Was ist der unterschied von rezeptpflichtig und verschreibungspflichtig

Es gibt viele unterschiedliche Rezepte. Rosa, blau, grün, oder gelb - Rezept ist nicht gleich Rezept.

Rosa: das Kassenrezept

Wenn Sie sich auf Versichertenkarte behandeln lassen, verordnet Ihnen der Arzt auf einem rosa Rezept (auch: rotes Rezept) die Arzneimittel, die zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören. Diese werden also von den Kassen bezahlt, bis auf die gesetzlichen Zuzahlungen des Patienten. Das Vertragsrezept ist 28 Tage gültig. 

Meist blau: das Privatrezept

Behandelt Sie der Arzt als Privatpatient, erhalten Sie ein Privatrezept - oft in blau. Die Arzneimittelrichtlinien muss der Arzt bei einer Privatbehandlung nicht beachten. Das bedeutet, dass Sie die verordneten Medikamente selbst bezahlen müssen.

Das Privatrezept verwendet der Arzt auch, wenn er Ihnen auf Ihren Wunsch hin Arznei- und Verbandmittel verordnet, die er für therapeutisch nicht notwendig hält. Das Rezept ist drei Monate gültig, außer der Arzt gibt etwas anderes an. Die Kosten darf die TK auch in diesem Fall nicht übernehmen.

Grün: Empfehlungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

In diesem Fall verwendet der Arzt ein sogenanntes grünes Rezept. Dieses darf die Krankenkasse nicht bezahlen. Es ist unbegrenzt gültig, da es nur Empfehlungscharakter für nicht verschreibungspflichtige Medikamente hat.

Mehrleistung der TK: Bis zu 100 Euro Kostenerstattung für alternative Arzneimittel

Wenn Ihnen Ihr Arzt ein apothekenpflichtiges Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie auf einem grünen Rezept verordnet hat, können Sie sich aufgrund einer Satzungsregelung der TK die Kosten bis zu 100 Euro pro Jahr erstatten lassen.

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Gelb: Arzneimittel, für die die Betäubungsmittel-Verordnung gilt

Bestimmte Arzneimittel, zum Beispiel starke Schmerzmittel, unterliegen Betäubungsmittel-Verordnungen. Die Rezepte dafür sind gelb und sieben Tage gültig. Sie sind dreiteilig und nummeriert. Ein Durchschlag verbleibt zur Dokumentation in der Arztpraxis, ein weiterer in der Apotheke.

Generell gilt: Arzneimittel darf nur der Arzt verordnen, deshalb trägt er auch die Verantwortung dafür. Die Krankenkassen müssen Rezepte nicht genehmigen.

Das T-Rezept für Arzneimittel mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen

Arzneimittel, die Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid enthalten, dürfen nur auf einem Sonderrezept abgegeben werden. Diese Wirkstoffe sind seit 2007/2008 zur Behandlung des Multiplen Myeloms zugelassen, einer bösartigen Knochenmarkserkrankung. Da der Wirkstoff Thalidomid verantwortlich für die Contergan-Katastrophe war, wurden diese besonders strengen Vorkehrungen getroffen, um erneute Schädigungen an Embryonen zu verhindern.

Das T-Rezept ist nur sechs Tage nach Ausstellung gültig. Es ist zweiteilig, nummeriert und wird nur an bestimmte Ärzte ausgegeben. Den Durchschlag schickt die Apotheke an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Der Arzt muss explizit erklären, dass er sämtliche Sicherheitsvorkehrungen einhält und dem Patienten das erforderliche Informationsmaterial ausgehändigt hat.

Arzneien

Wann sind Medikamente verschreibungspflichtig? Für einige Arzneien brauchen wir ein Rezept. Grund dafür sind häufig Nebenwirkungen oder Missbrauchsgefahr, also der Schutz des Patienten.

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In der Regel unterscheidet man zwischen drei Arten von Medikamenten: Die frei verkäuflichen - die es z.B. auch in Drogeriemärkten gibt -, die apothekenpflichtigen sowie die rezeptpflichtigen Arzneien. Geregelt ist die Verordnung im Arzneimittelgesetz (§48).

Im Grunde steht immer die sichere Anwendung der Arznei im Vordergrund. In Deutschland empfiehlt der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht (vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)- bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern, Forschern, Heilpraktikern und Pharmazeuten - bei jedem Medikament, ob es frei verkäuflich, apotheken- oder verschreibungspflichtig sein soll. Dieser Ausschuss gibt seine Empfehlung dann an das Bundesgesundheitsministerium ab, welches sie dann umsetzen kann.

Zum Vergleich: In den Niederlanden herrschen andere Gesetze und Vorschriften. So kann man dort einige Schmerzmittel sogar im Supermarkt erwerben (häufig an der Kasse).

Frei verkäufliche Medikamente

Frei verkäufliche Arzneien, die man etwa in Drogerien oder Supermärkten kaufen kann, gelten als "nicht dazu geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu heilen". Dazu gehören:

  • Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Brausetabletten, Dragees, Kapseln, Vitaminsäfte etc.)
  • Tees
  • Kiesel- oder Heilerde
  • Schmerz- und Wärmepflaster (z.B. Thermacare), Kalt-/Warmkompressen
  • einige Gels und Salben (etwa Bepanthen)
  • Insektenschutzmittel (Sprays, Salben etc.)
  • Erkältungsbäder
  • einige Nasensprays und Augentropfen
  • einige Hustensäfte (z.B. Klosterfrau-Produkte)
  • einige - niedrig dosierte - Halstabletten (z.B. Anginosan)
  • Mittel gegen leichte Beschwerden wie Lippenherpes, Hühneraugen, Laktoseintoleranz, Blasen, Schlafstörungen etc.)

Übrigens: Frei verkäufliche Arzneien werden oft von mehreren Firmen hergestellt und zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Ein Preisvergleich lohnt sich hier definitiv!

Apothekenpflichtige Medikamente

Wenn die Beratung in der Apotheke ausreicht, um den Patienten über die Wirkung und Nebenwirkung eines Medikaments aufzuklären, fällt die Rezeptpflicht häufig weg.

Zudem dürfen jene Arzneien nur "ein vertretbares oder bekanntes Ausmaß" an Nebenwirkungen enthalten, wie das Gesundheitsministerium vorschreibt. Dazu gehören viele Schmerz- und Erkältungsmittel, etwa Wick, Aspirin, Ibuprofen, Paracetamol, Voltaren, Dolormin oder Dobendan.

Für apothekenpflichtige Medikamente benötigt man kein Rezept.

Auch für apothekenpflichtige Arzneien gilt: Es gibt mehrere Hersteller und unterschiedliche Preise. Denn häufig bestimmt jede Apotheke selbst den Abgabepreis des Produkts.

Verschreibungspflichtige Medikamente

Bedarf ein Medikament "ärztlicher Überwachung", wird es als verschreibungspflichtig eingestuft. Sie sind gleichzeitig apothekenpflichtig. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Medikament der Rezeptpflicht unterliegen kann:

  • Kommt ein Wirkstoff neu auf den Markt, bekommt man das Medikament zunächst nur auf Rezept. Denn bei neuen Arzneimitteln sind häufig noch nicht alle Nebenwirkungen bekannt.
  • Medikamente, die häufig von Menschen missbräuchlich angewendet wurden, etwa Betäubungsmittel (z.B. Opiate).
  • Bestimmte Wirkstoffe sind dagegen generell verschreibungspflichtig, wie etwa Acetylcytein oder Co-trimoxazol. Häufig sind diese Wirkstoffe enthalten in Antibiotika, Antidiabetika oder Krebstherapeutika). Bei ihnen sind die Nebenwirkungen zwar bekannt, allerdings können sie in höheren Dosen die Gesundheit oder gar das Leben der Konsumenten gefährden.
  • Die Menge des Wirkstoffs in einer Verpackung bzw. einer Dosis. Bei Paracetamol handelt es sich beispielsweise um so einen Grenzfall zwischen apotheken- und rezeptpflichtig: Ohne Rezept bekommt ein Kunde z.B. die 500 mg-Tabletten (50 Stück pro Packung). 1000 mg sollen dagegen nur auf Rezept zu kaufen sein. Der Grund: zu viel des Wirkstoffes führt zu Magenbluten, Nierenschäden und / oder allergischen Reaktionen.

In Deutschland werden verschreibungspflichtige Medikamente (auch "Rx-Präparate" genannt) als solche auch auf der Verpackung gekennzeichnet. Ein Rezept kann nur ein einziges Mal eingelöst werden.

Preislich sind sogenannte Generika oft günstiger als das Originalprodukt. Generika sind die Kopie-Variante des Original-Medikaments ("Orginator"). Sie sind deshalb günstiger, weil der Hersteller keine Forschungskosten trägt (Unterschied zwischen Generikum und Orginator: Das Generikum enthält u.U. andere Hilfsstoffe).

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Was versteht man unter verschreibungspflichtig?

Verschreibungspflichtige Arzneimittel Aufgrund des Arzneimittelgesetzes ( AMG ) sind Arzneimittel zur Anwendung am Menschen dann verschreibungspflichtig, wenn ihre Anwendung einer ärztlichen (beziehungsweise zahnärztlichen) Überwachung bedarf.

Welche Rezepte sind verschreibungspflichtig?

Was sind verschreibungspflichtige (rezeptpflichtige) Medikamente? Neu eingeführte Arzneimittel und alle stark wirksamen Arzneimittel sind verschreibungspflichtig (rezeptpflichtig). Welche Wirkstoffe der Verschreibungspflicht unterliegen, bestimmt die Arzneimittelverschreibungsverordnung.

Wie nennt man verschreibungspflichtige Medikamente?

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden auch Rx-Arzneimittel genannt. Arzneimittel, die ohne Verschreibung abgegeben werden dürfen, werden umgangssprachlich auch als rezeptfrei bezeichnet (siehe OTC-Arzneimittel).

Was bedeutet nicht rezeptpflichtig?

Als rezeptfrei bezeichnet man Arzneimittel, die in einer Apotheke ohne Vorlage eines Rezepts erworben werden können, da sie nicht der Rezeptpflicht unterliegen. Sie werden daher auch "Over-the-counter"-Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) genannt. Im erweiteren Sinn kann "rezeptfrei" auch "ohne Papierrezept" bedeuten.