Ist man im Haus ohne Blitzableiter sicher?

Heute wird auf Blitzableiter oft aus zwei Gründen verzichtet: Erstens, weil sie teuer sind und die Anbringung aufwendig ist. Der Blitzableiter muss nämlich in einem Betonfundament verankert sein, um die Spannung in die Erde zu leiten. Zweitens sind sie nicht bei allen Häusern notwendig. Wenn ein Haus neben höheren Gebäuden oder metallischen Masten steht, ist das Risiko eines Einschlags gering, weil der Blitz sich in der Regel den kürzesten Weg zur Erdoberfläche sucht und deshalb bevorzugt an hoch gelegenen, herausstehenden Punkten einschlägt. Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben einen Blitzableiter für Neubauten nur in Ausnahmefällen vor. Trotzdem trägt ein Blitzableiter auch heute noch zur Sicherheit eines Hauses bei.

Ein Blitzschutzsystem muss errichtet werden, wenn behördliche Auflagen oder andere Rechtsvorschriften wie beispielsweise die Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung dies vorschreiben. Ansonsten ist die Errichtung eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. Allerdings kann beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ein Blitzschutzsystem durch den Versicherer gefordert werden.

Empfehlung

Unabhängig von behördlichen Auflagen sollten Gebäude auf jeden Fall ein Blitzschutzsystem haben, wenn z.B.

  • sie ihre Umgebung deutlich überragen wie Gebäude auf Bergkuppen, Hochhäuser, Türme
  • sie als Fluchtunterstand dienen
  • leicht entflammbare Materialien im Dachbereich verwendet wurden
  • explosive Stoffe gelagert werden oder explosionsgefährdete Bereiche vorhanden sind
  • EDV-Systeme mit wichtigen Daten oder Einrichtungen für die Energieversorgung besonders geschützt werden müssen
  • Menschen und Kulturgüter in besonderer Weise zu schützen sind.

Ist kein Blitzschutz vorhanden

Dann treten bei einem Einschlag häufig Schäden (z.B. durch Feuer) sowohl am Gebäude als auch an Fernsehgeräten, Telefonanlagen usw. auf. Im deutschsprachigen Raum sind in der Regel nur Schäden in Folge von direkten Blitzschlägen (Brände, Explosionen, Krafteinwirkungen) durch die Feuerversicherung versichert. Für indirekte Blitzschäden und daraus resultierende Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten ist meist eine separate Versicherung abzuschließen.

Die Planung und Installation von Blitzschutzsystemen dürfen nur von Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden. In Deutschland finden Sie Fachleute z.B. im Verzeichnis "VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkräfte".

Wie viel kosten Blitzschutzsysteme?

Wird ein Blitzschutzsystem bereits beim Bau mit eingeplant, ist es für ein Einfamilienhaus ab 2.500 € zu realisieren. Wird ein Blitzschutzsystem nachträglich eingebaut, sind die Kosten in der Regel höher.

 

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Darf man bei Gewitter duschen?

"Dürfen?" - Ja natürlich, es gibt keinen, der das verbietet.

Allerdings kann es unter Umständen zu einer Gefährdung der Person unter der Dusche kommen, und zwar dann, wenn das Gebäude über kein Blitzschutzsystem verfügt. Denn nur in Gebäuden mit Blitzschutzsystem sind Personen immer sicher, auch unter der Dusche.

Ohne Blitzschutz hängt es von der Ausführung der Wasser- und Elektroinstallation ab:

  • In einem modernen Wohngebäude sind die Wasserrohre aus Kunststoff. Sie leiten elektrischen Strom und somit auch den Blitz nicht. Das ist von Vorteil.
  • In älteren Gebäuden sind im Bereich der Bäder alle metallenen Einrichtungen wie z.B. Wasserleitungen und die Badewanne miteinander elektrisch verbunden und an den Haupt-Erdungsanschluss angeschlossen (der Fachmann spricht vom Potentialausgleich). Wenn diese Verbindungen vollständig und dauerhaft haltbar ausgeführt wurden, ist die Benutzung von Dusche oder Badewanne während eines Gewitters ungefährlich.

Wer nicht genau über die Ausführung informiert ist, sollte vorsichtshalber die Benutzung von Dusche oder Badewanne bis nach dem Gewitter verschieben.

Man muss unterscheiden zwischen Blitzschutzsystemen,

  • die in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben oder von Versicherungen gefordert sind (z. B. bei öffentlichen Bauten)
  • und solchen, die vom Eigentümer, Betreiber ... freiwillig errichtet wurden (z. B. bei Wohngebäuden)

Wenn Blitzschutz gefordert wird, dann muss dessen Funktion sichergestellt werden, d. h. nach der Errichtung muss das Blitzschutzsystem regelmäßig gewartet und ggf. in Stand gesetzt werden.

Blitzschutzsystem auf Wunsch des Eigentümers / Betreibers

Wird ein Blitzschutzsystem freiwillig errichtet, ist in der Konsequenz auch die Abnahme und die regelmäßige Überprüfung in die Verantwortung des Eigentümers, Betreibers … gelegt. Aber es macht natürlich Sinn und kann nur empfohlen werden, eine Prüfung auch in diesen Fällen durchführen zu lassen, um eine dauerhafte Funktionsfähigkeit des Blitzschutzsystems zu gewährleisten. Denn sonst wägen sich die Personen in falscher Sicherheit, da das Gebäude und die darin befindlichen Personen (und Tiere) nicht zuverlässig vor Brand, Explosion usw. als Folge von direkten Blitzeinschlägen geschützt sind.

Ist es sinnvoll, ein freiwillig errichtetes Blitzschutzsystem wieder abzubauen z. B. bei einer Gebäudesanierung oder um die Wartungskosten zu sparen?

Bei einer Gebäudesanierung sind die Kosten für die Sanierung selbst viel höher als die Kosten für eine erneute Installation des Blitzschutzsystems. Daher ist es sinnvoll, den dauerhaften Schutz vor Brand durch Blitzschlag mit einem Blitzschutzsystem wiederherzustellen.

Dies gilt generell auch für ein nicht gewartetes Blitzschutzsystem. Hier kann man davon ausgehen, dass ein "schlechtes" Blitzschutzsystem immer noch besser ist als gar kein Blitzschutzsystem. Denn ohne Blitzschutzsystem sind massive Schäden beim direkten Blitzeinschlag in das Gebäude sehr wahrscheinlich.

Was passiert bei einem Blitzeinschlag in ein Blitzschutzsystem, das nicht gewartet wurde?

Es sind bisher noch keine Schäden bekannt geworden, die auf ein nicht gewartetes Blitzschutzsystem zurückzuführen sind. Wenn es zu Schäden kommt, handelt es sich häufig um nicht ordnungsgemäß ausgeführte Anlagen oder um Schäden an Teilen, die nicht durch das Blitzschutzsystem geschützt sind (z. B. Elektroschäden, wenn das Blitzschutzsystem nur aus dem Äußeren Blitzschutz besteht).

Eine detaillierte Beschreibung ist in der VDE-Norm 0185-305-3 Beiblatt 3 zu finden.

Diese Arbeiten werden von einer Blitzschutz-Fachkraft ausgeführt, d. h. einer Person, die mit der Prüfung von Blitzschutzsystemen vertraut ist, den aktuellen Stand der Blitzschutznormung kennt und über eine entsprechende Berufsausbildung verfügt.

Typische maximale Zeitabstände

z. B. für Wohngebäude mit Blitzschutzsystemen der Blitzschutzklasse III sind:

  • Sichtprüfung alle 2 Jahre
  • detaillierte Prüfung alle 4 Jahre.

Für Gebäude mit Blitzschutzsystemen der Blitzschutzklasse I bzw. II betragen diese typischen Zeiträume:

  • Sichtprüfung jedes Jahr
  • detaillierte Prüfung alle 2 Jahre.

Diese typischen Zeiträume können aber auch kürzer ausfallen, wenn das Blitzschutzsystem besonderen mechanischen Belastungen (starker Wind, Zerstörungen durch Personen), korrosiver Umgebung (See, besonders aggressiver Boden) oder ähnlichem ausgesetzt ist.

 

Bei der Prüfung werden die einzelnen Komponenten des Blitzschutzsystems auf ihre Funktionstüchtigkeit untersucht:

Sichtprüfung

  • Wurden im Bereich des Daches zusätzliche Aufbauten wie z. B. metallene Abgasanlagen (Schornstein), SAT-Antennen, Klimaanlagen montiert, die noch nicht ordnungsgemäß in das Blitzschutzsystem eingebunden sind?
  • Wurden im Bereich der Ableitungen zusätzliche metallene Objekte oder Leitungen so dicht an den Teilen des Blitzschutzsystems montiert, dass es im Falle eines Direkteinschlags zu Überschlägen kommen kann?
  • Sind alle Leitungen noch vorhanden oder Teile durch thermische oder mechanische Einflüsse (Wind, Vibrationen, Gewalt) zerstört? Wie ist der Zustand der Leitungen, sind diese korrodiert und bereits stark beschädigt (z. B. bei nahen Industrieanlagen mit aggressiven Abgasen)? Eventuell werden die Schrauben auf festen Sitz überprüft.

Messung

Gerade die Erdungsanlage kann unter ungünstigen Umständen (Korrosion, Streuströme) mit der Zeit stark beschädigt werden. Mit einer Messung wird die Erdungsanlage überprüft. Dazu werden die Verbindungen zwischen den sichtbaren metallenen Leitungen des Blitzschutzsystems ("Ableitungen") und der Erdungsanlage geöffnet. Falls die Messwerte auf einen schlechten Zustand der Erdungsanlage hindeuten, wird sogar ein Teil der Erder ausgegraben und per Augenscheinnahme überprüft.

Dokumentation

Zusätzlich wird die Dokumentation des Blitzschutzsystems überprüft und falls notwendig ergänzt.

Zum Abschluss wird ein Prüfbericht erstellt, in dem die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnis aufgelistet sind.

Unter einer Blitzschutzanlage wurden anfangs die "Drähte" auf dem Dach und am Gebäude verstanden, die mit einer Erdungsanlage verbunden waren. Diese werden auch heute noch als Fangeinrichtung, Ableitung und Erdung bezeichnet.

Ein wesentliches Element des Blitzschutzes ist der Potentialausgleich, d.h. das Verbinden von metallenen Installationen wie z.B. Rohre, größere Metallkonstruktionen, der "Erdungsleiter" des Stromversorgungssystems (PEN- oder später PE-Leiter).

In den 1990er Jahren wurden deshalb die Begriffe "Äußerer Blitzschutz" und "Innerer Blitzschutz" eingeführt:

  • Äußerer Blitzschutz bestehend aus Fangeinrichtungen, Ableitungs- und Erdungsanlage
  • Innerer Blitzschutz bestehend aus dem der elektrischen Isolation gegenüber dem Äußeren Blitzschutz und dem Blitzschutz-Potentialausgleich.

Der Überspannungsschutz ist ein Teil des Blitzschutz-Potentialausgleichs. Mit Überspannungsschutzgeräten werden aktive Leiter, d.h. Leiter "unter Spannung", in den Potentialausgleich einbezogen: Während der blitzbedingten Überspannung wird kurzzeitig ein Kurzschluss zum Erdpotential durchgeführt, so dass die nachfolgende elektrische Installation inklusive der Geräte geschützt ist. Ist die Überspannung vorbei, wird der Kurzschluss automatisch wieder aufgehoben.

(Schutz vor Überspannungen ist auch dann sinnvoll, wenn man keinen Blitzschutz durchführen möchte. Denn Überspannungen treten nicht nur bei direkten oder nahen Blitzeinschlägen, sondern auch bei fernen Blitzeinschlägen oder bei Schalthandlungen im Stromversorgungsnetz auf.)

Im Laufe der Jahre wurden die Vorschriften für die Planung und Errichtung von Blitzschutzanlagen immer umfangreicher, weil die Anforderungen zum Schutz höher und die notwendigen Maßnahmen zahlreicher wurden. Um auszudrücken, dass erst durch die Gesamtheit aller Maßnahmen ein größtmöglicher Schutz erreicht wird, wurde der Begriff "Blitzschutzsystem" (anstelle der Blitzschutzanlage) definiert. In der VDE-Norm 0185-305-3 heißt es dazu:

  • Ein Blitzschutzsystem ist vollständiges System, das zur Verringerung physikalischer Schäden einer baulichen Anlage durch direkte Blitzeinschläge eingesetzt wird. Es besteht sowohl aus dem äußeren als auch aus dem inneren Blitzschutz.

Übrigens: Die Schreibweise "Potenzial" mit "z" wird im Bereich elektrotechnischer Schriften in der Regel nicht angewendet, weil in den VDE-Normen, in anderen Richtlinien und in fast allen Publikationen immer vom "Potential" gesprochen wird: Schutzpotential, Funktionspotential, Potentialausgleich usw.

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Rabattsysteme sind in verschiedenen Bereichen bekannt und üblich. Bei Fahrzeugversicherungen beispielsweise wird jede schadensmildernde Maßnahme wie z.B. Abstellen des Fahrzeugs in eigener Garage mit geringeren Versicherungsprämien belohnt. Bei der Wohngebäudeversicherung hingegen gibt es i.d.R. weder bei installiertem Blitzschutzsystem noch bei Alarmanlagen oder anderen Sicherheitssystemen Rabatt.

Die Rückfragen bei der Versicherungswirtschaft haben verschiedene Antworten ergeben, die in Summe gegen ein Rabattsystem sprechen:

  • Es gibt relativ wenig Schäden an Wohngebäuden durch direkten Blitzschlag verglichen mit den Millionen Gebäuden in Deutschland.
  • Die durchschnittliche Schadenssumme ist geringer als die bei anderen Elementarschäden. Dass ein gesamtes Gebäude oder Gehöft nach Blitzschlag abbrennt, ist eher die Ausnahme.
  • Wohngebäudeversicherungen sind ein Massengeschäft mit relativ geringen Versicherungsbeiträgen. Würde man ein Rabattsystem einführen, so würde der personelle und finanzielle Aufwand zur Bearbeitung steigen.
  • Es gibt mehrere sicherheitstechnische Anlagen, die bei einem Rabattsystem in der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt werden müssten.
  • Streng genommen müssten diese Sicherheitssysteme (von der Versicherung) auch überprüft werden, bevor ein Rabatt gewährt würde. Der Besitzer muss sie regelmäßig warten, damit sie dauerhaft wirksam sind. Nur dann könnte der Rabatt auch in Folgejahren berücksichtigt werden.

Höherer Versicherungsbeitrag nach Blitzschaden oder Überspannungsschaden?

Versicherungsverträge enthalten i.d.R. einen Passus, dass eine "Neubewertung der Risiken" zu einer Anpassung der Versicherungsprämie führen kann. In der Praxis heißt das: Wenn für ein Gebäude ohne Schutzmaßnahmen mehrmals ein Blitz- oder Überspannungsschaden als Versicherungsfall gemeldet wird, fordert die Versicherung die Installation zusätzlicher Schutzmaßnahmen wie z.B. Blitzschutzsystem, Überspannungsschutzgeräte. Alternativ wird die Versicherungsprämie erhöht, um das offensichtlich höhere Risiko abzudecken.

Wie reagiert die Versicherung, wenn ein vorhandenes Blitzschutzsystem nicht gewartet wurde?

Wenn ein Gebäude unter der Voraussetzung "Blitzschutzsystem vorhanden" versichert wurde und kommt es dann trotzdem zu einem Schadensfall, wird wahrscheinlich überprüft, ob das Gebäude tatsächlich mit einem funktionsfähigen Blitzschutzsystem ausgerüstet war. Basis sind die VDE-Normen der Reihe 0185-305. Zur Prüfung wird zunächst die Anlagendokumentation und der Nachweis auf die regelmäßige Prüfung und Wartung durch Blitzschutzfachkräfte herangezogen. Wird im Ergebnis die Funktionstüchtigkeit des Blitzschutzes z.B. wegen fehlender Prüfung und Wartung in Frage gestellt, kann die Versicherung wegen Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen den Schaden nur teilweise ersetzen.

Wie sicher ist man in einem Haus ohne Blitzableiter?

Exponierte Gebäude wie Türme und Hochhäuser verfügen meist über Blitzschutz. "Trifft jedoch ein Blitz ein Haus ohne Blitzableiter, besteht Gefahr, vor allem durch Feuer", sagt Thomas Raphael vom Ausschuss Blitzschutz des Verbands Deutscher Elektrotechniker.

Was passiert bei Haus ohne Blitzableiter?

Kommt es bei einem Gewitter zu einem Blitzeinschlag in ein Haus ohne Blitzableiter, können große Schäden und auch Gefahren entstehen. Bei einem Einschlag fließen durch das Haus tausende Ampere, die Spannung beträgt bis zu 100 Millionen Volt und der Blitz erreicht Temperaturen bis zu 30.000 Grad.

Ist es schlimm kein Blitzableiter zu haben?

Was passiert, wenn ein Blitz in ein Haus einschlägt? Gibt es keinen Blitzableiter auf dem Dach und der Blitz schlägt in ein Gebäude ein, kann er sowohl Schäden an der Bausubstanz als auch an den Installationen des Hauses verursachen.

Warum haben die meisten Häuser keinen Blitzableiter?

Heute wird auf Blitzableiter oft aus zwei Gründen verzichtet: Erstens, weil sie teuer sind und die Anbringung aufwendig ist. Der Blitzableiter muss nämlich in einem Betonfundament verankert sein, um die Spannung in die Erde zu leiten. Zweitens sind sie nicht bei allen Häusern notwendig.

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