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Wir alle zahlen monatlich den Rundfunkbeitrag, den meisten auch noch bekannt als GEZ. Sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen, ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Viele Menschen denken, wer Rente bezieht, ist automatisch von der GEZ beziehungsweise dem Rundfunkbeitrag befreit – doch das ist ein Trugschluss. Es gibt gesundheitliche und soziale Gründe, die zu einer Reduzierung oder einer Befreiung der GEZ-Gebühr führen. pflege.de erklärt, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, ob eine Pflegebedürftigkeit einen ausreichenden Grund darstellt und wie Sie den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Rundfunkbeiträge stellen. InhaltsverzeichnisWarum gibt es die Rundfunkgebühren bzw. GEZ?Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen den gesetzlichen Auftrag erfüllen, Menschen ein bildendes, informatives und unterhaltsames Programm zu bieten. Um dies unabhängig tun zu können, erhalten sie für die Finanzierung den sogenannten Rundfunkbeitrag, der von den Bürgerinnen und Bürgern geleistet wird. Rundfunkgebühren gibt es in Deutschland schon seit 1973. Damals wurde es GEZ-Gebühren genannt. Die Abkürzung GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Während anfangs noch Gebühren für jedes einzelne Radio und Fernsehgerät erhoben wurden, beträgt der Rundfunkbeitrag seit dem 1. April 2015 monatlich pauschal 17,50 Euro und fällt pro Haushalt an – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und wie viele Geräte dort genutzt werden.(1) Rundfunkgebühren: Übersicht der Befreiungs- und ErmäßigungsgründeGrundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag zahlen. Doch aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen ist es möglich, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu stellen. Menschen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Zu diesen Sozialleistungen zählen unter anderem:
Um keinen oder nur einen reduzierten Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen, muss ein Antrag gestellt und entsprechende Nachweise eingereicht werden. Die folgende Tabelle stellt die Voraussetzungen für eine Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gegenüber.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Pflegegrad?Auch Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht, den ehemaligen GEZ-Gebühren, befreien zu lassen. Ein Pflegegrad allein reicht dafür jedoch nicht aus – die Beitragspflicht der Rundfunkgebühren ist also unabhängig vom Pflegegrad. So lässt sich nicht pauschalisieren, dass beispielsweise alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 3, was in etwa der damaligen Pflegestufe 2 entsprochen hat, automatisch von der GEZ befreit sind. Wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf die Beitragspflichtbefreiung bei Pflegebedürftigkeit:
Info Der Antrag auf GEZ-Befreiung erfordert Nachweise Um sich von der Rundfunkbetragspflicht befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen. Als Nachweise können Sie aktuelle Bescheinigungen oder Bewilligungsbescheide über den Bezug der entsprechenden Sozialleistung als gut lesbare Kopie beifügen. Befreiung vom Rundfunkbeitrag im PflegeheimGrundsätzlich sind Pflegebedürftige, die dauerhaft im Alten- oder Pflegeheim wohnen und gepflegt werden, vom Rundfunkbeitrag befreit beziehungsweise nicht anmeldepflichtig. Wer in ein Pflegewohnheim zieht und seine Wohnung auflöst, kann sich direkt von der Rundfunkbeitragspflicht abmelden und muss an sich keine Befreiung beantragen. Wichtig ist hierbei, dass dies nur für Pflegeheimbewohner gilt, die dauerhaft vollstationär betreut beziehungsweise gepflegt werden. Bei der Abmeldung müssen Angehörige oder Betreuer darauf achten, dass alle Angaben im Formular von der Pflegeeinrichtung bestätigt werden. Sie können die Abmeldung der Wohnung beispielsweise online über das Formular Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung beantragen. Das trifft nur zu, wenn der Haushalt aufgelöst wird und dort keine weiteren Personen leben. Info Betreutes Wohnen und GEZ? Auch beim Betreuten Wohnen gilt: Wer nicht vollstationär gepflegt wird, zahlt weiterhin den Rundfunkbeitrag. Befreiung von Rundfunkgebühren bei Schwerbehinderung?Auch Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind von der Rundfunkgebühr befreit, wenn sie vollstationär in dieser Einrichtung leben. Ebenfalls Anspruch auf Befreiung haben Empfänger von Blindenhilfe, Sonderfürsorgeberechtigte sowie taubblinde Menschen. Bei der Taubblindheit muss allerdings im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) gegeben sein, dass auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit sowie auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung vorliegt.
Ermäßigter Rundfunkbeitrag bei Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RFMenschen mit einem Schwerbehindertenausweis müssen Rundfunkgebühren zahlen. Haben sie allerdings in ihrem Ausweis das Merkzeichen RF stehen, müssen sie nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von einem Drittel zahlen. Dieser beträgt aktuell 5,83 Euro statt der üblichen 17,50 Euro im Monat. Anspruch auf den ermäßigten Rundfunkbeitrag haben behinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis,
Info Merkzeichen RF: Nachweise für den reduzierten Rundfunkbeitrag Um einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen zu dürfen, müssen Betroffene einen Antrag stellen. Es ist erforderlich, die entsprechende Behinderung nachzuweisen. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF oder eine behördliche Bescheinigung, die nachweist, dass das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Antragsteller sollten eine gut lesbare Kopie der geforderten Dokumente einreichen, weil die Rundfunkzentrale die Nachweise in der Regel nicht zurückschickt. Antrag auf GEZ-Befreiung oder -ErmäßigungWenn Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder den ermäßigten Beitrag beantragen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Anspruch geltend zu machen:
Sie füllen den Papier- oder Online-Antrag vollständig aus und fügen die einzureichenden Nachweise bei. Senden Sie nur die Kopie der Nachweisdokumente ein, niemals das Original. Im Regelfall erhalten Sie die Originaldokumente nicht zurück. Das Antragsformular sowie die Kopien schicken Sie dann an folgende Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Info Wichtig für die Nachweise Aus den Nachweisdokumenten sollte deutlich hervorgehen,
Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie dann den Bescheid, ob Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden oder ob Sie weiterhin Gebühren zahlen müssen. Für wen gilt die Ermäßigung oder Beitragsbefreiung?Von der GEZ-Befreiung beziehungsweise der Ermäßigung profitiert in der Regel der Antragsteller. Unter gewissen Voraussetzungen kann sie sich auch auf andere im Haushalt lebende Personen auswirken. Keinen zusätzlichen Beitrag zahlen im Haushalt lebende Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Auch für volljährige Mitbewohner gilt diese Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, sofern deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.(2) Rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. Ermäßigung des RundfunkbeitragsEs lohnt sich, den Antrag auf Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise auf GEZ-Ermäßigung rechtzeitig zu stellen. Stellen Sie den Antrag nachträglich, werden rückwirkend maximal die letzten drei Jahre berücksichtigt. Die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Auch die Ermäßigung der Rundfunkgebühr gilt ab dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens RF. Konkret bedeutet das: Mit dem Tag der Antragstellung bekommen Sie den Rundfunkbeitrag für die letzten drei Jahre ganz (bei Befreiung) oder teilweise (bei Ermäßigung) erstattet, sofern Sie zu dem Zeitpunkt bereits anspruchsberechtigt waren. Häufig gestellte FragenWofür steht GEZ?GEZ steht für die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die bis 2012 die Rundfunkgebühren eingezogen hat. Wer muss GEZ zahlen?Grundsätzlich muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag beziehungsweise GEZ-Gebühren zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Was kostet die GEZ?Seit 2012 werden die GEZ-Gebühren vom sogenannten Beitragsservice erhoben und heißen seitdem Rundfunkgebühren. Diese betragen seit dem 01. April 2015 17,50 Euro monatlich pro Haushalt. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 17,50 Euro pro Monat. Müssen Rentner GEZ zahlen?Ja, Rentner sind nicht automatisch von der GEZ befreit, sondern weiterhin verpflichtet, die Rundfunkgebühren zu zahlen. Wann kann man sich von der GEZ befreien lassen?Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, sich von der GEZ befreien zu lassen. Dazu gehören gewisse Sozialleistungen. Für Zweit- und Nebenwohnungen fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Wer ist von der GEZ befreit?Befreien lassen von der GEZ können sich Menschen, die gewisse Sozialleistungen erhalten. Auch Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zugesprochen wird oder die vollstationär in einem Pflegeheim leben, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Sind Schwerbehinderte von der GEZ befreit?Vom Rundfunkbeitragspflicht befreit sind schwerbehinderte Menschen, wenn sie vollstationär in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben. Für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis besteht der Anspruch, die Rundfunkgebühren auf 5,83 Euro pro Monat reduzieren zu lassen. Wann kann man sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen?Wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen:
Darüber hinaus können auch Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) sowie Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII), einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? / 5 Bewertungen Sie haben bereits bewertet. Erstelldatum: 1202.30.42|Zuletzt geändert: 1202.01.72 (1) ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (o. J.) www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html (letzter Abruf am 18.03.2021) (2) ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2021) www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Merkblatt_Befreiung_und_Ermaessigung.pdf (letzter Abruf am 18.03.2021) (3) Bildquelle © Lothar Drechsel – stock.adobe.com |