Was braucht man alles für ein erweitertes Führungszeugnis?

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Erweitertes Führungszeugnis - Alles, was Sie wissen müssen

Was braucht man alles für ein erweitertes Führungszeugnis?

Erweitertes Führungszeugnis: Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Registerauszug.

Foto: dpa

Was ist das erweiterte Führungszeugnis? Wozu wird es gebraucht? Alle wichtigen Infos finden Sie hier.

2010 wurde das „erweiterte Führungszeugnis“ eingeführt. Es erteilt Auskunft über Personen, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen – sei es in der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Das betrifft beispielsweise Erzieher, Lehrer, Nachhilfelehrer oder auch Leiter von Jugendgruppen. Hier erhalten Sie alle Informationen rund um das erweiterte Führungszeugnis.

Wofür wird das erweiterte Führungszeugnis benötigt?

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wie beantragt man das erweiterte Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis wird zunächst genauso wie das einfache Führungszeugnis beantragt:

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So beantragen Sie ein Führungszeugnis

Bei der Antragstellung ist aber außerdem eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Was ist der Unterschied zwischen Führungszeugnis und erweitertem Führungszeugnis?

Während im regulären Führungszeugnis bestimmte, minder schwere Verurteilungen nicht eingetragen werden, stehen im erweiterten Führungszeugnis alle Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat oder einer Straftat gegen die persönliche Freiheit, auch wenn sie nur zu einer Jugendstrafe oder nur zu einer begrenzten Geldstrafe geführt hat. Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen des erweiterten Führungszeugnisses finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizamts.

Wie lange bleibt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis stehen?

Die Eintragungen werden nach bestimmten Zeitabläufen automatisch wieder getilgt. Die Einträge werden entsprechend nach Ablauf bestimmter Fristen, die zwischen 3 bis 10 Jahren liegen, aus dem Führungszeugnis entfernt. Ein vorzeitiges Löschen des Eintrags ist nicht möglich

Wann muss ein erweitertes Führungszeugnis erneut vorgelegt werden?

Von Personen, die ehrenamtlich oder beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ist ein erweitertes Führungszeugnis in regelmäßigen Abständen dem Arbeitgeber beziehungsweise der Behörde vorzulegen. Die Frist liegt hier zwischen 3 oder 5 Jahren.

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis?

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

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Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Antragstellung

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, ein Führungszeugnis zu beantragen, haben wir unter den nachfolgenden Links für Sie zusammengestellt:

  • Informationen zum Online-Antrag
  • Führungszeugnis zur Verwendung im Inland
  • Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland
  • Antragstellung aus dem Ausland
Was braucht man alles für ein erweitertes Führungszeugnis?
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Kontakt

  • Zum Kontaktformular
  • Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit

Wichtiger Hinweis Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz

Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungs­zeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

Erklär-Video zum Online-Antrag:


Online ausweisen – ein Beispiel:


Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion:

Informationen zum Aussehen des Führungszeugnisses

Seit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen.

Alle Informationen zum neuen Führungszeugnis

Europäisches Führungszeugnis für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (und Großbritannien) verpflichtend

Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Dies gilt ab dem 1. Januar 2021 aufgrund der vorläufigen Anwendung des zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelten Handels- und Kooperationsabkommens auch für britische Staatsangehörige entsprechend.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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Online-Antrag

Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister schnell und sicher online beantragen.

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Das Aussehen des Führungszeugnisses

Seit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Die Änderungen dienen der Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit. Hier erfahren Sie, woran Sie das neue Führungszeugnis erkennen.

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Führungszeugnis Antrag (Verwendung Inland)

Hier finden Sie nützliche Informationen zur Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Verwendung im Inland.

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Führungszeugnis Antrag (Verwendung Ausland)

Hier finden Sie nützliche Informationen zur Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Verwendung im Ausland.

Was braucht man um ein erweitertes Führungszeugnis zu bekommen?

Benötigte Unterlagen.
Bundespersonalausweis oder Reisepass..
Bescheinigung gemäß § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Fehlt diese Bescheinigung darf kein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden..

Wo stelle ich einen Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis?

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis in Berlin?

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis? Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis Niedersachsen?

Die Kosten der Ausstellung eines regulären Führungszeugnisses, eines erweiterten Führungszeugnisses sowie eines europäischen Führungszeugnisses betragen jeweils 13,- Euro.