Was darf ich an Rente haben ohne zu versteuern?

Auch Rentner sind grundsätzlich steuerpflichtig. Steuern zahlen müssen sie aber nicht unbedingt. Wie genau die Besteuerung bei Rentnern funktioniert.

Steuern zahlen als Rentner? Richtig, Rentner sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die Beiträge, die Sie während Ihres Berufslebens zur gesetzlichen Rente geleistet haben, reduzieren bis zum Renteneintritt zwar Ihre Steuerlast, dafür müssen Sie im Gegenzug als Rentner aber Steuern auf Ihr Einkommen aus der Rentenversicherung zahlen.

Diese Regel, auch nachgelagerte Besteuerung genannt, hat den Vorteil, dass die Steuerlast für Rentner insgesamt geringer ausfällt. Der Grund: Renten sind grundsätzlich nicht so hoch wie das Einkommen im Erwerbsleben – und deshalb auch die Steuern auf die Rente.

Doch nur weil Renten an sich steuerpflichtig sind, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch wirklich Steuern zahlen müssen. Ab wann muss ich denn genau Steuern zahlen? Wie hoch ist der Steuersatz? Und kann ich als Rentner Kosten von der Steuer absetzen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen um die Rentenbesteuerung.

Ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Grundsätzlich gilt: Jeder Rentner ist verpflichtet, Steuern zu zahlen. Allerdings sind viele Rentner davon befreit – durch den sogenannten Rentenfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag.

  • Rentenfreibetrag: Dieser Betrag hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Bis zum Jahr 2040 sinkt dieser Betrag auf null. Die Ampel-Regierung will den Zeitraum allerdings weiter strecken (mehr dazu hier). Der Rentenfreibetrag betrug für Neurentner im Jahr 2020 noch 20 Prozent. Das heißt im Gegenzug: 80 Prozent Ihrer Rente waren steuerpflichtig (siehe Tabelle). Allerdings gibt es noch den steuerlichen Grundfreibetrag.

Loading...

Was darf ich an Rente haben ohne zu versteuern?

Embed

  • Steuerlicher Grundfreibetrag: Zusätzlich zum Rentenfreibetrag gibt es den Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern eine bestimmte Einkommenssumme garantiert, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. Für Rentner gilt: Der steuerliche Grundfreibetrag bezieht sich auf die Summe Ihrer Renteneinkünfte, die nach Abzug des Rentenfreibetrages übrig bleibt. Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2022 liegt er bei 10.347 Euro bzw. 20.694 Euro für Ehepaare.

Loading...

Embed

Das heißt, Sie müssten nur dann Steuern zahlen, wenn Sie mit dem steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Und selbst dann gilt das nicht automatisch. Denn: Sie können einige Ausgaben, die Sie als Rentner haben, von der Steuer absetzen (siehe unten).

  • Betriebliche Altersvorsorge: So spart Ihr Chef für Ihre Rente
  • Rente im Ausland: Was dann für Sie bei der Steuer gilt

Muss ich als Rentner jedes Jahr mehr Steuern zahlen?

Nein, nicht zwangsläufig. Es kann auch sein, dass Sie gar keine Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen (siehe oben). Doch der Reihe nach: Die Besteuerung der gesetzlichen Rente hängt von dem Rentenfreibetrag und dem Steuerfreibetrag ab.

Der Rentenfreibetrag hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gehen (siehe oben). Wenn Sie ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, fällt der Rentenfreibetrag weg. Dann wird Ihre Rente grundsätzlich erst einmal komplett steuerpflichtig.

Wenn Ihre Rente durch die jährliche Rentenanpassung also etwas steigt, kann es sein, dass Sie plötzlich in die Steuerpflichtigkeit rutschen. Denn der Rentenfreibetrag wächst nicht – sondern bleibt gleich.

Doch Achtung: Steuern fallen ohnehin erst dann an, wenn der Betrag, der nach Abzug des Rentenfreibetrags übrig bleibt, über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser ist für alle Steuerzahler gleich hoch – und ändert sich jedes Jahr leicht (siehe oben).

Aufgrund dieses Zusammenspiels aus festem Rentenfreibetrag und steigender Renten kann es also sein, dass Sie jedes Jahr etwas mehr Steuern zahlen müssen – es muss aber nicht so kommen, da auch der Grundfreibetrag steigt.

Wie hoch ist der Steuersatz bei Rentnern?

Renten gelten in Deutschland als Einkommen, weshalb hier ebenfalls die sogenannte progressive Besteuerung greift. Das bedeutet: Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen an.

Einkommen – also auch Renten – bis zur Höhe des Steuerfreibetrags von 10.347 Euro müssen für das Veranlagungsjahr 2022 nicht besteuert werden, der sogenannte Grenzsteuersatz beträgt hier null Prozent. Ab dem ersten Euro, der darüber liegt, greift dann der nächste Grenzsteuersatz, nämlich 14 Prozent. Jeder Euro, der wiederum über der nächsten Einkommensgrenze liegt, wird mit dem nächsthöheren Steuersatz belastet.

Da es durch dieses Besteuerungssystem nicht einfach ist, die genaue Höhe der zu zahlenden Steuern auszurechnen, können Sie Rentenrechner aus dem Internet nutzen. Bei diesen müssen Sie angeben, wie hoch Ihre Jahresbruttorente ist, wann Sie das erste Mal Rente erhalten haben und für welches Jahr Sie überhaupt die Höhe der Steuer errechnen wollen.

Kann ich auch Ausgaben von der Steuer absetzen?

Ja. Das geschieht mithilfe einer Steuererklärung. Diese müssen Sie anfertigen, sofern Sie mit dem steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen (siehe oben).

Welche Ausgaben Sie von der Steuer absetzen können und was Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten sollten, lesen Sie hier.

Wie viel Rente ist steuerfrei 2022?

Dieser liegt für 2022 bei 10.347 Euro. Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag werden zusammengerechnet. Ist die Summe höher als die Jahresbruttotrente, fallen keine Steuern an. So muss ein Rentner bei einer Jahresbruttorente von 12.980 Euro im Jahr 2022 keine Steuern zahlen.

Wie viel Steuern bei 1500 Euro Rente?

Beispiel: Ein Alleinstehender, der im Januar 2020 in Rente gegangen ist und eine gesetzliche Rente in Höhe von 1500 Euro brutto erhält, muss damit rechnen, dass er hiervon im Jahr 477 Euro an Steuern entrichten muss. Diesen Betrag fordert das Finanzamt – soweit keine Vorauszahlungen geleistet wurden – 2021 nach.

Wie viel Steuern bei 1400 Euro Rente?

Von den 14.400 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (zusammen 10,95 Prozent). Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 18.000 Euro.