Hat der Bundespräsident einen Sitz im Bundestag?

Viele Millionen Menschen leben in Deutschland. Damit das Zusammenleben gut klappt, braucht man Regeln und Gesetze. Wer aber entscheidet, welche Regeln gelten sollen? Weil nicht alle Menschen immer dazu befragt werden können, wählen sie ihre Vertreterinnen und Vertreter, die das entscheiden. Das sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. "Deutscher Bundestag" ist der Name unserer Volksvertretung. Der Deutsche Bundestag ist in Berlin. Dies sind die wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages: Er wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, er stimmt darüber ab, welche Gesetze gelten sollen und kontrolliert die Regierung.


Das deutsche Parlament

"Deutscher Bundestag" ist der Name des deutschen Parlaments. Es arbeitet in der Hauptstadt Berlin. Die Mitglieder des Bundestages, die Abgeordneten, werden für vier Jahre vom Volk gewählt. Die Volksvertreterinnen und Volksvertreter gehören unterschiedlichen Parteien an.

Aufgaben des Bundestages

Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages gehören die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, die Kontrolle der Regierung und die Gesetzgebung. Außerdem wirkt der Bundestag mit bei der Wahl des Bundespräsidenten und wählt die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht. Wenn der Bundestag einen Beschluss fasst, dann muss mindestens die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages anwesend sein.

Hat der Bundespräsident einen Sitz im Bundestag?

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Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestags während der ersten Sitzung der 19. Legislaturperiode.

Redaktion

Hallo Fantasiename, vielen Dank für deine nette Anerkennung! Manchmal dauert es leider ein bisschen mit der Beantwortung der Fragen, wenn unsere Mitarbeiter/innen mit ganz vielen schwierigen Fragen auf einmal beschäftigt sind. Aber so eine grundsätzliche Frage, wie du sie stellst, ist ja auch nicht nur an einem bestimmten Tag aktuell. Den Bundestag brauchen wir in unserem politischen System, weil es ohne ihn keine parlamentarische Demokratie und keine Repräsentation des Volkes bei politischen Entscheidungen geben würde. Deswegen bezeichnet man das politische System der Bundesrepublik Deutschland auch als eine parlamentarische Demokratie. Die Parlamentarische Demokratie ist eine Form der indirekten Demokratie. Die Bürger/innen entscheiden also nicht selbst in allen politischen Fragen, sondern sie wählen Repräsentant/innen als Abgeordnete ins Parlament (den Deutschen Bundestag), die dann dort stellvertretend für die Wählerinnen und Wähler die Regierung bestimmen und Gesetze beschließen. Eine demokratische Alternative dazu ist die direkte Demokratie. In der würden alle Entscheidungen über Volksabstimmungen und Volksentscheide getroffen werden. In einem Land mit mehr als 80 Millionen Einwohner/innen ist das aber schwer vorstellbar.

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin (Artikel 54 Grundgesetz).

Sie setzt sich zusammen aus

  • allen Bundestagsabgeordneten („geborene Mitglieder“) und
  • einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt werden („gekorene Mitglieder“).

Die Einzelheiten der Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung sind in Artikel 54 Grundgesetz sowie im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung geregelt. Danach stellt die Bundesregierung gemäß § 2 Absatz 1 dieses Gesetzes rechtzeitig fest, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage in die Bundesversammlung entsenden, und gibt dies im Bundesgesetzblatt bekannt. Grundlagen für die Feststellung sind die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bundesregierung und das Verhältnis der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Ländern.

Aufgabe des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes ist es, die maßgebliche aktuelle Bevölkerungsstatistik zur Verfügung zu stellen und daraus nach den Grundsätzen der Verhältniswahl die Zahl der auf die einzelnen Länder entfallenden Mitglieder zu berechnen.

 

Die Wahl der Mitglieder aus den Ländern

Die Wahl der Mitglieder aus den Ländern erfolgt in den einzelnen Landtagen gemäß § 4 Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung sowie nach den Geschäftsordnungen der Landtage.

Der Landtag wählt die Mitglieder nach Vorschlagslisten der im jeweiligen Landtag vertretenen Fraktionen. Die Zahl der auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze in der Bundesversammlung wird nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landtags zu ziehende Los.

Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Das bedeutet, zum Mitglied der Bundesversammlung können volljährige Deutsche im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz gewählt werden, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (siehe hierzu § 15 Bundeswahlgesetz). Die Landtagsfraktionen müssen sich bei ihren Vorschlägen nicht auf Landtagsabgeordnete beschränken, auch der Wohnsitz in dem betreffenden Bundesland ist keine Voraussetzung für die Wahl zur Bundesversammlung.

 

Die Wahl des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident wird gemäß Artikel 54 Absatz 4 Grundgesetz für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Für die Wahl tritt die Bundesversammlung spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen.

Für die Wahl zum Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung Wahlvorschläge einreichen. Als Kandidat bzw. Kandidatin können alle Deutschen vorgeschlagen werden, die gemäß § 12 Bundeswahlgesetz das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.

Die Wahl erfolgt geheim mit verdeckten Stimmzetteln. Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. In einem weiteren Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die gewählte Person hat dem Präsidenten des Bundestages zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Wird die Wahl angenommen, erklärt der Präsident des Bundestages die Bundesversammlung für beendet.

Wo ist der Sitz des Bundespräsidenten?

Schloss Bellevue ist seit 1994 der Amtssitz des Bundespräsidenten. Nicht weit entfernt vom Deutschen Bundestag und vom Bundeskanzleramt steht das Schloss am Rande des Tiergartens.

Wer sitzt alles im Bundestag?

Deutscher Bundestag.

Wer sitzt im Bundestag neben der bundestagspräsidentin?

In der Mitte sitzt der Bundestagspräsident oder einer der Stellvertreter mit einer höheren Rückenlehne, rechts und links jeweils die Schriftführer. In der Regel wechselt der Sitzungsvorstand alle zwei Stunden.

Wo wohnt der Bundespräsident privat?

Die Villa Hammerschmidt in Bonn dient seit 1950 als Amts- und Wohnsitz des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, bis 1994 als erster und seither nach Schloss Bellevue als Zweitamts- und -wohnsitz.