Pflege ist teuer, da führt kein Weg daran vorbei. Deshalb ist es
wichtig, dass Sie als pflegebedürftiger Mensch oder pflegender Angehöriger wissen, was Ihnen an finanziellen Mitteln und Zuschüssen zusteht. Und wer bezahlt die häusliche Pflege? Die Möglichkeiten sind vielfältiger als Sie vielleicht denken. Ich möchte hier auf die Finanzierung der häuslichen Pflege deshalb näher eingehen. Ich gliedere hier die wichtigsten Zuschüsse und Erstattungen auf: Wer pflegebedürftig ist hat Anspruch auf Pflegeleistungen und hier sollte sich keiner schämen,
die ihm zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Denn wie teuer Pflege tatsächlich sein kann, können Sie in meinem Beitrag Mit diesen Kosten ist bei Pflegebedürftigkeit zu rechnen nachlesen. Diese Kosten sollten Sie deshalb nicht alleine tragen. Sollten Sie zwar pflegebedürftig sein, aber noch keinen Pflegegrad haben, sollten Sie unbedingt einen
Pflegegrad beantragen. Pflegebedürftige Menschen müssen natürlich mit einem anerkannten Pflegegrad nicht sämtliche Kosten alleine tragen. Wer gesetzlich in der Pflegeversicherung versichert und pflegebedürftig ist, hat Anspruch diverse Leistungen aus der
Pflegeversicherung. Jetzt kostenlos Angebot für 24h-Betreuung anfordern Was zahlt die Krankenkasse bei häuslicher Pflege? Wer bezahlt den Pflegedienst oder das Pflegeheim? Gibt es Zuschüsse für
Kurzzeitpflege uvm. Aber nicht nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen Ihnen zu. Es gibt auch noch ein paar andere Möglichkeiten, die für die Finanzierung der häuslichen Pflege herangezogen werden können. Gerade
ältere und allein lebende Menschen kochen nicht mehr gerne für eine Person. Schon das Einkaufen bedeutet für Sie ein großes Problem und das Kochen kann im Alter und mit entsprechenden Erkrankungen sehr beschwerlich werden. Doch eine gesunde Ernährung ist wichtig. Eine gute Alternative ist deshalb, wenn über einen Lieferdienst „Essen auf Rädern“ bestellt werden kann. Das Essen kann
sogar heiß angeliefert werden, so dass kein Kochen, auftauen oder aufwärmen nötig ist. Bei Menschen, die sich das Essen auf Rädern nicht leisten können, kann das Sozialamt Zuschüsse gewähren. Essen
auf Rädern Ihr täglicher Lieferservice bis an die Tür Stromkostenerstattung für elektrisch betriebene HilfsmittelDas ist ein häufig übersehener Punkt der Finanzierung der häuslichen Pflege, da leider nur wenige davon wissen. Wer von der Pflegekasse ein elektrisch betriebenes Hilfsmittel verordnet bekommt, kann die Stromkosten dafür absetzen. Das macht sich zum Beispiel bei einer ambulanten Heimbeatmung stark bemerkbar, wenn 24 Stunden am Tag die Geräte laufen. Aber auch für alle anderen elektrischen Hilfsmittel können die Stromkosten erstattet werden.
Krankenfahrten und KrankentransporteNicht immer können die Angehörigen oder die Betroffenen selbst die Fahrten zum Arzt, in die Therapie oder auch zu einer ambulanten Behandlung selbst durchführen. Zum Beispiel müssen Dialysepatienten meist mehrfach in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Hier ist es möglich, dass die Patienten mit dem Taxi gefahren werden und die Kosten erstattet bekommen.
Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten, Hilfsmitteln und TherapienDie Zuzahlung für Medikamente, Hilfsmittel usw. liegt bei maximal 2 % vom Einkommen. Wer jedoch chronisch krank ist – und das ist bei den meisten Pflegebedürftigen der Fall – sollte eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Dann müssen Sie nur noch max. 1 % der Zuzahlungen selbst tragen.
Finanzierung barrierearmer WohnraumEs gibt sehr vielfältige Zuschüsse oder auch zinsgünstige Darlehen und auch einige Kostenträger. Es gibt jedoch nicht nur die Pflegeversicherung als Kostenträger. Anhand der aufgeführten Möglichkeiten können Sie sehen, welche Zuschüsse für Sie eventuell in Frage kommen können. Zuschüsse barrierearmer Um- oder NeubauWer seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei oder altengerecht umbauen muss, erhält diverse Zuschüsse vom Staat, von der Pflegekasse, von der KfW-Bank usw. Das gleiche gilt aber auch für einen Neubau.
Zuschüsse über die KfW-BankDie KfW-Bank hat Förderprogramme für altengerechtes Wohnen in Form von Zuschüssen bzw. zinsgünstigen Darlehen. Auch hier werden wieder Die Möglichkeiten Umbau der bestehenden Wohnung oder des Hauses sowie Neubau eines Eigenheims oder Erwerb einer barrierefreien Eigentumswohnung berücksichtigt.
Zuschuss wohnumfeldverbessernde MaßnahmenAuch dieser Zuschuss hilft für die Finanzierung der häuslichen Pflege. Wer einen Pflegegrad 1 bis 5 hat, kann bei der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen. Unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen versteht man Umbaumaßnahmen, die Barrieren im und um das Haus bzw. der Wohnung reduzieren oder abbauen sollen. Darunter fällt zum Beispiel der Umbau einer Badewanne zur Dusche oder der Einbau eines Treppenlifts, aber auch die rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen.
Zuschuss für Umzugskosten bei PflegebedürftigkeitAber nicht nur für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Zuschüsse von der Pflegekasse beantragt werden. Wer umziehen muss, weil seine Wohnung nicht behindertengerecht ist, kann auch für die Umzugskosten einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten.
Zuschüsse für barrierefreien Umbau bei BerufsunfallWer durch einen Berufsunfall oder eine Berufskrankheit eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erleidet, kann unter gewissen Umständen die Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung oder die Umbaumaßnahmen für die bestehende Wohnung oder das Haus sowie Zuschüsse beim Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Eigenheims erhalten. Auch die barrierefreie Ausstattung ist möglich.
Zuschüsse für einen TreppenliftEin Treppenlift kostet in einer geraden Ausführung gerne 4.000 Euro, wird ein Treppenlift für eine gewendelte Treppe benötigt oder über mehrere Etagen, dann kommen da schnell mal 12.000 Euro und mehr zusammen. Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Welche Zuschüsse Sie sonst noch bekommen, können Sie hier nachlesen: Treppenlifte – Aufzüge – Senkrechtlifte: Das sind die Unterschiede. Steuerliche VergünstigungenPflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung wird steuerlich berücksichtigt. Unter anderem gehören dazu: PflegepauschbetragZur Finanzierung der häuslichen Pflege gehört auch der Pflegepauschbetrag gemäß EStG § 33b. Damit sollen die pflegenden Angehörigen pauschal für ihre Pflegetätigkeit entschädigt werden. Schließlich haben die meisten pflegenden Angehörigen durch die Pflege einen höheren Aufwand an Fahrtkosten, Waschen der Wäsche usw.
PflegefreibetragPflegende Angehörige können einen Pflegefreibetrag beim Erbe in Anspruch nehmen. Damit möchte der Staat die doch zumeist ehrenamtliche Pflegetätigkeit beim Erbe etwas entlohnen. Pflegende Angehörige müssen deshalb weniger Steuer bezahlen als Angehörige, die sich nicht an der Pflege beteiligt haben.
Krankheitskosten und Medikamente bei der Steuer absetzenViele Pflegebedürftige haben selbst noch hohe Kosten für Zuzahlungen, Krankheitskosten, selbst zu bezahlende Medikamente usw. zu bezahlen. Aber auch Pflegeheimkosten oder Mehrleistungen für den Pflegedienst schlagen schnell mit hohen Kosten zu Buche. Auch hier gibt es Möglichkeiten, diese Kosten bei der Steuererklärung absetzen zu können.
Mein TiPP: Kinder sind gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig. Das bedeutet aber nicht, dass die Kinder sich nichts mehr leisten können oder sogar Wohneigentum verkaufen müssen. Wer zum Elternunterhalt herangezogen wird, sollte unbedingt einen Rechtsanwalt, spezialisiert auf Sozialrecht, hinzuziehen. Er kann die Berechnungen des Sozialamtes überprüfen. Leistungen für pflegende AngehörigeMittlerweile werden auch die Pflegenden besser abgesichert. So erhalten Sie unter gewissen Voraussetzungen die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder auch Unfallversicherung bezahlt oder können eine berufliche Auszeit nehmen.
Erstattung Fahrtkosten für die Pflege eines AngehörigenDie Fahrtkosten können sich bei der Pflege sehr schnell summieren. Bald sind ein paar tausend Kilometer beisammen. Es gibt nicht viele Möglichkeiten, als pflegender Angehöriger die Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Doch das was geht, sollte auf alle Fälle in Anspruch genommen werden.
Rentenbeitragszahlung für pflegende AngehörigeWer einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, für den werden unter gewissen Voraussetzungen die Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse übernommen. Somit sind die pflegenden Angehörigen wenigstens minimal rentenversichert. Das macht im Allgemeinen unterm Strich nicht sehr viel aus, aber zumindest werden die Beitragsjahre dadurch fortgeführt. Wer Anspruch auf Rentenbeitragszahlungen hat, wie dieser beantragt werden, wie hoch die Rentenleistungen sind und andere wichtige Infos lesen Sie hier: Rente für die Pflege von Angehörigen. Sozialversicherung für pflegende AngehörigePflegende Angehörige sind aber nicht nur rentenversichert. Wer die Anforderungen erfüllt, ist auch in der beruflichen Unfallversicherung, der Krankenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung versichert.
Anzeige Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Vergleich über eine Unfallversicherung an: Pflegezeit und FamilienpflegezeitWer im Beruf steht und plötzlich die Pflege eines Angehörigen übernehmen soll, muss sich überlegen, wie er Familie, Pflege und Beruf unter einen Hut bekommt. Bei Eintritt eines Pflegefalls hat der Berufstätige die Möglichkeit, mehrere Tage frei zu nehmen, um das Nötigste zu regeln. Für die weitere Pflege gibt es dann Möglichkeiten, sich ganz oder teilweise vom Beruf freistellen zu lassen.
Zuschüsse für BeerdigungskostenAuch eine Beerdigung kann viel Geld kosten, was sich mancher nicht leisten kann. Wie teuer eine Beerdigung ist und welche Kosten auf Sie zukommen bzw. welche Zuschüsse erhalten können, lesen Sie bitte hier: So teuer ist das Sterben – Kosten und Zuschüsse. Sonstige LeistungenBeratungshilfeWer Beratung z.B. von einem Steuerberater, Rechtsanwalt usw. benötigt, diesen aber nicht selbst bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür sind natürlich gewisse Voraussetzungen notwendig.
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Unser Newsletter Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld, Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird! Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © for free – von rawpixel.com von Pexels Wer bezahlt mich wenn ich meine Mutter Pflege?Arbeitnehmer haben seit 2015 das Recht auf eine bezahlte Pflegezeit, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen müssen. Für die kurzfristige Auszeit kommt nicht der Arbeitgeber auf, sondern die gesetzliche Pflegeversicherung des Angehörigen.
Was steht einem alles zu als pflegenden Angehörigen?Wer sich entscheidet, eine pflegebedürftige Person Zuhause zu pflegen und zu betreuen, kann z.B. Pflegegeld beantragen und so finanzielle Leistungen erhalten. Darüber hinaus unterstützt die Pflegeversicherung pflegende Angehörige durch Sozialleistungen, Pflegekurse oder Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege).
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.
Wie viel Rente bekommt eine Pflegeperson für die Pflege?Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege beträgt je nach Aufwand und Grad derzeit etwa 6,50 bis zu knapp 35 Euro. Die Werte dafür werden jährlich neu festgelegt und entsprechend berechnet.
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