Teilhabebericht der bundesregierung über die lebenslagen von menschen mit beeinträchtigungen

Datum 03.05.2021

Am Freitag, den 30. April 2021, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen veröffentlicht. Im Teilhabebericht wird der Frage nachgegangen, wie Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer sozialen Teilhabe gefördert oder beeinträchtigt werden. Der Bericht zeigt, wie sich die Teilhabe von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen unterscheidet und welche Entwicklungen im Zeitlauf zu beobachten sind.

Dem Bericht nach ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung von 2015 bis 2019 um 13 Prozent gesunken. Die Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderungen ist von 78,2 Prozent im Jahr 2013 auf 84,2 Prozent im Jahr 2017 gestiegen. Außerdem leben mehr Menschen als zuvor in ambulant betreuten Wohnformen.

Der Bericht zeigt jedoch auch Nachholbedarf bei der Inklusion auf. So ist die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach wie vor eingeschränkt. 33 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen leben allein, bei Menschen ohne Beeinträchtigungen beträgt dieser Anteil lediglich 18 Prozent. Einsam fühlen sich 33 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen; bei Menschen ohne Beeinträchtigungen sind dies nur 16 Prozent.

Nicht zuletzt stehen bei der Bildung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen nach wie vor wichtige Inklusionsfortschritte aus.

Der Teilhabebericht erschien 2013 zum ersten Mal und muss seitdem einmal in jeder Wahlperiode veröffentlicht werden.

Der Beirat des Dritten Teilhabeberichts war interdisziplinär mit den folgenden Mitgliedern besetzt:

  • Prof. Dr. Elisabeth Wacker (Vorsitzende des Beirats), Technische Universität München, Lehrstuhl für Diversitätssoziologie
  • Dr. Heinz Willi Bach, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim und Schwerin, Wissenschaftlicher Oberrat am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg i.R.
  • Prof. Dr. Iris Beck, Universität Hamburg, Lehrstuhl für Allgemeine Behindertenpädagogik und Soziologie der Behinderung
  • Prof. Dr. Martina Brandt, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Sozialstruktur und Soziologie alternder Gesellschaften
  • Prof. Dr. Hans Förstl, Technische Universität München, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Prof. Dr. Swantje Köbsell, Alice Salomon Hochschule University for Applied Sciences, Disability Studies
  • Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen, Professor of Health Psychology and Behavioral Medicine, Psychology and Methods
  • Prof. Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, 7./8. Senat (Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialhilfe)
  • Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Universität zu Köln, Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation
  • Dr. Volker Sieger, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Leiter

Der Teilhabebericht zum Download in verschiedenen Formaten

Auf der Website des BMAS steht der Dritte Teilhabebericht zum Download zur Verfügung - als PDF-Datei sowie in weiteren barrierefreien Formaten: in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Eine gedruckte Version in Braille sowie der Bericht als Hörbuch können bestellt werden.

Hier finden Sie die direkten Links zu den verschiedenen Versionen:

  • Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen (PDF, 9MB)

Veröffentlicht: 2021
Datenstand: Dezember 2020
Methodische Hinweise: Der dritte Teilhabebericht der Bundesregierung entwickelt die bisherige Teilhabeforschung weiter. Er schreibt zum einen die beiden Vorgängerberichte fort, indem er fundierte Informationen zur Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung stellt. 

Der Bericht schafft eine Gesamtschau und verbindet verschiedenste Daten miteinander. Er zeigt auf, wie sich Teilhabe zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen unterscheidet und welche Entwicklungen im Zeitverlauf zu beobachten sind. Zum anderen betritt der dritte Teilhabebericht Neuland: Er bezieht exemplarisch erste Daten aus der noch bis 2021 laufenden Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (kurz:  Teilhabebefragung) ein.

Der dritte Teilhabebericht der Bundesregierung bietet den Leserinnen und Lesern in mittlerweile bewährter Form einen systematischen und ausführlichen Forschungsüberblick über die Entwicklung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen.

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Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland wollen gleichberechtigt in unserer Gesellschaft mitmachen. Aber es gibt noch viele Schwierigkeiten. Deshalb muss die deutsche Bundes-Regierung die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen alle 4 Jahre überprüfen. Und einen Teilhabe-Bericht herausgeben. Die Bundes-Regierung hat den letzten Teilhabe-Bericht im Jahr 2016 herausgegeben.

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