Was ist der unterschied zwischen regelaltersrente und altersrente

Was ist der unterschied zwischen regelaltersrente und altersrente

Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) als Voraussetzung. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung.

Weil wir alle älter werden, erhalten wir länger Rentenzahlungen. Mit einem höheren Renteneintrittsalter stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.

Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

Fünf Jahre Mindestversicherungszeit: Was wird berücksichtigt?

Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat, also versichert war. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt.

Berücksichtigt werden:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
  • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
  • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft.

Meine Post von der Rente

Besonderheit: Der Vertrauensschutz

Regelungen zum Vertrauensschutz in der Rente stellen sicher, dass Änderungen in der Gesetzgebung schrittweise und keine rückwirkenden Änderungen erfolgen. Für diese Rentenart bedeutet das, dass Sie in bestimmten Fällen auch weiterhin mit 65 Jahren in die Regelaltersrente gehen können. Wenn Sie:

  • vor 1955 geboren wurden und vor 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben oder
  • vor 1964 geboren wurden und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Vorzeitig in Rente

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig, auch nicht mit Abzügen, bekommen. Eventuell erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine andere Art der Altersrente. Vergleichen Sie:

Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für Bergleute

Arbeiten als Rentner
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.

Beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig

Wenn Sie eine Rente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Damit Sie Ihre Rentenleistung pünktlich zum Rentenbeginn erhalten, stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Wir empfehlen, den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen.

Weitere Informationen zu den Fristen

Jetzt online einen Renten-Antrag stellen

Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst.

Was versteht man unter Regelaltersrente?

Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.

Wann hat man die Regelaltersrente erreicht?

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Wie hoch ist die Regelaltersrente in Deutschland?

Im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 30.6.2022 beträgt diese Standardrente (auch Eckrente genannt) 1.583,55,- € im Westen. Sie wird wie folgt berechnet: aktueller Rentenwert West 34,19,- € x 45 Jahre. Im Osten liegt die Standardrente wegen des geringeren aktuellen Rentenwerts Ost bei 1.506,15,- €.