Leitfaden für den umgang mit lebensmitteln auf vereins- und straßenfesten bayern

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  • Hygiene

Die Schaffung ausreichender hygienischer Grundvoraussetzungen ist für einwandfreie, hygienisch unbedenkliche Lebensmittel unerlässlich. Dies gilt gleichermaßen für die Räumlichkeiten in den Lebensmittel gewonnen, verarbeitet oder zubereitet werden (Betriebshygiene), für die Herstellung der Lebensmittel selbst (Produktionshygiene) als auch für die daran beteiligten Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben (Personalhygiene).

Die amtliche Überwachung leistet durch eigene Kontrollmaßnahmen und durch die Überprüfung der Eigenkontrollen der Lebensmittelbetriebe, ggf. auch durch sachkundige Empfehlungen, einen wichtigen Beitrag.

Diese für den Lebensmittelunternehmer getroffenen Feststellungen gelten im Prinzip auch für jede Privatperson; Beispiele:

  • Vermeidung von Kreuzkontamination (mit Salmonellen): Rohkost (Salate) nicht mit rohem Fleisch (Huhn, aber auch Schweinefleisch) in direkten oder indirekten Kontakt (Schneidebretter) bringen;
  • ausreichende Erhitzung: Tees für Kinder und alte Menschen mit kochendem Wasser aufgießen; Frühstückseier für alte oder kranke Menschen durcherhitzen;
  • ausreichende Kühlung: schnelles Durchkühlen erhitzter Speisen wie z.B. Suppen;
  • Reinigung von Waldfrüchten vor Verzehr unter fließendem Wasser;
  • kein Verzehr von Trockenfrüchten, die Veränderungen in Farbe oder Konsistenz aufweisen.

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Artikel-Nr: stmuv_lm_0002

Leitfaden für den umgang mit lebensmitteln auf vereins- und straßenfesten bayern

Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden? Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein.
Der vorliegende Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können.
Der Leitfaden wurde in folgenden Sprachen aufgelegt:

  • arabisch
  • albanisch
  • bulgarisch
  • deutsch
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  • kurdisch
  • pashtu
  • persisch
  • polnisch
  • rumänisch
  • russisch
  • serbisch
  • somali
  • tigrinisch
  • türkisch
  • urdu
Herausgeber  :  StMUV und StMGP 
Erscheinungsjahr  :  2015 
Umfang  :  2 Seiten
Typ  :  Leitfaden 
Wirtschaft/Unternehmer  :  Ja 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
Breite Öffentlichkeit  :  Ja 
PDF  :  0,0 MB 

Leitfaden für den umgang mit lebensmitteln auf vereins- und straßenfesten bayern

    Preis: 0,00 €/Stk

    Was regelt die Verordnung über Lebensmittelhygiene?

    Seit 1. Januar 2006 gilt die EU-Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Artikel 5 dieser Verordnung verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie stetiger Anpassung eines HACCP/Eigenkontrollsystems.

    Was gehört zu Lebensmittelhygiene?

    Salat oder bereits gegarte Produkte in ein Geschirr geben, das vorher rohes Fleisch, Geflügel und rohe Eier, Fisch oder Meerestiere enthielt. Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen. Handschmuck ablegen. Offene Wunden mit wasserdichtem Verband abdecken.

    Was versteht man unter der Betriebshygiene?

    Betriebshygiene beinhaltet alle Maßnahmen zur allgemeinen Reinigung, Ordnung und Instandhaltung betrieblicher Räume und Geräte sowie Maßnahmen zur persönlichen Hygiene, um die Übertragung von Keimen zu vermeiden.