Wer entscheidet wie die umwelt in der eu ist

Bundesamt für Umwelt BAFU

Bern, 31.08.2022 - Die Schweiz soll von 2023 bis 2026 insgesamt 197,75 Millionen Franken für die Unterstützung der globalen Umwelt aufwenden. Dies geht aus der Botschaft an das Parlament hervor, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 verabschiedet hat. Der grösste Teil dieser Gelder ist für den Globalen Umweltfonds (Global Environment Facility, GEF) bestimmt, eine der wichtigsten internationalen Geldquellen zur Finanzierung von Umweltschutzprojekten.

Der Verpflichtungskredit von 197,75 Millionen Franken für die kommenden vier Jahre ermöglicht es der Schweiz, sich an der 8. Wiederauffüllung des GEF, der Wiederauffüllung des multilateralen Ozonfonds sowie an zwei speziellen Klimafonds zu beteiligen: dem Special Climate Change Fund (SCCF) und dem Fonds für die Bedürfnisse der am wenigsten entwickelte Länder (Least Developed Countries Fund, LDCF).

Im Vergleich zum vorhergehenden Zeitraum (2019–2022) will der Bundesrat den Gesamtbetrag um 49,92 Millionen Franken erhöhen. Diese Erhöhung ist auf eine Aufstockung des GEF zurückzuführen, die mit dem weltweit viel grösseren Unterstützungsbedarf in den Bereichen Biodiversität, Chemikalien und Abfall zusammenhängt. An der UN-Klimakonferenz in Glasgow wurde beschlossen, dass die finanzielle Unterstützung von Industrieländern für die Klimaanpassung in Entwicklungsländern bis 2025 im Vergleich zu 2019 verdoppelt werden sollte.

Mit 157 Millionen Franken über vier Jahre fällt der Schweizer Beitrag an den GEF um insgesamt 38,66 Millionen Franken höher aus als bei der letzten Wiederauffüllung. Der GEF ist eine wichtige Quelle zur Finanzierung von Projekten in Entwicklungsländern, die sich positiv auf die globale Umwelt auswirken. 

Ausserdem soll die Schweiz 13,55 Millionen Franken in den multilateralen Ozonfonds einzahlen. Dieser Fonds wurde 1991 zur Umsetzung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, geschaffen und hat seither dazu beigetragen, die Menge der in Entwicklungsländern eingesetzten ozonschichtabbauenden Stoffe um etwa 90 Prozent zu reduzieren. 

Des Weiteren beantragt der Bundesrat, den Beitrag der Schweiz an die speziellen Klimafonds (LDCF und SCCF) mit 26 Millionen Franken fast zu verdoppeln. Der Rest des Kredits wird benötigt, um die Fortsetzung der Schweizer Finanzierung sicherzustellen.

Der Verpflichtungskredit wird dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Im Einklang mit den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definierten Regeln werden die Beiträge der Schweiz an die öffentliche Entwicklungshilfe (Aide publique au développement, APD) angerechnet.


Adresse für Rückfragen

Gabriela Blatter, Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 464 08 33


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Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich verschiedene Länder in Europa dazu entschieden, stärker zusammenzuarbeiten. Deswegen wurden mit der Zeit verschiedene Organisationen gegründet und Verträge abgeschlossen. Im Jahr 1992 wurden diese Organisationen und Verträge zusammengefasst und die EU, wie wir sie jetzt kennen, gegründet. Heute hat die EU 27 Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist kein Mitglied.

1958: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande; 1973: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich*; 1981: Griechenland; 1986: Portugal, Spanien; 1995: Finnland, Österreich, Schweden; 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; 2007: Bulgarien, Rumänien; 2013: Kroatien

Was ist mit Grossbritannien #Brexit?

Im Juni 2016 haben 51.9 Prozent der Abstimmendenim Vereinigten Königreich einem Austritt aus der Europäischen Union, dem Brexit, zugestimmt. Geplant war, dass das Vereinigte Königreich am 29. März aus der EU austritt. Bis dann sollte ein Abkommen verhandelt werden. Im Abkommen wird geregelt, wie die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit aussehen.

Bis zum 29. März 2019 kam jedoch kein Abkommen zustande. Das britische Parlament hat ein mögliches Abkommen mehrmals abgelehnt. 

Nach langen Verhandlungen ist das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Austrittsabkommen legt eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vor. Bis dahin gelten im Vereinigten Königreich weiterhin alle Regeln der EU, nur haben die BritInnen keine Mitspracherechte mehr in den Institutionen der Europäischen Union. Noch offen ist, wie die Beziehungen ab 2021 geregelt sein werden.

Das Ziel der EU ist, die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Das wichtigste wirtschaftliche Ziel ist der europaweite Binnenmarkt. Ein Binnenmarkt ist ein gemeinsamer Markt, in dem freier Handel betrieben wird. Damit freier Handel möglich ist, gibt es vier Grundfreiheiten: der freie Warenverkehr, der freie Personenverkehr (Personenfreizügigkeit), die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalfreiheit.

Zum Beispiel

  • Ein Schuhmacher aus Deutschland darf seine Schuhe ohne Bewilligung in Polen verkaufen (Warenfreiheit).
  • In diesem Schuhladen in Polen darf eine Person aus Italien arbeiten (Personenfreizügigkeit).
  • Ein Architekturbüro aus Schweden darf das Haus der Schuhmachers in Deutschland bauen (Dienstleistungsfreiheit).
  • Eine Person aus Lettland darf in das Architekturbüro in Schweden investieren (Kapitalfreiheit).

Damit im ganzen Binnenmarkt die gleichen Regeln gelten, werden die Gesetze in den Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Neben diesem gemeinsamen Binnenmarkt fördert und regelt die EU die Zusammenarbeit auch in anderen Bereichen, wie z.B. in der Umwelt, der Bildung oder dem Verkehr.

Die Institutionen der EU

Den Aufbau und die Organisation der EU kann man nicht einfach mit jenem eines Nationalstaates wie z.B. der Schweiz vergleichen. Denn die EU ist kein eigenes Land – sie ist ein sogenannter Staatenbund, in dem verschiedene Nationalstaaten zusammenarbeiten. Grundsätzlich kann die EU nur Dinge entscheiden, die ihr von den Nationalstaaten übertragen wurden.

Die EU hat darum nicht wie ein klassischer Nationalstaat eine Regierung und ein Parlament. In der EU gibt es verschiedene Institutionen:

Der Europäische Rat

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten bilden den Europäischen Rat. Sie legen die allgemeinen Ziele und Prioritäten der EU fest.

Die Europäische Kommission

Sie besteht aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat. Sie schlägt neue Gesetze für die EU vor. 

Der Ministerrat

Im Ministerrat treffen sich die Minister (Teil der Regierung) der Mitgliedstaaten. Sie sind in ihrem Land für den gleichen Bereich zuständig sind. So treffen sich im Ministerrat z.B. alle Aussenminister oder alle Finanzminister der Mitgliedstaaten.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament besteht aus 705 Mitgliedern. Wie viele VertreterInnen ein Mitgliedstaat im Parlament hat, ist von seiner Bevölkerungszahl abhängig.

Der Ministerrat und das Europäische Parlament stimmen beide über die Gesetze ab.

Die Aufgaben der EU

Die Aufgaben sind zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aufgeteilt. Grundsätzlich kann die EU nur jene Aufgaben wahrnehmen, die in Verträgen geregelt sind. Damit ein Vertrag gilt, müssen alle Mitgliedstaaten einverstanden sein. Die Mitgliedstaaten entscheiden also selbst, welche Aufgaben die EU haben soll.

  • Es gibt Bereiche, in denen die EU alleine zuständig ist. Die EU kann in diesen Bereichen Gesetze machen. Die Mitgliedstaaten müssen sich an die Gesetze halten. Die Mitgliedstaaten können in diesen Bereichen keine eigenen Gesetze mehr machen (z.B. in der Handelspolitik).
  • Für andere Bereiche sind die EU und die Mitgliedstaaten zuständig. Die Mitgliedstaaten machen in diesen Bereichen eigene Gesetze, die EU kann diese aber ergänzen (z.B. in der Umweltpolitik).
  • In gewissen Bereichen machen die Mitgliedstaaten selbst Gesetze, sprechen sich aber mit anderen Mitgliedstaaten ab und arbeiten zusammen (z.B. Zusammenarbeit der Polizei).
  • In den restlichen Bereichen sind die Mitgliedstaaten unabhängig. Für diese Bereiche machen sie selbst Gesetze (z.B. in der Jugendförderung).

Die Schweiz ist kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU). Sie arbeitet aber eng mit der EU zusammen. Dazu hat sie mit der EU verschiedene Verträge ausgehandelt, unter anderem die Bilateralen I und II.

Bilaterale Verträge I

Die Bilateralen I gelten seit 2002. Sie bestehen aus sieben einzelnen Verträgen. Die Verträge bilden ein Paket: Wenn ein Vertrag der Bilateralen I gekündigt wird, fallen alle Verträge der Bilateralen I dahin (Guillotine-Klausel). Durch die Bilateralen I hat die Schweiz in gewissen Bereichen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ein Vertrag der Bilateralen I ist zum Beispiel die Personenfreizügigkeit. Darin wird geregelt, dass ArbeitnehmerInnen grundsätzlich frei wählen können, ob sie in der EU oder in der Schweiz arbeiten und wohnen wollen. Weitere Verträge der Bilateralen I beschäftigen sich zum Beispiel mit der Forschung und der Landwirtschaft.

Bilaterale Verträge II

Die Bilateralen II gelten seit 2005. Sie bestehen aus neun einzelnen Verträgen. Ein Vertrag ist zum Beispiel das Schengen-Abkommen, das die Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz aufhebt. Wer zum Beispiel von der Schweiz nach Frankreich reist, muss nicht durch die Grenzkontrolle. Weitere Verträge der Bilateralen II beschäftigen sich zum Beispiel mit Medien, Bildung und Umwelt.

EU-Abstimmungen in der Schweiz

Die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU wird immer wieder diskutiert. Das Schweizer Volk konnte schon mehrmals darüber abstimmen.

  • 1992: 50.3% Nein-Stimmen zum Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Mit einem Beitritt hätte sich die Schweiz noch stärker am EU-Binnenmarkt beteiligen können.
  • 2000: 67.2% Ja-Stimmen zu den Bilateralen Verträgen I als Alternative zum EWR
  • 2001: 76.8% Nein-Stimmen zu einer EU-Beitrittsinitiative
  • Zwischen 2005 und 2009: Verschiedene Erweiterungen der Bilateralen Beziehungen
  • 2019: 63.7% Ja-Stimmen zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie

Die Schweiz und die EU verhandelten seit 2002 über ein Rahmenabkommen. 

Der Bundesrat sagt, die Uneinigkeiten zwischen der Schweiz und der EU seien zu gross gewesen. Deshalb hat er am 26.05.2021 die Verhandlungen zum Rahmenabkommen beendet. Die europäische Kommission gibt an, bestehende Verträge unter diesen Umständen 2023 nicht verlängern zu wollen Um die Beziehungen zur EU aufrecht zu erhalten, will der Bundesrat weitere Gespräche über bestehende Verträge führen.

Hintergrund Rahmenabkommen

Mit dem Rahmenabkommen wollten die Schweiz und die EU festlegen, wie die gemeinsamen Regeln in den bilateralen Verträgen weiterentwickelt werden. Zudem sollte geklärt werden, wie Streitigkeiten gelöst werden (z.B. wenn die Schweiz und die EU Regeln unterschiedlich verstehen).

Das Rahmenabkommen war von verschiedenen Seiten in der Kritik. Einige KritikerInnen warnten davor, dass die Schweiz damit ihre Eigenständigkeit verliert. Man müsse in Zukunft viel mehr Regeln übernehmen, ohne mitbestimmen zu können. Zudem lehnten sie es ab, dass ein Gericht der EU über Streitigkeiten mit der Schweiz entschieden hätte.

Andere kritisierten, dass der Schutz von ArbeitnehmerInnen (z.B. Lohnschutz) durch das Rahmenabkommen gefährdet gewesen wäre. Durch das Rahmenabkommen wäre es möglich gewesen, dass Schweizer Regeln zum Schutz der ArbeitnehmerInnen abgeschafft werden müssten.

BefürworterInnen des Rahmenabkommens sagten, das Rahmenabkommen wäre sehr wichtig für die Schweizer Wirtschaft gewesen. Denn die EU sei mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Damit die Schweizer Wirtschaft auch in Zukunft gute Geschäfte mit Unternehmen in der EU machen kann, brauche es das Rahmenabkommen.

Wer entscheidet was in der EU?

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder kommen als „Europäischer Rat“ zusammen, um die allgemeine politische Richtung der Europäischen Union und ihre Prioritäten festzulegen. Den Vorsitz im Europäischen Rat führt ein Präsident bzw. eine Präsidentin, der/die für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wird.

Was entscheidet die EU Kommission?

Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive der EU. Sie ist allein zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um.

Was macht die EU für die Umwelt?

Die EU engagiert sich intensiv für die Lösung der globalen Umweltprobleme. Sie investiert in Programme zum Schutz der Ozonschicht, zum Schutz der Wälder und Tropenwälder sowie zur Erhaltung der Artenvielfalt. An erster Stelle der drängendsten Umweltfragen steht die Erderwärmung.

Was kann die EU entscheiden?

In einigen Bereichen hat die EU besondere Zuständigkeiten, die ihr eine Sonderstellung einräumen oder ihr erlauben, über das hinauszugehen, was im Rahmen der Verträge zulässig ist: Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Festlegung und Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.