Was benötigt es für die Einreise nach Frankreich?

Was benötigt es für die Einreise nach Frankreich?

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Einreise nach Frankreich auf eine Blick

Fragen Sie sich auch, was es bei einer Reise ins wunderschöne Frankreich zu bedenken gibt? Welche Ausweisdokumente Sie benötigen und wie es sich bei einer Flugreise in die französischen Überseegebiete in der Karibik, in Afrika oder der Südsee verhält? Ob Sie Ihr Haustier mit nach Frankreich nehmen dürfen und an welche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen Sie sich halten müssen? Hier erfahren Sie die wichtigsten Einreisebestimmungen für Frankreich, damit Sie Ihren Traumurlaub gut informiert und mit allen Sinnen genießen können.

Welche Ausweisdokumente brauche ich für die Einreise nach Frankreich und nach Übersee?

Frankreich ist wie Deutschland Schengenstaat und Mitglied der Europäischen Union. Das erlaubt deutschen Staatsbürgern und allen anderen Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums, der EU und der Schweiz visumfrei mit einem Personalausweis oder Reisepass in unser westliches Nachbarland zu reisen. Falls Ihre Dokumente nicht mehr gültig sind, können Sie dennoch unbesorgt die Reise antreten, vorausgesetzt, Ihre Ausweisdokumente sind seit höchstens einem Jahr abgelaufen. Dies gilt sogar für den vorläufigen Reisepass, jedoch nicht für den vorläufigen Personalausweis. Vorläufige Ausweisdokumente beantragen Sie, wenn das Gültigkeitsdatum Ihres aktuellen Ausweises nicht mehr ausreicht und ein Expressverfahren für die Ausstellung eines neuen Dokuments zeitlich nicht mehr möglich ist. Im Bürgeramt Ihrer Stadt erhalten Sie den für ein Jahr gültigen aber nicht verlängerbaren vorläufigen Reisepass sofort ausgestellt. Ihr Kind benötigt von der Geburt bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres einen eigenen Kinderreisepass, anschließend einen Personalausweis oder Reisepass. Einreisende Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ohne erziehungsberechtigte Begleitperson reisen, sollten unbedingt eine beglaubigte Erlaubnis bei sich führen. Zu Frankreich gehören diverse Außengebiete, die nach einem mehrstündigen Flug und manchmal auch im Zuge einer Kreuzfahrt erreicht werden können. Als deutscher Staatsangehöriger reisen Sie mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis visumfrei nach Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion und Mayotte. Dies gilt auch für die sogenannten COM-Staaten Neukaledonien, Saint-Barthélemy und St. Martin sowie Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon und Wallis-et-Futuna. Ist auf Ihrer Flugroute ein Zwischenstopp in einem Drittland vorgesehen, kann ein bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich sein. Überprüfen Sie vor Reisebeginn, in welchem Land Sie gegebenenfalls eine Zwischenlandung haben und welche Einreisebestimmungen hier gelten. Dies betrifft auch die Insel St. Martin in der Karibik, die neben einem französischen auch einen niederländischen Teil mit dem Flughafen Princess Juliana International Airport besitzt. Möchten Sie sich länger als drei Monate in einem der paradiesischen Überseegebiete aufhalten? Dann beantragen Sie bei der Französischen Botschaft in Berlin oder beim Französischen Konsulat in Frankfurt ein Langzeitvisum. Auf dem französischen Festland wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt und finden stichprobenartig an den Landesgrenzen zu Spanien, Italien, Deutschland, Luxemburg sowie Belgien und der Schweiz statt. Bis vorerst Ende 2019 kann es daher gelegentlich zu Wartezeiten an der Grenze kommen. Auch auf dem Luft- und Seeweg sind Kontrollen möglich. Daher reisen Sie am besten stets mit Reisepass oder Personalausweis und denken daran, dass der vorläufige Personalausweis gültig sein muss.

Darf ich mit meinem Haustier nach Frankreich reisen?

Freuen Sie sich auf Ihre Reise ins geschichtsträchtige Frankreich und begeben Sie sich mit bis zu fünf Tieren ins Land der Liebe, der Mode und der kulinarischen Genüsse. Ab sechs Tieren gelten gesonderte Regelungen, ebenso wie für bestimmte Tierarten, etwa Geflügel. Alle wichtigen Informationen dazu lesen Sie in der EG-Verordnung 998/2003 vom 29.12.2014 nach. Für eine Reise nach Frankreich benötigt Ihr Tier seit dem 3. Juli 2011 einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung, die vor diesem Datum erstellt wurde. Beides dient dem Zwecke der Identifizierung. Denken Sie außerdem an den EU-Heimtierpass, der die vorgeschriebene Tollwutimpfung dokumentiert sowie alle anderen gesundheitlichen Vorkehrungen für das Tier. Den Heimtierpass erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt oder einigen Tierärzten, die über eine Ausstellungserlaubnis verfügen. Die vorgeschriebene Impfung gegen Tollwut erhält Ihr Haustier, sobald es mindestens zwölf Wochen alt ist. Eine Auffrischung sollte spätestens nach einem Jahr erfolgen. Nach der Erstimpfung bedarf es einer Wartezeit von 21 Tagen, bevor Sie mit Ihrem kleinen Liebling über den Rhein fahren dürfen. Ist das Tier jünger als drei Monate, ist eine Impfung gegen Tollwut und somit auch eine Einreise mit Tier nach Frankreich nicht möglich. Die Einreisebestimmungen für Frankreich besagen, dass bestimmte Hunderassen nicht ins Land eingeführt werden dürfen. Hierzu zählen Kampfhunde der ersten Kategorie. Bei der Einreise mit Hunden der zweiten Kategorie müssen in Frankreich zahlreiche Begutachtungen durchgeführt werden, die einen kurzen Aufenthalt praktisch unmöglich machen. Für einen längerfristigen Urlaub erkundigen Sie sich im Rathaus des Zielortes. Reisen Sie mit einem Pferd nach Frankreich, benötigt dieses neben einer Identifikation auch einen EU-Pass und ein sanitäres Zertifikat. Darüber hinaus sollten bei der Einreise nach Frankreich mit jedwedem Tier per Flugzeug die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft überprüft werden.

Was darf ich nach Frankreich einführen? – Einfuhr- und Zollbestimmungen

Die Einreisebestimmungen für Frankreich ermöglichen Ihnen, innerhalb der EU Gegenstände und Güter in unbegrenzter Menge zum eigenen Gebrauch ins Land einzuführen. Einige Güter unterliegen Mengenbeschränkungen, um den privaten Gebrauch sicherzustellen. Hierzu zählen sowohl Tabak als auch Alkohol und Kaffee bzw. kaffeehaltige Produkte. Die Mengen, die Sie an diesen Gütern einführen dürfen, übersteigen mit 800 Zigaretten, 400 Zigarillos sowie 200 Zigarren und 1kg Rauchtabak den Eigenbedarf im Urlaub bei Weitem. Auch die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist mit 10l Spirituosen, 10l alkoholhaltigen Süßgetränken, 20l Getränken mit einem Alkoholgehalt bis 22 Volumenprozent und 110l Bier großzügig bemessen. Darüber hinaus dürfen Sie 90l Wein mit auf die Reise nach Frankreich nehmen, von denen 60l Schaumwein sein können. Kaffee oder kaffeehaltige Pulver, Getränke und Waren sind auf 10kg beschränkt. Die Einfuhr- und Zollbestimmungen für die französischen Überseegebiete unterliegen unterschiedlichen Bestimmungen. So können Sie sich nach Guadeloupe, Martinique, La Réunion, Mayotte und Französisch-Guayana an die Einfuhr- und Zollbestimmungen der EU halten, während in den COM-Staaten wie Wallis-et-Futuna, Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Saint-Pierre-et-Miquelon die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten gelten. Diese gestatten die Einfuhr von 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren und 250g Rauchtabak sowie von 1l Spirituosen mit über 22 Volumenprozent, 2l alkoholhaltige Getränke bis zu 22 Volumenprozent, 4l nicht schäumende Weine und 16l Bier. Die Einfuhr von Pflanzen und Früchten sowie Plagiaten und Anis-Spirituosen in die COM-Staaten ist nicht erlaubt. Viele Reisende sind auch im Ausland auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen. Diese können Sie für die Dauer Ihrer Reise von bis zu drei Monaten problemlos ins Gepäck einpacken. Dabei ist es lediglich wichtig zu wissen, dass die Medikamente selbst eingeführt werden und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein müssen. Bei einem Aufenthalt über drei Monate besorgen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Einnahme belegt und über den Wirkstoff des Medikaments informiert. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können die für einen Langzeitaufenthalt erforderliche Menge an Arzneien mitnehmen. Betäubungsmittel unterliegen anderen Vorschriften. Sie dürfen für die Dauer der Behandlung, aber höchstens für einen Monat nach Frankreich eingeführt werden. Die hierfür notwendige Genehmigung erhalten Sie bei Ihrem Arzt. Damit gehen Sie zur Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle und lassen die ärztliche Genehmigung beglaubigen. Weiterhin dürfen Waffen, Waffenattrappen und scharfklingige Messer nicht nach Frankreich eingeführt werden. Sport- und Jagdwaffen sowie deren Zubehör und Munition melden Sie am Grenzübergang an. Eine Sondergenehmigung für die Einfuhr erhalten Sie von der französischen Grenzpolizei. Erwerben Sie im Urlaub Kulturgüter oder Antiquitäten, denken Sie bei der Heimreise daran, dass diese in Frankreich unter besonderem Schutz stehen und die Ausfuhr im Reiseverkehr genehmigungspflichtig ist. Die offizielle Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter stammt von der französischen Genehmigungsbehörde Ministère de la Culture.

Kann mir die Einreise nach Frankreich verweigert werden?

Grundsätzlich brauchen Sie sich keine Gedanken über eine Verweigerung der Einreise nach Frankreich zu machen. Diese gilt ausschließlich für international und per Datenbank gesuchte Straftäter sowie für Personen, die von Frankreich aus in ihr Heimatland abgeschoben wurden. Die Abschiebung ist mit einer anschließenden Einreisesperre verbunden, die je nach Schwere und Grund der Abschiebung unterschiedlich lange verhängt werden kann.

Impfvorschriften und Krankenvorsorge für Frankreich

Für Frankreich bestehen laut dem Robert-Koch-Institut keine Impfvorschriften, jedoch sind die Standardimpfungen grundsätzlich zu empfehlen. Diese beinhalten die Immunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio sowie Mumps, Masern und Röteln. An der französischen Mittelmeerküste und auf der Insel Korsika wird eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen. Eine FSME-Impfung ist sowohl in der Rheinebene als auch im bewaldeten Elsass sinnvoll, denn sie verhindert die durch Zecken übertragbare Frühsommer- Meningoenzephalitis.
Reisen in die französischen Überseegebiete sind in der Regel ausgesprochen unproblematisch. Die malariafreien Inseln Martinique, Guadeloupe, St. Martin, Saint-Barthélemy, La Réunion, Französisch-Polynesien und Neukaledonien schreiben direkt aus Deutschland Kommenden keine Impfungen vor. Wenn Sie jedoch mit einem Zwischenstopp in einem Gelbfiebergebiet anreisen, ist eine entsprechende Impfung gegen diese Erkrankung für Personen ab einem Jahr erforderlich. Dies gilt auch für Mayotte, wo zusätzlich ein geringes Malariarisiko besteht. Lediglich in Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für Personen ab einem Jahr Pflicht. Des Weiteren wird eine Empfehlung für die Hepatitis-A-Impfung ausgesprochen, bei längeren Aufenthalten je nach Exposition auch für die Immunisierung gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut. Das Malariarisiko ist an den Grenzflüssen Maroni und Oipoque das ganze Jahr über vorhanden, südlich des Küstenstreifens ist es gering. Hier ist neben einer Expositionsprophylaxe zusätzlich eine Chemoprophylaxe in Tablettenform empfehlenswert. Eine Hepatitis-A- und gegebenenfalls eine Hepatitis-B-Impfung wird auf allen französischen Überseegebieten empfohlen. Schützen Sie sich mit ausreichend Mückenschutz und langer heller Kleidung vor Dengue-Fieber und Chikungunya durch die Aedes-Mücke. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte sind Sie in ganz Frankreich gut bedient. Mit ihr erhalten Sie im Ernstfall eine Notfallversorgung oder die Weiterbehandlung, die eine chronische Erkrankung notwendig macht. Um rundum abgesichert zu sein, schließen Sie vor Reiseantritt eine Reisekostenrücktrittsversicherung mit medizinischem Rücktransport ab. Mit dieser Versicherung erhalten Sie auch bei Privatärzten und in privaten Krankenhäusern die nötige medizinische Versorgung.

Was benötigt es für die Einreise nach Frankreich?

Das vielseitige Frankreich gilt als eines der schönsten Länder der Welt und reicht mit seinen Überseegebieten von der Karibik bis zur Südsee. Dank einem Reisepass oder Personalausweis erreichen Sie visumfrei alle französischen Gebiete. Die Einreisebestimmungen für Frankreich ermöglichen Ihnen die Mitnahme von großzügigen Mengen an Genussmitteln. Schließen Sie vor Reisebeginn eine Reisekostenrücktrittsversicherung ab und verbringen Sie entspannt – vielleicht mit Ihrem Vierbeiner – eine schöne Zeit an der rauen Atlantikküste, im bergigen Zentralmassiv oder in der sonnigen Provence.

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Welche Regeln gelten bei der Einreise nach Frankreich?

Einreise nach Frankreich Am 01.08.2022 endete in Frankreich der gesundheitspolitische Notstand. Damit ist bei Einreise nach Frankreich aus allen Ländern kein Impf-, Test- oder Genesenennachweis mehr erforderlich. Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten.

Was muss ich beachten wenn ich nach Frankreich mit dem Auto fahre?

Mit dem Auto unterwegs in Frankreich.
Führerschein. Der deutsche Führerschein ist ausreichend..
Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen. ... .
Weitere Bestimmungen. Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein..

Welche Massnahmen gelten in Frankreich?

März 2022 wurde die Impfnachweispflicht aufgehoben, und zwar für sämtliche Orte, an denen diese zuvor galt (Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Messen usw.). Gleichermaßen gilt ab dem 1. August 2022 keine Vorlagepflicht des COVID-Zertifikats (Test-, Impf- oder Genesenennachweis/„passe sanitaire“) mehr.

Was ist Pass Sanitaire Frankreich?

Pass sanitaire“ für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren Für Jugendliche (12 bis 15 Jahre) gilt weiterhin der „pass sanitaire“. Das bedeutet, dass 12 bis 15-jährige anstatt eines Impf- oder Genesenennachweises auch ein negatives Ergebnis eines weniger als 24-Stunden alten Corona-Tests vorweisen können.