Wie funktioniert das mit der Wohnungsbauprämie?

Geschichte der Wohnungsbauprämie

Die Einführung der Wohnungsbauprämie (WoP) datiert in das Jahr 1952 zurück. Ludwig Erhard, seinerzeit als Begründer der Sozialen Marktwirtschaft gefeiert, sah es auch im Verantwortungsbereich des Staates, den Bevölkerungsschichten ohne entsprechendes Kapital im Hintergrund den Weg zur eigenen Immobilie zu ermöglichen. Damit sollte dem Wohlstandsgedanken seiner Politik auch in Bezug auf Wohnraum Rechnung getragen werden.

Wer hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie?

Grundsätzlich hat jeder Bürger in der Bundesrepublik ab dem 16. Lebensjahr Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Diese wird auf Spareinlagen auf Bausparverträge gewährt. Es gelten allerdings folgende Voraussetzungen:

  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden 35.000 Euro im Jahr, bei Verheirateten 70.000 Euro nicht übersteigen.
  • Mindestens 50 Euro pro Jahr müssen in den Vertrag einfließen. Der Sparer kann dazu teilweise vermögenswirksame Leistungen verwenden, wenn sie nicht bereits durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.
  • Der Bausparvertrag muss über eine Dauer von sieben Jahren abgeschlossen werden.
  • Anschließend muss der geförderte Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet werden.

Die Prämie kann auch bis zu 2 Jahre rückwirkend beantragt werden.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie

Seit 2021 beträgt die Prämie 10 Prozent des Geldes, welches in den Bausparvertrag einfließt. Maximal werden 700 Euro pro Person pro Jahr gefördert. Daher können Sparer jährlich maximal 10 Prozent davon als WoP erhalten, und zwar 70,00 Euro pro Person.

Die minimale mögliche Wohnungsbauprämie beträgt 5,00 Euro (10 Prozent der minimalen Sparsumme von 50 Euro).

Verlust des Anspruchs

Sparer müssen die Wohnungsbauprämie zurückzahlen, wenn:

  • der Vertrag vor Ablauf von sieben Jahren aufgelöst wird.
  • die Verwendung nicht wohnwirtschaftlich erfolgt.
  • Ansprüche aus dem Bausparvertrag beliehen oder abgetreten werden.

Vorzeitige Verwendung ohne Verlust des Anspruchs

In folgenden 3 Fällen kann der Bausparer vor Ablauf der sieben Jahre prämienunschädlich über das Guthaben verfügen und behält den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie:

  • Die Bausparsumme wird vorzeitig ausgezahlt oder beliehen und zum unmittelbaren Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder anderen wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet. (Eine vorzeitige Auszahlung ist möglich, wenn der Bausparvertrag seine Zuteilungsvoraussetzungen eher erreicht.)
  • Der Bausparer ist nach Abschluss des Vertrages mindestens ein Jahr lang arbeitslos.
  • Der Sparer oder sein Ehegatte stirbt oder wird erwerbsunfähig nach Abschluss des Vertrages.

Prämienunschädlichkeit bei nicht-wohnwirtschaftlicher Verwendung für junge Sparer

Neben der erwähnten Arbeitslosigkeit, Tod oder Erwerbsunfähigkeit räumt der Gesetzgeber noch eine weitere prämienunschädliche Verfügung ein, auch wenn das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet wurde. Dieser Fall greift, wenn der Vertragsnehmer zum Abschluss des Bausparvertrages noch keine 25 Jahre alt war und der Vertrag sieben Jahre Bestand hatte. Von dieser Regelung der prämienunschädlichen Verwendung kann jeder Bausparer nur einmal profitieren.

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  • Neue Wohnungsbauprämie 2021 – Das Wichtigste in Kürze

Wie funktioniert das mit der Wohnungsbauprämie?

Fragen Sie den Experten

Aktuelles Thema: Was ändert sich mit der neuen Wohnungsbauprämie? Wer kann sie beanspruchen und welche Bedingungen sind zu beachten?

Unser Bauspar-Experte Michael Seeger sagt:

„Ab 2021 wird die staatliche Wohnungsbauprämie (WoP) noch attraktiver. Denn sowohl die Einkommensgrenzen steigen als auch die Prämie selbst. Damit profitieren künftig deutlich mehr Bausparer von der Förderung, als es bisher der Fall ist. Förderberechtigt sind:

  • Bausparer in Deutschland ab 16 Jahren,
  • die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
  • und deren Einkommensgrenze einen Wert von 35.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 70.000 Euro bei Verheiratete bzw. Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft (bislang 25.600 / 51.200 Euro) nicht übersteigt.

Ein zusätzliches Kriterium ist die Sparrate. Um Anspruch auf die Prämie zu haben, müssen Bausparer jährlich einen Mindestbetrag von 50 Euro einzahlen.

Gefördert werden mit der verbesserten Wohnungsbauprämie jährlich maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren (bislang 512 Euro und 1.024 Euro). Als Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer 10 Prozent auf die eingezahlten Beiträge (statt der aktuell geltenden 8,8 Prozent). Wer also 700 Euro bzw. 1.400 Euro pro Jahr einzahlt, erhält eine Wohnungsbauprämie von 70 Euro bzw. 140 Euro. Bausparer können sich die Wohnungsbauprämie auszahlen lassen, wenn sie das im Bausparvertrag angesparte Geld für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwenden – so wie es in § 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes heißt. Dazu zählt im Besonderen der Bau oder Kauf eines Hauses bzw. der Erwerb einer Eigentumswohnung. Auch Renovierungsarbeiten am Eigenheim fallen in den Geltungsbereich der Prämie.

Zu dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen:

  1. Wurde der Bausparvertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen, greift die Vorschrift einer wohnwirtschaftlichen Verwendung noch nicht. Die Prämie kann dann flexibel eingesetzt werden.
  2. Ähnlich ist es bei jungen Bausparern. Wurde der Bausparvertrag vor dem Erreichen des 25. Lebensjahrs abgeschlossen, können auch sie nach Zuteilung des Bausparvertrags die Prämie nutzen, ohne an einen „wohnwirtschaftlichen Zweck“ gebunden zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bausparvertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurde oder erst danach.

LBS-Kunden bekommen zu Beginn jedes Jahres automatisch einen Antrag für die Wohnungsbauprämie zugesendet. Um die Prämie zu erhalten, einfach den Antrag ausfüllen und bei der LBS Nord einreichen. Übrigens: Bausparer können den Antrag bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen.“

Sie haben noch Fragen?

In unserer Rubrik „Fragen Sie den Experten“ beantworten wir sämtliche Fragen rund um das Thema Immobilienkauf und Finanzierung und erklären wichtige Begriffe. Gerne können Sie uns bei Fragen auch direkt kontaktieren – wir freuen uns auf Sie!

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Sie erreichen die Experten der LBS Nord unter 030/526 885 4798 oder nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage.

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Wie viel muss ich einzahlen um Wohnungsbauprämie zu bekommen?

Um Anspruch auf die Prämie zu haben, müssen Bausparer jährlich einen Mindestbetrag von 50 Euro einzahlen. Gefördert werden mit der verbesserten Wohnungsbauprämie jährlich maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren (bislang 512 Euro und 1.024 Euro).

Wie funktioniert bausparprämie?

Von der Wohnungsbauprämie wird der Erwerb eines Eigenheims aber sicher nicht abhängen: Sie beträgt maximal 70 Euro pro Jahr, für Ehepaare 140 Euro. Anspruch auf die Prämie haben Sie nur, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro liegt, bei Ehepaaren 70.000 Euro, und ab dem 16. Lebensjahr.

Wo stelle ich den Antrag auf Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat. Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig nur ermittelt und vorgemerkt.

Kann ich über mein Bausparguthaben frei verfügen?

Das angesparte Guthaben kann völlig frei verwendet werden, immerhin ist es ihr Geld. Nur die staatliche Wohnungsbauprämie wird ihr nicht ausgezahlt, wenn das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird.