Was muss ich bei einem Hochschulwechsel beachten?

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Wenn Sie sich für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung bewerben, erhalten Sie einen Studienplatz in dem angestrebten Fachsemester, wenn Sie ausreichend anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen vorweisen können. Es gibt für Sie kein Auswahlverfahren.

Sie bekommen von der Universität eine schriftliche Aufforderung, den Platz anzunehmen. In der Regel zahlen Sie hierfür die Beiträge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Danach erfolgt die Einschreibung durch die Universität.

Informationen zur Einschreibung finden Sie in der schriftlichen Aufforderung zur Immatrikulation.

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben, der auch für ein höheres Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, werden Sie zugelassen, wenn

1. in dem betreffenden Fachsemester freie Studienplätze vorhanden sind

2. Sie ausreichend anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen vorweisen können

3. Sie beim Auswahlverfahren für das beantragte Studienfach berücksichtigt werden konnten.

Werden Sie ausgewählt, erhalten Sie von der Universität schriftlich einen Zulassungsbescheid. Diesen erhalten Sie postalisch, zusammen mit einem Anrechnungsbescheid. Sie werden mit der Zulassung aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise 9 bis 14 Kalendertage) den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Hierfür zahlen Sie die Beiträge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Erfolgt die Zahlung nicht oder zu spät, verfällt Ihr Anrecht auf den Studienplatz. Nach der Annahme werden Sie durch die Universität eingeschrieben.

Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Voraussichtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge für höhere Fachsemester

– Biologie, Lehramt an Gymnasien (HF/EHF)

– Biological Sciences, Bachelor (HF)

– Deutsch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Englisch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Französisch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Life Science, Bachelor (HF)

– Literatur-Kunst-Medien, Bachelor (HF)

– Literatur-Kunst-Medien, Master

– Politik- und Verwaltungswissenschaft, Bachelor (HF)

– Politikwissenschaft, Bachelor (NF)

– Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Psychologie, Bachelor (HF)

– Psychologie, M

– Biologie, Lehramt an Gymnasien (HF/EHF)

– Biological Sciences, Bachelor (HF)

– Deutsch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Englisch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Französisch, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Life Science, Bachelor (HF)

– Literatur-Kunst-Medien, Bachelor (HF)

– Literatur-Kunst-Medien, Master

– Politik- und Verwaltungswissenschaft, Bachelor (HF)

– Politikwissenschaft, Bachelor (NF)

– Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft, Bachelor of Education (HF/EHF)

– Psychologie, Bachelor (HF)

– Psychologie, Master

– Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht, Master

– Soziologie, Bachelor (HF/NF)

– Spanisch, Lehramt an Gymnasien (HF/EHF)

– Sport, Lehramt an Gymnasien (HF/EHF)

– Sportwissenschaft, Bachelor (HF)

– Wirtschaftswissenschaften, Bachelor (HF)


HF = Hauptfach
NF = Nebenfach
EHF = Erweiterungsfach zu Hauptfachbedingungen
EBF = Erweiterungsfach zu Beifachbedingungen 

  • Was sind "höhere Semester"?
  • Was gilt als Studienortwechsel, was als Quereinstieg?
  • Gibt es freie Plätze in höheren Semestern?
  • Wie funktioniert die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte höhere Semester?
  • Zulassung & Immatrikulation für höhere Semester

Was sind "höhere Semester"

Als "höhere Semester" gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem ersten Fachsemester. Die meisten Studiengänge der Freien Universität Berlin sind nicht nur im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Ob und welche Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester bestehen, erfahren Sie in den einzelnen Fachbeschreibungen. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten FU-Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für welches Sie sich bewerben, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.

Nur für Studiengänge, deren Studienplätze bundesweit über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden (derzeit für die FU: Veterinärmedizin und Pharmazie), gilt eine Sonderregelung. Hochschulwechsler/innen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und das Studium unterbrochen haben, können sich für diese Studiengänge erneut zum 1. Fachsemester bewerben.

Die Immatrikulation setzt voraus, dass Sie im selben Studiengang keine Prüfung (z.B. Klausur) endgültig nicht bestanden haben.

Für Studierende, die über einen Hochschulwechsel an die Freie Universität Berlin nachdenken, ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Die Allgemeine Studienberatung hilft gerne weiter.


Was gilt als Studienortwechsel, was als Quereinstieg

Es handelt sich um einen Studienortwechsel, wenn ein Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedsstaat begonnen wurde und der gleiche Studiengang an der Freien Universität Berlin fortgesetzt werden soll. Wenn der gleiche Studiengang studiert und das Studium unterbrochen wurde, handelt es sich ebenfalls um einen Studienortwechsel.

Um den gleichen Studiengang handelt es sich, wenn

  • die Ausprägung des Studiengangs, Kombinations-Bachelor oder Mono-Bachelor, gleichbleibt und das bisherige Abschlussziel beibehalten wird. Die Abschlüsse Bachelor of Arts, Bachelor of Science und Bachelor mit Lehramtsoption sind als gleiches Abschlussziel zu betrachten.
  • das bisherige Fach beibehalten wird / die bisherigen Fächer beibehalten werden.

Ein Quereinstieg ist der Wechsel in ein höheres Fachsemester eines anderen (Kern-)Fachs oder in dasselbe Fach mit anderer Ausprägung (Kombinations-Bachelor oder Mono-Bachelor) oder einem anderen Abschlussziel, sofern der Wechsel innerhalb der Freien Universität oder von einer Hochschule innerhalb der EU an die Freie Universität stattfindet. Es handelt sich auch um einen Quereinstieg, wenn an einer Universität außerhalb der EU das gleiche Fach studiert wurde.

Beispiele für einen Quereinstieg:
Bisheriger Studiengang Biochemie Bachelor, Bewerbung an der Freien Universität Berlin für Chemie Bachelor.
Bisheriger Kombinations-Bachelor-Studiengang Biologie und Englisch mit Lehramtsoption, Bewerbung für den Mono-Bachelor  Biologie.
Bisheriger Studiengang Chemie Bachelor an einer Universität in den USA, Bewerbung an der Freien Universität Berlin für Chemie Bachelor.
Bei einem Quereinstieg dürfen sich Studierende für jedes höhere angebotene Fachsemester, also nicht nur für das nächsthöhere Fachsemester, bewerben sowie auch zum ersten Fachsemester.


Gibt es freie Plätze in höheren Semestern?

Üblicherweise werden Studienplätze in höheren Semestern von den aufrückenden Studierenden des Vorsemesters besetzt. In Semestern mit Zulassungsbeschränkung werden Plätze vergeben, die durch Exmatrikulation oder Fachwechsel wieder verfügbar geworden sind. Da erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (= dem letzten Tag der Vorlesungszeit) sowie einer ausreichenden Frist für die Zahlungseingänge auf dem Konto der Freien Universität Berlin deutlich wird, wie viele Studierende sich nicht rückgemeldet haben, sind Voraussagen über Zulassungschancen in höheren Semestern nicht möglich.


Wie funktioniert die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte höhere Semester?

Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit spielen für die Zulassung zu höheren Semestern von FU-Studiengängen keine Rolle.

Nach dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern in einer bestimmten Rangfolge vergeben:

1. an Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. der Freien Universität für das erste Fachsemester vorweisen und ihren Leistungen entsprechend in ein höheres Fachsemester eingestuft worden sind. Sie müssen sich nicht für ein höheres Semester an der Freien Universität beworben haben.

2. an Bewerberinnen und Bewerber, die in dem Studiengang oder in verwandten Studiengängen an einer Hochschule im Bundesgebiet oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeschrieben sind oder waren. Innerhalb dieser Kategorie werden ggf. besondere Gründe für einen "bevorzugten Studienortwechsel" berücksichtigt: Hochschulwechselnde können z.B. familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe geltend machen.

3. an sonstige Bewerberinnen und Bewerber (Quereinsteigende mit anrechenbaren Leistungen aus anderen Studiengängen oder aus einem Auslandsstudium außerhalb der EU).


Zulassung & Immatrikulation für höhere Semester

Zulassungsfreie höhere Semester

Mono-Bachelor
Informationen zur Immatrikulation in zulassungsfreie höhere Semester finden Sie auf der Webseite der Studierendenverwaltung. Dort sind die Termine für die Antragstellung und besondere Hinweise für Studieninteressierte, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen sowie für beruflich Qualifizierte aufgeführt. Bei der Immatrikulation muss ein Einstufungsbescheid der für den Studiengang beauftragten Person vorgelegt werden.

Kombinations-Bachelor
Für zulassungsfreie höhere Semester müssen sich Hochschulwechselnde und Quereinsteigende innerhalb der Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. So wird sichergestellt, dass nur gültige und vollständige Kombinationen beantragt werden können.

Die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge stehen im Terminkalender.

Die Einschreibfrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Bei der Immatrikulation muss für jeden Studiengangbestandteil (Kernfach und Modulangebot/e) ein Einstufungsbescheid der für den Studiengang beauftragten Person vorgelegt werden.

Zulassungsbeschränkte höhere Semester

Die Immatrikulation für zulassungsbeschränkte höhere Semester setzt die erfolgreiche Bewerbung (bei Kombi-Bachelor-Studiengängen für jedes einzelne Fach) voraus.

Bitte beachten Sie die abweichenden Informationen für die Studiengänge Pharmazie und Veterinärmedizin.

Bewerbung

Informationen zur Bewerbung für Studiengänge, die einem Numerus Clausus unterliegen, sind auf den Seiten des Bereichs Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin zu finden.

Erste Informationen über die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses kann man über folgende Datenbanken erhalten: anabin und DAAD. Für Zweifelsfälle ist im Land Berlin folgende Behörde zuständig: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zeugnisanerkennungsstelle.


Was braucht man um die Uni zu wechseln?

In den meisten Fällen werden die folgenden Unterlagen benötigt:.
beglaubigte Kopie Ihrer bisherigen Prüfungsleistungen..
die bisherige Studien- und Prüfungsordnung..
Ihr Abiturzeugnis..
falls vorhanden das Zwischenprüfungszeugnis..

Kann man von der Uni an eine Hochschule wechseln?

Bei einem Wechsel von der MLU an eine andere Universität beachten Sie bitte die Voraussetzungen und Hinweise der neuen Hochschule für den Studienortwechsel. Folgende Unterlagen stellt Ihnen das Prüfungsamt des Juristischen Bereichs ( MLU ) auf Antrag zur Verfügung: Unbedenklichkeitsbescheinigung. Notenspiegel.

Was ist ein hochschulwechsel?

Wenn du dein Studium nicht abbrechen, aber an einem anderen Ort fortsetzen möchtest, nennt man das einen Hochschulwechsel. Warum jemand sich für eine neue Hochschule entscheidet, kann vielfältige Gründe haben.

Wie oft kann man in Österreich Studium wechseln?

Studienwechsel. Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester vorgenommen werden.