Welches Land liefert Steuersünder nicht aus?

Damit erfüllte die Schweiz nun die Bedingung, um nicht mehr als Steueroase zu gelten. Die neuen Abkommen legen fest, dass Schweizer Behörden nicht nur in schweren Fällen von Steuerbetrug sondern auch bei einfacher Steuerhinterziehung ausländischen Staaten Amtshilfe leisten und auf Anfrage Bankinformationen über mutmaßliche Steuersünder freigeben müssen.

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Druck großer G-20-Länder

Zu der Anpassung ihrer Amtshilfe-Grundsätze hatte sich die Schweizer Regierung erst Mitte März unter dem Druck großer G-20-Länder bereitgefunden. Mit dem deutschen Finanzminister Peer Steinbrück an der Spitze hatten die Länder den Eidgenossen mit einer schwarzen Liste gedroht, die den Wirtschaftsverkehr der stark exportabhängigen Eidgenossenschaft mit dem Ausland ernsthaft behindert hätte.

Die Amtshilfeanträge aus dem Ausland müssen Namen und Bank eines Verdächtigen enthalten. Ausgeschlossen sind durch die Abkommen pauschale auf allgemeinen Kriterien basierende Anfragen ohne Namen. Das zu akzeptieren hätte das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses bedeutet.

Das elfte Abkommen wurde am Mittwoch mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet. Wegen des Streits über amerikanische Kunden der Großbank UBS, die im Verdacht von Steuerdelikten stehen, hatte das Abkommen mit den Vereinigten Staaten eine besondere Bedeutung erhalten. Es muss jetzt vom Parlament genehmigt werden. Auch ist eine Volksabstimmung über eines oder mehrere der neuen Doppelbesteuerungsabkommen geplant. Das Abkommen mit Amerika schließe „Fischzüge“ mit pauschalen Verdachtsmomenten aus, sagte die Regierung in Bern.

Mit Deutschland sollen die Gespräche nach einer ersten Runde im November oder Dezember in Berlin fortgesetzt werden. Als Gegenleistung für die Amtshilfe fordert die Schweiz für ihre Banken einen leichteren Zugang zum deutschen Markt.

Quelle: Reuters/F.A.Z.

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In welchen Ländern wird man nicht ausgeliefert?

Kein Auslieferungsabkommen und auch keine entsprechende Praxis. An und von diesen Ländern wird in der Regel nicht ausgeliefert. Das sind zum Beispiel: Bangladesch, Guatemala, Iran, Kasachstan, Kuba und Philippinen.

Wo ist kein Auslieferungsabkommen?

Zwischen Deutschland und Brasilien besteht kein Auslieferungsabkommen. Nach deutschem Auslieferungsrecht ist aber eine Auslieferung an Brasilien auf vertragloser Grundlage möglich und auch eine Auslieferung nur wegen fiskalischer Straftaten ist nicht von vornherein ausgeschlossen.

Warum liefert Deutschland nicht aus?

Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz generell verboten.

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4. Mit angegriffenem Beschluss vom 5. Juli 2021 erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Auslieferung für zulässig. Die Straftaten seien auslieferungsfähig. Die fiskalischen Straftaten seien sowohl nach deutschem als auch nach russischem Recht strafbar.