlusten des Vereins deutlich machen.
Was muss ich beachten bei der Steuererklärung?Steuern zahlen Sie erst, wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt für 2020 bei 9.408 Euro (ab 2021: 9.744 Euro, für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Wert). Liegt Ihre Einkommen unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie in der Regel auch keine Steuererklärung abgeben.
Wie macht man eine Körperschaftsteuererklärung?1a Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) verpflichtet, die Körperschaftsteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln. Für die elektronische Übermittlung steht das ElsterOnline-Portal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung.
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