Wer ist arbeitgeber bei lehrern in nrw

Wer ist arbeitgeber bei lehrern in nrw

Arbeiten an einer Privatschule

Für Schulleiter und Lehrer von Privatschulen gelten die gleichen Anforderungen hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Ausbildung, wie bei ihren Kollegen an öffentlichen Schulen. Und auch ihre wirtschaftliche Stellung muss vergleichbar sein mit der von Lehrern an öffentlichen Schulen.

Lehrer können an unserer Schule Planstelleninhaber sein, deren Beschäftigungsverhältnis vergleichbar ist mit dem eines Beamten auf Lebenszeit. Dabei müssen bei der Berufung in das Dienstverhältnis, dessen Beendigung sowie bei Beförderungen die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Das Beschäftigungsverhältnis aller übrigen beschäftigten Lehrer muss dem ihrer Kollegen im öffentlichen Dienst vergleichbar sein (Maßstab ist der im öffentlichen Schuldienst für Lehrer im Tarifbeschäftigungsverhältnis geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Übernahme von Planstelleninhabern in den öffentlichen Schuldienst ist zulässig. Die von Planstelleninhabern an unserer privaten Ersatzschule verbrachten Dienstzeiten werden bei Einstellung in den öffentlichen Schuldienst auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit (wie bei einer ständigen Verwendung als Beamter im Landesdienst) angerechnet.

Lehrer an öffentlichen Schulen können für eine Dienstzeit in der Regel von fünf Jahren ohne Dienstbezüge beurlaubt werden, um an einer privaten Ersatzschule zu unterrichten. Diese Zeit ist bezüglich der Ruhegehaltsfähigkeit einer Tätigkeit der im öffentlichen Schuldienst gleichgestellt. Sowohl das Land NRW als auch private Ersatzschulträger haben ein hohes Interesse daran, dass Lehrkräfte zwischen dem privaten Ersatzschuldienst und dem öffentlichen Schuldienst möglichst ungehindert wechseln können.

Weitere Informationen finden Sie im NRW-Schulgesetz (§§ 102, 103), der Ersatzschulverordnung des Landes NRW (§§ 4, 5 und 6) und der NRW-Ersatzschulfinanzierungsverordnung.

Wir als Arbeitgeber

Als Schulträger unserer Realschule ist die Bildungswerkstatt Realschule Altenbeken gGmbH quasi Arbeitgeber für die beschäftigten Lehrer-/innen sowie die Mitarbeiter-/innen in Schulsekretariat, Mensa und Hausmeister. Uns obliegt die volle Personalhoheit (aufgrund der in Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes normierten Privatschulfreiheit), wir entscheiden in eigener Verantwortung über die Beschäftigung von Lehrkräften; die Schulaufsichtsbehörde hat kein Auswahlermessen, weil ihr beispielsweise ein anderer Bewerber geeigneter erscheint.

Als Ersatzschulträger bleibt es auch uns überlassen (anders, als an öffentlichen Schulen, wo ein bestimmtes Wahlverfahren vorgeschrieben ist), welches Auswahlverfahren wir für geeignet halten, um eigenes Führungspersonal zu gewinnen.

Wenn Sie die private Realschule Altenbeken kennen lernen, Sie vielleicht hier unterrichten wollen, vereinbaren Sie doch einen Termin. Wir freuen uns über motivierte und engagierte Lehrkräfte.

  • Lehrerinnen und Lehrer gesucht

    Sie sind Lehrer, verfügen über die entsprechende Qualifikation und haben Interesse daran, an unserer Realschule zu unterrichten?

  • ZURÜCK ZUM LEXIKON

Auch wenn Lehrer*innen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verbeamtet werden sollen, sind sehr viele Beschäftigte in Schulen angestellt. Das Arbeitsverhältnis von Tarifbeschäftigten wird durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Darin ist auch die Vergütung festgehalten.

Jahrelang galt in NRW mit der Vollendung des 35. Lebensjahres die bundesweit niedrigste Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung, mittlerweile liegt sie bei 42 Jahren.

Viele Lehrer*innen wurden und werden also aus Altersgründen nicht verbeamtet, obwohl sie die fachlichen Voraussetzungen – das zweite Staatsexamen – erfüllen. Außerdem gibt es viele sogenannte Nichterfüller*innen, die zum Beispiel die Lehrer*innenausbildung als Seiteneinsteiger*innen (noch) nicht abgeschlossen haben. Weitere Gründe für die Nichtverbeamtung können zum Beispiel eine mangelnde gesundheitliche Eignung oder die Übernahme von Vertretungsstellen, also ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, sein.

Rechtsgrundlage von tarifbeschäftigten Lehrer*innen

Mit Tarifbeschäftigten werden privatrechtliche Arbeitsverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet oder befristet geschlossen – zum Beispiel als Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung.

Was steht drin im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)?

Der TV-L ist zwischen allen Bundesländern außer Hessen mit den Gewerkschaften abgeschlossen – auch mit der GEW. Damit gilt er für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die Gewerkschaftsmitglied sind, nach dem Tarifrecht direkt. Für Lehrkräfte, die nicht der GEW NRW oder einer anderen Gewerkschaft angehören, gilt er Kraft einer entsprechenden Normierung im Arbeitsvertrag. Der TV-L regelt unter anderem die monatliche Vergütung. Bei der Einstellung werden angestellte Lehrer*innen dafür verschiedenen Entgeltgruppen zugeordnet. Diese Eingruppierung wird in einem eigenen Tarifvertrag vereinbart, dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L).

Zentrales Ziel der GEW NRW bei der Verbesserung des Tarifvertrags in den kommenden Jahren ist die sogenannte Paralleltabelle. Der Weg dahin führt über die schrittweise Erhöhung der Angleichungszulage. Aktuell liegt in NRW die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten Lehrer*innen in Entgeltgruppen eine Stufe unter jener der verbeamteten Kolleg*innen.

Aktuelle EingruppierungGEW-Forderung
A12 – EG11 A12 – EG12
A11 – EG10 A11 – EG11
A10 – EG09 A10 – EG10

Der Personalrat muss bei der Einstellung und der dabei erforderlichen Eingruppierung und Einstufung in eine Entgeltgruppe seine Zustimmung erteilen. Für eine möglichst hohe Ersteinstufung in der entsprechenden Vergütungsgruppe zählen Vorerfahrungszeiten, die zum Beispiel in anderen schulaffinen Berufsfeldern oder durch entsprechende Qualifikationen erworben wurden. Die Differenz zwischen den einzelnen Stufen der jeweiligen Entgeltgruppe kann schnell rund 400 Euro betragen. Das ist ein beachtlicher Gehaltsunterschied, und zwar fortlaufend. Deshalb ist es ratsam, sich bei der Einstufung und Eingruppierung an den Personalrat zu wenden.

Infos und Service zu Tarifbeschäftigte und Angestellte

  • GEW NRW: Alles zu Tarifrecht & Tarifpolitik
  • GEW: TV-L: Tarifvertrag der Länder
  • GEW: Fragen und Antworten zum TV EntgO-L
  • GEW: Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder (PDF)
  • GEW: Das kleine ABC des TV-L (PDF)

Wie heißt der Arbeitgeber von Lehrern?

An deiner Schule ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dein/-e unmittelbare/-r Vorgesetzte/-r. Die Schulleitung koordiniert sämtliche innerschulischen Angelegenheiten.

Wer ist mein Arbeitgeber?

Arbeitgeber ist, wer von einem oder mehreren Arbeitnehmern aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages die Leistung von Arbeit gegen ein Entgelt verlangen kann. Dabei ist unerheblich, ob der Arbeitgeber als natürliche oder als juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechtes auftritt.

Wer ist Arbeitgeber von Lehrern BW?

Landesamt für Besoldung und Versorgung.

Wer ist Arbeitgeber Lehrer RLP?

Dienstherr der Lehrerin / des Lehrers ist das Land oder eine andere Körperschaft. Vorgesetzter der Lehrerin / des Lehrers ist die Schulleiterin / der Schulleiter, mit dem Recht, Weisungen zu erteilen, die einem geordneten Schulbetrieb dienen.