Wann muss ich mich bei der BG BAU anmelden?

Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Wer ein privates Bauvorhaben startet, muss das innerhalb einer Woche der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) melden. Dies kann bequem online erledigt werden.

Wer ein eigenes Haus baut oder saniert, muss vieles beachten. So muss das Bauvorhaben auch bei der BG BAU angemeldet werden, sonst drohen Bußgelder. Die Regelung gilt für alle Bauarbeiten, die private Bauherrinnen und Bauherren - mit oder ohne Helfende - ausführen.

Eine einfache und schnelle Anmeldung privater Bauvorhaben ist über das Onlineformular der BG BAU möglich. Private Bauherrinnen und Bauherren müssen der BG BAU außerdem den Beginn der Baumaßnahme, die ausgeführten Arbeiten, die geleisteten Arbeitsstunden sowie das Ende der Bauarbeiten mitteilen. Der sogenannte Nachweis über Eigenbauarbeiten kann ebenso wie die Bauherrenauskunft schnell, einfach und sicher im Antwortportal der BG BAU elektronisch abgegeben werden.

Unterstützung privater Bauvorhaben

Die BG BAU unterstützt bei der praktischen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle. Zugleich stehen die privaten Hilfskräfte auf der Baustelle - ob Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Freundinnen oder Freunde - grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt die BG BAU die umfassende medizinische Versorgung, sofern notwendig die Rehabilitation und finanzielle Leistungen, wie z. B. Renten. Der Unfallversicherungsschutz entfällt allerdings bei sehr engen persönlichen Beziehungen und lediglich geringfügiger Unterstützung. Die Bauherrin oder der Bauherr ist in den meisten Fällen verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Hilfe aber vor Schadensersatzansprüchen von Verletzten und versicherten Hilfskräften geschützt, denn die BG BAU übernimmt diese Haftung. Mit dem Merkblatt für private Bauherren gibt die BG BAU Hinweise, welche Hilfstätigkeit versichert ist.

Auch Bauherren sollten sich versichern

Allerdings gilt laut Gesetz: Nur die Bauhelferinnen und Bauhelfer sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die private Bauherrin bzw. der private Bauherr sowie ihre bzw. seine Ehepartnerin oder -partner sind damit nicht automatisch versichert. Sie können sich aber freiwillig versichern. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser Versicherungsschutz umfasst ebenfalls Unfälle während der Tätigkeit und auf dem Weg zu und von der Baustelle sowie Berufskrankheiten.

Weitere Informationen:

Merkblatt für private Bauherren: https://www.bgbau.de/fileadmin/Themen/001_E-Bau_Merkblatt.pdf

Online-Anmeldeformular: https://www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/privates-bauvorhaben-anmelden/

Übersicht zu Beiträgen: https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/beitrag-fuer-private-bauvorhaben/

Informationen zur freiwilligen Versicherung: https://ots.de/qeSJbJ

Übersicht zu Beiträgen und Leistungen der freiwilligen Versicherung: https://ots.de/mtPDNG

Hintergrund - die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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Pressekontakt

Susanne Diehr, Pressesprecherin, E-Mail [email protected], Telefon: 030 85781-690

Hinweis zu den Bildrechten:

Das Pressebild kann von Ihnen für redaktionelle Zwecke einmalig und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BG BAU verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild ausschließlich in der von der BG BAU gelieferten Form verwendet werden darf und eine Veränderung sowie eine urheberrechtliche Bearbeitung nicht gestattet sind. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Sehen Sie hierzu auch die Hinweise zu Logo- und Bildanfragen der BG BAU.

Zu beachten ist aber, dass die Baustellenverordnung nicht zwischen privaten, öffentlichen und gewerblichen Bauherren unterscheidet (siehe auch www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Baustellen/pdf/FAQ-Baustellen.pdf und www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Baustellen/Baustellen.html ). 

Wer ist bei der BG BAU versichert?

In der Regel gilt der Versicherungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Minijobberinnen und Minijobber, private Bauhelferinnen und Bauhelfer sowie für freiwillig versicherte Personen.

Wie funktioniert BG Bau?

Wir fördern Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb und am Arbeitsplatz. Damit vermeiden wir Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz kann es zu Unfällen und Berufskrankheiten kommen.

Wann kommt Bescheid Berufsgenossenschaft?

Jedes Jahr Ende April finden Firmen ihn in ihrem Briefkasten: den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft (BG).

Wann zahlt die BG BAU?

Wenn Sie einen Arbeits-Unfall hatten, dann übernimmt die BG BAU Ihre Behandlungs-Kosten. Das gilt auch für verschriebene Hilfsmittel und Medikamente. In der Regel müssen Sie also nichts selbst bezahlen. Die EAP wird immer · an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst.