Wer ist der bürgermeister von saarland

Gemeinde BECKINGEN
Thomas COLLMANN
Bergstraße 48  06835-550  06835-55500 www.beckingen.de

Stadt BEXBACH
Christian PRECH
Rathausstraße 68  06826-5290  06826-529-166 www.bexbach.de

Gemeinde BOUS
Stefan LOUIS
Saarbrücker Straße 120  06834-830  06834-83142 www.bous.de

Gemeinde EPPELBORN
Dr. Andreas FELD
Rathausstraße 27  06881-9690  06881-969222 www.eppelborn.de

Gemeinde FREISEN
Karl-Josef SCHEER
Schulstraße 60  06855-970  06855-9777 www.freisen.de

Gemeinde GERSHEIM
Michael CLIVOT
Bliesstraße 19a  06843-8010  06843-801899 www.gersheim.de

Gemeinde HEUSWEILER
Thomas REDELBERGER
Saarbrücker Straße 35  06806-9110  06806-911109 www.heusweiler.de

Kreisstadt HOMBURG
Michael FORSTER
Am Forum 5  06841-1010  06841-101555 www.homburg.de

Gemeinde ILLINGEN
Dr. Armin KÖNIG
Hauptstraße 86  06825-4090  06825-409109 www.illingen.de

Gemeinde KIRKEL
Frank JOHN
Hauptstraße 10  06841-80980  06841-809810 www.kirkel.de

Stadt LEBACH
Klauspeter BRILL
Am Markt 1  06881-59-0  06881-59211 www.lebach.de

Gemeinde MARPINGEN
Volker WEBER
Urexweilerstraße 11  06853-9116-0  06853-9116-35 www.marpingen.de

Kreisstadt MERZIG
Marcus HOFFELD
Brauerstraße 5  06861-850  06861-85150 www.merzig.de

Gemeinde METTLACH
Daniel KIEFER
Freiherr-v.-Stein-Straße 64  06864-830  06864-8329 www.mettlach.de

Gemeinde NALBACH
Peter LEHNERT
Rathausplatz  06838-90020  06838-84117 www.nalbach.de

Gemeinde NAMBORN
Sascha HILPÜSCH
Schlossstraße 13  06857-9003-0  06857-9003-20 www.namborn.de

Gemeinde NONNWEILER
Dr. Franz-Josef BARTH
Trierer Straße 5  06873-6600  06873-64171 www.nonnweiler.de

Gemeinde OBERTHAL
Stephan RAUSCH
Poststraße 20  06854-9017-0  06854-9017-17 www.oberthal.de

Stadt OTTWEILER
Holger SCHÄFER
Illinger Straße 7  06824-3008-0  06824-3008-66 www.ottweiler.de

Gemeinde RIEGELSBERG
Klaus HÄUSLE
Saarbrücker Straße 31-33  06806-9300  06806-930201 www.riegelsberg.de

Kreisstadt SAARLOUIS
Peter DEMMER
Großer Markt 1  06831-4431  06831-443495 www.saarlouis.de

Gemeinde SCHMELZ
Wolfram LANG
Rathausplatz  06887-3010  06887-7834 www.schmelz.de

Mittelstadt ST. INGBERT
Prof. Dr. Ulli MEYER
Am Markt 12  06894-130  06894-13240 www.st-ingbert.de

Gemeinde THOLEY
Andreas MALDENER
Im Kloster 1  06853-5080  06853-30178 www.tholey.de

Gemeinde ÜBERHERRN
Anne YLINIVA-HOFFMANN
Rathausstraße 101  06836-9090  06836-909192 www.ueberherrn.de

Stadt WADERN
Jochen KUTTLER
Marktplatz 13  06871-5070  06871-50716 www.wadern.de

Gemeinde WADGASSEN
Sebastian GREIBER
Lindenstraße 114  06834-9440  06834-944127 www.wadgassen.de

Seit der Einführung der Urwahl von Bürgermeistern und Landräten im Saarland zählt für die Verwaltungschefs von Rathäusern und Landratsämtern die Altersgrenze von 68 Jahren. Die FDP-Saar stellt sowohl das Mindestalter als auch das aktuell gesetzlich vorgeschriebene Höchstalter für Verwaltungschefs in Frage. „Nicht die Politik, sondern die Bürger sollen per Wahl entscheiden, wer Verwaltungschef sein soll“, so der FDP-Landesvorsitzende Oliver Luksic.

 

Der CDU-Politiker Klaus Bouillon ist seit mehr als 30 Jahren Bürgermeister von St. Wendel. Bei seiner letzten Wiederwahl kam er 2010 auf 85 Prozent. Da er die Altersgrenze von 68 erreicht, wird er Ende 2015 aus dem Amt ausscheiden. Der Stadtrat von St. Wendel hatte daher gefordert, die Grenze anzuheben. Die SPD-Fraktion im Landtag und Teile der CDU lehnen eine Erhöhung der Altersgrenze für Bürgermeister ab.

„Der Fall des Bürgermeisters Bouillon zeigt, wie unsinnig inzwischen Altersgrenzen geworden sind“, erklärt Bertold Bahner, Landesvorsitzender der Liberalen Senioren im Saarland. Es sei völlig unerklärlich, weshalb ein tüchtiger Bürgermeister, der das Vertrauen seiner Bürger besitzt, sein Amt nicht auch noch nach Vollendung des 67. Lebensjahres ausüben könne. Das gelte auch für die Verwaltungsebene der Dezernenten und ebenso für die freie Wirtschaft. Angesichts des demographischen Wandels sei es allerhöchste Zeit, dass die Politik auch auf Bundes- und Landesebene die Konsequenzen zieht und unzeitgemäße Altersgrenzen aufhebt.

Altersgrenzen sind ungerecht und unsozial

Die saarländische CDU verstehe offenbar die Zeichen der Zeit nicht. „Und dies obwohl die Aufhebung von Altersgrenzen eine Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Deutschlands ist, in der nicht nur alle großen Wohlfahrtsverbände, die Gewerkschaften und die Seniorenorganisationen der Parteien Mitglied sind, auch die Senioren-Union“, sagt Bahner.

„Niemand darf durch rechtliche Hürden daran gehindert werden, seine Arbeitskraft der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, wenn er dies will. Gesetze, Verordnungen und Satzungen dieser Art sind nicht nur unzeitgemäß. Sie sind ungerecht und unsozial.“

Gleichbehandlungsgrundsatz unter Politikern verletzt

„Altersgrenzen gelten weder für Minister, Landtagsabgeordnete, Gemeinde- und Stadträte noch für Mitglieder von Kreistagen. Mit der Beibehaltung der Altersgrenze ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Politikern verletzt“, ergänzt FDP-Landeschef Oliver Luksic.

Bürgermeister und Landräte seien keine Politiker 2. Klasse. „Eine Abschaffung von Altersgrenzen ist keine Lex Bouillon, diese Frage muss generell diskutiert und entschieden werden“, fordert der Liberale. Die Altersgrenze sei einfach nicht mehr zeitgemäß und „hat ihre Existenzberechtigung verloren“, gerade auch wegen der Urwahl.

Was verdient ein Bürgermeister im Saarland?

Das Gehalt als Bürgermeister nach Bundesland.

Wer wählt den Bürgermeister Saarland?

Im Saarland ist die Wahl des Bürgermeisters im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (§§ 54 ff. KSVG) geregelt. Er wird direkt von den Wahlberechtigten für die Dauer von zehn Jahren (§ 31 Abs. 2 KSVG) gewählt.