Was gehört zur grundpflege bei pflegestufe 2

Konfigurator für Ihr Pflegehilfset

Wählen Sie aus unseren 6 PflegehilfeSets das passende für sich aus. Die Sets haben einen Wert von bis zu 40 € brutto und beinhalten die häufigsten Kombinationen an notwendigen Pflegehilfsmitteln, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihr monatliches PflegehilfeSet bestellen können. Sie benötigen eine andere Zusammenstellung an Pflegehilfsmitteln? Dann nutzen Sie einfach unseren Konfigurator und stellen sich Ihr individuelles PflegehilfeSet im Wert von 40 € zusammen.

Körperpflege

  • Ganzkörperwäsche: 20 bis 25 Minuten
  • Waschen des Oberkörpers: 8 bis 10 Minuten
  • Waschen des Unterkörpers: 12 bis 15 Minuten
  • Gesicht waschen, Hände waschen: 1 bis 2 Minuten
  • Duschen: 15 bis 20 Minuten
  • Baden: 20 bis 25 Minuten
  • Zahnpflege: 5 Minuten
  • Kämmen: 1 bis 3 Minuten
  • Rasieren: 5 bis 10 Minuten

Toilettengang (Darm- und Blasenentleerung)

  • Wasserlassen (inklusive Intimhygiene und Spülung): 2 bis 3 Minuten
  • Stuhlgang (inklusive Intimhygiene und Spülung): 3 bis 6 Minuten
  • Kleidung wiederherstellen: 2 Minuten
  • Windeln wechseln und Entsorgung nach Wasserlassen: 4 bis 6 Minuten
  • Windeln wechseln nach Stuhlgang: 7 bis 10 Minuten
  • Vorlagen wechseln: 1 bis 2 Minuten

Ernährung

  • Mundgerechtes Zubereiten: 2 bis 3 Minuten
  • Nahrungsaufnahme / Füttern: 15 bis 20 Minuten – 3 Mal täglich

Mobilität

  • Hilfestellung beim Aufstehen / Zubettgehen: 1 bis 2 Minuten
  • Umlagern: 2 bis 3 Minuten
  • Ankleiden komplett: 8 bis 10 Minuten
  • Ober- oder Unterkörper ankleiden: 5 bis 6 Minuten
  • Auskleiden komplett: 4 bis 6 Minuten
  • Ober- oder Unterkörper entkleiden 2 bis 3 Minuten

Zusätzlich sind in der Grundpflege und vor allem in der Mobilität Tätigkeiten integriert, die keine genaue Dauer definiert haben. Der Umgang mit dem Rollator innerhalb der Wohnräume, Treppensteigen oder die Benutzung eines Rollstuhls werden an die Gegebenheiten angepasst. Als Einzelfälle ohne genaue Zeitaufwendung werden die Situationen bedacht, in denen sich der Pflegebedürftige für Arztbesuche oder Therapien außer Haus befindet. Für eventuelle Wartezeiten werden pauschal 45 Minuten veranschlagt.

Ausnahmen bei der Ermittlung des Zeitaufwandes gibt es in der Regel keine. Bei normalen Krankheitsverläufen werden keine Unterscheidungen getätigt. Lediglich bei anerkannter Demenz, Lähmungen oder einem Gewicht über 80 Kilogramm ist ein größerer Mehraufwand gerechtfertigt.

Grundpflege als Krankenkassenleistung

Ist ein Pflegebedürftiger auf Hilfe angewiesen und im Besitz eines Pflegegrades, so übernimmt die Erfüllung ein ambulanter Pflegedienst oder ein pflegender Angehöriger. Die Grundpflege wird dabei einmal als Leistung des Sozialgesetzbuches Fünf (SGB V) oder des Sozialgesetzbuches Elf (SGB XI) gesehen.

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist die Grundpflege Bestandteil des SGB V, zudem gehören die Behandlungspflege und die häusliche Versorgung dazu. Die Maßnahmen greifen dann, wenn aufgrund einer ärztlichen Verordnung Hilfestellungen benötigt werden. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist eine vorübergehende und nicht dauerhafte Einschränkung der Mobilität und der für die täglichen Maßnahmen erforderlichen Fähigkeiten. Die Grundpflege als häusliche Krankenpflege erfolgt in folgenden Fällen:

  • Nach einer Operation
  • Nach einer langwierigen Krankheit, um eventuell den Krankenhausaufenthalt zu verkürzen
  • Nach einem Unfall bis zur vollständigen Wiederherstellung
  • Nach einer Schwangerschaft

In der Regel können die anfallenden Tätigkeiten auch von einem Familienangehörigen übernommen werden. Die Person, die sich für einen absehbaren Zeitraum um den Betroffenen kümmern wird, kann von einem Pflegedienst angelernt werden und in Zukunft die Grundpflege übernehmen. Ist kein Angehöriger dafür verfügbar, springt ein ambulanter Pflegedienst für den Zeitraum ein.

Grundpflege in den Pflegesachleistungen

Ein wichtiger Baustein der Pflegesachleistungen ist das Ausüben der Grundpflege. Ist ein gültiger Pflegegrad im Rahmen der Einstufung in die fünf Pflegegrade anerkannt und besteht die Pflegebedürftigkeit über einen langen Zeitraum, ist die Grundpflege dementsprechend abzusichern.

Dabei beschreibt die Grundpflege regelmäßig zu wiederholende Leistungen, die nicht in der Behandlungspflege einzuordnen sind. Auch hier gilt, dass der Betroffene in höchstem Maß motiviert werden muss, die Tätigkeiten selbstständig und routiniert auszuüben. Je nach Pflegegrad kann ein Angehöriger die Tätigkeiten ausführen oder ein Pflegedienst bestellt werden.

Pflegende Angehörige in der Grundpflege

Besonders die Körperpflege sehen Betroffene als einen tiefen Einschnitt in die Intimsphäre. Ihnen ist es am liebsten, sie werden von Familienmitgliedern gepflegt. Soweit dies möglich ist, erhalten sie eine Einweisung von fachkundigem Pflegepersonal und können die Tätigkeiten selbst ausführen. Vor allem in Anbetracht der Fähigkeiten entstehen immer wieder Unstimmigkeiten Die Grundpflege besteht nicht nur aus der expliziten Handlung, Vor- und Nachbereitung gehören dazu. So kann es infolge von zeitlichem Mangel dazu kommen, dass dem Betroffen die Selbstständigkeit abgesprochen wird und die Grundpflege nicht wie gewünscht aktivierend ausgeübt wird. Daher ist es von enormer Bedeutung die drei Grundschritte genau zu beachten:

  • Vorbereitung
  • Durchführung
  • Nachbereitung

Am Beispiel der täglichen Körperwäsche beginnt die Vorbereitung mit dem Einlassen des Waschwassers in das Waschbecken. Das Waschen an sich kann im Stehen oder Sitzen erfolgen, nach Möglichkeit sollte der Pflegebedürftige die Handlungen selbst ausüben. Das Reichen und Säubern des Waschlappens können pflegende Angehörige übernehmen, wenn die Mobilität eingeschränkt ist. Nach dem Waschen und Abtrocknen muss der Betroffene zum Umkleiden begleitet werden. In der Nachbereitungsphase wird das Badezimmer wieder in den Originalzustand versetzt. Gemeinsam sollten Sie im Vorfeld beratschlagen, welche Tätigkeiten in welchem Umfang von Ihnen oder dem Pflegebedürftigen übernommen werden.

Für die Grundpflege ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen, um eventuellen Mehraufwand aufschlussreich zu dokumentieren.

Was gehört alles zu Grundpflege?

Grundpflege.
Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei derZahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- undBlasenentleerung;.
Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung undNahrungsaufnahme;.

Wie oft duschen bei Pflegestufe 2?

Wie oft muss man bei Pflegestufe 2 duschen? Bis zum 31.12.2016 war für die Anerkennung einer Pflegestufe 2 ein täglicher Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten erforderlich. Davon mussten mindestens 120 Minuten für die Hilfe bei der Grundpflege zu 3x täglich verschiedenen Tageszeiten erbracht werden.

Was ist eine kleine Körperpflege?

Die kleine Grundpflege umfasst die Körperpflege bzw. das Waschen von Teilbereichen des Körpers. Die große beinhaltet hingegen eine Ganzkörperwäsche an Waschbecken oder Schüssel, duschen oder baden, Haare waschen, trocknen und kämmen.