Selbsterklärung für die einreise nach italien 2022

Selbsterklärung für die einreise nach italien 2022

Informationen zu den staatlichen Bestimmungen finden Sie hier:

  • COVID-19 – Fragen und Antworten der italienischen Regierung
  • Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums

Innerhalb von Südtirol gelten weiterhin auch die in den Verordnungen des Landeshauptmanns festgelegten Regeln.

Einreise nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich gelten derzeit keine Einschränkungen.

Einreise nach Südtirol und Italien aus anderen Ländern

Durch das Auslaufen der Verordnung, mit welcher die Einreisebestimmungen nach Italien aufgrund der Corona-Pandemie geregelt wurden, benötigt es für die Einreise nach Italien seit 1. Juni 2022 keinen 3G-Nachweis in Form des digitalen Covid-Zertifikats (sog. Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mehr.

Fragen und Antworten zur Bewegungsfreiheit in Italien und Europa

Wann und wo muss eine Maske getragen werden?

Vom 15. bis 22. Juni 2022 ist das Tragen einer FFP-2-Maske an folgenden Orten Pflicht:

  • in Schiffen und Fähren auf überregionalen Routen;
  • in Personenzügen auf überregionalen Routen, in den Intercitys, Nacht-Intercitys und Hochgeschwindigkeitszügen;
  • in überregionalen Autobussen;
  • in öffentlichen lokalen oder regionalen Transportmitteln;
  • in Schultransportmitteln für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschulen;
  • Dienstleitungen der Vermietung von Bussen mit Fahrer.

Die Pflicht, die Atemwege mit FFP-2-Masken zu bedecken, gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer, Besucherinnen und Besucher sowie Angestellte von Gesundheitseinrichtungen, sozio-sanitären Einrichtungen, inklusive Wohnheime oder Langzeitpflegestrukturen, Seniorenpflegeheime, Hospize, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenwohnheime, auch für Nicht-Selbstständige. Diese Vorschrift besteht nicht sofern – aufgrund der Beschaffenheit der Räumlichkeiten oder der bestehenden Umstände - die ständige Isolierung von zusammenlebenden Personen garantiert werden kann.

Von der Maskenpflicht befreit sind:

  1. Kinder unter 6 Jahren;
  2. Personen, welche aufgrund ihrer Invalidität oder Erkrankung keine Maske tragen können;
  3. Werktätige oder Personen, welche eine Person mit Behinderung betreuen und aufgrund dieser Tätigkeit keine Maske tragen können (z.B. wer mit gehörlosen Personen arbeitet);
  4. während einer sportlichen Betätigung;
  5. falls es die Umstände erlauben, sich dauerhaft von nicht zusammenlebenden Personen zu isolieren.

Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 16.06.2022

Ab dem 1. Juni 2022 sind die Grüne Pass und das Ausfüllen des digitale Lokalisierungsformular (DIGITAL PLF) für die Einreise nach Italien aus EU- und Nicht-EU-Ländern nicht mehr erforderlich.

Diese Seite wird ständig aktualisiert. Angesichts der sich ständig verändernden Situation können kurzerhand Änderungen der Rechtsvorschriften eintreten. Für spezifische und detailliertere Informationen wird empfohlen, immer die Website des Gesundheitsministeriums und von Viaggiare Sicuri zu konsultieren. Weitere Informationen auch HIER (auf Deutsch)

AKTUALISIERT AM 01. JUNI 2022

  1. Startseite
  2. Reise

Erstellt: 22.04.2022, 19:36 Uhr

KommentareTeilen

Wer eine Reise nach Italien plant, muss derzeit immer noch das digitale Einreiseformular ausfüllen. Wie das richtig geht und was sonst noch gilt, erklären wir in diesem Artikel.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie herrschen noch immer verschärfte Einreisebestimmungen in vielen Ländern. Daher sollten sich Urlauber unbedingt informieren, bevor sie ihre Reise ins Ausland antreten. Wer nach Italien* fahren möchte, benötigt z.B. trotz gelockerter Corona-Regelungen immer noch ein spezielles Einreiseformular: Die Online-Registrierung über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF). Doch dieses hat schon bei so manchen Urlaubern für Verwirrung gesorgt. Wie Sie das Einreiseformular richtig ausfüllen und wo Sie es vorzeigen müssen, erklären wir im nächsten Abschnitt Schritt für Schritt.

Auch interessant: So füllen Sie das Einreiseformular für Kroatien aus*.

Einreiseformular für Italien: So füllen Sie es aus

  1. Öffnen Sie zunächst die offizielle Seite https://app.euplf.eu und wählen Sie falls nötig oben rechts Deutsch als Sprache aus.
  2. Nun müssen Sie sich zunächst ein Konto anlegen. Klicken Sie dafür auf das Symbol rechts oben neben „Anmelden“. Auf dieser Seite geben Sie Ihre E-Mail und ein persönliches Passwort an. Klicken Sie nun auf „Registrieren“ und Sie erhalten eine Bestätigungsmail, in der Sie auf den Link klicken müssen, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend können Sie sich mit Ihren angegebenen Daten anmelden.
  3. Auf der Startseite klicken Sie auf „Starten“ und wählen „Italy/IT“ als Reiseziel aus.
  4. Im nächsten Schritt geben Sie Ihre Reiseart an; zur Auswahl stehen Landverkehrsmittel, Flugzeug, Kreuzfahrtschiff oder Fähre.
  5. Auf der nächsten Seite erhalten Sie einen Datenschutzhinweis. Leider wird dieser nur auf Englisch und Italienisch angezeigt.
  6. Füllen Sie in den nächsten Schritten alles wahrheitsgemäß aus und senden das Formular ab.
  7. Abschließend erhalten Sie eine PDF-Datei sowie einen QR-Code per E-Mail, die Sie bei Kontrollen vorzeigen können.

Lesen Sie auch: Wegen Corona: Beliebtes Urlaubsland will erst 2022 wieder für Touristen öffnen – und auch nicht für alle.

Einreise nach Italien: COVID-Zertifikat wird ebenfalls benötigt

Selbsterklärung für die einreise nach italien 2022

Ohne das digitale Einreiseformular kommen Reisende derzeit nicht nach Italien. © CHROMORANGE/Martin Schroeder/Imago

Neben dem dPLF-Einreiseformular benötigen Sie für die Einreise nach Italien zusätzlich das digitale COVID-Zertifikat der EU. Aus diesem geht hervor, ob Sie genesen, geimpft (Impfung seit mindestens 14 Tagen abgeschlossen und nicht älter als neun Monate) oder getestet sind. Alternativ ist es auch möglich, eine ausgedruckte Bestätigung, einen negativen Test oder einen Impfpass vorzuzeigen. Wenn Sie nicht geimpft sind oder die Impfung zu lange her ist, müssen Sie einen negativen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist, oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist, vorlegen.

Auch interessant: Testpflicht in Deutschland: So viel kosten PCR- und Antigentests im Ausland.

Wer weder geimpft, genesen noch getestet ist, kann zwar ebenfalls nach Italien einreisen, allerdings ist das an folgende Bedingungen geknüpft:

  • fünftägige Quarantäne in der Unterkunft am Zielort
  • Online-Registrierung bei der örtlichen Gesundheitsbehörde
  • Antigen- oder PCR-Test nach den fünf Tagen in Quarantäne

Sie reisen mit Kindern? Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Das heißt sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht. 

(ök) *Merkur.de und heidelberg24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Welches Formular muss ich zur Einreise nach Italien ausfüllen?

Das Einreiseformular für Italien ist ein digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular (PLF), das aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie von der italienischen Regierung am 1. Juli 2021 eingeführt wurde.

Wo finde ich das Einreiseformular für Italien?

Einreiseformular für Italien: So füllen Sie es aus Öffnen Sie zunächst die offizielle Seite https://app.euplf.eu und wählen Sie falls nötig oben rechts Deutsch als Sprache aus. Nun müssen Sie sich zunächst ein Konto anlegen. Klicken Sie dafür auf das Symbol rechts oben neben „Anmelden“.

Was braucht man fuer die Einreise nach Italien?

Einreise & Ausreise.
Visumpflicht: Nein..
Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass..
Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. ... .
Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert..

Wann dPLF ausfüllen Italien?

Als allgemeine Regel gilt, wenn der/die Reisende verschiedene Transportmittel (Schiff, Flugzeug, Zug, Bus) benutzt, dann sollte jedes Mal ein neues dPLF ausgefüllt werden, sobald der/die Reisende ein neues Transportmittel (Schiff, Flugzeug, Zug, Bus) besteigt, um in ein anderes Land zu reisen.