Wie erkenne ich wie lange mein Führerschein gültig ist?

Der Führerschein ist künftig nur noch 15 Jahre gültig und muss dann auf eigene Kosten verlängert werden - so hat es die EU durchgedrückt. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat hat Empfehlungen ausgesprochen, bis zu welchem Datum diese Umtauschpflicht gelten soll.

Gültigkeit unbegrenzt? Das gibt es nicht mehr beim Führerschein. Die "Pappe" ist künftig nur noch 15 Jahre gültig und muss dann auf eigene Kosten verlängert werden. Die gute Nachricht vorweg: Das "Verfallsdatum" gilt nur für das Dokument - die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht. Und: Betroffen sind nur Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Beim Umtausch gibt es zwei wichtige Gruppen. Erstens: Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - hier ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers entscheidend. Zweitens: Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 - aber vor dem 19. Januar 2013-  ausgestellt wurden. Hier ist das Jahr der Ausstellung relevant.

Der früheste Umtausch-Stichtag ist der 19. Januar 2021. Er gilt für Fahrer, die von 1953 bis 1958 geboren wurden – sie müssen spätestens 2021 ihre „Pappe“ umgetauscht haben. Am meisten Zeit lassen können Sie sich, wenn Sie Ihren Führerschein im Jahr 2012 bis 2013 erworben haben. Der Stichtag liegt dann erst im Jahr 2033.

Der Grund für die Staffelung der Umtausch-Termine ist, dass nicht Millionen Autofahrer auf einmal den Zulassungsstellen die Tür einrennen. Übrigens:  Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Ihnen will man die Behörden-Rennerei ersparen.

1. Führerscheine bis 1998

2. Führerscheine ab 1999

 

Auch im Video: Video zeigt riskantes Überholmanöver auf A9 - Polizei hat Botschaft

13. Juli 2022 | Nicole Hery-Moßmann

(Bild: Pixabay/FSteffen L.) Halten Sie sich regelmäßig auf dem Laufenden, wie lange Ihr Führerschein gültig ist

Führerscheine haben im Gegensatz zu früher keine unbegrenzte Gültigkeit mehr. Alte Führerscheine müssen gegen neue eingetauscht werden. Für den Umtausch gelten bestimmte Fristen. Wer sich nicht daran hält und sich mit einem ungültigen Führerschein ans Steuer setzt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Wie lange sind die alten Führerscheine noch gültig?

Es gibt sie vereinzelt noch, die liebevoll „Lappen“ genannten alten, grauen Führerscheine. Daneben finden sich jede Menge rosa Exemplare. Während früher ein Führerschein ein Leben lang gültig war, ist die Geltungsdauer heute begrenzt. Das Ablaufdatum richtet sich danach, wann der Führerschein ausgestellt wurde bzw. wann dessen Inhaber geboren wurde.

Unter die Kategorie alte Führerscheine fallen die, die vor dem Stichtag 1.1.1999 ausgestellt wurden. Betroffen sind also alle Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998. Wann Sie Ihren Schein vor diesem Datum gemacht haben, ist unerheblich. Entscheidend für die Umtauschfrist ist Ihr Geburtsdatum. Je nachdem, wann Sie geboren wurden, gelten für Sie folgende Umtauschfristen:

  • Geburtsjahrgänge vor 1953: Umtausch bis spätestens 19.01.2033

  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis spätestens 19.01.2022

  • Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis spätestens 19.01.2023

  • Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis spätestens 19.01.2024

  • Geburtsjahrgänge 1971 und später: Umtausch bis spätestens 19.01.2025

Wie lange sind die neuen Führerscheine noch gültig?

Die alten Führerscheine waren aus Papier, später wurde die Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat ausgestellt. Diese neuen Führerscheine müssen ebenfalls umgetauscht werden. Betroffen sind alle Führerscheine, die zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013 ausgestellt wurden. Bei diesen Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Datum der Ausstellung. Einzige Ausnahme: Wurden Sie vor 1953 geboren, gilt als Umtauschfrist der 19.01.2033 – unabhängig davon, wann der Führerschein gemacht wurde.

  • Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001: Umtausch bis spätestens 19.01.2026

  • Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004: Umtausch bis spätestens 19.01.2027

  • Ausstellungsdatum zwischen 2005 und 2007: Umtausch bis spätestens 19.01.2028

  • Ausstellungsdatum 2008: Umtausch bis spätestens 19.01.2029

  • Ausstellungsdatum 2009: Umtausch bis spätestens 19.01.2030

  • Ausstellungsdatum 2010: Umtausch bis spätestens 19.01.2031

  • Ausstellungsdatum 2011:  Umtausch bis spätestens 19.01.2032

  • Ausstellungsdatum zwischen 2012 und 18.01.2013:  Umtausch bis spätestens 19.01.2033

  • Alle Führerscheine, die nach dem 18.1.2013 gemacht wurden, haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Sind alle Klassen befristet?

Betroffen von der Befristung sind neben PKW- und Motorradführerscheinen auch die Führerscheine für LKW und Busse. Während Auto- und Motorradführerscheine zukünftig 15 Jahre gültig sind, müssen Bus- und LKW-Führerscheine schon nach fünf Jahren erneuert werden. Ausnahme hier: Wer seinen LKW-Führerschein vor 2013 gemacht hat, ist von dieser Regelung ausgenommen. In diesem Fall behält der Führerschein seine Gültigkeit bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers und muss dann ausgetauscht werden. Haben Sie noch die alte Führerscheinklasse 3, sind darin die heutigen Klassen C1 und C1E enthalten und unbefristet gültig. Anders als bei LKW-Führerscheinen jüngeren Datums bedarf es bei der Verlängerung keines Gesundheitschecks und keines Sehtests.

Für die Verlängerung eines Busführerscheins sind nicht nur ein Sehtest und ein ärztliches Gutachten über den körperlichen und geistigen Gesundheitszustand erforderlich. Sie müssen zusätzlich einen Leistungs- und Funktionstest absolvieren. Auch der Busführerschein muss alle fünf Jahre verlängert werden.

Warum gibt es diese Fristen?

Hintergrund des Führerschein-Umtauschs und der zukünftig begrenzten Gültigkeit ist die Vorgabe der EU für einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein. Zudem sind manche Dokumente zur Bescheinigung der Fahrerlaubnis so alt, dass der Fahrer auf dem Bild kaum noch zu erkennen ist. Der neue Führerschein soll laut EU-Richtlinie 2006/126/EG bis zum Jahr 2033 überall in der EU eingeführt sein. Damit nicht alle rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland auf einmal umgetauscht werden müssen – was eine lange Wartezeit für jeden einzelnen bedeuten würde –, hat die Bundesregierung diesen Stufenplan zum Umtausch festgelegt.

(Bild: Pixabay/S. Hermann & F. Richter)EU-Richtlinie Hintergrund der Gültigkeitsbegrenzung

Wo tausche ich meinen Führerschein um?

Der Führerschein wird in der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes umgetauscht. Führerscheinstelle ist entweder die Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen, oder das Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen. Sollte Ihr Wohnort nicht mit dem Ausstellungsort des Führerscheins übereinstimmen, brauchen Sie zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Abschrift können Sie telefonisch oder postalisch und in manchen Fällen auch online beantragen.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben, können Sie sich bei jeder Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland vorstellen. Am besten wenden Sie sich an die Stelle, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, oder die Stelle, die an Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland zuständig ist. 

Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument, den bisherigen Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der jeweiligen Führerscheinstelle beantragen. Das Formular erhalten Sie vor Ort oder können es häufig auf der Internetseite der zuständigen Stelle herunterladen.

Je nach Behörde dauert der Umtausch bis zu drei Wochen. Die Kosten belaufen sich auf rund 25 Euro.

Welche Strafen gibt es beim Fahren mit abgelaufenem Führerschein?

Wer die Frist zum Umtausch eines PKW- oder Motorradführerscheins verstreichen lässt, muss im Falle einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Wer seinen LKW- oder Busführerschein nicht rechtzeitig verlängern lässt und sich ans Steuer setzt, begeht dagegen eine Straftat. Als Konsequenz droht ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wie lange ist der scheckkartenführerschein gültig?

Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig (sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist).

Wann laufen Führerscheine ohne Ablaufdatum ab?

Auch wenn im alten Führerschein kein Ablaufdatum angegeben ist, spätestens zum 19.01.2033 werden die Dokumente ungültig. Bis zu diesem Stichtag müssen Sie Ihren alten rosa oder grauen Papierführerschein also in einen neuen EU-Kartenführerschein mit Ablaufdatum umschreiben lassen.

Warum steht auf meinem Führerschein kein Ablaufdatum?

Gültigkeit unbegrenzt? Das gibt es nicht mehr beim Führerschein. Die "Pappe" ist künftig nur noch 15 Jahre gültig und muss dann auf eigene Kosten verlängert werden. Die gute Nachricht vorweg: Das "Verfallsdatum" gilt nur für das Dokument - die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht.

Was bedeutet 4a und 4b auf dem Führerschein?

Ausstellungsdatum (4a.); Ablaufdatum (4b.) (Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet); Ausstellende Behörde (4c.) Führerscheinnummer (5.)

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte