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Blitzerfoto: Wenn das Gesicht verdeckt ist

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. September 2022

Ist ein Blitzerfoto gültig, wenn der Fahrer nicht erkennbar ist?

Wer ist auf einem blitzerfoto zu sehen
Geblitzt mit Sonnenbrille? Ist auf dem Blitzerfoto das Gesicht verdeckt, kann es ungültig sein.

Leistet sich ein Fahrer einen Verstoß im Straßenverkehr, wird im Regelfall ein Bußgeldverfahren gegen ihn eröffnet. Dabei besteht der erste Schritt der zuständigen Behörde daraus, einen Anhörungsbogen an den Halter des Kfz zu versenden, mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Möglicherweise hatte dieser sein Fahrzeug verliehen und ihn trifft daher keine Schuld.

Sollte dem so sein, kann er im Anhörungsbogen angeben, wer zur Tatzeit wirklich mit seinem Auto unterwegs war. Eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht. Entscheidet er sich dafür, den eigentlichen Fahrer zu benennen, erhält dieser im Anschluss einen Bußgeldbescheid, in dem die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aufgeführt sind.

Handelte es sich bei der Ordnungswidrigkeit um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, enthält dieser Bescheid häufig auch ein „Blitzerfoto“, das als Beweis für den Verstoß fungiert. Aber wie verhält es sich, wenn auf dem Blitzerfoto das Gesicht des Fahrers verdeckt ist? Macht dies den Bußgeldbescheid ungültig? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

  • Ist ein Blitzerfoto gültig, wenn der Fahrer nicht erkennbar ist?
    • FAQ: Gesicht verdeckt auf Blitzerfoto
    • Blitzerfoto: Was muss zu sehen sein?
    • Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

FAQ: Gesicht verdeckt auf Blitzerfoto

Wann gilt das Gesicht als verdeckt auf dem Blitzerfoto?

Wichtige Gesichtszüge um Augen, Nase und Mund sollten auf dem Blitzerfoto erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, können Sie gegebenenfalls nicht eindeutig identifiziert werden,

Wie kann ein Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt sein?

Ein Schatten, eine Kopfbedeckung, die Blende, eine Hand, die Haare oder eine Sonnenbrille können das Gesicht verdecken und dafür sorgen, dass Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn mein Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt ist?

Ob sich ein Einspruch lohnt, wenn Ihr Gesicht auf dem Blitzerfoto verdeckt ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht am besten beurteilen. Nur weil Ihr Gesicht teilweise verdeckt ist, heißt das nicht, dass der Bußgeldbescheid automatisch ungültig ist.

Blitzerfoto: Was muss zu sehen sein?

Fehlt beispielsweise der Hinweis auf eine mögliche Erzwingungshaft, wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird, die Frist wurde falsch berechnet oder das Aktenzeichen ist nicht korrekt, ist der Bußgeldbescheid in der Regel fehlerhaft und somit ungültig. Doch gilt dies auch, wenn auf dem jeweiligen Blitzerfoto das Gesicht verdeckt ist?

Grundsätzlich muss das Blitzerfoto eine einwandfreie Identifizierung des Fahrers ermöglichen. Das bedeutet, er muss z. B. anhand seiner Gesichtszüge oder anderer markanter Merkmale an Augen, Mund oder Nase erkennbar sein. Wurden Sie beispielsweise mit einer großen Sonnenbrille geblitzt und dementsprechend ist auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht teilweise verdeckt, kann dies nicht mehr möglich sein.

In einem solchen Fall empfiehlt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dazu haben Sie zwei Wochen lang Zeit, nachdem Sie den entsprechenden Bescheid erhalten haben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie bei diesem Vorhaben unterstützen und Ihnen eine erste Einschätzung geben, wie die Aussichten auf Erfolg in Ihrem persönlichen Fall aussehen.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Wer ist auf einem blitzerfoto zu sehen
Ist auf der Aufnahme durch den Blitzer das Gesicht verdeckt, kann ein Einspruch erfolgreich sein.

Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, weil auf dem Blitzerfoto Ihr Gesicht verdeckt war, prüft die zuständige Behörde die Umstände der Tat normalerweise erneut in einem sogenannten Zwischenverfahren. Der jeweilige Richter muss sich in diesem Fall eingehend mit dem Foto befassen und jedes Detail genau betrachten.

Dazu gehören sowohl Ausführungen zu den charakteristischen Merkmalen im Gesicht der betroffenen Personen als auch zur Qualität der gemachten Aufnahme durch den Blitzer. Ist der Fahrer nicht einwandfrei erkennbar, kann ein sogenanntes anthropologisch-morphologisches Gutachten erstellt werden.

Ein solches Gutachten ist allerdings nicht nur mit einem großen Aufwand, sondern auch mit einigen Kosten verbunden. Ist auf dem Blitzerfoto Ihr halbes Gesicht verdeckt und der Richter kann Sie partout nicht erkennen, stehen die Chancen gut, dass Ihrem Einspruch stattgegeben wird. Das Bild wird dann als ungültig angesehen.

Interessant: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied in einem Urteil vom 28.02.2011 (Az. IV-4 RBs 29/11), die Entscheidung eines Amtsrichters zu beanstanden, da das Blitzerfoto schlichtweg zu undeutlich war. Der entsprechende Richter verzichtete darauf, sich detailliert mit dem Bild auseinanderzusetzen und die Merkmale aufzuzählen, die seiner Meinung nach zu einer einwandfreien Identifizierung geführt hatten. Aufgrund dieser Unterlassung wurde das Urteil schließlich aufgehoben. Ist auf dem Blitzerfoto also Ihr Gesicht verdeckt und Sie können nicht ohne Einwände identifiziert werden, bietet sich ein Einspruch durchaus an.

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