Wie viel Abstand braucht man um einen Radfahrer zu Überholen?

Mit der neuen Straßenverkehrsordnung sollen Radfahrer besser geschützt werden. Deswegen müssen Auto- oder Lkw-Fahrer beim Überholen bestimmte Abstände einhalten. Ist nicht genug Platz, muss der Pkw hinter dem Fahrrad bleiben.

Stand: 05.05.2022

2019 sind in Deutschland 445 Radfahrer bei Unfällen auf den Straßen gestorben. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28.04.2020 sollen Radfahrer im Verkehr besser geschützt werden. Deswegen wurden auch die Abstände in der neuen StVO eindeutig festgelegt, die Autofahrer einhalten müssen, wenn Sie einen Radfahrer oder auch einen Fußgänger überholen:

"Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m."

 StVO, § 5 Abs. 4

Das heißt, dass Autofahrer häufig komplett auf die Gegenfahrbahn ausscheren müssen, um die vorgeschriebenen Abstände zum Fahrradfahrer einhalten zu können. Ist das nicht möglich, muss der Pkw-Fahrer hinter dem Radfahrer bleiben und kann eben nicht überholen. Wo dieser Mindestabstand überall eingehalten werden muss:

"Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf 'Schutzstreifen', Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen ('Protected Bikelanes') unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben."

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC)

Wenn Ihnen beim Ausscheren auf die Gegenfahrbahn auch Fahrradfahrer entgegenkommen, müssen Sie zu diesen selbstverständich auch den Mindestabstand einhalten.

Diese Regelungen zum Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer gelten seit April 2020. Fürs Nichteinhalten des Abstands gelten auch neue Bußgelder.

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BAYERN 1

Radfahrer verdienen im Verkehr besseren Schutz. Wir zeigen im Praxistest, wie viel Abstand in der neuen...Gepostet von BAYERN 1 am Donnerstag, 20. August 2020

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Nebeneinander fahren von Radlern erlaubt

Auch, wenn es viele Autofahrer ärgert: Nach der neuen StVO ist es ausdrücklich erlaubt, dass Fahrradfahrer nebeneinander fahren. Es muss nur hintereinander gefahren werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer sonst behindert werden würden.

Der Abstand von 1,5 Metern wird von Außenspiegel zu Lenkerende gemessen. Ist dieser enger, werden Radler oft an den Fahrbahnrand gedrängt.

Obwohl es seit der jüngsten StVO-Novelle gesetzlich geregelt ist, werden Fahrradfahrer häufig zu eng überholt. An die vorgegebenen 1,50 beziehungsweise zwei Meter hält sich nicht jeder Kraftfahrer, wie Messungen zeigen. Dabei hat der Sicherheitsabstand einen guten Grund. Wir erklären, warum Abstand halten wichtig ist, wie es auf den Straßen der Hauptstadt zugeht und mit welchen Verhaltensweisen alle unversehrt ans Ziel kommen können.

Aus dem Augenwinkel nimmt der Radfahrer etwas wahr. Es kommt schnell. Und nah. Viel zu nah. Ein Auto rauscht vorbei, so eng, dass der Biker es fast berühren könnte. Platzangst breitet sich aus. Das Fahrrad gerät ins Schlingern. Sturz. Obwohl keine Berührung stattgefunden hat zwischen beiden Parteien. Ein tägliches Bild auf deutschen Straßen – egal ob in der Großstadt oder auf dem Land.

Bis zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr waren anderthalb Meter Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern nur geltende Rechtsprechung. Nun sind 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts gesetzlich vorgeschrieben (§5, Abs. 4 StVO) – zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Doch kontrolliert wird das kaum, das Bußgeld beträgt nur 30 Euro respektive 35 Euro bei Sachbeschädigung – obwohl bei einem Schaden am Rad mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Fahrer gestürzt ist. Gemessen wird der Abstand von der äußersten Stelle des Kraftfahrzeugs, also dem Außenspiegel, zum Ende des Lenkers. Dies gilt auch, wenn Radfahrer auf Schutzstreifen unterwegs sind – auf Radwegen und Radfahrstreifen nicht, da dort rechtlich nur vorbeigefahren und nicht überholt wird. Augenmaß für den Sicherheitsabstand ist dennoch immer angebracht. Radler selbst sollten einen Meter Abstand zum Straßenrand oder parkenden Autos einhalten. Ein neues Verkehrszeichen kann an engen Stellen eingesetzt werden, um das Überholen von einspurigen Fahrzeugen zu verbieten.  

Doch woher kommen die in der Stadt vorgeschriebenen 1,5 Meter? Mangelnder Sicherheitsabstand führt dazu, dass sich Radfahrer erschrecken, sie fühlen sich bedrängt, manche sogar bedroht oder sie haben Angst. Als Konsequenz drücken sie sich häufig an den Rand oder weichen auf Gehwege aus, gefährden sich und andere. Dabei sind seitliche Abstände nicht nur beim Überholen, sondern auch zu parkenden Autos – Stichwort Dooring – und dem Fahrbahnrand oder Bordstein unerlässlich. Kommt es zu Unfällen zwischen Kraftfahrzeug und Radfahrer aufgrund zu geringen Abstands sind direkte Berührungen im Bereich des Ellbogens durch den Außenspiegel keine Seltenheit. Diese führen meist zum Sturz. Oft sind es aber Alleinunfälle, bei denen der Biker nicht berührt wird,  sich jedoch erschreckt, Fahrfehler macht, strauchelt. Auch Unfälle durch sich öffnende Türen von parkenden Fahrzeugen (Dooring) sind möglich, wenn Radler zu weit an den Rand getrieben werden.

Fahrphysik beachten

Um die Notwendigkeit des Mindestabstands zu verstehen, sind die physikalischen Zusammenhänge essenziell: Ein Radfahrer pendelt rund um die angestrebte Linie, er befindet sich in einem labilen, dynamischen Gleichgewicht und muss dafür sorgen, dass er die Verbindungslinie aus den Radaufstandpunkten trotz der auftretenden Gewichts- und Trägheitskräfte hält. So entstehen immer leichte Schlangenlinien, Kurven und Ausgleichbewegungen. Bei seitlichen Winden muss er durch Schräglage ausgleichen. Konkret bedeutet das: Durch das Pendeln um die gewünschte Fahrlinie brauchen Radfahrer einen breiteren Fahrspurkorridor. Dieser ist zudem abhängig von Geschwindigkeit, Geometrie des Rades, Anordnung der bewegten Massen des Gesamtsystems sowie den Befindlichkeiten und Fähigkeiten des Fahrers. Hinzu kommen Luftbewegungen oder Sog- und Druckwellen durch die überholenden Verkehrsteilnehmer – diese sind stärker, je enger und schneller überholt wird. Dafür braucht es ausreichend Verkehrsraum. Geübte, zügig fahrende Radler können längere Zeit ohne Pendelbewegungen fahren als unsichere Biker oder gar Kinder.

Belege durch Studien

Mit Konflikten zwischen Rad- und Autofahrern haben sich bereits mehrere Studien beschäftigt. So zeigte eine aus dem Jahr 2018 im Auftrag von Ford, dass Autofahrer, die auch Rad fahren, ein besseres Situationsbewusstsein im Umgang mit Radlern haben. Eine Studie  der Unfallforschung der Versicherer kam 2016 zu dem Ergebnis, dass Kommunikationskonflikte die größte Gefahr darstellen. Sie ergeben sich aus einem Verhalten, das von dem anderen Verkehrsteilnehmer als aggressiv wahrgenommen wird. So reagieren Radfahrer oft auf riskant empfundene Kfz-Fahrmanöver mit aggressivem Verhalten. Umgekehrt wurden laut einer internationalen Forschung von 2007 Radfahrer von vielen Autofahrern als „Outgroup“ eingestuft, die nicht auf der Straße fahren sollte. Die Folge: Ablehnung oder Aggressivität gegenüber dem „Eindringling“. Dies sei häufig in Ländern mit geringem Radfahreranteil oder schlechter Radinfrastruktur zu beobachten.

Das Projekt „Radmesser“ des Tagesspiegels hat sich 2018 zum Ziel gesetzt, die tatsächlichen Abstände zu messen, mit denen Radfahrer in Berlin überholt werden. Ein Team aus Journalisten, Physikern, Experten für Künstliche Intelligenz, Webentwicklern und Designern entwarf eigens dafür ein Messgerät. Dieses wurde am Fahrrad angebracht und durch eine Smartphone-App gesteuert. Per Ultraschall maßen zwei Sensoren die Abstände nach rechts und links, 20 Mal in der Sekunde. Gab es einen Überholvorgang, löste das Handy in der Halterung am Lenker ein Foto aus, um zu dokumentieren, ob es sich tatsächlich um ein Kraftfahrzeug handelte. Diesen selbstgebauten Radmesser erhielten 100 Berliner aus unterschiedlichen Bezirken und fuhren zwei Monate damit durch die Straßen der Hauptstadt. Zu diesem Zeitpunkt war der Mindestabstand nicht in der StVO verankert. „Die Idee war, eine Datengrundlage zu schaffen. Wir bewegten uns in einem Bereich, in dem wir nur gefühlte Wahrheiten von Fahrradfahrern kannten. Die berichteten, dass enges Überholen einer der Gründe sei, weswegen sie in Berlin nicht Fahrrad fahren“, erklärt Tagesspiegel-Redakteurin Helena Wittlich. Die Ergebnisse waren wie erwartet: erschreckend. Über die Hälfte der 16.700 gemessenen Überholmanöver waren zu eng. 9.402 Mal betrug der Abstand unter 1,5 Meter, 3.019 Mal unter einem Meter und 192 Mal weniger als 50 Zentimeter – bei einigen fehlten nur wenige Zentimeter bis zum Unfall. Dabei machte es keinen Unterschied, ob der Radfahrer eine Warnweste trug oder älter war. „Ich persönlich fand es erschreckend, dass wenn man ein Kind auf dem Gepäckträger hat, das nicht wirklich einen Unterschied für Autofahrer macht“, sagt Helena Wittlich. Umso besser findet sie es, dass sich in Sachen Sicherheit für Radfahrer durch die StVO-Novelle und die neuen Verkehrszeichen etwas getan hat seit dem Projekt. Außerdem dienten die Daten des Tagesspiegel Innovation Lab, die in einer Multimedia-Reportage zusammengefasst sind (//interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser), auch dazu, um die Rechtmäßigkeit der Pop-up-Radwege zu begründen. „Die Verkehrsverwaltung hat die Daten genutzt, um die Gefahrenlage an den entsprechenden Strecken nachzuweisen. Da sieht man schon, wie wichtig es ist, solche Daten zu haben“, meint die Redakteurin. Die Daten des Tagesspiegels bestätigte eine Studie der Unfallforschung der Versicherer 2019 mit einer Lasermessung in Berlin.

Der Radmesser wurde auch für ein kleineres Projekt in der Schweiz genutzt. Dabei kam heraus, dass auf den schmaleren Straßen von Basel und Zürich sogar noch enger überholt wird als in Berlin. 80 Prozent der gemessenen Abstände lagen unter 1,5 Meter, der geringste betrug sogar nur
26 Zentimeter. „Das ist eine sehr persönliche Bewertung, ab welchem Überholabstand man sich nicht mehr wohlfühlt, die oft davon abhängt, wie gut man Rad fährt. Aber die 1,5 Meter sind da sicher nicht zu viel verlangt“, sagt Helena Wittlich.

Mehr Miteinander

Mit mehr Kommunikation, Rücksicht und Miteinander könnten alle sicherer ans Ziel kommen. Dazu gehört, dass Radfahrer Platz machen, wenn es möglich ist, und ein Auto vorbei lassen. Aber eben auch, dass Autofahrer erst wieder einscheren, wenn sie den Überholten im Rückspiegel sehen und den langsameren Verkehrsteilnehmern mit Geduld und Respekt begegnen.

Wie viel Abstand beim Überholen von Radfahrern?

Radfahrer sollten mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht in Gefahr zu geraten, wenn sich eine Tür öffnet. Autos müssen beim Überholen von Radfahrern einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wahren - außerorts beträgt er verpflichtend zwei Meter.

Wie viel Abstand muss ich beim Überholen haben?

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Wie groß muss der Abstand zwischen zwei Radfahrern sein?

Der Experte für Verkehrsrecht bestätigt, dass der Sicherheitsabstand zum Radfahrer immer mindestens 1,5 Meter, besser noch zwei Meter betragen muss. Das gilt auch, wenn dieser auf einem ausgewiesenen Radfahrstreifen unterwegs ist.

Was beim Überholen von Radfahrern beachten?

Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,5 m bis 2 m einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben.

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