Muss man sich abmelden wenn man umzieht

Behörden

13.10.2021 - Während das Anmelden eines neuen Wohnsitzes gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Sie Ihren Wohnsitz nur abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung wechseln.

  • Wann darf oder muss ich den Wohnsitz abmelden?
  • Was passiert, wenn ich die Abmeldung vergesse?
  • Wie kann ich den Haupt- oder Zweitwohnsitz abmelden?
  • Kann ich andere Personen abmelden?

Wann darf oder muss ich den Wohnsitz abmelden?

In Deutschland besteht Meldepflicht, das heißt: Wenn Sie in der Bundesrepublik leben, brauchen Sie eine Meldeadresse, unter der Sie zu erreichen sind und Post empfangen können. Sie dürfen sich also nicht einfach im Einwohnermeldeamt abmelden, ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben.

Das wäre auch nicht empfehlenswert, denn viele Dinge sind in Deutschland nur möglich, wenn Sie eine Meldeadresse haben – zum Beispiel wählen gehen oder ein Konto eröffnen.

Es gibt dennoch grundsätzlich zwei Möglichkeiten, warum Sie Ihren Wohnsitz abmelden können beziehungsweise müssen:

  • Wohnungsaufgabe: Sie ziehen aus einer Wohnung aus, ohne danach in eine neue einzuziehen. Das ist meistens der Fall, wenn die Zweitwohnung wegfällt.
  • Umzug ins Ausland: Sie wandern aus und werden demnächst gar keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben.

Die Frist für die Abmeldung bei der Gemeinde ist relativ eng gesteckt:

  • frühestens eine Woche vor dem Auszug
  • spätestens zwei Wochen nach dem Auszug

Auch wenn das nach wenig Zeit klingen mag: zumindest müssen Sie meist keinen extra Behördengang einplanen. Immerhin ziehen Sie in der Regel aus einer Wohnung aus und direkt in eine andere ein. Dann steht nach dem Umzug die Ummeldung im Einwohnermeldeamt an. Da die Behörden alle miteinander verknüpft sind, brauchen Sie sich nicht vorher am alten Wohnort abzumelden. Das macht das Amt in der neuen Gemeinde automatisch.

Was passiert, wenn ich die Abmeldung vergesse?

In einer Wohnung angemeldet zu sein, ohne darin zu wohnen, ist nicht erlaubt. Deshalb sollten Sie den Gang zur Meldebehörde nicht vergessen. Für die nicht erfolgte Abmeldung eines Haupt- oder Zweitwohnsitzes gibt es zwar keine Strafe. Die Hinterlegung Ihrer korrekten Meldedaten ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse. Denken Sie daher auch an die Einrichtung eines Nachsendeauftrages – so werden Briefe direkt an Ihren neuen Wohnsitz weitergeleitet.

Wie kann ich den Haupt- oder Zweitwohnsitz abmelden?

Zur Abmeldung des Wohnsitzes müssen Sie persönlich erscheinen und Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Abmeldung ist gebührenfrei.

In einigen Meldebehörden ist es möglich, den Haupt- oder Zweitwohnsitz schriftlich abzumelden. Dazu senden Sie das vollständig ausgefüllte Meldeformular oder einen formlosen Antrag per Post an die zuständige Behörde. Auch eine Kopie des Personalausweises oder Passes gehört in den Brief. Wichtig ist hierbei, das Datum des Auszugs anzugeben und persönlich zu unterschreiben.

Achtung: Eine Zweit- oder Nebenwohnung muss immer bei der Meldebehörde der Hauptwohnung abgemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung liegt. Die Unterlagen für die Abmeldung des Nebenwohnsitzes (ausgefülltes Abmeldeformular) können Sie allerdings problemlos auch bei der Meldebehörde am Nebenwohnsitz einreichen. Das Amt leitet die Abmeldung dann an die entsprechende Behörde weiter.

Online ist die Abmeldung eines Wohnsitzes dagegen nicht möglich. Sie können das Formular zur Abmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland aber bei einigen Ämtern online herunterladen.

Muss man sich abmelden wenn man umzieht

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Ob Online-Formular oder formloser Schriftsatz – die Abmeldung des Wohnsitzes ist auf vielen Wegen möglich.

Kann ich andere Personen abmelden?

Sind Sie Vermieter, können Sie ehemalige Bewohner persönlich abmelden. Dadurch sollen Scheinwohnsitze verhindert werden. Zu diesem Zweck sind Vermieter grundsätzlich berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, wer in ihrer Wohnung gemeldet ist.

Erteilt Ihnen die meldepflichtige Person eine Vollmacht, können Sie die Abmeldung des Wohnsitzes als Stellvertreter übernehmen. Die Vollmacht zur Abmeldung des Wohnsitzes sollte folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Geburtsdaten aller abzumeldenden Personen und des Bevollmächtigten
  • bisherige und neue Anschrift bzw. den Hauptwohnsitz
  • Umfang der Vollmacht (hier: Abmeldung des Wohnsitzes)
  • Unterschrift aller abzumeldenden Personen

Einige Meldebehörden stellen Formulare für die Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung. Bringen Sie zur Abmeldung des Wohnsitzes Ihren Ausweis oder Pass mit. Außerdem müssen Sie eine Kopie des/der Ausweise oder Pässe sämtlicher abzumeldender Personen vorweisen können.

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Wann muss ich mich abmelden?

Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Hinweis: Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.

Was muss ich beachten wenn ich umziehe?

Wir haben eine kurze Checkliste für Sie zusammengestellt..
Verträge ab- bzw. ... .
Dokumentation alte Wohnung. ... .
Dokumentation neue Wohnung. ... .
Haushaltversicherung. ... .
Mietabrechnung und Daueraufträge. ... .
Umsiedeln organisieren. ... .
An-, Ab- und Ummeldung des Hauptwohnsitzes und Bekanntgabe der neuen Adresse bei allen relevanten Stellen..

Was passiert wenn man umzieht?

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt der Gemeinde an- und abmelden, Auch andere Institutionen wie Versicherungen, Arbeitsamt, Familienkasse oder Bafög-Amt sollten zeitnah über die Adressänderung informiert werden.

Was passiert wenn man sich in Deutschland nicht abgemeldet?

Wer eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht oder sich nicht abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 54 BMG).