Was ist mütterrente wer bekommt sie

Was ist mütterrente wer bekommt sie

Eine Rente wird erst nach „Abschluss“ des aktiven Berufslebens ausbezahlt – oder tritt sie auch schon früher in Kraft? Der Begriff „Mütterrente“ sorgt bei vielen Arbeitnehmerinnen zu Recht für Verwirrung. Welche Vorteile und Voraussetzungen sich hinter diesem Begriff verstecken und was es bei der Mütterrente zu beachten gibt, darüber informieren wir Sie in diesem Artikel.

Definition: Das versteht man unter der Mütterrente

Auch wenn der Begriff „Mütterrente“ heißt: Diese Art von Rente erhalten Mütter nicht nach der Geburt ihres Kindes, sondern wenn sie nach ihrem Arbeitsleben in Rente gehen. Die Idee dahinter: Wer ein oder mehrere Kinder gebärt und erzieht, kann in der Zeit nicht arbeiten und somit nicht in die Rentenkasse einzahlen. Doch auch Erziehungszeit ist Arbeitszeit. Daher soll die Mütterrente für genau eben jene Zeit die entsprechenden Zahlungen gewährleisten. Allerdings ist die Mütterrente keine gesonderte Rentenzahlung, sondern quasi die Anerkennung der Kindererziehungszeit in der regulären Rentenzahlung.

Wann haben Sie Anspruch auf die Mütterrente?

Grundsätzlich haben alle Mütter einen Anspruch auf die Mütterrente. Hierbei ist es egal, in welchem Alter die Mutter das Kind beziehungsweise die Kinder bekommen hat. Wichtig: Auch Väter haben Anspruch auf die Mütterrente – wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Hier ist die Anrechnung der Kindererziehungszeit entscheidend. Außerdem muss für die Zeit ein eigenes Rentenkonto geführt werden, in dem eben jene Zeiten erfasst werden. Demnach erwirbt eben jener Elternteil das Recht auf Mütterrente, der die vorwiegende Zeit der Erziehung übernommen hat. Hierbei werden nur Erziehungszeiten innerhalb von Deutschland berücksichtigt. Es ist natürlich auch eine Option, die Erziehungszeit untereinander aufzuteilen, was sich auf die Mütterrente auswirkt. Auslandsaufenthalte werden nicht in die Rechnung mit einbezogen. Außerdem haben nicht nur leibliche Elternteile, sondern auch Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern Anspruch auf Mütterrente, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Wie hoch fällt die Mütterrente aus?

Die Höhe beziehungsweise Auswirkung der Mütterrente bezieht sich auf die jeweilige Anzahl der Kinder und nicht auf die Zeit, die man tatsächlich für die Erziehung aufgebracht hat. Dabei wird nicht in Geld, sondern zunächst in sogenannte Rentenpunkte umgerechnet. Rentenpunkte sind die Einheit, mit welcher die gesetzliche Rentenkasse Ihre späteren Bezüge berechnen kann und festsetzt. Die genaue Berechnung bemisst sich immer an den Leistungen beziehungsweise der Einzahlungs- und Arbeitszeit des jeweiligen Rentners.

Eine gute Nachricht für alle, die die Mütterrente in Anspruch nehmen können: 2019 wurden die Bezüge mit dem sogenannten Rentenpakt I erhöht. Bei der Berechnung wird dabei ein Unterschied zwischen Kindern gemacht, die vor 1992 beziehungsweise danach geboren wurden. Für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, erhalten die Erziehungspersonen 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Für alle Kinder, die in oder nach 1992 geboren wurden, gibt es sogar 3 Rentenpunkte. Bei der konkreten Auszahlung kommt es nicht nur auf Faktoren wie die Arbeitsdauer an, sondern auch auf das Bundesland: Es gibt immer noch Unterschiede zwischen den Bezügen in West- und Ostdeutschland. Durchschnittlich erhalten Rentner im Westen 70 Ct pro Kind pro Monat mehr Rente, als Rentner im Osten. 

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Zusätzlich zu der Mütterrente gibt es die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten. Diese sorgen in der Regel nicht dafür, dass sich Ihre Rente erhöht.

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Vielmehr zählen sie in die Wartezeit hinein – sowohl für die Altersrente für langjährig als auch für besonders langjährig Versicherte. Mehr dazu lesen Sie hier. Die Kinderberücksichtigungszeit umfasst maximal die ersten zehn Jahre nach Geburt Ihres Kindes. Sie wird demjenigen gutgeschrieben, der auch die Mütterrente erhält.

Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?

Grundsätzlich hat jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf die Mütterrente – vorausgesetzt Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, auch Wartezeit genannt. Das greift auch für Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken wie Ärztinnen oder Architekten.

Sogar eine Mutter, die nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, da sie zum Beispiel immer selbstständig war, kann Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen. Kommt sie auf mindestens fünf Rentenpunkte, erhält sie im Alter Mütterrente.

Sie können auch mit freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auf diese fünf Jahre kommen. Voraussetzung ist: Sie wurden vor 1955 geboren. Beamte haben dagegen keinen Anspruch.

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Können auch Väter Mütterrente bekommen?

Ja. Allerdings gilt: Die Rentenversicherung verschickt einen Antrag auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten (siehe unten). In diesem werden die Zeiten erst einmal automatisch der Mutter zugeordnet.

Wenn Sie die Kinder gemeinsam erzogen haben, die Zeiten aber dem Vater zugeordnet werden sollen, müssen Sie der Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung abgeben.

Was ist mütterrente wer bekommt sie

Mann trägt seinen Sohn (Symbolbild): Auch Väter haben Anspruch auf die Mütterrente. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Diese gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend. In so einem Fall sollten sich die Eltern also am besten sofort mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Ohne solch eine gemeinsame Erklärung muss der Vater nachweisen, dass er den überwiegenden Erziehungspart hatte.

Gut zu wissen: Die Mütterrente kann auch für Pflege-, Adoptiv- oder die Großeltern gelten. Auch gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Wie viel Ihnen die Mütterrente tatsächlich bringt, kommt darauf an, wie viel Kindererziehungszeit angerechnet wird – und wie hoch der Wert der Entgeltpunkte ist. Zurzeit entspricht er im Osten 33,23 Euro und im Westen 34,19 Euro.

Mit einem Jahr Kindererziehung bekommen Sie ungefähr einen Rentenpunkt gutgeschrieben – bei drei Jahren also rund drei Entgeltpunkte. Das macht bis zu 90 Euro zusätzlich im Jahr.

Durch die Mütterrente werde man bei der Rentenversicherung so gestellt, als hätten Sie ein Jahr durchschnittlich verdient und dafür Beiträge gezahlt, teilt die Rentenversicherung mit.

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Wie beantrage ich die Mütterrente?

Wer 43 Jahre alt wird, bekommt automatisch Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhalten im Rahmen des sogenannten Kontoklärungsverfahrens den Versicherungsverlauf.

Hier sollten Sie unbedingt schauen, ob alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind, im Versicherungsverlauf korrekt erfasst wurden – also auch Erziehungszeiten. Was Sie beim Prüfen des Versicherungsverlaufs beachten sollten, lesen Sie hier.

Welche Frauen bekommen Mütterrente?

Der Anspruch auf Mütterente ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) festgelegt. Sie haben Anspruch auf Mütterrente, wenn Ihr Kind oder Ihre Kinder vor 1992 geboren wurden. Zudem müssen Sie als Elternteil maßgeblich für die Kindererziehung verantwortlich gewesen sein – egal, ob Mutter oder Vater.

Wie hoch ist die Mütterrente für ein Kind?

Seit Juli 2021 bedeutet ein EP eine monatliche Rente von 34,19 Euro im Westen und 33,47 Euro im Osten. Bei maximal drei EP für ein Kind sind also zum Beispiel im Westen bis zu 102,58 Euro zusätzliche Rente drin.

Wer bekommt die Mütterrente nicht?

Kommt sie auf mindestens fünf Rentenpunkte, erhält sie im Alter Mütterrente. Sie können auch mit freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auf diese fünf Jahre kommen. Voraussetzung ist: Sie wurden vor 1955 geboren. Beamte haben dagegen keinen Anspruch.

Wie hoch ist die Mütterrente 2022?

Aufgrund dieser Neuregelung bekommen knapp zehn Millionen Mütter (oder ggf. Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, jetzt pro Kind einen monatlichen Rentenbetrag in Höhe von 85,48 Euro (alte Länder) bzw. 83,68 Euro (neue Länder) (vom 01.07.2021 bis 30.06.2022).