Krank in den ersten 4 wochen aok

AOK kündigt mir und ich bekomme kein Krankengeld mehr. Darf sie das?

Hallo,

ich bin total verzweifelt! Meine Krankenkasse hat meine Mitgliedschaft gekündigt und ich soll in naher Zukunft kein Krankengeld mehr bekommen.

Ich bin seit Januar 2020 wegen schweren Depressionen, die ich schon seit meiner Kindheit habe, aber mir erst vor wenigen Jahren diagnostiziert wurden, krankgeschrieben und erhalte Krankengeld.

Ab Ende 2017 war ich auch schon Langzeitkrank und bezog damals auch Krankengeld. Ich bin bei der AOK Nordost, lebe aber in Hessen.

Nun hat mir die Krankenkasse gekündigt, weil ich ab Mai, mit der Zeit von 2017, insgesamt anderthalb Jahre wegen der selben Krankheit krankgeschrieben wäre und Krankengeld erhalten habe. Allerdings habe ich auch ein Jahr zwischen den langen Krankheitsphasen durchgehend gearbeitet, ohne wegen Depressionen krankgeschrieben zu sein. Und dieses eine Jahr habe ich bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet.

Nun hat mich die Krankenkasse rausgeschmissen, meinte, ich könnte nur noch bei denen krankenversichert sein, wenn ich freiwilliges Mitglied bin und soll mich beim Arbeitsamt melden, damit ich zukünftig von denen Geld bekomme. Ich soll auch meine Krankschreibung zum Arbeitsamt schicken, damit die mich nicht vermitteln. Aber mein Arbeitsverhältnis besteht noch und ich bin nicht arbeitslos! Und mein Arbeitgeber braucht die Krankschreibung, sonst verliere ich meinen Job. Die AOK weiß das auch, aber ihr scheint es egal zu sein. Das bedeutet dass die AOK nicht nur meine Versicherung beenden will, sondern scheinbar auch möchte dass ich meine Arbeitsstelle verliere.

Ich habe das Ganze auch schriftlich bekommen. Dort stand dass ich 3 oder 4 Wochen widerrufen kann, aber ich dachte dass ich dagegen gar nicht angehen kann und es rechtens ist was die da tun. Bis ich dann etwas anderes gehört und gelesen habe, aber die Widerrufsfrist ist längst abgelaufen und Geld für einen Anwalt habe ich nicht. Außerdem belastet mich das ganze zusätzlich und verschlimmert meine Depressionen.

Was soll/kann ich tun?

Wird mich eine andere Krankenkasse mitten im Langzeitkrank aufnehmen?

Und bekomme ich Krankengeld von denen?

Ich habe solche Angst dass ich meine Miete nicht zahlen kann, meinen Job verliere und wer weiß was noch passiert... Außerdem bin ich auf Tabletten und psychische Betreuung angewiesen, das alles entfällt ohne Versicherung.

Kann mir jemand weiter helfen?

Ich bedanke mich bei allen im Voraus!

Achtung: Für Privatversicherte bleibt hingegen alles wie gehabt.

Neue Krankschreibung per Video

Ärzte können ihre Patienten seit Oktober 2020 auch in einer Videosprechstunde krankschreiben. Die entsprechende Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entsprechend angepasst.

Voraussetzungen der AU‐Bescheinigung per Video:

  • Sie ist nur möglich bei Patienten, die in der Praxis von früheren Behandlungen bereits bekannt sind und bei denen eine Arbeitsunfähigkeit per Videoübertragung sicher genug beurteilt werden kann.
  • Eine Erstbescheinigung kann per Video für maximal sieben Tage ausgestellt werden. Danach muss der Patient die Praxis aufsuchen, falls er weiterhin krank sein sollte.
  • Folgebescheinigungen können per Video nur bei vorherigem Praxisbesuch ausgestellt werden, bei der der Arzt mit einer persönlichen Untersuchung Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt hat.
  • Der Patient muss außerdem vor der Videosprechstunde über die eingeschränkten Möglichkeiten für Befunde auf diesem Wege aufgeklärt werden.

Patienten haben keinen Anspruch auf Krankschreibung in einer Videosprechstunde: Der Arzt entscheidet, ob er in bestimmten Fälle eine AU-Bescheinigung auch nach einer Online‐Visite ausstellt.

Generell gilt: Ist keine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde möglich, muss eine persönliche Untersuchung in der Praxis erfolgen.

Außerdem darf die Arbeitsunfähigkeit nicht ausschließlich auf Grundlage etwa eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats ausgestellt werden.

Haben Selbstständige auch einen Anspruch auf Krankengeld?

Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben aber drei verschiedene Möglichkeiten, um sich dennoch für den Krankheitsfall abzusichern:

  1. Sie geben eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse ab und zahlen einen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beinhaltet.
  2. Sie schließen einen Wahltarif Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
  3. Alternativ können Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Wie viel Krankengeld wird gezahlt?

Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens:

  • Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto.
  • Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.
  • Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2021) begrenzt.

Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie Krankengeld bekommen.

Für die meisten bedeutet das, dass Sie mit Krankengeld etwas weniger Geld zur Verfügung haben als während sie arbeiten.

Zieht sich eine Arbeitsunfähigkeit sogar über Monate und müssen Sie für Medikamente und Hilfsmittel selbst größere Anteile zahlen oder wegen der Krankheit die Wohnung umbauen, kann es finanziell eng werden. Einen zusätzlichen Schutz gegen dieses Risiko bieten einige Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen. Wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umsehen, können Sie auf diese Klausel achten. Die Versicherung springt dann in der Regel nach sechs Monaten Krankheit ein und zahlt über einen längeren Zeitraum eine Rente.

Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?

Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Gerechnet wird das vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet.

Sie erhalten nur dann durchgehend Krankengeld, wenn Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich.

Das heißt: Sie müssen spätestens am Werktag, nach dem die Krankmeldung ausläuft, wieder zu Ihrem Arzt! Endet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem Freitag, reicht es, wenn die weitere Krankschreibung am anschließenden Montag erfolgt.

Was passiert, wenn ich ein Attest nicht rechtzeitig einreiche?

Wenn Sie über eine längere Zeit krank sind, müssen Sie regelmäßig neue Atteste vom Arzt besorgen und der Krankenkasse sowie Ihrem Arbeitgeber zuschicken. Tun Sie das nicht, kann es beim Krankengeld zu Lücken kommen. Die Versicherungen zahlen nicht, sobald kein gültiges Attest mehr vorliegt.

Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung endet, hat man inzwischen einen Monat ab dem Ende der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, um eine Folgebescheinigung nachzureichen.  Auch hier ruht der Krankengeldanspruch, bis ein entsprechendes Attest nachgereicht wird.

Kommen Sie mit einem Folgeattest ein paar Tage zu spät, verlieren Sie auf diese Weise etwas Geld. Der Krankengeldanspruch ruht für diesen Zeitraum. Kommt dann wieder ein Attest bei der Krankenversicherung an, wird sie die Zahlungen fortsetzen.

Schlimmer kann es dagegen sein, wenn die Lücke wegen derselben Erkrankung länger als einen Monat dauert. Lassen Sie sich mehr Zeit, ein neues Attest bei der Krankenversicherung vorzulegen, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz!

Sie sollten daher unbedingt erst gar keine Lücken entstehen lassen und die Folgebescheinigung umgehend nach dem Ende der letzten AU-Bescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten.

Kann ich in Urlaub fahren, wenn ich Krankengeld beziehe?

Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Die Krankenkasse müssen Sie auch nicht über eine solche Reise informieren. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Ist während der Zeit der Reise keine Behandlung geplant, können Sie im Inland also problemlos fahren.

Anders sieht es bei Auslandsreisen aus. Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Krankengeld im Ausland. Das können Sie in der Regel verhindern, indem Sie sich vor einer Auslandsreise die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Mehr dazu haben wir in einem separaten Beitrag zusammengestellt.

Wer zahlt Wenn ich in den ersten 4 Wochen bei Krankheit?

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

Wie hoch ist das Krankengeld in den ersten 4 Wochen?

Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt).

Welche Meldung bei Krankheit in den ersten 4 Wochen?

Damit es mit der Lohnfortzahlung im ersten Monat reibungslos klappt, sollten Sie nach der Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie erkrankt sind und sich dann direkt an Ihre Krankenkasse wenden und Ihre Krankmeldung vorlegen.

Wer zahlt wenn ich in der Probezeit krank werde?

Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Probezeit Sofern du also innerhalb deiner ersten vier Wochen krank bist, muss dein Arbeitgeber keinen Lohn bezahlen. Das bedeutet jedoch nicht, dass du kein Geld bekommst. In diesem Fall springt nämlich deine Krankenkasse ein und zahlt dir ein Krankengeld.