Was tun wenn man ungewollt schwanger ist

Ungewollt schwanger: Was tun?

Was tun wenn man ungewollt schwanger ist

Ungewollt schwanger: Für viele Frauen eine Horrorvorstellung, in der sie auf professionellen Beistand angewiesen sind.

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13. November 2012 um 12:36 Uhr

Eine ungewollte Schwangerschaft ist ein Schock

Egal ob Single oder in einer Beziehung: Ist eine Frau ungewollt schwanger, steht sie vor einem Problem. Wie geht man damit um? Welche Maßnahmen kann man ergreifen? Und wo bekommt man Hilfe, wenn man sich doch für das Kind entscheidet?

Ungewollt schwanger – eine absolute Horrorvorstellung für die meisten Frauen. Doch was können Sie tun, wenn es Ihnen tatsächlich passiert? Viele Faktoren spielen bei der Entscheidung eine Rolle: der eigene Lebenswandel, Probleme in der Partnerschaft oder gar kein Partner und die finanzielle oder berufliche Situation sind nur einige davon. Wichtig ist, dass Sie sich bei einer solchen Entscheidung nicht unter Druck setzen lassen. Weder Partner noch Familie oder Freunde können und dürfen Ihnen diese Entscheidung abnehmen.

Der erste Schritt: Das Beratungsgespräch

Zuallererst sollten Sie sich an eine Beratungsstelle wenden. Bei der Beratung handelt es sich um ein Hilfsangebot, dass Ihnen die Entscheidung aber nicht abnehmen soll: Ob sie das Kind behalten, einen Abbruch durchführen lassen oder das Kind zur Adoption freigeben möchten, kann und muss natürlich jede Frau für sich selbst entscheiden. Wie es auf der Internetseite von pro familia heißt, haben Beratungsstellen zwar grundsätzlich den gesetzlichen Auftrag, Sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen, doch sind die geschulten Berater auch dann eine Stütze, wenn Sie sich dagegen entscheiden. Um Ihnen bei der Entscheidung behilflich zu sein, erläutern die Berater Ihnen aber auch finanzielle und soziale Hilfen im Falle einer weitergeführten Schwangerschaft und zeigen Perspektiven für ein Leben mit Kind auf. Außerdem können in einem sogenannten psychosozialen Beratungsgespräch auch persönliche, familiäre und Beziehungsprobleme besprochen werden, die durch die Schwangerschaft eventuell aufgekommen sind.

Ein solches Gespräch bleibt immer streng vertraulich, ist kostenlos und läuft auf Wunsch sogar anonym ab. Sie können selbst entscheiden, ob sie das Gespräch allein wahrnehmen oder eine Begleitperson mitbringen möchten – das kann der Partner sein, aber auch ein Familienmitglied oder eine Freundin.

Beratungsstellen: Hier finden Sie Hilfe

Eine ungewollte Schwangerschaft ist meist ein großer Schock für die Betroffene und stellt sie vor eine schwere Entscheidung.

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Eine Beratung sollte durch eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erfolgen. Adressen und Ansprechpartner finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder im Internet. Bekannte Anlaufstellen sind zum Beispiel ‚profamilia’, ‚Donum Vitae’, ‚Deutsches Rotes Kreuz’ oder ‚Arbeiterwohlfahrt’. Auch der Frauenarzt, Frauenzentren oder Frauenberatungsstellen können Sie über geeignete Beratungsstellen in Ihrer Nähe informieren. Selten gibt es auch Ärzte oder Ärztinnen, die als Beratungsstelle zugelassen sind. Hier kann die regionale Ärztekammer Auskunft erteilen. Fühlen Sie sich vom Beratungsangebot in Ihrer Region nicht angesprochen, können Sie sich auch einen Termin bei einer Beratungsstelle in einem anderen Bundesland geben lassen.

Sie sind ungewollt schwanger und möchten sich in einem unverbindlichen Gespräch bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen? Wir haben die bekanntesten Beratungsstellen für Sie zusammengefasst.

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Gute Alternative: Mutter-Kind-Einrichtung

Viele Frauen fühlen sich aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation nicht dazu in der Lage ein Kind zu bekommen, obwohl sie eigentlich Kinder wollen. Wenn auch anfangs oft die Möglichkeiten eines Abbruchs oder der Adoption in Erwägung gezogen werden, entscheiden sich nicht wenige Frauen im Laufe der (anfänglichen) Schwangerschaft doch für ihr Kind. In diesem Fall finden Schwangere und alleinerziehende Mütter Hilfe in sogenannten Mutter-Kind-Einrichtungen, deren sozialpädagogische und therapeutische Angebote auf die Bedürfnisse von Müttern und Kindern in schwierigen Lebenssituationen ausgerichtet sind. Gemeinsam mit den Beratern, Therapeuten und Sozialpädagogen wird das für jede Frau passende Konzept ausgearbeitet und an die jeweilige Situation angepasst, was den Frauen und später auch den Kindern eine große Hilfe sein kann.

Wenn eine solche Einrichtung für Sie in Frage kommt, können Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Ihnen einen unverbindlichen Kontakt herstellen.

Adoption oder Babyklappe

Eine ungewollte Schwangerschaft ist ein großer Schock für die Betroffene und stellt sie vor eine schwere Entscheidung.

Wenn Sie eine Abtreibung strikt ablehnen, das Kind aber trotzdem nicht behalten möchten, gibt es natürlich auch andere Möglichkeiten: Adoption oder Babyklappe gehören dazu.

In vielen deutschen Kliniken gibt es die Möglichkeit, das Baby anonym zur Welt zu bringen. In diesem Fall verlässt die Mutter nach der Geburt die Klinik und lässt das Baby zurück. Nach einer Frist von acht Wochen wird das Kind zur Adoption freigegeben oder in die Obhut einer Pflegefamilie übergeben.

Natürlich können Sie Ihr Kind auch ganz offiziell zur Adoption freigeben. Hier wird zwischen Inkognito-Adoption, halboffener und offener Adoption unterschieden. Bei der Inkognito-Adoption soll sichergestellt werden, dass die leiblichen Eltern nicht in die Erziehung des Kindes eingreifen können. Hier wird dem adoptierten Kind erst ab dem Alter von 16 Jahren Einblick in die Adoptionsakte gewährt, mit Zustimmung der Adoptiveltern auch schon früher. Bei der halboffenen Adoption besteht in der Regel ein lockerer Kontakt zwischen Kind und leiblichen Eltern, der meist mittels Briefen oder Fotos über das Jugendamt oder die vermittelnde Adoptionsagentur gehalten wird. Die offene Adoption beinhaltet den regelmäßigen Kontakt zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie.

Kommt für Sie als Schwangere aus persönlichen Gründen keine dieser Möglichkeiten in Betracht, können Sie das Neugeborene anonym in einer Babyklappe eines Krankenhauses ablegen. Hier ist sichergestellt, dass das Baby ärztlich versorgt und in die Obhut des Jugendamtes übergeben wird, bevor es zur Adoption freigegeben wird. Babyklappen werden in Deutschland seit 1999 angeboten, um der Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen entgegenzuwirken.

Schwangerschaftsabbruch: Oft der letzte Ausweg

Fühlen Sie sich auch nach ausführlicher Beratung und reiflicher Überlegung nicht dazu in der Lage, Ihr Kind zur Welt zu bringen, kann eine Abtreibung der letzte Ausweg sein. Die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs setzt in Deutschland eine Beratungsbescheinigung voraus, die Ihnen nach einem Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ausgestellt wird.

Die Beratungsstelle wird Sie hier außerdem über wichtige Fakten und Fristen aufklären. So müssen zwischen dem Beratungsgespräch und dem Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen. Eine Abtreibung kann also frühestens am vierten Tag nach dem Gespräch durchgeführt werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis legal.

Haben Sie sich tatsächlich für eine Abtreibung entschieden, gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Bei einem instrumentellen Abbruch wird das Schwangerschaftsgewebe unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung ausgeschabt. Der Eingriff kann ambulant oder stationär durchgeführt werden, dauert etwa fünf bis zehn Minuten und kann krampfartige Unterleibsschmerzen verursachen, die denen bei einer heftigen Regelblutung vergleichbar sind.

Der medikamentöse Abbruch hingegen wird durch Einnahme des künstlichen Hormons Mifepriston herbeigeführt. Weil Mifepriston in seiner Struktur der des natürlichen Gelbkörperhormons Progesteron ähnelt, kann es dessen Wirkung blockieren. Mifepriston heftet sich anstelle des Progesterons an die Rezeptoren, weshalb es ähnlich wie bei einer Fehlgeburt zu einer Blutung und folgenden Beendigung der Schwangerschaft kommt. 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme von Mifepriston muss vom Arzt noch Prostaglandin verabreicht werden, wodurch sich die Gebärmutter zusammenzieht und das Schwangerschaftsgewebe durch eine weitere Blutung ausgestoßen wird. Laut einer 'pro familia'-Broschüre zum Thema Schwangerschaftsabbruch führt eine kombinierte Anwendung beider Präparate in etwa 96 Prozent aller Fälle zum vollständigen Schwangerschaftsabbruch. Auch hier kommt es häufig zu Unterleibsschmerzen und Nachblutungen. Außerdem kann es vorkommen, dass der Abbruch nicht vollständig erfolgt ist oder die Schwangerschaft weiterbesteht. In diesem Fall muss zusätzlich ein instrumenteller Eingriff erfolgen.

Haben Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, sollten Sie in einem Beratungssgespräch mit dem durchführenden Arzt besprechen, welche Methode für Sie am besten geeignet ist.

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