Was ist besser Marktwert oder Wiederbeschaffungswert?

Natürlich lässt sich ein Oldtimer ganz normal wie jeder andere Pkw versichern. Er kann dann sofort nach Belieben benutzt werden, außerdem ist es möglich, einen vorhandenen Schadensfreiheitsrabatt zu übernehmen – mit entsprechend niedrigen Prämien. Die Kehrseite der Medaille: Im Schadensfall wäre unter Umständen nicht der wirkliche Wert des Autos abgesichert, sondern lediglich ein auf Basis des Alters ermittelter Restwert, womöglich nur ein paar Hundert Euro.

Spezielle Versicherungstarife für Oldtimer und Youngtimer

Besser ist es daher auf jeden Fall, einen Klassiker in einem speziellen Young- oder Oldtimertarif zu versichern, wie ihn mittlerweile zahlreiche Versicherungen anbieten. Hier kann zwar kein Schadensfreiheitsrabatt übernommen werden, die Prämie wird immer zu hundert Prozent in Rechnung gestellt. Dafür aber sind die Kosten vergleichsweise günstig. Die entsprechenden Verträge sichern das Fahrzeug dennoch mit einer angemessenen Deckungssumme ab. Die Assekuranzen gehen nämlich davon aus, dass Klassiker seltener bewegt und umsichtiger behandelt werden.

Wer eine Oldtimerversicherung abschließen möchte, muss aber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. So setzen die meisten Versicherer ein Mindestalter des Versicherungsnehmers voraus, das über dem besonders unfallträchtigen Bereich von 18 bis 20 Jahren liegt. Gefordert wird auch, dass ein zusätzliches Alltagsfahrzeug vorhanden ist und dass der Klassiker im Normalfall in einer abgeschlossenen Garage abgestellt wird. Auch die Fahrstrecke, die jährlich zurückgelegt werden darf, ist limitiert, je nach Versicherer meist auf 5.000 bis 10.000 Kilometer.

Auch jüngere Autos können als Klassiker versichert werden

Außerdem wird nicht automatisch jedes Auto, das ein gewisses Alter überschritten hat, als Oldtimer eingestuft. Umgebaute oder aufgebrauchte Altfahrzeuge sind bei den Versicherern nicht gern gesehen, auch wird häufig ein Mindestwert gefordert. Umgekehrt behandeln die Assekuranzen aber nicht nur Fahrzeuge als Klassiker, die bereits 30 Jahre alt sind und eine H-Zulassung bekommen. Auch neuere Fahrzeuge können nach den Sondertarifen eingestuft werden, die Altersgrenze liegt hier mitunter schon bei 20 Jahren. Wichtig ist es aber, Nachweise hinsichtlich der Originalität, des Werts und des Zustandes zu erbringen, idealerweise durch ein entsprechendes Gutachten (siehe unten).

Das Thema Wertnachweis sollten Klassikerbesitzer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn bei der Regulierung des Schadens orientieren sich sowohl die eigene als auch gegnerische Versicherungen, die im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls eintreten müssten, am nachgewiesenen Wert. Wer also darauf setzt, durch einen geringen für seinen Klassiker angegebenen Wert von niedrigeren Prämien profitieren zu können, hat spätestens dann den Schwarzen Peter, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Gerade bei Liebhaberautos ist das Sparen am Versicherungsschutz absolut fehl am Platz.

Teilkasko ist immer empfehlenswert

Deshalb sollte zumindest auch eine Teilkaskoversicherung zugebucht werden, die im Gegensatz zur Haftpflicht zusätzlich viele Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, etwa durch Diebstahl, Unwetter oder Wildunfälle entstandene. Überdies sind durch die Teilkasko häufig auch Vandalismus- oder Transportschäden abgesichert. Bei letzteren ist aber Aufmerksamkeit geboten: Die Versicherungen unterscheiden nämlich zwischen Transport- und Transportmittelunfall. Als Transportmittelunfall gilt eine Kollision, in die das transportierende Fahrzeug verwickelt ist. Die Transportversicherung geht weiter, sie sichert gegen alle bei Transporten entstandenen Schäden ab, also zum Beispiel auch gegen solche, zu denen es beim Be- oder Entladen kommt.

Zwei weitere Punkte sind für Versicherungsnehmer wichtig zu wissen. Zunächst sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass bei selbst verschuldeten Unfällen zwar mitfahrende Personen über die eigene Haftpflicht versichert sind, also Verdienstausfälle, Heilkosten oder Schmerzensgeldforderungen gegenüber der Versicherung geltend machen können. Der Fahrer selbst ist jedoch nicht abgesichert, es sei denn, er hat unabhängig von der Kfz-Versicherung eine geeignete Personen- oder Unfallversicherung abgeschlossen. Besteht hier eine Lücke, kann diese über eine sogenannte Fahrerschutzversicherung geschlossen werden, die den Fahrer quasi mit einem Beifahrer gleichstellt.

Ab einem gewissen Wert sollte es Vollkasko-Schutz sein

Eher der Bequemlichkeit dient es, darauf zu achten, dass die Versicherung auch einen Auslandsschutzservice anbietet. Dies bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls im Ausland nicht mit ausländischen Versicherungen herumschlagen und womöglich Klagen nach ausländischem Recht durchfechten muss. Vielmehr ersetzt ihm seine eigene Versicherung entstandene Schäden vorab und holt sich anschließend die ihr entstandenen Kosten von der gegnerischen Partei zurück.

Grundsätzlich gilt: Wer ein wertvolles Fahrzeug besitzt, sollte eine Vollkaskoversicherung abschließen, die Teilkaskoschäden übrigens mit einschließt. Der wesentliche Unterschied zu anderen Versicherungsformen ist, dass hier auch die bei einem selbst verschuldeten Unfall entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert sind. Noch weiter geht die sogenannte Allgefahrendeckung, die immer mehr Versicherungen anbieten – quasi eine Vollkasko mit erweitertem Schutz. Die Allgefahrendeckung umfasst auch Risiken, die von der Vollkasko normalerweise ausgeschlossen sind, etwa durch Unterschlagung.

Versicherungsbedingungen genau anschauen

Wichtig zu wissen: In der Allgefahrenversicherung gilt eine Beweislastumkehr. Nicht mehr der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass die Versicherung gemäß Vertrag im Schadensfall aufkommen muss. Vielmehr hat die Versicherung im Zweifelsfall nachzuweisen, dass ein Schaden nicht abgedeckt ist. Um ihr Risiko zu begrenzen, schließen die Assekuranzen daher gewisse Schadensursachen in den Geschäftsbedingungen aus, das betrifft Kriege, Naturkatastrophen und Kernkraftunfälle, in der Regel aber auch natürliche Alterung, Verschleiß oder Fehlbedienung. Hier gilt es, vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu studieren.

In manchen Fällen, etwa wenn jemand mehrere Klassiker besitzt, ist übrigens zu überlegen, ob anstelle einer Zulassung per H-Kennzeichen ein rotes 07er-Kennzeichen gewählt wird. Damit können mehrere Autos abwechselnd bewegt werden. Die Versicherungsprämie orientiert sich am jeweils teuersten Fahrzeug der Sammlung. Die Prämien liegen in der Regel etwas höher, sind aber andererseits deutlich günstiger als bei separaten zusätzlichen Verträgen für zum Beispiel zwei weitere Fahrzeuge. Auch hier gilt natürlich, dass sich die versicherten Autos in einem guten und möglichst originalgetreuen Zustand befinden müssen.

Fahrzeugwert ist nicht gleich Fahrzeugwert

Egal welche Versicherungs- und Zulassungsform gewählt wird, Fahrzeugwert ist nicht gleich Fahrzeugwert. Deckt die Versicherungsgesellschaft nämlich lediglich den Marktwert ab, zahlt der Klassikerbesitzer beim Neukauf nach einem Diebstahl oder Totalschaden womöglich drauf. Besser ist es daher, wenn der Wiederbeschaffungswert versichert ist, der neben der Umsatzsteuer den Mehrpreis berücksichtigt, der beim Kauf bei einem Oldtimerhändler anfällt. Wer schließlich einen sehr seltenen Klassiker oder ein Einzelstück besitzt, das er sehr aufwendig hat restaurieren lassen, der sollte gleich darauf bestehen, dass der Wiederherstellungswert versichert ist. Nur dann nämlich ersetzt die Versicherung sämtliche Kosten, die angefallen sind, bis das Fahrzeug in den gegenwärtigen Zustand versetzt wurde.

So oder so: Welche Ansprüche an eine Klassikerversicherung gestellt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Im Zweifelsfall ist es daher auch keine schlechte Entscheidung, sich von einem auf Klassiker spezialisierten Versicherungsmakler beraten zu lassen. Auf jeden Fall sollte die Wahl des Vertrags nicht einfach nur aufgrund der günstigsten Prämien getroffen werden. Oft nämlich gleichen ein paar Euro Ersparnis pro Jahr möglicherweise die zu erwartenden Nachteile kaum aus.

Schwarz auf weiß

Wer einen Oldtimer in einem Klassikertarif versichern möchte, muss seiner Versicherung den Wert des Fahrzeugs nachweisen. Bei Autos mit geringerem Wert geben sich die Assekuranzen oft mit einer Selbsteinschätzung zufrieden. Hierzu wird der Zustand des Fahrzeugs durch eine Reihe aussagekräftiger Fotos und einen aktuellen HU-Bericht dokumentiert, hinzu kommt eine kurze Beschreibung, wozu einige Versicherer auch Fragebögen bereithalten.

Bei Fahrzeugen mit einem Wert über 10.000 Euro ist es empfehlenswert, durch einen Sachverständigen ein Kurzgutachten erstellen zu lassen. So kann sich der Klassikerbesitzer einigermaßen sicher sein, dass der Wert seines Autos im Schadensfall nicht infrage gestellt wird. Ein Kurzgutachten beinhaltet neben dem Identitäts-Check eine technische und optische Prüfung des Fahrzeugs und legt eine Zustandsnote fest. Die Kosten dafür liegen zwischen rund 150 und 200 Euro.

Ausführliches Wertgutachten gefordert

Bei einem höheren Fahrzeugwert muss man meist ein ausführliches Wertgutachten vorlegen, die Schallgrenze liegt hier – je nach Versicherung – bei 50.000 bis 100.000 Euro. Bei Abschluss einer Allgefahrenversicherung wird ein solches Gutachten meist generell gefordert. Ein ausführliches Wertgutachten wird üblicherweise nach Aufwand abgerechnet und kostet im Vergleich zum Kurzgutachten rund das Doppelte. Manche Versicherungen akzeptieren auch sogenannte erweiterte Kurzgutachten, die vom Umfang zwischen den beiden letztgenannten Gutachtentypen liegen.

Angesichts der häufig enormen Wertsteigerungen sollte klar sein, dass ein Wertgutachten nur begrenzte Zeit Gültigkeit haben kann. Zwar berücksichtigen die Versicherer mit der sogenannten Vorsorgeversicherung mittlerweile, dass Old- und Youngtimer im Wert zulegen. Doch wenn der Bonus, in der Regel zehn bis zwanzig Prozent des versicherten Werts, aufgebraucht ist, ist es Zeit, ein Wertgutachten zu aktualisieren. Dazu wird der eigenen Versicherung zumindest ein ergänzendes aktuelles Kurzgutachten eines Sachverständigen vorgelegt.

Je nach Fahrzeug und Versicherungskonditionen sollten Klassikerbesitzer die Höhe ihrer Deckung auf jeden Fall alle zwei bis drei Jahre überprüfen. Wer ein sehr wertvolles Auto besitzt, ist im Zweifelsfall gut beraten, sein Gutachten jährlich aktualisieren zu lassen. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, aufmerksam die Bewegungen auf dem Markt zu beobachten, etwa im Marktspiegel von Motor Klassik. So können zum Beispiel aktuelle Auktionsergebnisse unter Umständen recht plötzliche Wertsprünge nach sich ziehen.

Glossar Klassiker-Versicherungen

Allgefahrenhaftung: Deckt über die normale Vollkasko hinausgehend eine Reihe weiterer Schäden ab.

Kilometerbegrenzung: Maximal erlaubte jährliche Fahrleistung. Restaurierungspolice Sichert bereits während des Wiederaufbaus gegen zahlreiche Schäden ab.

Ruheversicherung: Deckt auch bei stillgelegtem Auto Kaskoschäden, etwa durch Diebstahl, ab.

Selbstbehalt: Im Schadensfall selbst zu tragender Kostenanteil.

Sonderkündigung: Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung.

Teilkasko/Vollkasko: Die Vollkasko deckt über die Teilkasko hinausgehend auch selbst verschuldete Schäden ab.

Wiederbeschaffung: Der Wiederbeschaffungswert stellt den Preis dar, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs zu zahlen ist.

Wiederherstellung: Wert, der sich als Summe aus (belegbaren) Restaurationskosten und dem Anschaffungspreis ergibt.

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Was ist besser Marktwert oder Zeitwert?

Bekannt sind alle drei Begriffe, die in der heutigen Zeit synonym verwendet und somit in untereinander austauschbarer Form gebraucht werden. Wobei der Zeitwert tendenziell den aktuellen Wert der Immobilie beschreibt und der Verkehrswert bzw. der Marktwert eher den aktuell erzielbaren Preis darstellt.

Was bekomme ich von der Versicherung Wiederbeschaffungswert?

Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall sehr stark beschädigt oder gestohlen wurde, ist der Wiederbeschaffungswert die Summe, die Sie als Geschädigter erhalten. Sie entspricht dem Händlerverkaufspreis für ein gleichwertiges Fahrzeug.

Ist Marktwert gleich Zeitwert?

Der Zeitwert (auch Marktwert oder Verkehrswert genannt) zeigt den Immobilienwert an einem bestimmten Stichtag anhand der aktuellen Marktsituation während einer Wohnmarktanalyse. Dieser entspricht in den meisten Fällen nicht mehr dem Neuwert.

Wann zahlt die Versicherung den ganzen Wiederbeschaffungswert?

Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert. Bei Totalschaden erhalten Sie die Summe abzüglich Restwert. Denn auch ein beschädigtes Auto hat noch einen bestimmten Wert. Bei Diebstahl ist die Lage anders: Ein gestohlenes Fahrzeug können Sie nicht weiterverkaufen.