Was ist der unterschied zwischen patientenverfügung und vorsorgevollmacht

Ludger Bornewasser ist Fachanwalt für Erbrecht in München und erklärt Ihnen in diesem Video unter anderem denn Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht: Grundsätzlich sollten nicht nur alte und kranke, sondern auch junge Menschen eine Vorsorgevollmacht haben – für den Fall, dass sie vorübergehend handlungsunfähig sind. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person bevollmächtigen, für Sie zu handeln, wenn Sie es selbst nicht können. Ohne Vorsorgevollmacht wird Ihnen im Bedarfsfall ein gerichtlich bestellter Betreuer zugewiesen, den Sie nicht kennen und der Sie nicht kennt. Diese Situation sollten Sie unbedingt vermeiden.

Was ist der Zweck einer Vorsorgevollmacht?

Viele Menschen glauben, dass die nahen Angehörigen automatisch handeln und entscheiden können, wenn aus Altersgründen, in medizinischen Notfällen oder nach einem schweren Unfall Entscheidungen getroffen werden müssen. Das ist aber nicht so. Trifft man keine Vorsorge, wird das Vormundschaftsgericht einen Amtsbetreuer einsetzen, auf dessen Auswahl der Betroffene keinerlei Einfluss nehmen kann.

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht darf man nicht „auf die lange Bank schieben“. Jeder muss Vorsorge treffen, solange er die rechtliche Tragweite seiner Vorsorgeregelungen verstehen und beurteilen kann. Ist die Einsichtsfähigkeit (beispielsweise wegen altersbedingter Demenz) bereits eingeschränkt, muss möglicherweise vom Vormundschaftsgericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden.

Welchen Inhalt hat eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht kann sachlich (beispielsweise nur für die Gesundheitssorge oder für die Vermögensvorsorge) beschränkt oder auf alle Bereiche des Lebens ausgedehnt werden (sogenannte Generalvollmacht). Dem Bevollmächtigten können dabei folgende Angelegenheiten übertragen werden:

  • Fragen der Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit.
  • Regelung des Aufenthalts und von Wohnungsangelegenheiten.
  • Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen.
  • Fragen der Vermögenssorge, insbesondere Annahme von Zahlungen, Eingehen von Verbindlichkeiten, Geschäfte mit Kreditinstituten.
  • Vornahme von Schenkungen.
  • Immobiliengeschäfte (Wichtig: Hierfür ist eine notarielle Beglaubigung notwendig.).
  • Angelegenheiten, die das Unternehmen betreffen (Wichtig: Hierfür kann u.U. notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig sein.).
  • Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
  • Vertretung vor Gericht.
  • Erteilung einer Untervollmacht.
  • Geltung über den Tod hinaus.

Welche Formalien müssen bei einer Vorsorgevollmacht beachtet werden?

Eine Vorsorgevollmacht kann in der Form frei gestaltet werden. Es gibt hierfür keine gesetzliche Regelung. Allerdings sollte sie zu Beweiszwecken immer schriftlich vorliegen. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass die Vollmacht handschriftlich abgefasst wird. Ausreichend ist die Unterzeichnung einer maschinenschriftlichen Erklärung.

Eine notarielle Beglaubigung ist nur dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte vornehmen oder im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts tätig werden soll. Ohne notarielle Beglaubigung müsste zur Erledigung dieser Aufgaben vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden.

Vorsorgevollmachten sowie damit verbundene Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, nicht aber hinterlegt werden.

Bevor man eine Vorsorgevollmacht zu Papier bringt, sollte man bei der Bank anfragen, ob sie eine frei formulierte Vollmacht akzeptiert oder auf eigene Formulare für eine Kontovollmacht besteht. Falls Letzteres der Fall ist, sollte man zumindest für die Kontovollmacht das geforderte Formular verwenden, um späteren Ärger auszuschließen.

Vorbeugung gegen den Missbrauch einer Vollmacht

Eine Überwachung des Bevollmächtigten durch das Betreuungsgericht findet normalerweise nicht statt. Erst wenn konkrete Verdachtsmomente bekannt werden, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht missbraucht, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Was ist der unterschied zwischen patientenverfügung und vorsorgevollmacht

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In folgendem Video erfahren Sie von Ludger Bornewasser, Rechtsanwalt für Erbrecht, das Wichtigste zur Patientenverfügung und worauf Sie bei der Erstellung achten müssen. Demnach ist es nicht nur wichtig, genau festzulegen, wann eine Patientenverfügung gelten soll, also beispielsweise im unmittelbaren Sterbeprozess oder im Endstadium einer Krankheit, sondern auch, was genau Sie sich in der jeweiligen Situation wünschen: Heilbehandlungen (und wenn ja: welche?) oder eine palliative Behandlung.

Die Bedeutung einer Patientenverfügung wird leider oft unterschätzt. Nutzen Sie die Chance, Ihren behandelnden Ärzten für den Fall, dass Sie Ihre Wünsche nicht mehr äußern können, verbindliche Handlungsanweisungen zu hinterlassen.

Was ist wichtiger Vollmacht oder Patientenverfügung?

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung, ausreichend konkret sein, um ihre Gültigkeit zu wahren. Die Vorsorgevollmacht ist im Gegensatz dazu inhaltlich nicht so komplex, muss aber genauso den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Es ist für jeden sinnvoll, eine solche Vollmacht zu erteilen, da jeder Mensch jederzeit davon betroffen sein kann, wenn er zum Beispiel Opfer eines Unfalls geworden ist und aufgrund eines Komas zumindest vorübergehend keine eigenen Entscheidungen treffen kann.

Wo ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Das bedeutet also, dass man mit der Patientenverfügung selbst entscheidet, was im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit geschehen soll. Mit der Vorsorgevollmacht dagegen verlagert man diese Entscheidung auf einen anderen, nämlich denjenigen, der mit der Vollmacht tatsächlich bevollmächtigt sein soll.

Was ist der Nachteil einer Vorsorgevollmacht?

Der Nachteil: Es gibt oft niemanden, der den oder die Bevollmächtigte*n kontrolliert. Der oder die Bevollmächtigte könnte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und zum Beispiel Geld vom Konto nehmen. Oder er oder sie kann anders für Sie entscheiden, als Sie es eigentlich wollten.