Sie haben in Deutschland und Frankreich gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Frankreich Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Frankreich und arbeiten jetzt in Deutschland? Show
Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Frankreich gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen. Die französische RentenversicherungDas französische Rentensystem unterscheidet sich von der Deutschen Rentenversicherung. Das größte System der Sozialen Sicherheit ist in Frankreich das Allgemeine System (Régime général). Es sichert Arbeiter und Angestellte sowie deren Familienangehörigen ab. Darüber hinaus ist hier die Mitgliedschaft in einem Zusatzversicherungssystem vorgeschrieben. So können neben der allgemeinen Rente zusätzliche Leistungen gezahlt werden. Außerdem gibt es weitere Systeme für besondere Berufsgruppen wie beispielsweise Landwirte, Beamte und Selbstständige. Arbeiten in FrankreichWie Sie in Frankreich versichert sind, entscheidet sich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in Frankreich eine Beschäftigung auf, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der Union de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d´Allocations Familiales (URSSAF) seines Bezirkes (departement) an. Die URSSAF ist die Einzugsstelle für sämtliche Sozialversicherungsbeiträge. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Unser Tipp: Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach FrankreichArbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Frankreich und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet. Denken Sie an die Entsendebescheinigung Besondere Vereinbarung möglich
können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich hier an Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen Rente in FrankreichHaben Sie in Deutschland und Frankreich gearbeitet, erhalten Sie aus beiden Ländern eine Rente. Für die Prüfung des Rentenanspruchs werden die Zeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet, das Auszahlen der Rente übernimmt jedes Land selbst. Auch müssen Sie nur einen einzigen Rentenantrag stellen. Ihr Rentenantrag gilt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus Frankreich. Unser Tipp: Französische AltersrenteDie Altersvorsorgung besteht in Frankreich aus einer Grundversorgung und einer gesetzlichen Zusatzversorgung. Die Regelaltersgrenze liegt für alle Geburtsjahrgänge ab 1955 bei 62 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch früher Ihre Altersrente erhalten. Französische InvaliditätsrenteDie Invaliditätsrente ist nicht nur versicherungsrechtliche, sondern vor allem an medizinische Voraussetzungen gebunden. Sie soll Ihren Einkommensverlust ausgleichen. Anders als in Deutschland wird diese Rentenart von der dortigen Krankenversicherung ausgezahlt. Ihre Ansprechpartner in DeutschlandInnerhalb der Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten) der Deutschen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen Ihr Ansprechpartner: In Einzelfällen kann auch Ihr Ansprechpartner sein: Deutsche
Rentenversicherung für das Saarland Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Ihr Ansprechpartner, wenn der letzte deutsche Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ging. Deutsche Rentenversicherung Bund Haben Sie mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Was können wir für Sie tun?Wir
Sollen wir für Sie Ihre französischen Versicherungszeiten klären, füllen Sie bitte den Vordruck E 2070 (deutsche Version) oder E 207 (französische Version) aus und senden uns diesen zu. Bitte geben Sie unbedingte Ihre deutsche Versicherungsnummer an. Sie finden diese Vordrucke auch am Ende dieser Seite zum Herunterladen. Für Sie vor OrtBei unseren Sprechtagen und bei verschiedenen Messen und Ausstellungen sind wir auch für Sie vor Ort. Internationale Beratungstage Ihre Ansprechpartner in FrankreichVerbindungsstelle der französischen SozialversicherungDas Centre de Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS) ist die internationale Verbindungsstelle im Rentenverfahren und gleichzeitig auch Übersetzungsstelle für die Träger. CLEISS selbst bearbeitet nicht Ihre Rente. An diese Verbindungsstelle können Sie sich wenden, wenn Sie Ihren französischen Träger nicht kennen. Centre de Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS) Altersversicherung im Allgemeinen SystemSie wohnen in Deutschland? Dann ist Ihr Ansprechpartner Caisse d´Assurance
Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT) Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner Caisse Nationale d´Assurance Vieillesse
(CNAV) Sie wohnen in der Region Alsace-Moselle? Dann ist Ihr Ansprechpartner Caisse d´Assurance Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT) Sie wohnen in einer anderen Region? Dann ist Ihr Ansprechpartner dieCaisse d´Assurance Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT) Ihres Wohnortes. Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner La Caisse Régionale d´Assurance Maladie d´Île-d-France
(CRAMIF) Invalidenversicherung im Allgemeinen SystemSie wohnen in Deutschland? Dann ist Ihr Ansprechpartner Caisse Primaire d´Assurance Maladie (CPAM) du Bas-Rhin Sie wohnen in Frankreich? Dann ist Ihr Ansprechpartner dieCaisse Primaire d´Assurance Maladie (CPAM) des Departements, in dem Sie wohnen. Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner La Caisse Régionale d´Assurance Maladie
d´Île-d-France (CRAMIF) KontaktWie lange muss man in Frankreich arbeiten um Rente zu bekommen?In Frankreich können Arbeitnehmer mit langer Berufslaufbahn die Rente schon mit 60 antreten (bzw. mit 58 oder 59 Jahren), wenn sie sehr früh angefangen haben zu arbeiten (mit 15, 16 bzw. 17 Jahren) und auf diese Weise den erforderten Beitragszeitraum erreichen (40 bis 41,5 Jahre).
Wann habe ich Anspruch auf Rente in Frankreich?Für alle Jahrgänge ab 1955 ist das gesetzliche, frühestmögliche Renteneintrittsalter 62 Jahre. Um jedoch mit 62 Jahren eine abschlagsfreie Rente zu erhalten, muss je nach Jahrgang des Versicherten die erforderliche Anzahl an Versicherungstrimestern zurückgelegt worden sein.
Wie bekomme ich meine Rente aus Frankreich?Haben Sie in Deutschland und Frankreich gearbeitet, erhalten Sie aus beiden Ländern eine Rente. Für die Prüfung des Rentenanspruchs werden die Zeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet, das Auszahlen der Rente übernimmt jedes Land selbst. Auch müssen Sie nur einen einzigen Rentenantrag stellen.
Wie hoch ist die Grundrente in Frankreich?Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll mindestens 1000 Euro monatlich eine Grundrente bekommen. Diese Grundrente wird mit der neuen Reform eingeführt.
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