Ein spontaner Wintereinbruch kann so manchen Autofahrer eiskalt erwischen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Termin für den Reifenwechsel in der Werkstatt erst in einigen Tagen ist und so lange noch die Sommerreifen im Winter zum Einsatz kommen müssen. Ob Ihnen, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen fahren, eine Strafe droht und wie es um den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls bestellt ist, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Bußgeldtabelle zur Winterreifenpflicht
TBNRTatbestandBußgeld (€)Punkte102706Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse.
601102707… Es kam zu einer Behinderung.
801102708… Es kam zu einer Gefährdung.
1001102709… Es kam zu einem Unfall.
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FAQ: Sommerreifen im Winter
Darf man mit Sommerreifen im Winter fahren?
Eine Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nur bei winterlichen Verhältnissen. Bei einem milden Winter kann es demnach zulässig sein, weiterhin mit Sommerreifen zu fahren. Da ein Wintereinbruch überraschend auftreten kann, ist es allerdings sinnvoll, vorsorglich Winterreifen aufzuziehen.
Droht für die Verwendung von Sommerreifen im Winter eine Strafe?
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Wirken sich Sommerreifen im Winter auf den Versicherungsschutz aus?
Kommt es aufgrund von einer nicht angemessenen Bereifung zu einem Unfall, können sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Vollkaskoversicherung eine Zahlung verweigern bzw. diese vom Autofahrer zurückfordern.
Ist die Nutzung von Sommerreifen im Winter erlaubt?
Bei Schnee und Glatteis sorgen Winterreifen für mehr Bodenhaftung und tragen damit zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Eine generelle Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen zwischen Oktober und Ostern gibt es – auch wenn es sich dabei um eine beliebte Faustregel handelt – allerdings in Deutschland nicht.
Stattdessen schreibt der Gesetzgeber die situative Winterreifenpflicht vor, wonach entsprechende Reifen nur bei winterlichen Verhältnissen zu verwenden sind. In § 2 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es dazu:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
Demnach stellt es in der Regel kein Problem dar, wenn Sie zum Beispiel mit Sommerreifen im Winter zum TÜV fahren, solange an diesem Tag weder Schnee noch Eis drohen.
Damit die Winterreifen auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, müssen diese das Alpine-Symbol tragen. Bis zum 30. September 2024 dürfen allerdings auch noch Reifen verwendet werden, die nur mit dem Hinweis „M+S“ gekennzeichnet sind.
Strafe für Sommerreifen im Winter: Was besagt der Bußgeldkatalog?
Befolgen Fahrzeugführer trotz winterlicher Verhältnisse nicht die gesetzlichen Vorschriften zur Winterreifenpflicht, können Sanktionen drohen. Was dabei im Einzelnen droht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dieser sieht für das vorschriftswidrige Fahren mit Sommerreifen im Winter mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor.
Geht die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zusätzlich mit einer Behinderung, Gefährdung oder sogar einem Unfall einher, erhöht sich die Geldsanktion auf bis zu 120 Euro. Genauere Informationen dazu können Sie der Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers entnehmen.
Beachten Sie zudem, dass Autofahrer, die unerlaubt Sommerreifen im Winter nutzen, auch Punkte in Flensburg sammeln. Denn der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verstoß gegen die Verkehrsregeln jeweils einen Punkt vor.
Wichtig! Die Sanktionen für einen solchen Verkehrsverstoß müssen nicht zwangsläufig die schwerwiegendsten Konsequenzen sein. Denn verursachen Sie einen Unfall mit Sommerreifen im Winter, können die Vollkasko und auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ihre Zahlungen einstellen bzw. ggf. zurückfordern.
Die Art der Bereifung wirkt sich signifikant auf die Fahrweise und somit die Sicherheit eines Kfz aus. Gerade in den Wechseljahreszeiten oder bei sprunghaftem Wetter versäumen einige Autofahrer jedoch den Umstieg von Sommer- zu Winterreifen. Die Gefahr der Benutzung von Sommerreifen im Winter sollte jedoch nicht unterschätzt werden.
Bußgeldtabelle: Sommerreifen im Winter
VergehenBußgeldPunkteSie fuhren mit Reifen, die nicht an die Wetterverhältnisse angepasst waren60 Euro1… mit Behinderung80 Euro1… mit Gefährdung100 Euro1FAQ: Sommerreifen im Winter
Dürfen Sie mit Sommerreifen im Winter fahren?
Die StVO schreibt vor, dass bei winterlichen Verhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen werden müssen.
Wann müssen Sommerreifen gegen Winterreifen ausgetauscht werden?
In Deutschland ist kein konkretes Datum vorgegeben, bis wann der Reifenwechsel erfolgen muss. Wichtig ist, dass Sie nicht mit Sommerreifen fahren, wenn Schnee und Eis auf den Straßen herrschen.
Ist es gefährlich, im Winter mit Sommerreifen zu fahren?
Ja, das Profil und das Material von Sommerreifen sind nicht für verschneite oder überfrorene Straßen ausgelegt und verlieren dadurch an Haftung. Das Fahrzeug kommt schneller ins Rutschen und der Bremsweg verlängert sich erheblich.
Signifikant längerer Bremsweg und verschlechterter Halt
Inhalt
- Bußgeldtabelle: Sommerreifen im Winter
- FAQ: Sommerreifen im Winter
- Signifikant längerer Bremsweg und verschlechterter Halt
- Welche Strafe droht bei Sommerreifen im Winter?
Die Frage „Darf man mit Sommerreifen auch im Winter fahren?“ kann eindeutig mit einem „Nein“ beantwortet werden. Hier sollte jedoch konkretisiert werden: Der Fahrer hat sicherzustellen, dass das entsprechende Kfz eine auf die Witterungsbedingungen angepasste Bereifung aufweist.
Die Straßenverkehrszusatzordnung bestimmt für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen nämlich keine genaue Zeit – was Sinn ergibt, schließlich ist ja nicht jedes Jahr das Wetter gleich. Hingegen ist vorgeschrieben, dass Fahrzeughalter für die allgemeine Sicherheit ihres Wagens zu sorgen haben. Dazu gehört natürlich auch eine angepasste Bereifung. Es besteht also eine situative Winterreifenpflicht.
Für die Zeit des Wechsels gilt die Eselsbrücke „Von O bis O“: Von Oktober bis etwa Ostern sollten Winterreifen verwendet werden. Weiterhin wird empfohlen, grundsätzlich ab Temperaturen von sieben Grad Celsius oder weniger Winterreifen zu verwenden. Die Wichtigkeit des rechtzeitigen Reifenwechsels sollte keinesfalls unterschätzt werden. Denn Sommerreifen im Winter zu verwenden, stellt ein Sicherheitsrisiko dar!
Sommerreifen und Winterreifen müssen verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Dementsprechend bestehen sie auch aus unterschiedlichen Stoffgemischen. Reifen, die für wärmere Jahreszeiten ausgelegt sind, enthalten normalerweise mehr harte Bestandteile, während Winterreifen im Vergleich weicher sind. Denn diese sollen bei kalten Witterungsbedingungen den Schnee mit dem Reifen verzahnen und somit für mehr Halt sorgen.
Sommerreifen werden im Winter bzw. bei kälterem Wetter steif. Denn: Fällt die Temperatur unter die sieben-Grad-Marke, dann beginnt der Gummi in den meisten Sommerreifen zu verhärten. In äußerten Fällen werden die Reifen sogar brüchig. Dies führt dazu, dass solche Reifen auch weniger Grip haben. Zudem sind Winterreifen meist mit einem tieferen Laufflächenprofil ausgestattet, welches im Schnee besser greift. Sommerreifen neigen durch das eher flache Profil dazu, den Schnee zu verdichten, was zu mehr Glätte führt.
Aufgrund dieser Materialreaktionen verursachen Sommerreifen im Winter auf Schnee mitunter einen doppelt so langen Bremsweg wie Winterreifen!
Welche Strafe droht bei Sommerreifen im Winter?
Im Normalfall besteht die Strafe für Sommerreifen im Winter aus Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird hingegen in der Regel nicht verhängt. Diese üblichen Sanktionen können sich dann verschärfen, wenn die falsche Bereifung nachweislich zu einem Unfall geführt hat – etwa, wenn der Fahrer wegen der verschlechterten Fahrstabilität die Kontrolle über den Wagen verloren hat. In solch einem Fall könnte der Versicherer auch Leistungen verweigern.
Abgesehen vom Fahrer selbst drohen für die Nutzung von Sommerreifen im Winter auch dem Fahrzeughalter Punkte und Bußgeld, wer dieser eine solche Nutzung zulässt oder anordnet! Dies kann nämlich als eine Fahrlässigkeit bewertet werden.
Wer also im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert Strafe. Anders herum ist es im Regelfall rechtlich unproblematisch, Winterreifen im Sommer zu verwenden – sofern diese den Vorgaben zur Mindestprofiltiefe entsprechen. Aufgrund der Veränderungen in Grip und Bremsverhalten ist jedoch auch hiervon abzuraten!