Ist man mit johnson und johnson und biontech geboostert

Im Rahmen der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, geändert.

Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.

Somit ist nun auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten. Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden herzlich gebeten, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, um den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren COVID-Verlauf zu erhalten. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G+.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Auffrischungsimpfung nach drei Monaten unbedingt Gebrauch und nutzen Sie eines der zahlreichen Impfangebote im ganzen Land. Es steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung und viele kommunale Impfteams haben kurzfristig freie Termine oder Impfangebote ohne Termin im Angebot. Je mehr Menschen wir in diesen Tagen mit einer Impfung erreichen können, desto besser werden wir als Gesellschaft durch die nächsten Wochen kommen und desto geringer wird die Belastung für unser Gesundheitssystem ausfallen.“

Die maßgeblichen Kriterien für den Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut unter: www.pei.de/impfstoffe/covid-19.

| 14. Januar 2022, 18:03 Uhr

Seitdem man weiß, dass die Corona-Impfungen gegen die neue Omikron-Variante weniger effektiv sind, gelten Booster-Impfungen als besonders wichtig. Doch ab wann kann man nach einer „Johnson & Johnson“-Impfung boostern?

Die Omikron-Variante ist besonders leicht übertragbar und verbreitet sich dadurch rasend schnell. Leider wirken die bisherigen Impfstoffe nicht so gut gegen diese Mutation wie beispielsweise gegen die Delta-Variante. Deswegen gilt eine Booster-Impfung (Auffrischungsimpfung) derzeit als besonders wichtig. Denn wer etwa eine dritte Corona-Impfung erhält, der entwickelt mehr Antikörper und macht so das Immunsystem widerstandsfähiger gegen einen Impfdurchbruch. Doch wie und wann sollte man nach einer „Johnson & Johnson“-Impfung boostern? Schließlich erhielten Geimpfte bei diesem Impfstoff nur eine Dosis und galten dann schon als vollständig gegen Corona grundimmunisiert.

Wann sollte ich mich boostern lassen mit dem „Johnson & Johnson“-Vakzin?

Laut einer aktuellen Veröffentlichung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sollten „Johnson & Johnson“-Geimpfte nach mindestens zwei Monaten eine Auffrischungsimpfung mit dem gleichen Präparat erhalten.1 Denn bisherige Daten zeigen, dass es zu einer Zunahme von Antikörpern bei Erwachsenen kommt, wenn nach mindestens zwei Monaten der Booster erfolgt.

Wie die EMA weiter erklärt, gebe es bislang keine Berichte über Nebenwirkungen durch diese Booster-Impfung wie etwa die sehr seltenen Fälle von Thrombosen. Dennoch werde man weiterhin Daten zur Wirkung und Sicherheit des Impfstoffs sammeln und prüfen.

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„Johnson & Johnson“-Impfstoff auch als Booster bei mRNA-Impfstoffen geeignet

Bislang galt die Empfehlung, dass Geimpfte sich am besten mit einem mRNA-Impfstoff boostern lassen sollten, also mit BioNTech oder mit Moderna. Doch nun erklärt die Europäische Arzneimittelagentur, dass auch der „Johnson & Johnson“-Impfstoff als Auffrischung nach einer Impfung mit Präparaten von BioNTech und Moderna verwendet werden könne.

Jedoch empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) ausschließlich mRNA-Impfstoffe als Booster, bei unter-30-Jährigen sogar nur mit BioNTech.2

Ist man mit johnson und johnson und biontech geboostert

Ist ein mRNA-Impfstoff besser als zweite Impfung geeignet?

Aufgrund der Stiko-Empfehlung stellt sich in Deutschland derzeit nicht diese Frage nicht, da ausschließlich mit BioNTech und Moderna geboostert wird, auch wenn man eine „Johnson & Johnson“-Impfung erhalten hat. Das wird dadurch begründet, dass die Schutzwirkung nach nur einer „Johnson & Johnson“-Impfung geringer ist als bei den anderen Präparaten. Zudem nimmt die Anzahl der Antikörper bei Johnson & Johnson schneller ab.

Wie eine Studie der Universität von Kalifornien unter US-Veteranen herausfand, sank die Impfstoffwirksamkeit beim „Johnson & Johnson“-Präparat innerhalb von sechs Monaten von 86,4 Prozent auf nur noch 13,1 Prozent ab.3 Beim BioNTech-Präparat sank die Wirksamkeit von 86,9 Prozent auf 43,3 Prozent ab und bei Moderna von 89,2 auf 58 Prozent. Die Ergebnisse legen also nahe, dass eine Booster-Impfung mit einem der mRNA-Impfstoffe einen länger anhaltenden Schutz vor dem Coronavirus bieten.

Wann gelte ich als geboostert nach der „Johnson & Johnson“-Impfung?

Obwohl man bereits mit nur einer Impfdosis des „Johnson & Johnson“-Vakzins als vollständig geimpft gilt, ist die Schutzwirkung etwas geringer und nimmt schneller ab als bei anderen Impfstoffen. Aus diesem Grund empfiehlt die Stiko, diese Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren.4 Frühestens vier Wochen nach der „Johnson & Johnson“-Impfung sollte man eine zweite Impfdosis von Moderna oder BioNTech erhalten. Allerdings handelt es sich dabei aber nicht um die eigentliche Booster-Impfung, die einer dritten Impfung bei zweifach Geimpften gleichkommt.

Wer also eine Dosis des „Johnson & Johnson“-Präparats erhalten hat und nach ein paar Wochen oder Monaten eine zweite Corona-Impfung mit einem der mRNA-Impfstoffe bekam, der benötigt weiterhin eine Booster-Impfung. Die Stiko empfiehlt hierzu, dass die Auffrischungsimpfung bei allen Erwachsenen über 18 Jahren im Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Impfung erfolgen sollte.5 Als Impfstoff kommt dann in Deutschland Moderna oder BioNTech infrage.

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Technische Probleme mit Impfzertifikat

Sowohl bei „Johnson & Johnson“-Geimpften als auch bei Genesenen tritt immer häufiger das Problem eines ungültigen Zertifikats auf. Also bei Personen, die für ihre Grundimmunisierung zunächst nur eine Impfung brauchten. Bei beiden Gruppen zeigt das Impfzertifikat nach erhaltender Auffrischung in der CovPass- und Corona-Warn-App den Status geboostert nicht an. Ein Problem, das vor allem bezüglich Testbefreiung bei 2G+ für Chaos, Verwirrung und Unmut sorgt. Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigte auf Nachfrage von FITBOOK die technischen Schwierigkeiten und erklärte, das an einer Lösung gearbeitet werde.

Fazit

Es ist ein wenig verwirrend, da man eigentlich nach bereits einer „Johnson & Johnson“-Impfung als vollständig geimpft gilt. Daher könnte man meinen, dass die zweite Corona-Impfung dann der Booster wäre – das ist jedoch nicht der Fall. Weil die Schutzwirkung bei dem „Johnson & Johnson“-Vakzin im Vergleich zu den anderen Impfstoffen relativ gering ist, gilt die zweite Impfdosis (unabhängig vom Impfstoff) als eine Optimierung des Impfschutzes. Erst eine dritte Impfung im Abstand von den üblichen fünf bis sechs Monaten zur zweiten Impfung gilt als die wichtige Booster-Impfung, die nun insbesondere vor der Omikron-Variante besseren Schutz bieten soll.

Quellen

  • 1. Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
  • 2. Pressemitteilung der STIKO zur Auffrischimpfung einer COVID-19-Impfung bei Personen ab 18 Jahren
  • 3. Cohn BA, Cirillo PM, Murphy CC, Krigbaum NY, Wallace AW. (2021) SARS-CoV-2 vaccine protection and deaths among US veterans during 2021.
  • 4. Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung
  • 5. Robert Koch Institut. Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren sowie zur Optimierung der 1-maligen Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen (aufgerufen am 14.01.2022)