Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren Umweltzone

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  • Je nachdem, wie viele Schadstoffe ein Pkw ausstößt, erhält das Fahrzeug eine grüne, gelbe oder rote Umweltplakette. Autofahrer müssen diese Feinstaubplakette an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigen.
  • Kraftfahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen derzeit die Umweltzonen von 58 deutschen Städten uneingeschränkt befahren.
  • Erhältlich sind Feinstaubplaketten bei Zulassungsbehörden und technischen Überwachungsvereinen. Die Kosten belaufen sich je nach Anbieter auf etwa fünf bis 20 Euro.
  • Autofahrer riskieren 100 Euro Bußgeld, wenn sie Umweltzonen ohne eine entsprechende Umweltplakette befahren oder dort parken. Auch ausländische Fahrzeuge dürfen nicht innerhalb deutscher Umweltzonen fahren, wenn sie keine Feinstaubplakette haben.

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren Umweltzone

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Motorräder, Oldtimer und Co. dürfen Umweltzonen ohne Feinstaubplakette befahren

Bestimmten Fahrzeugtypen ist in der Kennzeichnungsverordnung (Anhang 3) gestattet, auch ohne Feinstaubplakette in Fahrverbotszonen deutscher Städte unterwegs zu sein. Dazu zählen zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge wie Motorräder, Quads oder Trikes. Ebenfalls freie Fahrt in Umweltzonen haben:

  • Arbeitsmaschinen
  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung
  • Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis erforderlich)
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO): Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst)
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Kennzeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren Umweltzone

Unter bestimmten Vorausset­zungen können Sie eine Ausnahme­ge­neh­mi­gung für Ihr Fahrzeug beantra­gen

Für Ihr Auto ist keine Umweltplakette für Deutschland erhältlich, Sie wohnen aber in einer Umweltzone? Ihr Wagen muss in diesem Fall nicht zwangsläufig verschrottet werden. Privatpersonen erhalten eine Sondergenehmigung zum Befahren einer Umweltzone, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind Anwohner oder Gewerbetreibender mit Firmensitz in der Umweltzone.
  • Die Zulassung des Kfz erfolgte bereits vor Inkrafttreten der Umweltzone
  • Das Fahrzeug kann technisch nicht mehr nachgerüstet werden, um die Voraussetzungen für eine grüne Umweltplakette zu erfüllen. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich.
  • Sie besitzen kein alternatives Fahrzeug, das auf Sie zugelassen ist.
  • Aus wirtschaftlicher Sicht kann Ihnen eine Ersatzbeschaffung nicht zugemutet werden.
  • Wichtige unaufschiebbare Einzelinteressen berechtigen zur Einfahrt in Umweltzonen, beispielsweise verpflichtende Arztbesuche oder der Transport hilfloser Menschen.
  • Sie liefern mit dem Pkw lebensnotwendige Produkte oder Dienstleistungen, etwa für Apotheken oder Pflegedienste, in eine Umweltzone.

Vorsicht: Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung können sich je nach Umweltzone beziehungsweise Stadt unterscheiden.

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Gut zu wissen: Ausgabestellen

Umweltplakette kaufen: Wo gibt es sie und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

In Deutschland dürfen nur Bürgerämter, Kfz-Zulassungsbehörden und anerkannte Prüfstellen Umweltplaketten ausgeben, die zur Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) berechtigt sind. Dazu zählen technische Überwachungsvereine wie DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS und mehr als 30.000 berechtigte Kfz-Werkstätten.

Um eine Umweltplakette zu kaufen, müssen Sie einige Daten aus den Fahrzeugpapieren Ihres Pkw angeben. Ein Behördengang mit Personalausweis, Fahrzeugschein und Co. ist dafür nicht erforderlich: Sie können Umweltplaketten online bestellen, zum Beispiel auf Websites von TÜV oder DEKRA. Je nach Art der Feinstaubplakette liegen die Kosten bei den Ausgabestellen bei fünf bis 20 Euro

Ausländischen Fahrzeugbesitzern bieten die technischen Überwachungs­vereine die Möglichkeit, Umweltplaketten für Deutschland über ihre jeweiligen Niederlassungen im Ausland zu beziehen oder online zu bestellen.

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Bußgeld

Diese Strafen drohen, wenn Sie ohne Umweltplakette in einer Umweltzone unterwegs sind

Befahren einer Umweltzone ohne oder mit falscher Umweltplakette ist kein Kavaliersdelikt und wird mit Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet. Als Tatbestand gilt Befahren einer Umweltzone trotz Verkehrsverbot zum Reduzieren schädlicher Luftverunreinigungen.

Der Bußgeldkatalog sieht die gleiche Summe vor, wenn Sie ohne Plakette beim Parken in einer Umweltzone erwischt werden. Für beide Verstöße gibt es keinen Punkt in Flensburg. Auch für ausländische Fahrzeuge ist eine gültige Umweltplakette an der Windschutzscheibe Pflicht. Fahr- und Parkverbote in deutschen Umweltzonen gelten unabhängig von der Herkunft für alle Kfz ohne Feinstaubplakette.

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Ein Bußgeld droht nicht nur, wenn Autofahrer ohne Feinstaubplakette in entsprechend markierte Innenstadtzonen einfahren. Auch wenn Verkehrsteilnehmer den Aufkleber nicht ordnungsgemäß anbringen, riskieren sie eine Geldstrafe. Umso wichtiger ist, die Umweltplakette korrekt an der Autoscheibe zu befestigen und sie sachgemäß zu entfernen.

Wie wird die Umweltplakette am Fahrzeug angebracht?

Wohin die Umweltplakette im Auto kommt, legt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchV) fest: Der Aufkleber ist "deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen". Wo genau die Umweltplakette sich befinden muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie sollte jedoch das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen. Vorzugsweise platzieren Sie die Feinstaubplakette rechts unten auf der Beifahrerseite der Windschutzscheibe.

Achten Sie beim Aufkleben darauf, die Klebefläche der Plakette nicht zu berühren und das Label gerade an der Frontscheibe zu fixieren. So bringen Sie die Umweltplakette richtig an der Windschutzscheibe an:

  1. Entsprechenden Bereich der Frontscheibe säubern und trockenwischen, damit sich dort kein Schmutz befindet.
  2. Durchsichtige Schutzfolie der Umweltplakette vorsichtig abziehen.
  3. Plakette fest an die Glasscheibe drücken.
  4. Rückseite des Aufklebers ablösen.

Mehrmalige Verwendung oder wiederholtes Aufkleben der Umweltplakette ist nicht möglich. Beim Ablösen des Aufklebers löst sich die Sicherheitsoberfläche, das Anbringen entspricht nicht mehr den Vorschriften.

Wann und wie Sie die Umwelt­plakette entfernen

Wer ein Neufahrzeug angemeldet oder das Kfz-Kennzeichen seines Pkw wechselt, benötigt eine neue Feinstaubplakette. Der alte Aufkleber lässt sich nicht wiederverwenden – schließlich muss das darauf vermerkte Kennzeichen dem Nummernschild des Fahrzeugs entsprechen. Ist dies nicht der Fall, droht ein Bußgeld.

Um die Umweltplakette zu entfernen, benutzen Sie am besten Ceranfeldschaber, Tuch und Glasreiniger. Gehen Sie so vor:

  1. Tuch unterhalb der Umweltplakette aufs Armaturenbrett legen und Aufkleber mit Glasreiniger besprühen.
  2. Kurz einwirken lassen und Plakette an den Seiten vorsichtig mit dem Ceranfeldschaber ablösen. Anschließend übrige Klebefläche abkratzen.
  3. Glasoberfläche mit Tuch sauberwischen und Prozedur wiederholen, falls noch Klebereste auf der Scheibe haften.
  4. Hartnäckige Klebereste eventuell mit feuchtem Tuch oder Klebstoffentferner von Windschutzscheibe entfernen.

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Umweltplakette in Österreich ist nur für Lkw obligatorisch

Seit Januar 2015 wurden in sechs österreichischen Regionen und Bundesländern teils großflächige Umweltzonen eingerichtet. Darüber hinaus unterscheidet Österreich sechs Stufen der Luftverschmutzung.

Das sogenannte "Umwelt-Pickerl", das übrigens nichts mit der Maut-Vignette zu tun hat, ist online für etwa 40 Euro erhältlich und wird innerhalb von 14 Tagen per Post zugestellt. Für die Bestellung ist eine Kopie der Zulassungs­bescheinigung Ihres Fahrzeugs erforderlich.

Autofahrer bleibt dieses Prozedere bislang erspart: Die Umweltplakette in Österreich ist derzeit nur für Nutzfahrzeuge der Klasse N wie beispielsweise Lkw verpflichtend.

Umweltplakette für Frankreich ist in mehreren Städten vorgeschrieben

Im Sommer 2016 wurden in Frankreich die Feinstaubplakette "certificat qualité de l'air" (Crit’Air) sowie diverse Umweltzonen, unter anderem in Paris, Lille, Lyon und Grenoble, eingeführt. Bis 2020 folgten viele weitere Kommunen.

Für alle Kraftfahrzeuge, die französische Umweltzonen befahren, ist eine Crit‘Air-Vignette Pflicht. Frankreichurlauber sollten sich bereits vor Reiseantritt über aktuell geltende Vorschriften in der betreffenden Region informieren und sich rechtzeitig um den Kauf einer Umweltplakette kümmern.

Mit welchen Kosten Sie rechnen sollten, wenn Sie eine Umweltplakette für Frankreich bestellen? Über das offizielle Online-Portal kostet Sie die Crit’Air-Plakette rund fünf Euro einschließlich Porto.

Eine Umweltplakette für Italien gibt es nicht

In Italien gibt es zahlreiche Städte und Gemeinden mit verkehrsbeschränkten Zonen, sogenannten "zone a traffico limitato" (ZTL).

Daneben wurden in Städten wie Bologna, Mailand oder Palermo gebührenpflichtige Zonen mit einer City-Maut eingeführt, die für Einheimische genauso verpflichtend ist wie für Touristen.

Unter anderem in Rom, Florenz, Pisa, Verona und Palermo sind bestimmte ZTL-Bereiche tagsüber für den motorisierten Verkehr gesperrt. Nicht ortsansässige Autofahrer zahlen dort in der Regel nichts.

Außer sie befahren verkehrsbeschränkte Stadtgebiete zu nicht erlaubten Zeiten – dann droht hohes Bußgeld.

Die Umweltplakette in Spanien ist nur phasenweise Pflicht

Im Sommer 2018 führte Spanien ein Umweltplakettensystem ein, das Fahrzeuge abhängig von Emissionsmenge und EURO-Klasse in vier Kategorien und Farben einteilt.

Die spanische Umweltplakette "Distintivo-Ambiental" unterscheidet ältere von neuen Fahrzeugen und verwehrt Autos der EURO-Klassen 0 bis 3 die Zufahrt. Erhältlich ist die Plakette für etwa fünf Euro bei spanischen Postfilialen.

In sogenannten "Low Emission Zones" (LEZ) müssen Autofahrer während Luftverschmutzungsphasen eine gültige Distintivo-Ambiental vorweisen. Daneben gibt es beispielsweise in der Hauptstadt Madrid "Zero Emission Zones" (ZEZ). Diese dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb befahren.

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  • Ich habe ein Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro III. Warum kann ich keine Umweltplakette dafür bestellen?

    Euro III (römische Ziffer) gilt für Lkw über 3,5 Tonnen. Diese erfüllen nicht die erforderlichen Abgasstandards für eine Umweltplakette. Möglich ist das erst ab Euro IV.

  • Gibt es eine schwarze Umweltplakette?

    Schwarze Feinstaubplaketten sind zwar erhältlich. Allerdings handelt es sich dabei um Scherzartikel. Die Aufkleber sind weder offizielle "Abgassünder-Plaketten" für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, noch berechtigen sie zur Einfahrt in deutsche Umweltzonen.

  • Muss ich für meinen Firmenwagen eine Umweltplakette kaufen?

    Ja, für Dienstwagen gelten dieselben Regeln wie für Privatfahrzeuge. Ist Ihr Arbeitgeber der Fahrzeughalter, muss er die Plakette besorgen. Er ist außerdem zuständig für Nachrüstmaßnahmen, wenn für das Fahrzeug keine Plakette erhältlich ist. Sind Sie als Arbeitnehmer Halter des Kfz, liegt die Verantwortung bei Ihnen – und zwar auch, wenn Sie das Auto dienstlich nutzen. Beantragen einer Ausnahmegenehmigung ist allen Fahrzeughaltern möglich. Ersuchen einer Sondergenehmigung für Dienstfahrzeuge dagegen nicht.

  • Kann ich mit einer gelben Umweltplakette in eine Umweltzone fahren, wenn das Auto nicht nachrüstbar ist?

    In eine Umweltzone dürfen Sie in diesem Fall nur einfahren, wenn auf dem Verkehrsschild ein gelber Kreis mit dem Wort "frei" abgebildet ist. Ist die Umweltzone nur für Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette freigegeben, dürfen Sie mit gelber Plakette nicht darin unterwegs sein. Es sei denn, Sie verfügen über eine Ausnahmegenehmigung. Das ist so bei allen deutschen Städten – außer Neu-Ulm.

  • Wird es eine Umweltplakette 5 oder 6 geben?

    Viele Autofahrer wollen möglichen Fahrverboten zuvorkommen und erkundigen sich nach einer Umweltplakette der Norm Euro 5 oder 6. Allerdings handelt es sich dabei um Fantasiebegriffe – solche Feinstaubplaketten sind aktuell nicht in Planung.

  • Wie kann ich mein Fahrzeug nachrüsten?

    Zum Beispiel mit einem Rußpartikelfilter. Die Nachrüstung muss anschließend in der Zulassungsbescheinigung nachgetragen werden, damit eine grüne Feinstaubplakette ausgestellt werden kann.

  • Welche Regeln gelten für Oldtimer, welche für ausländische Oldtimer ohne H-Kennzeichen?

    Ein Verbot von historischen Fahrzeugen für Umweltzonen ist immer wieder in der Diskussion. Bis heute gilt jedoch eine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen deren Besitzer ohne Feinstaubplakette frei in Innenstädten bewegen. Oldtimern aus dem Ausland ohne H-Kennzeichen ist Befahren einer Umweltzone ebenfalls gestattet. Den Sonderstatus des Kfz sollte der Fahrer durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Weltverbandes FIVA bestätigen können.

  • Wo erhalte ich einen Nachweis über die Nichtnachrüstbarkeit meines Fahrzeugs?

    Erfüllt Ihr Fahrzeug nicht die Voraussetzung für eine gelbe Umweltplakette, können Sie die Nichtnachrüstbarkeit von einer technischen Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ bescheinigen lassen. Diesen Nachweis müssen Sie bei allen Fahrten in der Umweltzone mitführen und beim Parken gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Autos legen.

    Da die Regelung für Ausnahmegenehmigungen länderspezifisch erfolgt, sollten Sie sie vorab bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

  • Gibt es Feinstaubplaketten auch für Dieselfahrzeuge?

    Ja, Autos mit Selbstzünder erhalten eine grüne Plakette. Allerdings nur, wenn ihre Umweltbelastung nicht zu hoch ausfällt und ihre Abgaswerte den Schadstoffklassen Euro 6, Euro 5, Euro 4, Euro 3 und D4 oder Euro 3 mit Partikelfilter entsprechen. 

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Wichtige Faktoren zur Einstufung

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