Besonders bei getrennt lebenden Elternpaaren gibt es häufig Streit über den Unterhalt für erwachsene Kinder. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen zum Volljährigenunterhalt. Show
Wie lange hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt?Verwandte gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Entgegen landläufiger Meinungen endet die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern aber nicht automatisch mit der Volljährigkeit, weil es laut Gesetz keine feste Altersgrenze gibt. Vielmehr müssen Eltern ihre Kinder solange finanziell unterstützen, wie sie unverschuldet nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das bedeutet aber durchaus nicht, dass der Nachwuchs endlos und in jedem Fall
von den Eltern zu alimentieren ist. Ein Unterhaltsanspruch für erwachsene Kinder besteht nämlich nur in folgenden Ausnahmefällen:
Was sich einfach anhört, führt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten. Wie ist beispielsweise die Unterhaltspflicht zu beurteilen, wenn das Kind
Derartige Fälle sind konfliktträchtig und werden von den Gerichten höchst unterschiedlich betrachtet. Schließlich gilt der Grundsatz, dass die Unterhaltspflicht der Eltern mit Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung endet. Demzufolge gibt es kein Anrecht auf Geld, wenn das Kind etwas macht, was nichts mit einer Ausbildung zu tun hat (z. B. freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst). Streitfälle können aber auch dann entstehen, wenn der Nachwuchs einen „exotischen“ Lebenslauf wählt oder erst über Umwege zu seinem endgültigen Beruf kommt (beispielsweise Abitur-Lehre-Studium oder Lehre-Abitur-Studium). Der Gesetzgeber geht im Grundsatz davon aus, dass ein gesunder erwachsener Mensch selbst für sich sorgen kann. Ein volljähriger Unterhaltsberechtigter soll daher alles dafür tun, um finanziell möglichst schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Zwar müssen Eltern in einem bestimmten Rahmen auch Rücksicht auf die Fähigkeiten und Neigungen ihrer Kinder nehmen. Diese haben sich im Gegenzug aber an den Belangen der Eltern, sprich deren finanziellen Möglichkeiten zu orientieren. Wie viel Unterhalt bekommt ein volljähriges Kind?Die Höhe des monatlichen Unterhalts hängt davon ab, ob ein volljähriges Kind noch zuhause lebt oder schon eine eigene Wohnung hat:
Mit diesen Unterhaltsbeträgen wird nur der Grundbedarf abgedeckt. Unter Umständen muss ein Unterhaltspflichtiger zusätzlich für eine Krankenversicherung sowie Studiengebühren aufkommen. Was passiert mit eigenen Einkünften des Kindes?Nur wer bedürftig ist, bekommt Unterhalt. Falls ein volljähriges Kind eigene Einkünfte hat, vermindern diese grundsätzlich seinen Unterhaltsanspruch. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes:
Beispiel: Wieviel Geld muss einem Unterhaltspflichtigen bleiben?Wer Unterhalt zahlt, darf einen bestimmten Betrag für sich behalten, um damit den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Wie hoch dieser sogenannte Selbstbehalt ist, hängt davon ab, ob es sich um ein privilegiertes oder nicht privilegiertes volljähriges Kind handelt:
Der Selbstbehalt kann im Einzelfall erhöht werden. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die notwendigen Mietkosten höher sind als die im Selbstbehalt enthaltenen Beträge, weil der Unterhaltspflichtige beispielsweise keine günstigere Wohnung findet. Wie wird der Unterhalt zwischen den Elternteilen aufgeteilt?Bei minderjährigen Kindern bezahlt normalerweise nur ein Elternteil den Barunterhalt, während der andere seine Unterhaltspflicht ausschließlich durch Sachleistungen (Betreuung, Wohnung, Verpflegung, etc.) erfüllen kann. Nachdem mit der Volljährigkeit das Sorgerecht erlischt, brauchen erwachsene Kinder auch keine Betreuung mehr. Daraus folgt, dass nunmehr beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden. War bisher nur das Einkommen des zahlenden Elternteils von Bedeutung, so wird ab dem 18. Geburtstag der Verdienst von Vater und Mutter interessant. Allerdings ist es keineswegs so, dass jeder zur Hälfte für den Kindesunterhalt aufkommen muss. Vielmehr haftet jeder Elternteil nur anteilig nach seinem Einkommen. Beispiel: Es mag ungerecht erscheinen, dass der besser verdienende Elternteil mehr zum Unterhalt beisteuern soll als derjenige, der nur Teilzeit arbeitet. Hier stellt sich die Frage, ob ein sogenanntes fiktives Einkommen unterstellt werden kann. Das ist Einkommen, welches bei entsprechenden Bemühungen erzielt werden könnte. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich ein Elternteil „armrechnet“, indem er ohne triftigen Grund seine Arbeitszeit verringert bzw. nicht aufstockt. Häufig kommt es auch vor, dass erwachsene Kinder weiterhin bei einem Elternteil wohnen bleiben. Selbstverständlich können dann die erbrachten Sachleistungen (Verpflegung, Wohnung, etc.) mit dem Barunterhalt aufrechnet werden. Auf die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils hat das aber keinen Einfluss. Was ist, wenn es noch weitere Unterhaltsberechtigte gibt?In Zeiten von Patchworkfamilien kann es vorkommen, dass ein Unterhaltspflichtiger gleichzeitig mehrere Verpflichtungen hat. Damit sind insbesondere die Fälle gemeint, bei denen es neben dem volljährigen Kind noch weitere (Halb)-Geschwister gibt, die ebenfalls unterhaltsberechtigt sind. Hier ist zu klären, wer wieviel vom Kuchen abbekommt, also wie das verfügbare Einkommen verteilt wird. Das Unterhaltsrecht hat deshalb die Berechtigten in Ränge eingeteilt: • Stufe 1: • Stufe 2: • Stufe 3: • Stufe 4: Zunächst sind immer die Unterhaltsansprüche einer Stufe zu befriedigen. Erst wenn dann noch Geld vorhanden ist, kommen die Berechtigten der nächsten Stufe zum Zug. Reicht das Einkommen nicht einmal aus, um alle Ansprüche derselben Rangstufe zu bedienen ohne den Selbstbehalt zu unterschreiten, so kommt es zum sogenannten Mangelfall. Das verfügbare Einkommen wird dann nach Quoten verteilt. Die Rangfolge macht deutlich, dass insbesondere nicht privilegierte Volljährige denkbar schlechte Aussichten auf Unterhalt haben. Beispiel: Was gibt es verfahrenstechnisch zu beachten ?Einem Unterhaltsanspruch liegt in der Regel ein entsprechender Titel zugrunde. Das ist ein Dokument, mit dem man die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ab der Volljährigkeit muss man im Unterhaltsverfahren einige Besonderheiten beachten:
Kann man Kindesunterhalt von der Steuer absetzen ?Kindesunterhalt kann man grundsätzlich nicht steuermindernd geltend machen, weil nach Meinung des Gesetzgebers mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld sämtliche Aufwendungen abgegolten sind. Das gilt auch für Elternteile, die das Kindergeld nicht selbst ausbezahlt bekommen. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei Kindern, für die kein Kinderfreibetrag oder -geld mehr zusteht, weil sie beispielsweise älter als 25 Jahre sind. In diesem Fall kann man Unterhaltsleistungen bis zu 8.354 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG) in der Steuererklärung geltend machen - allerdings vermindert um deren eigene Einkünfte. Was passiert wenn der Vater den Unterhalt nicht zahlt?Mit einer sogenannten Titulierung können Unterhaltsberechtigte die Unterhaltspflicht (zusätzlich) amtlich dokumentieren lassen. Damit kann man bei Bedarf sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Das Jugendamt erledigt das kostenlos.
Wie lange ist der Vater verpflichtet Unterhalt zu zahlen?Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen – bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung. Verdient Dein volljähriges Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig dazu, musst Du weniger zahlen. Als eigenes Einkommen Deines Kindes zählen auch Stipendien, Bafög und Kindergeld.
Wer bekommt den Unterhalt ab 18 Jahren?Ab dem 18. Geburtstag des Kindes sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Der Anteil jedes Elternteils am Gesamtunterhalt des Kindes richtet sich nach dem Einkommen des jeweiligen Elternteils.
Was tun wenn Unterhalt nicht pünktlich gezahlt wird?Wenn der Kindesunterhalt gar nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird, hat der unterhaltsberechtigte Elternteil die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung aus der Jugendamtsurkunde oder einem gerichtlichen Beschluss einzuleiten und beispielsweise eine Lohnpfändung oder eine Kontenpfändung zu veranlassen; der ...
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